Sterbehilfe: große Unsicherheit - Thesen
Moderator: WernerSchell
Wenn Patienten lieber sterben
Bioethik:
Wenn Patienten lieber sterben
VON MARTINA SALOMON (Die Presse) 23.06.2005
Gegen Maximalmedizin. Richtlinien sollen im Herbst vorliegen.
WIEN. Bis Herbst will die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt (BKA) eine Richtlinie zur "Patientenverfügung" vorlegen. Diese soll Grundlage für ein Gesetz des Gesundheitsministeriums werden, das eigentlich schon vor dem Sommer geplant war. Damit wird geregelt, wie man mit Willenserklärungen von nicht mehr ansprechbaren Patienten umgeht, die noch vor dieser "Akutsituation" schriftlich bitten, angesichts eines hoffnungslosen Zustandes von Maximalmedizin verschont zu werden.
...
Weiter unter
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?c ... &id=490119
Wenn Patienten lieber sterben
VON MARTINA SALOMON (Die Presse) 23.06.2005
Gegen Maximalmedizin. Richtlinien sollen im Herbst vorliegen.
WIEN. Bis Herbst will die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt (BKA) eine Richtlinie zur "Patientenverfügung" vorlegen. Diese soll Grundlage für ein Gesetz des Gesundheitsministeriums werden, das eigentlich schon vor dem Sommer geplant war. Damit wird geregelt, wie man mit Willenserklärungen von nicht mehr ansprechbaren Patienten umgeht, die noch vor dieser "Akutsituation" schriftlich bitten, angesichts eines hoffnungslosen Zustandes von Maximalmedizin verschont zu werden.
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Priorität für Sterbende und Schwerstkranke
KAUCH: Sterbenden und Schwerstkranken im Gesundheitswesen eine Priorität einräumen
Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichtes "Palliativmedizin und Hospizbewegung" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" an den Bundestagspräsidenten erklärt der FDP-Obmann in der Kommission, MICHAEL KAUCH:
Die FDP will den Ausbau der schmerz- und leidmindernden Palliativmedizin und der Hospize. Schweres Leiden muss erträglicher gemacht und ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht werden. Wir sehen hier eine ethisch begründete Priorität der Gesundheitspolitik: die Konzentration knapper Mittel auf die Schwächsten.
Der Ausbau gerade der ambulanten Palliativmedizin wird zu Einsparungen im stationären Bereich führen. Dennoch ist insgesamt mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Gleichzeitig ist die Grenze der Belastbarkeit der Beitragszahler erreicht. Wenn der Ausbau der Palliativmedizin nicht Wunschdenken eines Kommissionsberichtes bleiben soll, muss die Politik den Mut haben, im Interesse Schwerstkranker auch Leistungseinschränkungen oder Selbstbeteiligungen an anderer Stelle des Gesundheitswesens vorzunehmen. Die FDP ist dazu bereit.
Besonders wichtig ist der FDP der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung - unterstützt durch interdisziplinäre Palliative Care Teams -, die Verbesserung der Ausbildung von Medizinern und Pflegepersonal sowie die Herausnahme der Palliativmedizin aus dem Fallpauschalen-System der Krankenhausfinanzierung.
Abweichend von der Mehrheit der Enquete-Kommission sind die FDP-Mitglieder der Auffassung, dass die Eigenfinanzierung der Hospize von mindestens 10 Prozent nicht weiter abgesenkt werden sollte. Denn die Notwendigkeit, Spenden einzuwerben, verankert die Hospize in der Bürgerschaft und macht sie auch unabhängiger von Entscheidungen anderer Akteure des Gesundheitswesens.
Die FDP-Mitglieder der Kommission befürworten die Diskussion um eine unbezahlte Arbeitsfreistellung zur Pflege sterbender Angehöriger. Vor einer endgültigen Entscheidung müssen aber die Erfahrungen aus Österreich genauer evaluiert werden. Wenn man sich für eine solche "Familienkarenz" wie in Österreich entscheidet, sollte sie in jedem Fall im Dialog mit den Arbeitgebern entwickelt werden. Denn betriebliche Interessen sind mit denjenigen, die Sterbebegleitung leisten, möglichst in Einklang zu bringen. Daher lehnen wir auch den Vorschlag der Enquete-Kommission ab, dass eine reine Information des Arbeitnehmers genügen soll, um in "Familienkarenz" zu gehen. Eine Abwägung mit zwingenden betrieblichen Gründen muss möglich sein. Kosten aus der "Familienkarenz" dürfen in keinem Fall den Arbeitgebern aufgebürdet werden. Auch der vorgeschlagene Bezug von Arbeitslosengeld II während der "Familienkarenz" muss unseres Erachtens mangels Vermittelbarkeit ausscheiden.
Quelle: Michael Kauch, FDP, Mitglied des Deutschen Bundestages
Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichtes "Palliativmedizin und Hospizbewegung" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" an den Bundestagspräsidenten erklärt der FDP-Obmann in der Kommission, MICHAEL KAUCH:
Die FDP will den Ausbau der schmerz- und leidmindernden Palliativmedizin und der Hospize. Schweres Leiden muss erträglicher gemacht und ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht werden. Wir sehen hier eine ethisch begründete Priorität der Gesundheitspolitik: die Konzentration knapper Mittel auf die Schwächsten.
Der Ausbau gerade der ambulanten Palliativmedizin wird zu Einsparungen im stationären Bereich führen. Dennoch ist insgesamt mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Gleichzeitig ist die Grenze der Belastbarkeit der Beitragszahler erreicht. Wenn der Ausbau der Palliativmedizin nicht Wunschdenken eines Kommissionsberichtes bleiben soll, muss die Politik den Mut haben, im Interesse Schwerstkranker auch Leistungseinschränkungen oder Selbstbeteiligungen an anderer Stelle des Gesundheitswesens vorzunehmen. Die FDP ist dazu bereit.
Besonders wichtig ist der FDP der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung - unterstützt durch interdisziplinäre Palliative Care Teams -, die Verbesserung der Ausbildung von Medizinern und Pflegepersonal sowie die Herausnahme der Palliativmedizin aus dem Fallpauschalen-System der Krankenhausfinanzierung.
Abweichend von der Mehrheit der Enquete-Kommission sind die FDP-Mitglieder der Auffassung, dass die Eigenfinanzierung der Hospize von mindestens 10 Prozent nicht weiter abgesenkt werden sollte. Denn die Notwendigkeit, Spenden einzuwerben, verankert die Hospize in der Bürgerschaft und macht sie auch unabhängiger von Entscheidungen anderer Akteure des Gesundheitswesens.
Die FDP-Mitglieder der Kommission befürworten die Diskussion um eine unbezahlte Arbeitsfreistellung zur Pflege sterbender Angehöriger. Vor einer endgültigen Entscheidung müssen aber die Erfahrungen aus Österreich genauer evaluiert werden. Wenn man sich für eine solche "Familienkarenz" wie in Österreich entscheidet, sollte sie in jedem Fall im Dialog mit den Arbeitgebern entwickelt werden. Denn betriebliche Interessen sind mit denjenigen, die Sterbebegleitung leisten, möglichst in Einklang zu bringen. Daher lehnen wir auch den Vorschlag der Enquete-Kommission ab, dass eine reine Information des Arbeitnehmers genügen soll, um in "Familienkarenz" zu gehen. Eine Abwägung mit zwingenden betrieblichen Gründen muss möglich sein. Kosten aus der "Familienkarenz" dürfen in keinem Fall den Arbeitgebern aufgebürdet werden. Auch der vorgeschlagene Bezug von Arbeitslosengeld II während der "Familienkarenz" muss unseres Erachtens mangels Vermittelbarkeit ausscheiden.
Quelle: Michael Kauch, FDP, Mitglied des Deutschen Bundestages
Begleitung von Sterbenden - Taten statt Worte
Enquete-Bericht über die professionelle Begleitung von Sterbenden
Deutsche Hospiz Stiftung fordert: Taten statt Worte
Berlin. Die Enquete Kommission hat heute ihren Zwischenbericht zur Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender vorgelegt. "Wir begrüßen, dass in diesem wichtigen Bericht Palliativmedizin und Hospizarbeit gefordert werden. Doch es müssen auch Taten folgen", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Denn nach 25 Jahren Hospizarbeit in Deutschland erhalten nur zwei Prozent der Sterbenden jährlich diese moderne Form der Begleitung. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert, dass zu Hause, in Krankenhäusern und Pflegeheimen generelle Standards für eine gute Palliative-Care Versorgung erfüllt werden. Wer hofft, dass dies durch ehrenamtliches Engagement oder die Schaffung neuer Hospize gelingen kann, irrt gewaltig. Brysch: "Wichtig ist: Jetzt müssen schnell konkrete Schritte für die umfassende und flächendeckende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen gemacht werden."
"Agenda Hospiz 2015"
"Es ist an der Zeit, eine "Agenda Hospiz 2015" zu verabschieden", sagt Brysch weiter. Dazu bedarf es intelligenter Konzepte und einer Umstrukturierung im Gesundheitswesen. Die im Enquete-Bericht erwähnten Beispiele wie SUPPORT Göttingen oder Home-Care Berlin beweisen, dass finanzierbare und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechende Lösungen möglich sind. Brysch: "Wir brauchen jetzt einen verbindlichen Zeitplan, der ermöglicht, das Recht eines jeden Menschen auf eine gute Sterbebegleitung bis 2015 in die Tat umzusetzen. Ziel ist es, dann 40 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden umfassend und professionell versorgen zu können."
