Für Behandlungsfehler haften alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis
Für die zivilrechtlichen Ansprüche eines Patienten nach einem Behandlungsfehler haften alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an der Behandlung des Patienten beteiligt waren.
19.08.05 - Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern bekannt gewordenen Urteil bestätigt (Az.: 5 U 349/04). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Patientin gegen alle Ärzte einer urologischen Gemeinschaftspraxis statt.
Die Klägerin hatte wegen Nierenbeschwerden die von zwei Ärzten geführte Praxis aufgesucht, war aber nur von einem Mediziner behandelt worden. Diesem unterliefen gleich mehrere Behandlungsfehler. Als die Patientin daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagte, schloss der behandelnde Arzt vor Gericht mit ihr einen Vergleich, in den auch sein Kollege eingebunden war. Dieser widerrief den Vergleich später mit der Begründung, er habe die Patientin nicht behandelt.
Das OLG folgte dem nicht. Die Richter bestätigten zwar, dass den beklagten Arzt kein persönliches Verschulden treffe. Als Mitglied einer Gemeinschaftspraxis sei er zivilrechtlich jedoch auch für Fehler des Kollegen haftbar, denn anders als im Strafrecht komme es hier auf ein persönliches Verschulden nicht an. Das OLG Zweibrücken hatte in einem vergleichbaren Fall Anfang des Jahres ebenso entschieden. Diese Entscheidung ist - anders als der Koblenzer Spruch - noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.
Quelle: Zeitung „Ärztliche Praxis“ (Der Beitrag wird mit Genehmigung der Redaktion vorgestellt)
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 443730&n=1
Der Arzthaftungsprozess
Moderator: WernerSchell
Re: Behandlungsfehler in Gemeinschaftspraxis
Kurzbeschreibung zum Urteil:.... Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern bekannt gewordenen Urteil bestätigt (Az.: 5 U 349/04). ...
Alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis haften für Behandlungsfehler
OLG Koblenz, Urteil vom 17.02.2005, Az. 5 U 349/04
Für einen Behandlungsfehler haften alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis unabhängig davon, ob sie an der Behandlung des Patienten beteiligt waren. Denn das zum Schadensersatz verpflichtende Handeln des einen Gesellschafters ist der BGB-Gesellschaft gem. § 31 BGB analog zuzurechnen. Soweit es sich um eine Schadenszufügung handelt, die typischerweise in Ausübung der dem Gesellschafter zustehenden (organschaftlichen) Verrichtungen begangen wurde, ist die Einstandspflicht des Mitgesellschafters für die vom anderen Gesellschafter begründete Haftung der BGB - Gesellschaft unproblematisch.
Schweigen über Behandlungsfehler
Anonymes Meldewesen könnte Abhilfe schaffen
Medizintechnik: Schweigen über Behandlungsfehler
Über Bedienungsfehler der zum Teil hoch komplizierten Medizintechnik wird nach Expertenmeinung in Deutschland zu wenig gesprochen – mit negativen Folgen für Patienten, Ärzte und Hersteller. Gleiches gilt für daraus resultierende Behandlungsfehler.
05.09.05 - „Es gibt kaum Austausch, um Fehler, die etwa aus schlecht bedienbaren Geräten resultieren, künftig zu vermeiden“, sagt der Medizintechniker Prof. Hölscher von der Fachhochschule Münster. Nötig sei eine Fehlerkultur, zum Beispiel ein anonymes Meldewesen, mit dem Zwischenfälle gesammelt und ausgewertet werden könnten.
In der Luftfahrt sei eine solches Verfahren seit langem im Einsatz, sagte Hölscher. Dort würden Pilotenfehler bei der Bedienung der Technik, also auch „menschliches Versagen“, registriert. Die Verursacher selbst bleiben dabei anonym: „So kann in späteren Schulungen jeder daraus lernen“. Beim Umgang mit Medizintechnik hingegen entstehe leicht der Eindruck, dort würden keine Fehler gemacht. Dabei sei bekannt, dass Zwischenfälle in Berufen mit hochkomplizierter Technik – wie auch in der Medizin – vielfach auch auf den Menschen zurückzuführen seien. Aussagekräftige Zahlen darüber gebe es allerdings zu wenig.
„Die meisten Zwischenfälle entstehen an der Schnittstelle Mensch-Maschine, wenn etwa die Bedienung zu kompliziert ist, oder in Notsituationen unlogische Bedienschritte den Anwender überfordern.“ Auch hier gebe es Handlungsbedarf, weil die Hersteller der Geräte und die Nutzer – also Ärzte und Pflegekräfte – sich laut Hölscher zu wenig über Probleme bei der Handhabung austauschten.
Quelle: Zeitung „Ärztliche Praxis“ (Der Beitrag wird mit Genehmigung der Redaktion vorgestellt)
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 910999&n=1
Medizintechnik: Schweigen über Behandlungsfehler
Über Bedienungsfehler der zum Teil hoch komplizierten Medizintechnik wird nach Expertenmeinung in Deutschland zu wenig gesprochen – mit negativen Folgen für Patienten, Ärzte und Hersteller. Gleiches gilt für daraus resultierende Behandlungsfehler.
05.09.05 - „Es gibt kaum Austausch, um Fehler, die etwa aus schlecht bedienbaren Geräten resultieren, künftig zu vermeiden“, sagt der Medizintechniker Prof. Hölscher von der Fachhochschule Münster. Nötig sei eine Fehlerkultur, zum Beispiel ein anonymes Meldewesen, mit dem Zwischenfälle gesammelt und ausgewertet werden könnten.