Hintergrund:
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Bei Fragen:
Christine Eberle: Telefon: 030 / 2 84 44 84-0
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mobil: 0175 / 56 00 276
Quelle: Pressemitteilung vom 28.6.2005
Deutsche Hospiz Stiftung
Deutsche Hospiz Stiftung fordert: Taten statt Worte
Berlin. Die Enquete Kommission hat heute ihren Zwischenbericht zur Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender vorgelegt. "Wir begrüßen, dass in diesem wichtigen Bericht Palliativmedizin und Hospizarbeit gefordert werden. Doch es müssen auch Taten folgen", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Denn nach 25 Jahren Hospizarbeit in Deutschland erhalten nur zwei Prozent der Sterbenden jährlich diese moderne Form der Begleitung. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert, dass zu Hause, in Krankenhäusern und Pflegeheimen generelle Standards für eine gute Palliative-Care Versorgung erfüllt werden. Wer hofft, dass dies durch ehrenamtliches Engagement oder die Schaffung neuer Hospize gelingen kann, irrt gewaltig. Brysch: "Wichtig ist: Jetzt müssen schnell konkrete Schritte für die umfassende und flächendeckende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen gemacht werden."
"Agenda Hospiz 2015"
"Es ist an der Zeit, eine "Agenda Hospiz 2015" zu verabschieden", sagt Brysch weiter. Dazu bedarf es intelligenter Konzepte und einer Umstrukturierung im Gesundheitswesen. Die im Enquete-Bericht erwähnten Beispiele wie SUPPORT Göttingen oder Home-Care Berlin beweisen, dass finanzierbare und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechende Lösungen möglich sind. Brysch: "Wir brauchen jetzt einen verbindlichen Zeitplan, der ermöglicht, das Recht eines jeden Menschen auf eine gute Sterbebegleitung bis 2015 in die Tat umzusetzen. Ziel ist es, dann 40 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden umfassend und professionell versorgen zu können."
Hintergrund:
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Bei Fragen:
Christine Eberle: Telefon: 030 / 2 84 44 84-0
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mobil: 0175 / 56 00 276
Quelle: Pressemitteilung vom 28.6.2005
Deutsche Hospiz Stiftung
Studie zu Sterbebegleitung bei Minderheiten
Studie zu Sterbebegleitung bei Minderheiten gestartet
Kulturelle Unterschiede für Pflege entscheidend
Edinburgh (pte/28.06.2005/13:50) - Wissenschafter der University of Edinburgh http://www.ed.ac.uk haben eine Studie gestartet, die die Pflege von unheilbar kranken Sikhs und Moslems verbessern soll. Das Team um Aziz Sheikh wird Patienten und Pflegepersonal über ihre speziellen Bedürfnisse befragen. Sheikh erklärte, dass sich die Versorgung derzeit auf ältere Kebspatienten konzentriere. Migranten sterben in Großbritannien jedoch öfter jünger und an anderen Krankheiten. "Der Glaube eines Menschen muss verstanden werden, wenn er mit Würde sterben soll." Derzeit gebe es keine entsprechende Ausbildung in transkultureller Medizin. Nur wenige Personen würden daher ein wirkliche Gelegenheit haben, sich mit den Sterberiten verschiedener Kulturen auseinanderzusetzen. "Die Wichtigkeit dieser und anderer Übergangsriten muss von den Pflegenden verstanden werden."
Sheikh plant laut BBC, rund 25 Patienten mit Hilfe von Medizinern, Krankeneinrichtungen sowie von indischen und pakistanischen Gemeindezentren zur Teilnahme an der Studie einzuladen. Damyanti Patel, Macmillan's National Network Development Coordinator for Black and Ethnic Minorities, erklärte, dass es keine spezielle Ausbildung für Medizinstudenten und Krankenschwesterschülerinnen gebe. Eine derartige Ausbildung sei jedoch erforderlich. Für eine bessere Versorgung der Kranken sei es erforderlich, dass viele kulturelle Unterschiede verstanden würden. "Manche Patienten werden sehr viele Besucher haben. Es handelt sich um keine Kultur, in der das Versenden von Karten oder Blumen eine Rolle spielt." Aus religiösen und kulturellen Gründen sei es denkbar, dass Patienten ihre eigene Kleidung tragen, ihr eigenes Essen zubereiten und sich nicht in gemischten Stationen aufhalten oder nur von einer Person des gleichen Geschlechts betreut werden wollen.
Quelle: Pressetext Deutschland, 28.6.2005
Kulturelle Unterschiede für Pflege entscheidend
Edinburgh (pte/28.06.2005/13:50) - Wissenschafter der University of Edinburgh http://www.ed.ac.uk haben eine Studie gestartet, die die Pflege von unheilbar kranken Sikhs und Moslems verbessern soll. Das Team um Aziz Sheikh wird Patienten und Pflegepersonal über ihre speziellen Bedürfnisse befragen. Sheikh erklärte, dass sich die Versorgung derzeit auf ältere Kebspatienten konzentriere. Migranten sterben in Großbritannien jedoch öfter jünger und an anderen Krankheiten. "Der Glaube eines Menschen muss verstanden werden, wenn er mit Würde sterben soll." Derzeit gebe es keine entsprechende Ausbildung in transkultureller Medizin. Nur wenige Personen würden daher ein wirkliche Gelegenheit haben, sich mit den Sterberiten verschiedener Kulturen auseinanderzusetzen. "Die Wichtigkeit dieser und anderer Übergangsriten muss von den Pflegenden verstanden werden."
Sheikh plant laut BBC, rund 25 Patienten mit Hilfe von Medizinern, Krankeneinrichtungen sowie von indischen und pakistanischen Gemeindezentren zur Teilnahme an der Studie einzuladen. Damyanti Patel, Macmillan's National Network Development Coordinator for Black and Ethnic Minorities, erklärte, dass es keine spezielle Ausbildung für Medizinstudenten und Krankenschwesterschülerinnen gebe. Eine derartige Ausbildung sei jedoch erforderlich. Für eine bessere Versorgung der Kranken sei es erforderlich, dass viele kulturelle Unterschiede verstanden würden. "Manche Patienten werden sehr viele Besucher haben. Es handelt sich um keine Kultur, in der das Versenden von Karten oder Blumen eine Rolle spielt." Aus religiösen und kulturellen Gründen sei es denkbar, dass Patienten ihre eigene Kleidung tragen, ihr eigenes Essen zubereiten und sich nicht in gemischten Stationen aufhalten oder nur von einer Person des gleichen Geschlechts betreut werden wollen.
Quelle: Pressetext Deutschland, 28.6.2005
Patientenverfügung - Klarstellung notwendig
Klarstellung zur Verbindlichkeit der Patientenverfügung
Nach aufgeregten, emotional aufgeheizten Theoriedebatten – auch im Bundestag - um die rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen schlägt jetzt die Stunde des respektvollen Umgangs miteinander im Arzt-Patienten-Verhältnis. Die entstandenen Polarisierungen und Verunsicherungen basieren auf einem typischen Grundproblem: Geurteilt wird pauschal vor dem ethischen Hintergrund der eigenen, persönlichen Wertvorstellungen und Erfahrungen. Demgegenüber ist es für ein tragfähiges Arzt-Patient-Verhältnis unverzichtbar, dass die Frage nach der gebotenen oder ungerechtfertigten Behandlung im Einzelfall abzuklären ist. Und zwar nach dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten, welches nicht mit der eingetretenen Einwilligungsunfähigkeit endet.
Von der Politik, d.h. den Parteienvertretern im Deutschen Bundestag haben wir derzeit hinsichtlich einer gesetzliche Regelung Nichts oder zumindest nichts Gutes zu erwarten (weder von denen der noch amtierenden rot-grünen Koalition noch der CDU/CSU-Opposition - eine Ausnahme bildet hier lediglich die FDP).
Einzelne Parlamentarier der Bundestags-Ethikkommission nutzten gar die Debatte, um in den Medien und im Bundestag lautstark ihre grundsätzlichen Bedenken aufmerksam zu machen: Danach sollte das Rad zurückgedreht und gesetzlich das Patientenrecht auf Vorausverfügung empfindlich eingeschränkt werden. Demgegenüber haben alle anderen interdisziplinären Gremien in ihren Stellungnahmen – wie zuletzt der Nationale Ethikrat – umgekehrt die Patientenautonomie betont und vorgeschlagen, die bestehende Rechtslage in einem eher liberalen Gesetz zu kodifizieren. Diese überwältigenden Voten scheinen aber die Parlamentarier, die sich dem verabsolutierten Lebensschutz verpflichtet fühlen, keineswegs zu beeindrucken.
Vielleicht ist es vor diesem Hintergrund sogar eher positiv, dass auf absehbare Zeit kein Patientenverfügungsgesetz zu erwarten ist - wer weiß, was uns da an gesetzlichen vorgeschriebenen Wirksamkeitsvoraussetzungen zugemutet worden wäre.
Religiös oder ideologisch motivierten Bedenken gegen die Patientenautonomie – auch wenn sie subjektiv noch so wohlmeinend sind – muss mit Entschiedenheit begegnet werden. Denn das Gutgemeinte ist oft genug der Feind des Guten. Auch kann einer Minderheitenmeinung nicht erlaubt werden, unser Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und über unser Lebensende auszuhöhlen.
Gefragt ist jetzt eine ebenso souveräne wie besonnenen Praxis, aufzurufen ist zur Verantwortungsbereitschaft und entsprechenden Nutzung bestehender Gestaltungsspielräume. Die überwiegende Mehrheit von Ärzten, Juristen, Pflegenden, betroffenen Patienten, ihren Angehörigen sowie der gesamten Bevölkerung ist dafür, die Verbindlichkeit von Patientenverfügung zu respektieren. Experten sind sich einig, dass dies auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage heute durchaus möglich ist.
Eine dementsprechende systematische Übersicht zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, auf die Sie bei Bedarf immer wieder zurückgreifen können, finden Sie hier. Sie dient dazu, klare Entscheidungsprozesse in der Praxis zu befördern und Fehlinformationen sowie – teils gezielte - Verunsicherungen zurückzuweisen:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/ve ... chkeit.htm
Ihre Newsletter-Redaktion patientenverfuegung.de
Zusätzliche aktuelle Literaturempfehlung (Juni 2005):
Autoren: M. Strätling, F. J. Bartmann u.a.:
Zusammenfassung: Die Diskussion in Deutschland über eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen und medizinischen Entscheidungen am Lebensende ist geprägt von einer Vielzahl von Wissensdefiziten. Vor diesem Hintergrund stellt das interdisziplinäre Autorenteam eine wissenschaftlich fundierte Analyse zur Verfügung und trifft eine Reihe grundsätzlicher Klarstellungen.
Titel: Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung in Deutschland
– Eine interdisziplinäre Analyse rechts- und gesellschaftspolitischer Gestaltungsspielräume im Spannungsfeld zwischen ärztlicher und sozialer Fürsorge, Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten, Schadensvermeidung und Lebensschutz –
Bestelladresse: ZME Bochum, Ruhr-Universität Gebäude GA 3/53, 44780 Bochum, TEL (0234) 32-22749/50, FAX +49 234 3214-598, Email: Med.Ethics@ruhr-uni-bochum.de, Internet: http://www.medizinethik-bochum.de
Schutzgebühr 6,00 Euro, Bankverbindung: Sparkasse Bochum Kto.-Nr. 133 189 035 BLZ: 430 500 00.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 6.7.2005
Nach aufgeregten, emotional aufgeheizten Theoriedebatten – auch im Bundestag - um die rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen schlägt jetzt die Stunde des respektvollen Umgangs miteinander im Arzt-Patienten-Verhältnis. Die entstandenen Polarisierungen und Verunsicherungen basieren auf einem typischen Grundproblem: Geurteilt wird pauschal vor dem ethischen Hintergrund der eigenen, persönlichen Wertvorstellungen und Erfahrungen. Demgegenüber ist es für ein tragfähiges Arzt-Patient-Verhältnis unverzichtbar, dass die Frage nach der gebotenen oder ungerechtfertigten Behandlung im Einzelfall abzuklären ist. Und zwar nach dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten, welches nicht mit der eingetretenen Einwilligungsunfähigkeit endet.
Von der Politik, d.h. den Parteienvertretern im Deutschen Bundestag haben wir derzeit hinsichtlich einer gesetzliche Regelung Nichts oder zumindest nichts Gutes zu erwarten (weder von denen der noch amtierenden rot-grünen Koalition noch der CDU/CSU-Opposition - eine Ausnahme bildet hier lediglich die FDP).
Einzelne Parlamentarier der Bundestags-Ethikkommission nutzten gar die Debatte, um in den Medien und im Bundestag lautstark ihre grundsätzlichen Bedenken aufmerksam zu machen: Danach sollte das Rad zurückgedreht und gesetzlich das Patientenrecht auf Vorausverfügung empfindlich eingeschränkt werden. Demgegenüber haben alle anderen interdisziplinären Gremien in ihren Stellungnahmen – wie zuletzt der Nationale Ethikrat – umgekehrt die Patientenautonomie betont und vorgeschlagen, die bestehende Rechtslage in einem eher liberalen Gesetz zu kodifizieren. Diese überwältigenden Voten scheinen aber die Parlamentarier, die sich dem verabsolutierten Lebensschutz verpflichtet fühlen, keineswegs zu beeindrucken.
Vielleicht ist es vor diesem Hintergrund sogar eher positiv, dass auf absehbare Zeit kein Patientenverfügungsgesetz zu erwarten ist - wer weiß, was uns da an gesetzlichen vorgeschriebenen Wirksamkeitsvoraussetzungen zugemutet worden wäre.
Religiös oder ideologisch motivierten Bedenken gegen die Patientenautonomie – auch wenn sie subjektiv noch so wohlmeinend sind – muss mit Entschiedenheit begegnet werden. Denn das Gutgemeinte ist oft genug der Feind des Guten. Auch kann einer Minderheitenmeinung nicht erlaubt werden, unser Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und über unser Lebensende auszuhöhlen.
Gefragt ist jetzt eine ebenso souveräne wie besonnenen Praxis, aufzurufen ist zur Verantwortungsbereitschaft und entsprechenden Nutzung bestehender Gestaltungsspielräume. Die überwiegende Mehrheit von Ärzten, Juristen, Pflegenden, betroffenen Patienten, ihren Angehörigen sowie der gesamten Bevölkerung ist dafür, die Verbindlichkeit von Patientenverfügung zu respektieren. Experten sind sich einig, dass dies auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage heute durchaus möglich ist.
Eine dementsprechende systematische Übersicht zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, auf die Sie bei Bedarf immer wieder zurückgreifen können, finden Sie hier. Sie dient dazu, klare Entscheidungsprozesse in der Praxis zu befördern und Fehlinformationen sowie – teils gezielte - Verunsicherungen zurückzuweisen:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/ve ... chkeit.htm
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Zusätzliche aktuelle Literaturempfehlung (Juni 2005):
Autoren: M. Strätling, F. J. Bartmann u.a.:
Zusammenfassung: Die Diskussion in Deutschland über eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen und medizinischen Entscheidungen am Lebensende ist geprägt von einer Vielzahl von Wissensdefiziten. Vor diesem Hintergrund stellt das interdisziplinäre Autorenteam eine wissenschaftlich fundierte Analyse zur Verfügung und trifft eine Reihe grundsätzlicher Klarstellungen.
Titel: Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung in Deutschland
– Eine interdisziplinäre Analyse rechts- und gesellschaftspolitischer Gestaltungsspielräume im Spannungsfeld zwischen ärztlicher und sozialer Fürsorge, Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten, Schadensvermeidung und Lebensschutz –
Bestelladresse: ZME Bochum, Ruhr-Universität Gebäude GA 3/53, 44780 Bochum, TEL (0234) 32-22749/50, FAX +49 234 3214-598, Email: Med.Ethics@ruhr-uni-bochum.de, Internet: http://www.medizinethik-bochum.de
Schutzgebühr 6,00 Euro, Bankverbindung: Sparkasse Bochum Kto.-Nr. 133 189 035 BLZ: 430 500 00.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 6.7.2005
„Bewährung“ bei versuchter Tötung auf Verlangen
„Bewährung“ bei versuchter Tötung auf Verlangen
Quelle: swr.de Nachrichten vom 8.7.2005:
<< Im Verfahren gegen eine 90-jährige Frau wegen versuchter Sterbehilfe hat das Landgericht Frankenthal die Einweisung in ein psychiatrische Krankenhaus verfügt, dies aber zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau kann weiter zusammen mit ihrem Mann in einem Ludwigshafener Altenheim leben.
Die betagte Frau hatte im Februar versucht, ihren neun Jahre jüngeren Mann mit Schlaftabletten zu töten – allerdings auf dessen Verlangen. Anschließend schluckte sie selbst eine Überdosis, beide überlebten jedoch. Die Eheleute hatten vereinbart, sich beim Sterben zu helfen, wenn einer von ihnen schwer erkranken würde ... Zwar bestehe nach Ansicht des Gutachters Wiederholungsgefahr, es sei aber unwahrscheinlich, dass die alte Dame sich erneut Schlaftabletten beschaffen könne ... >>
„Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist da“ (Ergebnisse einer aktuellen Studie) hier:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... p?id=92098
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 9.7.2005
Quelle: swr.de Nachrichten vom 8.7.2005:
<< Im Verfahren gegen eine 90-jährige Frau wegen versuchter Sterbehilfe hat das Landgericht Frankenthal die Einweisung in ein psychiatrische Krankenhaus verfügt, dies aber zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau kann weiter zusammen mit ihrem Mann in einem Ludwigshafener Altenheim leben.
Die betagte Frau hatte im Februar versucht, ihren neun Jahre jüngeren Mann mit Schlaftabletten zu töten – allerdings auf dessen Verlangen. Anschließend schluckte sie selbst eine Überdosis, beide überlebten jedoch. Die Eheleute hatten vereinbart, sich beim Sterben zu helfen, wenn einer von ihnen schwer erkranken würde ... Zwar bestehe nach Ansicht des Gutachters Wiederholungsgefahr, es sei aber unwahrscheinlich, dass die alte Dame sich erneut Schlaftabletten beschaffen könne ... >>
„Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist da“ (Ergebnisse einer aktuellen Studie) hier:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... p?id=92098
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 9.7.2005
Europarat lehnt Sterbehilfe ab
Europarat lehnt Sterbehilfe ab
von Anja de Bruyn, Bundesvereinigung Lebenshilfe
aus Lebenshilfe-Zeitung 2/2005 vom 16.06.05
In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ist die Debatte zum Thema Sterbehilfe vorerst beendet. Gescheitert sind die Anhänger einer Liberalisierung der Sterbehilfe. Vor allem der Schweizer Liberale Dick Marty hatte eine „Entkriminalisierung der Euthanasie„ gefordert. Mit der Ablehnung der „Marty-Initiative" hat eine alte Europarats-Resolution aus dem Jahr 1999 weiter Bestand: Danach dürfe „der Wunsch zu sterben niemals die juristische Grundlage für den Tod aus den Händen Dritter bilden".
Die Lebenshilfe hatte sich gemeinsam mit den anderen Fachverbänden für geistig behinderte Menschen im Vorfeld der Debatte eingeschaltet. In einem an den Europarat gerichteten Schreiben ( http://www.lebenshilfe.de/content/stori ... secid2.100 ) hatten sie deutlich gemacht, dass jede Zulassung aktiver Sterbehilfe einem Tabubruch gleichkomme, der bestehende Hemmschwellen gegenüber „Mitleidstötungen" senken würde. Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige ältere Menschen, abhängige und nicht (mehr) einwilligungsfähige Patienten, so die Verbände, liefen in besonderer Weise Gefahr, einer solchen Praxis zum Opfer zu fallen.
Quelle: http://www.lebenshilfe.de/content/stori ... secid2.100
von Anja de Bruyn, Bundesvereinigung Lebenshilfe
aus Lebenshilfe-Zeitung 2/2005 vom 16.06.05
In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ist die Debatte zum Thema Sterbehilfe vorerst beendet. Gescheitert sind die Anhänger einer Liberalisierung der Sterbehilfe. Vor allem der Schweizer Liberale Dick Marty hatte eine „Entkriminalisierung der Euthanasie„ gefordert. Mit der Ablehnung der „Marty-Initiative" hat eine alte Europarats-Resolution aus dem Jahr 1999 weiter Bestand: Danach dürfe „der Wunsch zu sterben niemals die juristische Grundlage für den Tod aus den Händen Dritter bilden".
Die Lebenshilfe hatte sich gemeinsam mit den anderen Fachverbänden für geistig behinderte Menschen im Vorfeld der Debatte eingeschaltet. In einem an den Europarat gerichteten Schreiben ( http://www.lebenshilfe.de/content/stori ... secid2.100 ) hatten sie deutlich gemacht, dass jede Zulassung aktiver Sterbehilfe einem Tabubruch gleichkomme, der bestehende Hemmschwellen gegenüber „Mitleidstötungen" senken würde. Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige ältere Menschen, abhängige und nicht (mehr) einwilligungsfähige Patienten, so die Verbände, liefen in besonderer Weise Gefahr, einer solchen Praxis zum Opfer zu fallen.
Quelle: http://www.lebenshilfe.de/content/stori ... secid2.100
Passive Sterbehilfe - Umfrage unter Ärzten in sechs europäis
Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz häufig, in Italien selten
Umfrage unter Ärzten in sechs europäischen Ländern / Verzicht auf Medikation kommt bei passiver Sterbehilfe oft vor
FRANKFURT/MAIN (ine). Wie oft kommt passive Sterbehilfe vor? Diese Frage wurde Ärzten in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Schweden und Italien von Wissenschaftlern gestellt. Ausgewertet wurden die Daten von 20 480 Todesfällen.
Ergebnis: Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz mit 41 Prozent am häufigsten, gefolgt von den Niederlanden mit 30 Prozent. Seltener berichten Ärzte in Italien (sechs Prozent) von einem Behandlungsabbruch oder -verzicht.
Für Deutschland gibt es derzeit keine vergleichbaren Zahlen. Passive Sterbehilfe ist in der Bundesrepublik Ärzten nur unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa wenn Patienten ausdrücklich auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, die Maßnahmen nur den Todeseintritt verzögern würden und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann.
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... terbehilfe
Umfrage unter Ärzten in sechs europäischen Ländern / Verzicht auf Medikation kommt bei passiver Sterbehilfe oft vor
FRANKFURT/MAIN (ine). Wie oft kommt passive Sterbehilfe vor? Diese Frage wurde Ärzten in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Schweden und Italien von Wissenschaftlern gestellt. Ausgewertet wurden die Daten von 20 480 Todesfällen.
Ergebnis: Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz mit 41 Prozent am häufigsten, gefolgt von den Niederlanden mit 30 Prozent. Seltener berichten Ärzte in Italien (sechs Prozent) von einem Behandlungsabbruch oder -verzicht.
Für Deutschland gibt es derzeit keine vergleichbaren Zahlen. Passive Sterbehilfe ist in der Bundesrepublik Ärzten nur unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa wenn Patienten ausdrücklich auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, die Maßnahmen nur den Todeseintritt verzögern würden und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann.
…
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... terbehilfe
Recht auf Sterbebegleitung statt Mitleid
Deutsche Hospiz Stiftung:
Kusch muss sich stellen - Justizminister müssen handeln - Recht auf Sterbebegleitung statt Mitleid
Berlin. Zur heutigen Justizministerkonferenz in Berlin und den Bestrebungen des Hamburger Justizsenators Roger Kusch (CDU), das Tötungsverbot, das in Paragraph 216 StGB verankert ist, aufzulösen, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:
1. Wenn der Hamburger Justizsenator Tötung auf Verlangen legalisieren will, hat er sich sowohl der politischen Diskussion seiner Partei als auch der Hamburger Bürgerschaft sowie dem Senat der Freien Hansestadt Hamburg zu stellen. Das sind die Gremien, die mehrheitlich zu den Fragen der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe Stellung nehmen müssen. Die Justizministerkonferenz ist kein Forum zum Austausch privater Meinungen. Kusch sollte daher nicht feige sein und seine Vorschläge zuerst in den Hamburger Gremien diskutieren und bewerten lassen.
2. Die Deutsche Hospiz Stiftung, die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden, begrüßt, dass die Justizminister der Länder bereits im Vorfeld ihrer Herbstkonferenz Kuschs Antrag abgelehnt haben. Daher ist es jetzt nur konsequent, diese politische Ablehnung auch durch praktische Maßnahmen zu untermauern: Es ist dringend notwendig, in der juristischen Aus- und Fortbildung sowie in der Praxis, die ethischen Aspekte des Rechts auf würdiges Sterben zu vermitteln. Hierzu zählen auch die Kenntnisse über die umfassenden Möglichkeiten, die hochprofessionelle medizinische, pflegerische und psychosoziale Sterbebegleitung heute leisten kann und muss. Die Unsicherheit von Juristen, insbesondere die der Richter, führt sonst vorschnell zur Akzeptanz von vermeintlichen Mitleids-Tötungen.
3. Für die Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland reicht es nicht aus, wenn nur am Tötungsverbot festgehalten wird: Sie wollen endlich als Mitglieder der Gesellschaft mit eigenen Rechten wahrgenommen und anerkannt werden - und nicht nur Mitleid erfahren. Wichtig ist deshalb der Ausbau einer umfassenden professionellen Sterbebegleitung. Der Rechtsanspruch auf eine menschenwürdige Sterbebegleitung muss für jeden realisiert werden. Denn bislang profitieren nur zwei Prozent der Betroffenen davon. An diesen Forderungen wird die Deutsche Hospiz Stiftung jeden Vorschlag in der aktuellen Diskussion um Sterbehilfe messen.
Bei Fragen: Andrea Breddermann
Telefon: 030 / 2 84 44 84-0
Quelle: Pressemitteilung 46-05 17. November 2005
Andrea Breddermann
-Öffentlichkeitsarbeit-
Deutsche Hospiz Stiftung
Europaplatz 7
44269 Dortmund
Tel: 0231/73807-38
Fax:0231/73807-31
E-Mail: breddermann@hospize.de
http://www.hospize.de
Kusch muss sich stellen - Justizminister müssen handeln - Recht auf Sterbebegleitung statt Mitleid
Berlin. Zur heutigen Justizministerkonferenz in Berlin und den Bestrebungen des Hamburger Justizsenators Roger Kusch (CDU), das Tötungsverbot, das in Paragraph 216 StGB verankert ist, aufzulösen, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:
1. Wenn der Hamburger Justizsenator Tötung auf Verlangen legalisieren will, hat er sich sowohl der politischen Diskussion seiner Partei als auch der Hamburger Bürgerschaft sowie dem Senat der Freien Hansestadt Hamburg zu stellen. Das sind die Gremien, die mehrheitlich zu den Fragen der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe Stellung nehmen müssen. Die Justizministerkonferenz ist kein Forum zum Austausch privater Meinungen. Kusch sollte daher nicht feige sein und seine Vorschläge zuerst in den Hamburger Gremien diskutieren und bewerten lassen.
2. Die Deutsche Hospiz Stiftung, die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden, begrüßt, dass die Justizminister der Länder bereits im Vorfeld ihrer Herbstkonferenz Kuschs Antrag abgelehnt haben. Daher ist es jetzt nur konsequent, diese politische Ablehnung auch durch praktische Maßnahmen zu untermauern: Es ist dringend notwendig, in der juristischen Aus- und Fortbildung sowie in der Praxis, die ethischen Aspekte des Rechts auf würdiges Sterben zu vermitteln. Hierzu zählen auch die Kenntnisse über die umfassenden Möglichkeiten, die hochprofessionelle medizinische, pflegerische und psychosoziale Sterbebegleitung heute leisten kann und muss. Die Unsicherheit von Juristen, insbesondere die der Richter, führt sonst vorschnell zur Akzeptanz von vermeintlichen Mitleids-Tötungen.
3. Für die Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland reicht es nicht aus, wenn nur am Tötungsverbot festgehalten wird: Sie wollen endlich als Mitglieder der Gesellschaft mit eigenen Rechten wahrgenommen und anerkannt werden - und nicht nur Mitleid erfahren. Wichtig ist deshalb der Ausbau einer umfassenden professionellen Sterbebegleitung. Der Rechtsanspruch auf eine menschenwürdige Sterbebegleitung muss für jeden realisiert werden. Denn bislang profitieren nur zwei Prozent der Betroffenen davon. An diesen Forderungen wird die Deutsche Hospiz Stiftung jeden Vorschlag in der aktuellen Diskussion um Sterbehilfe messen.
Bei Fragen: Andrea Breddermann
Telefon: 030 / 2 84 44 84-0
Quelle: Pressemitteilung 46-05 17. November 2005
Andrea Breddermann
-Öffentlichkeitsarbeit-
Deutsche Hospiz Stiftung
Europaplatz 7
44269 Dortmund
Tel: 0231/73807-38
Fax:0231/73807-31
E-Mail: breddermann@hospize.de
http://www.hospize.de
Kanton Zürich: Massive Zunahme aktiver Sterbehilfe
Kanton Zürich: Massive Zunahme aktiver Sterbehilfe
ZÜRICH. Im Kanton Zürich haben in den vergangenen fünf Jahren 851 Menschen mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisationen „Exit“ und „Dignitas“ Selbstmord begangen. Dies entspricht fast einer Verzehnfachung im Verhältnis zum Vergleichszeitraum 1995 bis 1999, wie der Kanton mitteilte.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22331
ZÜRICH. Im Kanton Zürich haben in den vergangenen fünf Jahren 851 Menschen mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisationen „Exit“ und „Dignitas“ Selbstmord begangen. Dies entspricht fast einer Verzehnfachung im Verhältnis zum Vergleichszeitraum 1995 bis 1999, wie der Kanton mitteilte.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22331
Sterbehilfe in Schweizer Universitätsklinikum
Der 63 jährige Vorsitzende der CSU-Senioren, Konrad Weckerle, ist mit seinem öffentlichen Eintreten für die „aktive“ Sterbehilfe in der eigenen Partei stark unter Druck geraten. In einem Interview mit der WELT am SONNTAG hatte er für die Wahlfreiheit der Betroffenen plädiert und die „Verlogenheit der Gutmenschen“ in dieser Frage kritisiert.
Mehr: http://www.wams.de/data/2005/12/18/818832.html
Die NÜRNBERGER NACHRICHTEN vom 12.12.2005 berichten:
CSU-Chefsenior für Sterbehilfe
Vorsitzender Konrad Weckerle weicht von Partei-Haltung ab
MÜNCHEN (dpa/Eig. Ber./pa) — Der Vorsitzende der Senioren-Union der CSU, Konrad Weckerle, hat sich dafür ausgesprochen, rechtliche Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe zu schaffen.„Ich bin ein Verfechter der aktiven Sterbehilfe“, sagte Weckerle in einem Zeitungsinterview. Damit steht der ehemalige Chef der Rhein-Main-Donau AG im Gegensatz zur Position der großen Mehrheit in der CSU und auch der Haltung der Kirchen. Weckerle forderte, im Interesse eines umfassenden Selbstbestimmungsrechtes klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Das könne in Form einer erweiterten Patientenverfügung geschehen.Der CSU-Politiker will den Menschen die Wahlfreiheit lassen, ob sie bei sich selbst aktive Sterbehilfe wünschten oder nicht. Die Entscheidung müsse getroffen werden, solange dies den Betroffenen mit wachem Verstand möglich ist. „Auf keinen Fall dürfen das die Verwandten, sprich Erben, entscheiden, das ist selbstverständlich“, betonte Weckerle.>>
Quelle: http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=432041&kat=27
- - - - - - -
Der Blick ins Ausland: Freitodhilfe (im folgenden Schweizer Artikel „Sterbehilfe“ genannt) ab 1.1.2006 erstmalig auch in einer Schweizer Universitätsklinik möglich:
<< LAUSANNE - Im Universitätsspital Lausanne (CHUV) ist ab 2006 Sterbehilfe erlaubt. Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder externe Ärzte dürfen aber nur eingreifen, wenn ein Patient transportunfähig ist und nicht mehr nach Hause gebracht werden kann. ...Damit ein kranker Mensch Sterbehilfe verlangen kann, muss er strikte Kriterien erfüllen: Er muss noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräften sein, beständig auf seinen Wunsch hinweisen und seine Krankheit muss unheilbar sein. Auch müssen dem Patienten Alternativen angeboten worden sein, wie die Palliativmedizin. ....>>
Vollständig unter:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ne ... 73220.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 18.12.2005
Mehr: http://www.wams.de/data/2005/12/18/818832.html
Die NÜRNBERGER NACHRICHTEN vom 12.12.2005 berichten:
CSU-Chefsenior für Sterbehilfe
Vorsitzender Konrad Weckerle weicht von Partei-Haltung ab
MÜNCHEN (dpa/Eig. Ber./pa) — Der Vorsitzende der Senioren-Union der CSU, Konrad Weckerle, hat sich dafür ausgesprochen, rechtliche Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe zu schaffen.„Ich bin ein Verfechter der aktiven Sterbehilfe“, sagte Weckerle in einem Zeitungsinterview. Damit steht der ehemalige Chef der Rhein-Main-Donau AG im Gegensatz zur Position der großen Mehrheit in der CSU und auch der Haltung der Kirchen. Weckerle forderte, im Interesse eines umfassenden Selbstbestimmungsrechtes klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Das könne in Form einer erweiterten Patientenverfügung geschehen.Der CSU-Politiker will den Menschen die Wahlfreiheit lassen, ob sie bei sich selbst aktive Sterbehilfe wünschten oder nicht. Die Entscheidung müsse getroffen werden, solange dies den Betroffenen mit wachem Verstand möglich ist. „Auf keinen Fall dürfen das die Verwandten, sprich Erben, entscheiden, das ist selbstverständlich“, betonte Weckerle.>>
Quelle: http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=432041&kat=27
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Der Blick ins Ausland: Freitodhilfe (im folgenden Schweizer Artikel „Sterbehilfe“ genannt) ab 1.1.2006 erstmalig auch in einer Schweizer Universitätsklinik möglich:
<< LAUSANNE - Im Universitätsspital Lausanne (CHUV) ist ab 2006 Sterbehilfe erlaubt. Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder externe Ärzte dürfen aber nur eingreifen, wenn ein Patient transportunfähig ist und nicht mehr nach Hause gebracht werden kann. ...Damit ein kranker Mensch Sterbehilfe verlangen kann, muss er strikte Kriterien erfüllen: Er muss noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräften sein, beständig auf seinen Wunsch hinweisen und seine Krankheit muss unheilbar sein. Auch müssen dem Patienten Alternativen angeboten worden sein, wie die Palliativmedizin. ....>>
Vollständig unter:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ne ... 73220.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 18.12.2005
Schweizer Uniklinik lässt Sterbehilfe zu
Schweizer Uniklinik lässt Sterbehilfe zu
LAUSANNE. Als erste der fünf Schweizer Unikliniken akzeptiert das Universitätsspital Lausanne ab Jahresbeginn Sterbehilfe. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, könnten Patienten mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation „Exit“ oder von Ärzten ihrem Leben ein Ende machen, berichtete die Schweizer Presse am 18. Dezember 2005.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22420
LAUSANNE. Als erste der fünf Schweizer Unikliniken akzeptiert das Universitätsspital Lausanne ab Jahresbeginn Sterbehilfe. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, könnten Patienten mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation „Exit“ oder von Ärzten ihrem Leben ein Ende machen, berichtete die Schweizer Presse am 18. Dezember 2005.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22420
Sterbehilfe und Patientenverfügung
Einstellung zur Sterbehilfe bestimmt passende Patientenverfügung
Mit Material der Rhein-Main-Presse vom 31.12.2005
red. MAINZ Seine ablehnende Haltung „gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe“ hat Kardinal Karl Lehmann bei einer Podiumsdiskussion in der Mainzer Staatskanzlei bekräftigt. Diese wurde zum Thema "Patientenrechte am Lebensende - Ansichten und Aussichten" von der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Rheinland-Pfalz und vom Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz veranstaltet. Der Kardinal wandte sich dabei entschieden gegen die Aussagen des am 30. April 2004 von Justizminister Mertin veröffentlichten Berichtes "Sterbehilfe und Sterbebegleitung" der rheinland-pfälzischen Bioethik-Kommission. Lehmann betonte, dass es ein falsches Signal sei, in welchen extremen Ausnahmefällen auch immer von Strafverfolgung bei tödlichen Eingriffen abzusehen. ***
Weitere Diskussionsteilnehmer auf der Veranstaltung in Mainz waren u. a. Herbert Mertin (FDP), Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, der Internist Martin Weber und Barbara Mutschler, beide vom stationären Hospiz Mainz. Nachdrücklich warb Kardinal Lehmann dort für die christliche Patientenverfügung, die versuche, „die Spannung zwischen Lebensrecht und Selbstbestimmung eines Menschen auszutaxieren“. Dabei kann im bereits eingetretenen Sterbeprozess bzw. irreversibel tödlichem Verlauf von intensivmedizinischer Leidens- und Sterbeverlängerung abgesehen werden. Die künstliche Ernährung ist in der christlichen Patientenverfügung nicht geregelt, der Verzicht darauf etwa im Dauerkoma wird abgelehnt.
Dem widersprach der Artz Martin Weber, der als Internist tätig ist und beratend für das Hospiz. Weber unterstrich, dass eine Patientenverfügung vor allem dann gebraucht werde, wenn Patienten über viele Jahre an einer schweren chronischen Krankheit litten, das Kriterium des nahen Todes jedoch nicht gegeben sei. Als Beispiel führte Weber die künstliche Ernährung mit Hilfe einer so genannten PEG-Sonde an. Künstliche Ernährung sei eine medizinische Maßnahme, die durch den Patienten legitimiert sein müsse. Es sei wichtig, so der Arzt, sich darüber in einer Patientenverfügung zu äußern. Er habe die Erfahrung gemacht, dass seine Kollegen den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen respektierten. "Da hat ein Umdenken stattgefunden", sagte er.
Barbara Mutschler berichtete, dass im Mainzer Hospiz dreimal von Patienten der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäußert worden sei. Der Grund dafür sei gewesen, „dass die Patienten die Fürsorgeabhängigkeit nicht mehr ertragen konnten“. Dem konnte aber entsprechend begegnet werden, so dass die Bitte nicht mehr wiederholt worden wäre.
LINKS:
Zur Christlichen Patientenverfügung:
http://www.ekd.de/patientenverfuegung/p ... egung.html
Fragebogen für eine individuelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands
http://www.patientenverfuegung.de/pv/PD ... en2005.pdf
Standard-Patientenverfügung (Konsensmodell unter Mitwirkung der Stiftung für Hospizarbeit „menschenwürdiges Sterben“)
http://www.standard-patientenverfuegung ... rsicht.htm
- - - -
Mit Material der MAIN-SPITZE vom 20.12.2005:
*** WIESBADEN (dpa) Dabei ist durchaus ungeklärt, welche Kriterien denn bei der Ablehnung „jeglicher Form von aktiver Sterbehilfe“ eigentlich gelten sollen. Der hessische Landtag hat deshalb beschlossen, im Frühjahr 2006 dazu eine Anhörung anzuberaumen. Sie soll „ausloten, wo die erlaubte passive Sterbehilfe endet und die verbotene aktive beginnt“, erklärten Redner aller Fraktionen kurz vor Weihnachten in Wiesbaden. Aus Sicht von Justizminister Jürgen Banzer (CDU) gibt es darauf bisher keine klaren Antworten. Aus Sicht von Justizminister Jürgen Banzer (CDU) gibt es darauf keine klaren Antworten: „Jede Hilfe sei irgendwie aktiv – selbst der Druck auf einen Knopf, der einen medizinischen Apparat abstellt und eine Behandlung beendet“, wird Banzer in der Mainz-Spitze vom 20.12. wiedergegeben.
Die Anhörung hatten die Grünen beantragt. Der CDU-Abgeordnete Boris Rhein forderte, Patientenverfügungen regelmäßig zu erneuern, weil sich die Meinung eines Menschen ändern könne. Heike Hofmann (SPD) lehnte wie andere Abgeordnete die in Belgien, den Niederlanden und der Schweiz erlaubte aktive Sterbehilfe ab. Allerdings sei die Grenze zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe schwer zu ziehen.
Nach Ansicht der FDP-Abgeordneten Ruth Wagner ist das deutsche Recht trotz des Verbotes der aktiven Sterbehilfe großzügig. So bleibe derjenige straffrei, der einem zum Sterben Entschlossenen ein schmerzloses und schnell wirkendes Gift besorge. Auch ein Arzt, der einer Patientenverfügung folge und eine Behandlung einstelle, werde nicht bestraft. Wagner räumte ein, dass es innerhalb der FDP unterschiedliche Meinungen etwa zur „Tötung auf Verlangen“ gebe.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 2.1.2005
Mit Material der Rhein-Main-Presse vom 31.12.2005
red. MAINZ Seine ablehnende Haltung „gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe“ hat Kardinal Karl Lehmann bei einer Podiumsdiskussion in der Mainzer Staatskanzlei bekräftigt. Diese wurde zum Thema "Patientenrechte am Lebensende - Ansichten und Aussichten" von der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Rheinland-Pfalz und vom Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz veranstaltet. Der Kardinal wandte sich dabei entschieden gegen die Aussagen des am 30. April 2004 von Justizminister Mertin veröffentlichten Berichtes "Sterbehilfe und Sterbebegleitung" der rheinland-pfälzischen Bioethik-Kommission. Lehmann betonte, dass es ein falsches Signal sei, in welchen extremen Ausnahmefällen auch immer von Strafverfolgung bei tödlichen Eingriffen abzusehen. ***
Weitere Diskussionsteilnehmer auf der Veranstaltung in Mainz waren u. a. Herbert Mertin (FDP), Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, der Internist Martin Weber und Barbara Mutschler, beide vom stationären Hospiz Mainz. Nachdrücklich warb Kardinal Lehmann dort für die christliche Patientenverfügung, die versuche, „die Spannung zwischen Lebensrecht und Selbstbestimmung eines Menschen auszutaxieren“. Dabei kann im bereits eingetretenen Sterbeprozess bzw. irreversibel tödlichem Verlauf von intensivmedizinischer Leidens- und Sterbeverlängerung abgesehen werden. Die künstliche Ernährung ist in der christlichen Patientenverfügung nicht geregelt, der Verzicht darauf etwa im Dauerkoma wird abgelehnt.
Dem widersprach der Artz Martin Weber, der als Internist tätig ist und beratend für das Hospiz. Weber unterstrich, dass eine Patientenverfügung vor allem dann gebraucht werde, wenn Patienten über viele Jahre an einer schweren chronischen Krankheit litten, das Kriterium des nahen Todes jedoch nicht gegeben sei. Als Beispiel führte Weber die künstliche Ernährung mit Hilfe einer so genannten PEG-Sonde an. Künstliche Ernährung sei eine medizinische Maßnahme, die durch den Patienten legitimiert sein müsse. Es sei wichtig, so der Arzt, sich darüber in einer Patientenverfügung zu äußern. Er habe die Erfahrung gemacht, dass seine Kollegen den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen respektierten. "Da hat ein Umdenken stattgefunden", sagte er.
Barbara Mutschler berichtete, dass im Mainzer Hospiz dreimal von Patienten der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäußert worden sei. Der Grund dafür sei gewesen, „dass die Patienten die Fürsorgeabhängigkeit nicht mehr ertragen konnten“. Dem konnte aber entsprechend begegnet werden, so dass die Bitte nicht mehr wiederholt worden wäre.
LINKS:
Zur Christlichen Patientenverfügung:
http://www.ekd.de/patientenverfuegung/p ... egung.html
Fragebogen für eine individuelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands
http://www.patientenverfuegung.de/pv/PD ... en2005.pdf
Standard-Patientenverfügung (Konsensmodell unter Mitwirkung der Stiftung für Hospizarbeit „menschenwürdiges Sterben“)
http://www.standard-patientenverfuegung ... rsicht.htm
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Mit Material der MAIN-SPITZE vom 20.12.2005:
*** WIESBADEN (dpa) Dabei ist durchaus ungeklärt, welche Kriterien denn bei der Ablehnung „jeglicher Form von aktiver Sterbehilfe“ eigentlich gelten sollen. Der hessische Landtag hat deshalb beschlossen, im Frühjahr 2006 dazu eine Anhörung anzuberaumen. Sie soll „ausloten, wo die erlaubte passive Sterbehilfe endet und die verbotene aktive beginnt“, erklärten Redner aller Fraktionen kurz vor Weihnachten in Wiesbaden. Aus Sicht von Justizminister Jürgen Banzer (CDU) gibt es darauf bisher keine klaren Antworten. Aus Sicht von Justizminister Jürgen Banzer (CDU) gibt es darauf keine klaren Antworten: „Jede Hilfe sei irgendwie aktiv – selbst der Druck auf einen Knopf, der einen medizinischen Apparat abstellt und eine Behandlung beendet“, wird Banzer in der Mainz-Spitze vom 20.12. wiedergegeben.
Die Anhörung hatten die Grünen beantragt. Der CDU-Abgeordnete Boris Rhein forderte, Patientenverfügungen regelmäßig zu erneuern, weil sich die Meinung eines Menschen ändern könne. Heike Hofmann (SPD) lehnte wie andere Abgeordnete die in Belgien, den Niederlanden und der Schweiz erlaubte aktive Sterbehilfe ab. Allerdings sei die Grenze zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe schwer zu ziehen.
Nach Ansicht der FDP-Abgeordneten Ruth Wagner ist das deutsche Recht trotz des Verbotes der aktiven Sterbehilfe großzügig. So bleibe derjenige straffrei, der einem zum Sterben Entschlossenen ein schmerzloses und schnell wirkendes Gift besorge. Auch ein Arzt, der einer Patientenverfügung folge und eine Behandlung einstelle, werde nicht bestraft. Wagner räumte ein, dass es innerhalb der FDP unterschiedliche Meinungen etwa zur „Tötung auf Verlangen“ gebe.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 2.1.2005
Hoppe sieht Wendepunkt in Sterbehilfe-Diskussion
Hoppe sieht Wendepunkt in Sterbehilfe-Diskussion
Ärztepräsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat das Jahr 2005 als einen Wendepunkt in der öffentlichen Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland bezeichnet. In einem AP-Interview (31.12.2005) warnte er vor einer Entwicklung hin zu einer Euthanasie-Praxis wie in den Niederlanden und Belgien, wo Tötung auf Verlangen legal praktiziert werden darf. Hoppe kritisierte besonders die Forderung des Hamburger Justizsenators Roger Kusch, auch in Deutschland das Verbot aktiver Sterbehilfe abzuschaffen. Eine derartiges öffentliches Eintreten hätte er noch vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, sagte der Präsident der Bundesärztekammer.
Hoppe rief zugleich zu einer offenen Debatte über den Stellenwert der Patientenverfügungen auf. Diese könnten zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein; "sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen aus den Gesamtumständen zu ermitteln", betonte er.
Das Interview im Wortlaut im Internetauftritt der Bundesärztekammer
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/25/15R ... hilfe.html
Interview der Nachrichtenagentur AP (31.12.2004) mit Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zum Thema Sterbehilfe
AP: 2005 hat die Diskussion über eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe neue Nahrung erhalten. Einen ersten Anstoß gab der Fall der amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo. Dann sorgte der Verein Dignitas mit der Gründung eines so genannten Sterbehilfezentrums in Hannover für Aufregung. Schließlich verlangte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch, auch in Deutschland das Recht auf Sterbehilfe gesetzlich zu verankern. War das Jahr 2005 ein Wendepunkt in der Diskussion über die Fragen am Ende des menschlichen Lebens?
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe: Ja, in gewisser Weise schon. Denn ich hätte es vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, dass ein Justizsenator für die Abschaffung des Verbots der Tötung auf Verlangen eintritt. Aber die Diskussion ist ja in den vergangenen Jahren immer wieder aufgekommen, nicht zuletzt wegen der Euthanasie-Praxis in Belgien und den Niederlanden. Der eigentliche Wendepunkt war aber das so genannte Kemptener Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 1994. Seitdem kann bei einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten der Abbruch einer ärztlichen Behandlung oder Maßnahme in Ausnahmefällen auch dann möglich sein, wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat. Entscheidend ist der mutmaßliche Wille des Kranken. Und da fangen die Probleme eben an.
AP: Wie meinen Sie das?
Hoppe: Wir sprechen ja hier über Menschen, die sich nicht mehr äußern können, weil sie dazu auf Grund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind. Viele dieser Menschen sind hochbetagt, es gibt aber auch jüngere, die einen Unfall erlitten haben und dann in ein dauerhaftes Koma fallen. Der mutmaßliche Wille dieser Patienten lässt sich nur schwer, häufig gar nicht ermitteln. Denn die weitaus meisten Patienten haben sich nicht vorstellen können, in eine solche Lage zu geraten, und deshalb auch keine Hinweise darauf gegeben, wie in der konkreten Situation verfahren werden soll.
AP: Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnte die Patientenverfügung bieten. Ein erster Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur gesetzlichen Regelung solcher Verfügungen für den Fall der Fälle ist in der letzten Legislaturperiode nicht weiter verfolgt worden. Sollte die SPD-Politikerin einen neuen Anlauf unternehmen?
Hoppe: Ich sehe keinen akuten Handlungsbedarf. Die Diskussion über den Stellenwert von Patientenverfügungen ist noch nicht abgeschlossen. Wir brauchen hier eine offene Debatte, an der sich möglichst viele gesellschaftliche Gruppen beteiligen sollten. Im Übrigen haben wir in den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer klar zum Ausdruck gebracht, dass Patientenverfügungen zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein können; sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen des Patienten aus den Gesamtumständen zu ermitteln. Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen des Patienten können neben früheren Äußerungen seine Lebenseinstellung, seine religiöse Überzeugung, seine Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden in der ihm verbleibenden Lebenszeit sein.
AP: Ist es letztlich nicht immer eine ärztliche Entscheidung, ob die Behandlung noch fortgesetzt werden kann?
Hoppe: Wir Ärzte sind dem Leben verpflichtet. Es gehört nicht zum Arztberuf, den Tod herbeizuführen. Wir als Ärzte wollen den Tod zulassen, ihn aber nicht zuteilen. Aktive Sterbehilfe zu erlauben, wenn Klinikärzte nicht in ihrer Funktion als Arzt, sondern als Staatsbürger handeln, wie es ab 2006 in dem Schweizer Universitätsklinikum von Lausanne möglich sein soll, lehne ich strikt ab. Hier eine Unterscheidung treffen zu wollen zwischen dem Menschen als Arzt und als Staatsbürger, wäre in höchstem Maße perfide.
AP: Ärztlich assistierten Suizid, also Hilfe zur Selbsttötung, halten Sie in keinem Fall für ethisch vertretbar?
Hoppe: Nein. Das wäre eine Umkehrung ärztlicher Werte. Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schon gar nicht von Ärzten. Schwerkranke Menschen müssen palliativmedizinisch so begleitet werden, dass ihr Sterben für sie erträglich wird. Wir erleben es immer wieder, dass die Menschen dankbar sind, wenn sie diese Zeit noch erleben können, die Zuwendung und Liebe ihrer Angehörigen, die Möglichkeit, sich zu verabschieden, so lange, bis der Tod natürlich eintritt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 03.01.2006
Ärztepräsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat das Jahr 2005 als einen Wendepunkt in der öffentlichen Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland bezeichnet. In einem AP-Interview (31.12.2005) warnte er vor einer Entwicklung hin zu einer Euthanasie-Praxis wie in den Niederlanden und Belgien, wo Tötung auf Verlangen legal praktiziert werden darf. Hoppe kritisierte besonders die Forderung des Hamburger Justizsenators Roger Kusch, auch in Deutschland das Verbot aktiver Sterbehilfe abzuschaffen. Eine derartiges öffentliches Eintreten hätte er noch vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, sagte der Präsident der Bundesärztekammer.
Hoppe rief zugleich zu einer offenen Debatte über den Stellenwert der Patientenverfügungen auf. Diese könnten zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein; "sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen aus den Gesamtumständen zu ermitteln", betonte er.
Das Interview im Wortlaut im Internetauftritt der Bundesärztekammer
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/25/15R ... hilfe.html
Interview der Nachrichtenagentur AP (31.12.2004) mit Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zum Thema Sterbehilfe
AP: 2005 hat die Diskussion über eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe neue Nahrung erhalten. Einen ersten Anstoß gab der Fall der amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo. Dann sorgte der Verein Dignitas mit der Gründung eines so genannten Sterbehilfezentrums in Hannover für Aufregung. Schließlich verlangte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch, auch in Deutschland das Recht auf Sterbehilfe gesetzlich zu verankern. War das Jahr 2005 ein Wendepunkt in der Diskussion über die Fragen am Ende des menschlichen Lebens?
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe: Ja, in gewisser Weise schon. Denn ich hätte es vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, dass ein Justizsenator für die Abschaffung des Verbots der Tötung auf Verlangen eintritt. Aber die Diskussion ist ja in den vergangenen Jahren immer wieder aufgekommen, nicht zuletzt wegen der Euthanasie-Praxis in Belgien und den Niederlanden. Der eigentliche Wendepunkt war aber das so genannte Kemptener Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 1994. Seitdem kann bei einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten der Abbruch einer ärztlichen Behandlung oder Maßnahme in Ausnahmefällen auch dann möglich sein, wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat. Entscheidend ist der mutmaßliche Wille des Kranken. Und da fangen die Probleme eben an.
AP: Wie meinen Sie das?
Hoppe: Wir sprechen ja hier über Menschen, die sich nicht mehr äußern können, weil sie dazu auf Grund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind. Viele dieser Menschen sind hochbetagt, es gibt aber auch jüngere, die einen Unfall erlitten haben und dann in ein dauerhaftes Koma fallen. Der mutmaßliche Wille dieser Patienten lässt sich nur schwer, häufig gar nicht ermitteln. Denn die weitaus meisten Patienten haben sich nicht vorstellen können, in eine solche Lage zu geraten, und deshalb auch keine Hinweise darauf gegeben, wie in der konkreten Situation verfahren werden soll.
AP: Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnte die Patientenverfügung bieten. Ein erster Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur gesetzlichen Regelung solcher Verfügungen für den Fall der Fälle ist in der letzten Legislaturperiode nicht weiter verfolgt worden. Sollte die SPD-Politikerin einen neuen Anlauf unternehmen?
Hoppe: Ich sehe keinen akuten Handlungsbedarf. Die Diskussion über den Stellenwert von Patientenverfügungen ist noch nicht abgeschlossen. Wir brauchen hier eine offene Debatte, an der sich möglichst viele gesellschaftliche Gruppen beteiligen sollten. Im Übrigen haben wir in den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer klar zum Ausdruck gebracht, dass Patientenverfügungen zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein können; sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen des Patienten aus den Gesamtumständen zu ermitteln. Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen des Patienten können neben früheren Äußerungen seine Lebenseinstellung, seine religiöse Überzeugung, seine Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden in der ihm verbleibenden Lebenszeit sein.
AP: Ist es letztlich nicht immer eine ärztliche Entscheidung, ob die Behandlung noch fortgesetzt werden kann?
Hoppe: Wir Ärzte sind dem Leben verpflichtet. Es gehört nicht zum Arztberuf, den Tod herbeizuführen. Wir als Ärzte wollen den Tod zulassen, ihn aber nicht zuteilen. Aktive Sterbehilfe zu erlauben, wenn Klinikärzte nicht in ihrer Funktion als Arzt, sondern als Staatsbürger handeln, wie es ab 2006 in dem Schweizer Universitätsklinikum von Lausanne möglich sein soll, lehne ich strikt ab. Hier eine Unterscheidung treffen zu wollen zwischen dem Menschen als Arzt und als Staatsbürger, wäre in höchstem Maße perfide.
AP: Ärztlich assistierten Suizid, also Hilfe zur Selbsttötung, halten Sie in keinem Fall für ethisch vertretbar?
Hoppe: Nein. Das wäre eine Umkehrung ärztlicher Werte. Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schon gar nicht von Ärzten. Schwerkranke Menschen müssen palliativmedizinisch so begleitet werden, dass ihr Sterben für sie erträglich wird. Wir erleben es immer wieder, dass die Menschen dankbar sind, wenn sie diese Zeit noch erleben können, die Zuwendung und Liebe ihrer Angehörigen, die Möglichkeit, sich zu verabschieden, so lange, bis der Tod natürlich eintritt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 03.01.2006
Hoppe in der Kritik: Unqualifizierte Äußerungen
Bundesärztekammerpräsident Hoppe erneut in der Kritik: Unqualifizierte Äußerungen
In einem von der BÄK zum Jahresanfang veröffentlichten AP-Interview spricht Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich-Hoppe von 2005 als einem Wendepunkt in der Diskussion über die Fragen am Ende des Lebens. Nachvollziebar ist, dass er zunächst dem Vorschlag des Hamburger Justizsenators Roger Kusch entgegen tritt, das Verbot der „aktiven“ Sterbehilfe zu lockern. Hoppe räumt ein, dass er ein derartiges öffentliches Eintreten durch einen Politiker vorher nicht für möglich gehalten hätte.
Zugleich aber fordert Hoppe nun dazu auf, den Stellenwert von Patientenverfügungen neu zu bewerten. „Im Übrigen haben wir in den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der BÄK klar zum Ausdruck gebracht, dass Patientenverfügungen zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein können; sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen des Patienten aus den Gesamtumständen zu ermitteln“, erklärte Hoppe. Als Indiz dazu würde z. B. die religiöse Überzeugung des Patienten dienen. Prinzipiell aber lasse der mutmaßliche Patientenwille „sich nur schwer, häufig gar nicht ermitteln“.
Diese Äußerungen kritisiert die Patientenvertreterin Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands: „Leider scheint der Schock über den so genannten Dammbruch in der Sterbehilfe-Debatte bei Herrn Hoppe dazu geführt zu haben, die Grundsätze der eigenen Organisation zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen falsch wiederzugeben und auf den Stand vor etwa 10 Jahren zurückzufallen. Das Dammbruch-Argument basiert ausschließlich auf Ressentiments. Es gibt keinerlei empirischen oder rationalen Beleg dafür, dass etwa mit der gesetzlichen Regelung der Patientenautonomie ein Tor zur aktiven Sterbehilfe aufgemacht würde.“
So hat es vor genau einem Jahr Hoppe auch selbst noch gesehen. Die Yahoo-Nachten berichteten aufgrund von AP am 31.12.04:
<< Frankfurt/Main (AP). In der Debatte um ein Gesetz zur so genannten Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe auf die Seite von Justizministerin Brigitte Zypries gestellt. Er könne nicht erkennen, "dass die geplanten Regelungen im Betreuungsrecht das absolute Tötungsverbot in Frage stellen", sagte Hoppe der Nachrichtenagentur AP. Er wies damit Kritik aus den Reihen der Enquete-Kommission des Bundestages zurück, Zypries ebne mit ihrem Gesetzentwurf den Weg zur Sterbehilfe. .... Für richtig hält es Hoppe außerdem, dass die SPD-Politikerin Patientenverfügungen auch für den Fall gelten lässt, dass der Patient nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist. ..."Wenn ein unheilbar kranker Mensch in einer zeitnah verfassten Patientenverfügung und bezogen auf eine konkrete Situation klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht mehr weiter behandelt werden möchte, müssen wir das respektieren", betonte der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft.... >>
Neben dem Sterbehilfe-Vorstoß durch Justizsenator Kusch hat offensichtlich auch die Gründung der Freitodhilfeorganisation DIGNITAS (im September 2005) bei Hoppe für erhebliche Verwirrung gesorgt. In der Fachöffentlich wurde mit Kopfschütteln reagiert auf seine im Deutschen Ärzteblatt vom 26.9.2005 zitierte Behauptung: << "Was Dignitas macht, ist mehr als assistierter Suizid, es ist Tötung auf Verlangen", kritisierte Hoppe. Die BÄK werde „die niedersächsische Ärztekammer bitten, die Vereinsgründung juristisch überprüfen zu lassen“.>>
Hoppe hatte damit die in unserer Rechtsordnung gravierende Unterscheidung zwischen prinzipiell straffreier Suizidhilfe und strafbarer Tötung in Frage gestellt. Auch im aktuellen AP-Interview lässt er erkennen, dass für ihn eine ärztliche Suizidhilfe ethisch einem Tötungsdelikt gleichkommt.
Für Gita Neumann als Patientenvertreterin steht fest: „Hoppe kann wegen seiner widersprüchlichen und unqualifizierten Aussagen kaum mehr als ernsthafter Vertreter der Bundesärztekammer in diesen Fragen zum Lebensende gelten. Darüber hinaus ist er mit seiner Rückkehr zum ärztlichen Paternalismus – entgegen den aktuellen Grundsätzen der Bundesärztekammer, auf die er sich fälschlicherweise beruft – untragbar geworden. Wir fordern die verantwortlichen Gremien innerhalb der Bundesärztekammer zu einer Klarstellung auf, was die rechtliche Verbindlichkeit einer hinreichend konkreten Patientenverfügung betrifft und was demgegenüber eine vage, von ärztlicher Subjektivität geprägte Mutmaßung ist.“
Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 6.1.2006
In einem von der BÄK zum Jahresanfang veröffentlichten AP-Interview spricht Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich-Hoppe von 2005 als einem Wendepunkt in der Diskussion über die Fragen am Ende des Lebens. Nachvollziebar ist, dass er zunächst dem Vorschlag des Hamburger Justizsenators Roger Kusch entgegen tritt, das Verbot der „aktiven“ Sterbehilfe zu lockern. Hoppe räumt ein, dass er ein derartiges öffentliches Eintreten durch einen Politiker vorher nicht für möglich gehalten hätte.
Zugleich aber fordert Hoppe nun dazu auf, den Stellenwert von Patientenverfügungen neu zu bewerten. „Im Übrigen haben wir in den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der BÄK klar zum Ausdruck gebracht, dass Patientenverfügungen zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein können; sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen des Patienten aus den Gesamtumständen zu ermitteln“, erklärte Hoppe. Als Indiz dazu würde z. B. die religiöse Überzeugung des Patienten dienen. Prinzipiell aber lasse der mutmaßliche Patientenwille „sich nur schwer, häufig gar nicht ermitteln“.
Diese Äußerungen kritisiert die Patientenvertreterin Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands: „Leider scheint der Schock über den so genannten Dammbruch in der Sterbehilfe-Debatte bei Herrn Hoppe dazu geführt zu haben, die Grundsätze der eigenen Organisation zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen falsch wiederzugeben und auf den Stand vor etwa 10 Jahren zurückzufallen. Das Dammbruch-Argument basiert ausschließlich auf Ressentiments. Es gibt keinerlei empirischen oder rationalen Beleg dafür, dass etwa mit der gesetzlichen Regelung der Patientenautonomie ein Tor zur aktiven Sterbehilfe aufgemacht würde.“
So hat es vor genau einem Jahr Hoppe auch selbst noch gesehen. Die Yahoo-Nachten berichteten aufgrund von AP am 31.12.04:
<< Frankfurt/Main (AP). In der Debatte um ein Gesetz zur so genannten Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe auf die Seite von Justizministerin Brigitte Zypries gestellt. Er könne nicht erkennen, "dass die geplanten Regelungen im Betreuungsrecht das absolute Tötungsverbot in Frage stellen", sagte Hoppe der Nachrichtenagentur AP. Er wies damit Kritik aus den Reihen der Enquete-Kommission des Bundestages zurück, Zypries ebne mit ihrem Gesetzentwurf den Weg zur Sterbehilfe. .... Für richtig hält es Hoppe außerdem, dass die SPD-Politikerin Patientenverfügungen auch für den Fall gelten lässt, dass der Patient nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist. ..."Wenn ein unheilbar kranker Mensch in einer zeitnah verfassten Patientenverfügung und bezogen auf eine konkrete Situation klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht mehr weiter behandelt werden möchte, müssen wir das respektieren", betonte der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft.... >>
Neben dem Sterbehilfe-Vorstoß durch Justizsenator Kusch hat offensichtlich auch die Gründung der Freitodhilfeorganisation DIGNITAS (im September 2005) bei Hoppe für erhebliche Verwirrung gesorgt. In der Fachöffentlich wurde mit Kopfschütteln reagiert auf seine im Deutschen Ärzteblatt vom 26.9.2005 zitierte Behauptung: << "Was Dignitas macht, ist mehr als assistierter Suizid, es ist Tötung auf Verlangen", kritisierte Hoppe. Die BÄK werde „die niedersächsische Ärztekammer bitten, die Vereinsgründung juristisch überprüfen zu lassen“.>>
Hoppe hatte damit die in unserer Rechtsordnung gravierende Unterscheidung zwischen prinzipiell straffreier Suizidhilfe und strafbarer Tötung in Frage gestellt. Auch im aktuellen AP-Interview lässt er erkennen, dass für ihn eine ärztliche Suizidhilfe ethisch einem Tötungsdelikt gleichkommt.
Für Gita Neumann als Patientenvertreterin steht fest: „Hoppe kann wegen seiner widersprüchlichen und unqualifizierten Aussagen kaum mehr als ernsthafter Vertreter der Bundesärztekammer in diesen Fragen zum Lebensende gelten. Darüber hinaus ist er mit seiner Rückkehr zum ärztlichen Paternalismus – entgegen den aktuellen Grundsätzen der Bundesärztekammer, auf die er sich fälschlicherweise beruft – untragbar geworden. Wir fordern die verantwortlichen Gremien innerhalb der Bundesärztekammer zu einer Klarstellung auf, was die rechtliche Verbindlichkeit einer hinreichend konkreten Patientenverfügung betrifft und was demgegenüber eine vage, von ärztlicher Subjektivität geprägte Mutmaßung ist.“
Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 6.1.2006