In der Luftfahrt sei eine solches Verfahren seit langem im Einsatz, sagte Hölscher. Dort würden Pilotenfehler bei der Bedienung der Technik, also auch „menschliches Versagen“, registriert. Die Verursacher selbst bleiben dabei anonym: „So kann in späteren Schulungen jeder daraus lernen“. Beim Umgang mit Medizintechnik hingegen entstehe leicht der Eindruck, dort würden keine Fehler gemacht. Dabei sei bekannt, dass Zwischenfälle in Berufen mit hochkomplizierter Technik – wie auch in der Medizin – vielfach auch auf den Menschen zurückzuführen seien. Aussagekräftige Zahlen darüber gebe es allerdings zu wenig.
„Die meisten Zwischenfälle entstehen an der Schnittstelle Mensch-Maschine, wenn etwa die Bedienung zu kompliziert ist, oder in Notsituationen unlogische Bedienschritte den Anwender überfordern.“ Auch hier gebe es Handlungsbedarf, weil die Hersteller der Geräte und die Nutzer – also Ärzte und Pflegekräfte – sich laut Hölscher zu wenig über Probleme bei der Handhabung austauschten.
Quelle: Zeitung „Ärztliche Praxis“ (Der Beitrag wird mit Genehmigung der Redaktion vorgestellt)
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 910999&n=1
Arzthaftung - Ärztliche Schweigepflicht
Broschüre Arzthaftung/ Ärztliche Schweigepflicht erschienen
Neu erschienen ist bei der Sächsischen Landesärztekammer eine Broschüre unter dem Titel 'Die zivilrechtliche Haftung des Arztes / Die ärztliche Schweigepflicht' von dem Rechtsanwalt Dr. jur. Jürgen Trilsch und dem Arzt Dr. med. Michael Kirsch. Auf 68 Seiten wird die Gesamtproblematik sehr übersichtlich und verständlich dargestellt.
Die gute Gliederung ermöglicht eine schnelle Orientierung in dem A5-Heft. Nach der Behandlung von Grundlagen werden Einzelfragen für Nichtjuristen verständlich erörtert. Dabei geht es im Bereich der Haftungsfragen zum Beispiel um Belegärzte, die kosmetische Behandlung oder eine Urlaubsvertretung. Im Bereich der Schweigepflicht spielen Gutachten, elektronische Datenträger oder die postmortale Schweigepflicht eine Rolle.
Die Broschüre lag dem Ärzteblatt Sachsen, Heft 12/2005, bei. Sie ist nicht im Buchhandel erhältlich. Bei Interesse kann ein Exemplar unter der Telefonnummer 0351 8267161 oder per Email: presse@slaek.de bestellt werden.
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung unter 0351 8267 160.
Knut Köhler M.A.
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sächsische Landesärztekammer
Quelle: Pressemitteilung Sächsische Landesärztekammer vom 23.12.2005
Neu erschienen ist bei der Sächsischen Landesärztekammer eine Broschüre unter dem Titel 'Die zivilrechtliche Haftung des Arztes / Die ärztliche Schweigepflicht' von dem Rechtsanwalt Dr. jur. Jürgen Trilsch und dem Arzt Dr. med. Michael Kirsch. Auf 68 Seiten wird die Gesamtproblematik sehr übersichtlich und verständlich dargestellt.
Die gute Gliederung ermöglicht eine schnelle Orientierung in dem A5-Heft. Nach der Behandlung von Grundlagen werden Einzelfragen für Nichtjuristen verständlich erörtert. Dabei geht es im Bereich der Haftungsfragen zum Beispiel um Belegärzte, die kosmetische Behandlung oder eine Urlaubsvertretung. Im Bereich der Schweigepflicht spielen Gutachten, elektronische Datenträger oder die postmortale Schweigepflicht eine Rolle.
Die Broschüre lag dem Ärzteblatt Sachsen, Heft 12/2005, bei. Sie ist nicht im Buchhandel erhältlich. Bei Interesse kann ein Exemplar unter der Telefonnummer 0351 8267161 oder per Email: presse@slaek.de bestellt werden.
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung unter 0351 8267 160.
Knut Köhler M.A.
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sächsische Landesärztekammer
Quelle: Pressemitteilung Sächsische Landesärztekammer vom 23.12.2005
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Ärztliches Zeugnis verzögert – Arzhaftung!
Ärztliches Zeugnis verzögert – Arzhaftung!
a) Ein Arzt kann haften, wenn es aufgrund der verzögerten Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses nicht zum Abschluss einer Risikolebensversicherung kommt, weil der Patient inzwischen gestorben ist.
b) Mahnt eine Versicherung an Stelle des Versicherungsnehmers die Übersendung eines ärztlichen Attestes an, bedarf es einer Bevollmächtigung durch diesen.
Urteil des BGH vom 22.11.2005 – VI ZR 126/04 –
Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?060068
a) Ein Arzt kann haften, wenn es aufgrund der verzögerten Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses nicht zum Abschluss einer Risikolebensversicherung kommt, weil der Patient inzwischen gestorben ist.
b) Mahnt eine Versicherung an Stelle des Versicherungsnehmers die Übersendung eines ärztlichen Attestes an, bedarf es einer Bevollmächtigung durch diesen.
Urteil des BGH vom 22.11.2005 – VI ZR 126/04 –
Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?060068
Keine Klage nach Pauschalvorwurf von Kunstfehlern
Keine Klage nach Pauschalvorwurf von Kunstfehlern
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Pauschale Vorwürfe, Ärzte einer Klinik hätten Patienten fehlerhaft behandelt, genügen nicht für eine Anklage. Das geht aus einem Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
...
Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Az.: 1 Ws 237/06
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Pauschale Vorwürfe, Ärzte einer Klinik hätten Patienten fehlerhaft behandelt, genügen nicht für eine Anklage. Das geht aus einem Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
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Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Az.: 1 Ws 237/06
...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht