Sterbehilfe: große Unsicherheit - Thesen
Moderator: WernerSchell
Keine Garantie für gutes Sterben
Eine Garantie für gutes Sterben kann niemand geben
Experten diskutieren in Hannovers Marktkirche über Sterbehilfe
Von Ulrike Millhahn (epd)
Hannover (epd). "Über aktive Sterbehilfe diskutieren wir hier nicht", entschied die Hamburger NDR-Funkhauschefin Maria Freifrau von Welser und verwirrte damit die Zuhörer in der hannoverschen Marktkirche. Sichtbar fassungslos reagierte die Moderatorin der Runde "(K)ein gutes Ende: Beim Sterben helfen?", als der Hamburger Rechtswissenschaftler Professor Reinhard Merkel die indirekte Sterbehilfe als eine Form der aktiven Sterbehilfe bezeichnete. Eineinhalb Stunden diskutierten am Dienstagabend Ärzte, Theologen und Juristen über das schwierige Thema.
....
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http://www.evlka.de/content.php3?conten ... =4&id=2838
Experten diskutieren in Hannovers Marktkirche über Sterbehilfe
Von Ulrike Millhahn (epd)
Hannover (epd). "Über aktive Sterbehilfe diskutieren wir hier nicht", entschied die Hamburger NDR-Funkhauschefin Maria Freifrau von Welser und verwirrte damit die Zuhörer in der hannoverschen Marktkirche. Sichtbar fassungslos reagierte die Moderatorin der Runde "(K)ein gutes Ende: Beim Sterben helfen?", als der Hamburger Rechtswissenschaftler Professor Reinhard Merkel die indirekte Sterbehilfe als eine Form der aktiven Sterbehilfe bezeichnete. Eineinhalb Stunden diskutierten am Dienstagabend Ärzte, Theologen und Juristen über das schwierige Thema.
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Arzt-Patienten-Beziehung: Über den Tod sprechen
Arzt-Patienten-Beziehung: Über den Tod sprechen
Sonnenmoser, Marion
Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 14 vom 08.04.2005, Seite A-1012
Einem Patienten mitzuteilen, dass das Ende naht, gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Arztberufes. Sie erfordert innere Überwindung und viel Feingefühl. Bevor ein Patient mit der Prognose konfrontiert wird, gilt es abzuschätzen, wie er darauf reagieren könnte. Wird er es gefasst aufnehmen oder zusammenbrechen? Wird er weinen, in einen Schockzustand verfallen oder das Gesagte nicht glauben wollen? Eine solche Einschätzung gelingt zwar nicht immer, doch als Arzt sollte man sich auf verschiedene Reaktionen einstellen. Es ist nie falsch, sich Zeit zu nehmen, ruhig zu bleiben und dem Patienten zuzuhören.
….
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=46234
Sonnenmoser, Marion
Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 14 vom 08.04.2005, Seite A-1012
Einem Patienten mitzuteilen, dass das Ende naht, gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Arztberufes. Sie erfordert innere Überwindung und viel Feingefühl. Bevor ein Patient mit der Prognose konfrontiert wird, gilt es abzuschätzen, wie er darauf reagieren könnte. Wird er es gefasst aufnehmen oder zusammenbrechen? Wird er weinen, in einen Schockzustand verfallen oder das Gesagte nicht glauben wollen? Eine solche Einschätzung gelingt zwar nicht immer, doch als Arzt sollte man sich auf verschiedene Reaktionen einstellen. Es ist nie falsch, sich Zeit zu nehmen, ruhig zu bleiben und dem Patienten zuzuhören.
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Nachdenkeswert: Neues Allensbachumfrage
Eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist dagegen, dass hoffnungslos kranke Menschen noch für längere Zeit künstlich am Leben erhalten werden. 80 Prozent meinen, dass Ärzte auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollten, wenn eine entsprechende Willensbekundung des Patienten vorliege. Das ist das Ergebnis einer am 13.5.05 veröffentlichten repräsentativen Allensbach-Repräsentativumfrage.
Nach Ansicht des Allensbach-Instituts für Demoskopie hat der Fall Terri Schiavo in der Deutschen Bevölkerung seine Spuren hinterlassen. Die Amerikanerin, die viele Jahre in einem Wachkoma lag, bis man sie sterben ließ, hatte keinerlei Verfügung getroffen und konnte ihren Willen nicht äußern. Dennoch meinten 56 Prozent der Befragten, es sei richtig gewesen, die künstliche Ernährung einzustellen; 21 Prozent hielten dies für nicht richtig. Weitere 21 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Nur zwei Prozent hatten nichts von dem Vorgang gehört.
Hannover – "Sind die Regelungen im Namen des Lebensschutzes zu restriktiv, werden die Stimmen für die aktive Sterbehilfe verstärkt. Sind sie zu locker, ist dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet." Auf dieses Dilemma hat die Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Dr. Margot Käßmann (Hannover), in einem Beitrag für die "VELKD-Informationen" (Ausgabe vom 2. Mai) hingewiesen.
Berlin - Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat bereits 2003 Eckpunkte zu Sterbehilfe und Patientenschutz vorgestellt, in denen für eine sehr differenzierte gesetzliche Regelung plädiert wird. Der Verband verfügt über langjährige Praxiserfahrung mit Wohngemeinschaften für Alzheimerpatienten, in der Behindertenarbeit, Schwerkrankenpflege sowie Hospizbetreuung. Gesetzgeberischen Bedarf für den Patientenschutz sieht der HVD insbesondere beim Behandlungsverzicht mit Todesfolge und bei der ärztlichen Garantenpflicht, wenn ein Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hat.
Diese beiden Positionen im Wortlaut, weitere repräsentative Beiträge zur Sterbehilfe-Kontroverse und spannende Streitgespräche finden Sie in der folgenden Zusammenstellung:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/kontroversen.htm
Nach Ansicht des Allensbach-Instituts für Demoskopie hat der Fall Terri Schiavo in der Deutschen Bevölkerung seine Spuren hinterlassen. Die Amerikanerin, die viele Jahre in einem Wachkoma lag, bis man sie sterben ließ, hatte keinerlei Verfügung getroffen und konnte ihren Willen nicht äußern. Dennoch meinten 56 Prozent der Befragten, es sei richtig gewesen, die künstliche Ernährung einzustellen; 21 Prozent hielten dies für nicht richtig. Weitere 21 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Nur zwei Prozent hatten nichts von dem Vorgang gehört.
Hannover – "Sind die Regelungen im Namen des Lebensschutzes zu restriktiv, werden die Stimmen für die aktive Sterbehilfe verstärkt. Sind sie zu locker, ist dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet." Auf dieses Dilemma hat die Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Dr. Margot Käßmann (Hannover), in einem Beitrag für die "VELKD-Informationen" (Ausgabe vom 2. Mai) hingewiesen.
Berlin - Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat bereits 2003 Eckpunkte zu Sterbehilfe und Patientenschutz vorgestellt, in denen für eine sehr differenzierte gesetzliche Regelung plädiert wird. Der Verband verfügt über langjährige Praxiserfahrung mit Wohngemeinschaften für Alzheimerpatienten, in der Behindertenarbeit, Schwerkrankenpflege sowie Hospizbetreuung. Gesetzgeberischen Bedarf für den Patientenschutz sieht der HVD insbesondere beim Behandlungsverzicht mit Todesfolge und bei der ärztlichen Garantenpflicht, wenn ein Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hat.
Diese beiden Positionen im Wortlaut, weitere repräsentative Beiträge zur Sterbehilfe-Kontroverse und spannende Streitgespräche finden Sie in der folgenden Zusammenstellung:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/kontroversen.htm
Sterbehilfe: Keine aktive Euthanasie
Klinkhammer, Gisela
Sterbehilfe: Keine aktive Euthanasie
Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 19 vom 13.05.2005, Seite A-1327
POLITIK: Deutscher Ärztetag
Hoppe glaubt nicht an eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.
Selten hat ein Einzelschicksal weltweit so viel Aufsehen erregt wie der öffentliche Tod der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terry Schiavo. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nahm diesen „Fall“ zum Anlass, sich über Patientenverfügungen und Sterbehilfe zu äußern. Zwar stehe es ihr nicht an zu beurteilen, ob die richtige Entscheidung getroffen worden sei. „Eines weiß ich genau: Mit der Würde des Menschen ist es unvereinbar, eine kranke und sterbende Frau, die sich nicht mehr dagegen wehren kann, in den Medien zur Schau zu stellen“, sagte sie auf der Eröffnungsveranstaltung zum 108. Deutschen Ärztetag in Berlin.
Aktiver Sterbehilfe erteilte die Ministerin eine deutliche Absage. „Ich teile in diesem Punkt voll und ganz die Meinung des Ärztetages. Aktive Sterbehilfe darf es in Deutschland nicht geben.“ Niemals gehöre es zum Arztberuf, den Tod herbeizuführen, sagte auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. ....
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http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=46763
Sterbehilfe: Keine aktive Euthanasie
Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 19 vom 13.05.2005, Seite A-1327
POLITIK: Deutscher Ärztetag
Hoppe glaubt nicht an eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.
Selten hat ein Einzelschicksal weltweit so viel Aufsehen erregt wie der öffentliche Tod der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terry Schiavo. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nahm diesen „Fall“ zum Anlass, sich über Patientenverfügungen und Sterbehilfe zu äußern. Zwar stehe es ihr nicht an zu beurteilen, ob die richtige Entscheidung getroffen worden sei. „Eines weiß ich genau: Mit der Würde des Menschen ist es unvereinbar, eine kranke und sterbende Frau, die sich nicht mehr dagegen wehren kann, in den Medien zur Schau zu stellen“, sagte sie auf der Eröffnungsveranstaltung zum 108. Deutschen Ärztetag in Berlin.
Aktiver Sterbehilfe erteilte die Ministerin eine deutliche Absage. „Ich teile in diesem Punkt voll und ganz die Meinung des Ärztetages. Aktive Sterbehilfe darf es in Deutschland nicht geben.“ Niemals gehöre es zum Arztberuf, den Tod herbeizuführen, sagte auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. ....
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Sterbehilfe: Rechtslage und Medizin
Patientenverfügung und Sterbehilfe: Rechtslage und Medizin
Ein Stein kommt ins Rollen
Die Welt nahm Anteil im Fall Terri Schiavos. Doch nicht nur, dass ihr Tod eine Lawine an Diskussionen auslöste für einen kurzen Zeitraum, nein, die Diskussionen beginnen erst richtig ins Rollen zu kommen. Sterbehilfe und Patientenverfügung sind Themen, die jeden von angehen. Wirkliche Aufklärung durch die Rechtlage und Medizinische Voraussetzung sind mit Ernst und eigenem Engagement von uns gefordert.
Es geht um das Intimste des Menschen. Es geht um jeden von uns. Keiner ist davon ausgeschlossen und dennoch ist das Interesse rund um das Thema Patientenverfügung noch immer nicht so manifestiert in den Köpfen der Menschen, wie es wünschenswert wäre. Liegt es an der sprachlichen Erläuterung des Formulars, an der Rechtslage, die in vielen Bereichen
den Menschen als Paragrafen sieht und der Medizin hierdurch das Leben schwer macht? Liegt es an der Oberflächlichkeit unserer Gesellschaft?
Der Fall der Wachkomapatientin Terri Schiavo hat die Menschen nicht nur in den USA tief bewegt. In der Presse sind zum juristischen und medizinischen Hintergrund viele unterschiedliche und sich widersprechende Positionen laut geworden.
Auch bei uns in Deutschland hat das zu zahlreichen Fragen in der Bevölkerung geführt. Viele sind verunsichert, auch die bis zu sieben Millionen Menschen, die schon eine Patientenverfügung verfasst haben. Das belegen zahlreiche Nachfragen besorgter Menschen bei Medizinern, Juristen, Hospizvereinen, und die Leserbriefspalten der Zeitungen.
>> Mehr: in der aktuellen Ausgabe des eMagazins ARZT SPEZIAL, das kostenlos unter http://www.arzt-spezial.de zu erreichen ist.
Ansprechpartner
Dr. J. Wolff
Redaktion ARZT SPEZIAL
Tel.: 06241 - 9 55 421
http://www.arzt-spezial.de
redaktion@arzt-spezial.de
Hier die URL des Artikels:
http://www.arzt-spezial.de/0505/aktuell ... hilfe.html
Ein Stein kommt ins Rollen
Die Welt nahm Anteil im Fall Terri Schiavos. Doch nicht nur, dass ihr Tod eine Lawine an Diskussionen auslöste für einen kurzen Zeitraum, nein, die Diskussionen beginnen erst richtig ins Rollen zu kommen. Sterbehilfe und Patientenverfügung sind Themen, die jeden von angehen. Wirkliche Aufklärung durch die Rechtlage und Medizinische Voraussetzung sind mit Ernst und eigenem Engagement von uns gefordert.
Es geht um das Intimste des Menschen. Es geht um jeden von uns. Keiner ist davon ausgeschlossen und dennoch ist das Interesse rund um das Thema Patientenverfügung noch immer nicht so manifestiert in den Köpfen der Menschen, wie es wünschenswert wäre. Liegt es an der sprachlichen Erläuterung des Formulars, an der Rechtslage, die in vielen Bereichen
den Menschen als Paragrafen sieht und der Medizin hierdurch das Leben schwer macht? Liegt es an der Oberflächlichkeit unserer Gesellschaft?
Der Fall der Wachkomapatientin Terri Schiavo hat die Menschen nicht nur in den USA tief bewegt. In der Presse sind zum juristischen und medizinischen Hintergrund viele unterschiedliche und sich widersprechende Positionen laut geworden.
Auch bei uns in Deutschland hat das zu zahlreichen Fragen in der Bevölkerung geführt. Viele sind verunsichert, auch die bis zu sieben Millionen Menschen, die schon eine Patientenverfügung verfasst haben. Das belegen zahlreiche Nachfragen besorgter Menschen bei Medizinern, Juristen, Hospizvereinen, und die Leserbriefspalten der Zeitungen.
>> Mehr: in der aktuellen Ausgabe des eMagazins ARZT SPEZIAL, das kostenlos unter http://www.arzt-spezial.de zu erreichen ist.
Ansprechpartner
Dr. J. Wolff
Redaktion ARZT SPEZIAL
Tel.: 06241 - 9 55 421
http://www.arzt-spezial.de
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Hier die URL des Artikels:
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Schwerstkranker erstreitet Weiterbehandlung
Schwerstkranker erstreitet Weiterbehandlung bis zuletzt – Präzedenzfall?
Auch hierzulande ist es möglich, dass der Arzt bei tödlichem Verlauf bzw. Sterbeprozess im weiteren Sinne keine therapeutischen Maßnahmen mehr anbietet, weil sie nicht mehr indiziert sind. Nun hat ein unheilbar Schwerkranker in Großbritannien gerichtlich um sein Recht auf Weiterbehandlung gestritten. Laut Gesundheitsministerium sind die Kosten jedoch unzumutbar.
LONDON (ast). Haben Ärzte das Recht, einen unheilbar kranken Patienten sterben zu lassen, auch wenn der Patient ausdrücklich wünscht, "unter allen Umständen am Leben gehalten" zu werden? Um diese Frage geht es in einem aufsehenerregenden Prozess in Großbritannien. Das Urteil könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall in Sachen Sterbehilfe werden.
Kompletter Beitrag unter:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... terbehilfe
Auch hierzulande ist es möglich, dass der Arzt bei tödlichem Verlauf bzw. Sterbeprozess im weiteren Sinne keine therapeutischen Maßnahmen mehr anbietet, weil sie nicht mehr indiziert sind. Nun hat ein unheilbar Schwerkranker in Großbritannien gerichtlich um sein Recht auf Weiterbehandlung gestritten. Laut Gesundheitsministerium sind die Kosten jedoch unzumutbar.
LONDON (ast). Haben Ärzte das Recht, einen unheilbar kranken Patienten sterben zu lassen, auch wenn der Patient ausdrücklich wünscht, "unter allen Umständen am Leben gehalten" zu werden? Um diese Frage geht es in einem aufsehenerregenden Prozess in Großbritannien. Das Urteil könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall in Sachen Sterbehilfe werden.
Kompletter Beitrag unter:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... terbehilfe
Sterben zu Hause - Wunsch und Wirklichkeit
Wer zu Hause sterben will, muss dies rechtzeitig mitteilen
Wunsch und Wirklichkeit: Drei Viertel aller Tumorpatienten möchten in ihren eigenen vier Wänden sterben. Doch nur den wenigsten wird dieser Wunsch tatsächlich gewährt.
Dies hat eine Befragung der Universität Jena von 272 Tumorpatienten ergeben, die nach ärztlicher Einschätzung nur noch maximal zwölf Monate zu leben hatten. Hinzu kamen noch Interviews mit 66 Angehörigen, 246 Medizinern sowie 614 Thüringer Hausärzten.
Nur 33 Prozent der Patienten verstarben laut Studienresultat tatsächlich wie gewünscht in ihrer Privatwohnung, acht Prozent im Alten- oder Pflegeheim, 59 Prozent hingegen im Krankenhaus. Die Gründe hierfür reichten von Fehleinschätzungen des Gesundheitszustands („Hoffnung bis zuletzt“) über eine Zustandsverschlechterung bis hin zu Defiziten in der pflegerischen Versorgung.
Bei allen Patienten, die zu Hause verstarben, war dieser Wunsch den Angehörigen bekannt. Auch Tumorkranke mit einer Patientenverfügung starben sehr viel häufiger in der von ihnen gewünschten Umgebung. „Wer also dafür Sorge tragen will, dass er zu Hause versterben kann, muss diesen Wusch rechtzeitig den Angehörigen oder dem Arzt mitteilen“, bilanziert Projektleiterin Dr. Birgit van Oorschot. Auch die Ärzte seien dazu verpflichtet, frühzeitig das Gespräch mit ihren Patienten zu suchen.
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis" (Der Beitrag wird mit Genehmigung der Redaktion vorgestellt)
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ktuell?n=1
Wunsch und Wirklichkeit: Drei Viertel aller Tumorpatienten möchten in ihren eigenen vier Wänden sterben. Doch nur den wenigsten wird dieser Wunsch tatsächlich gewährt.
Dies hat eine Befragung der Universität Jena von 272 Tumorpatienten ergeben, die nach ärztlicher Einschätzung nur noch maximal zwölf Monate zu leben hatten. Hinzu kamen noch Interviews mit 66 Angehörigen, 246 Medizinern sowie 614 Thüringer Hausärzten.
Nur 33 Prozent der Patienten verstarben laut Studienresultat tatsächlich wie gewünscht in ihrer Privatwohnung, acht Prozent im Alten- oder Pflegeheim, 59 Prozent hingegen im Krankenhaus. Die Gründe hierfür reichten von Fehleinschätzungen des Gesundheitszustands („Hoffnung bis zuletzt“) über eine Zustandsverschlechterung bis hin zu Defiziten in der pflegerischen Versorgung.
Bei allen Patienten, die zu Hause verstarben, war dieser Wunsch den Angehörigen bekannt. Auch Tumorkranke mit einer Patientenverfügung starben sehr viel häufiger in der von ihnen gewünschten Umgebung. „Wer also dafür Sorge tragen will, dass er zu Hause versterben kann, muss diesen Wusch rechtzeitig den Angehörigen oder dem Arzt mitteilen“, bilanziert Projektleiterin Dr. Birgit van Oorschot. Auch die Ärzte seien dazu verpflichtet, frühzeitig das Gespräch mit ihren Patienten zu suchen.
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis" (Der Beitrag wird mit Genehmigung der Redaktion vorgestellt)
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ktuell?n=1
80% für passive Sterbehilfe
Allensbach-Umfrage: 80% der Deutschen für Passive Sterbehilfe
Allensbach am Bodensee (ALfA) - Im Zuge der derzeitigen Sterbehilfedebatte hat das Institut fuer Demoskopie Allensbach am 13. Mai 2005 eine aktuelle Umfrage veroeffentlicht, wonach sich die Mehrheit in der Bevoelkerung fuer eine passive Sterbehilfe ausspricht. Die Umfrage wurde vom 1. bis 12. April 2005 unter 2064 Menschen ab 16 Jahren in ganz Deutschland durchgefuehrt.
Laut Presseerklaerung des Instituts habe der Fortschritt der Medizin zur Folge, dass auch schwerstgeschaedigte und sterbenskranke Menschen oft sehr lange noch kuenstlich am Leben gehalten werden koennen. Wer das fuer sich nicht wolle, koenne ein Patiententestament machen, in dem er sich ausdruecklich gegen solche lebensverlaengernden Massnahmen ausspricht. Aerzte, die sich an dieses Testament halten, leisten in solchen Faellen passive Sterbehilfe, die vom Gesetzgeber nicht bestraft wird. Auf die konkrete Frage: "Man spricht ja manchmal von passiver Sterbehilfe. Das bedeutet, dass der Arzt lebensverlaengernde Massnahmen einstellt, wenn der Patient ausdruecklich erklaert hat, dass er das wuenscht. Sind Sie fuer oder gegen eine solche passive Sterbehilfe?" sprechen sich 80 Prozent fuer eine solche passive Sterbehilfe aus. Nur 8 Prozent sind dagegen und 12 Prozent unentschieden. Die Einstellung fuer passive Sterbehilfe ginge durch alle gesellschaftlichen Gruppen, d.h. Maenner seien mehrheitlich ebenso dafuer wie Frauen, junge Menschen ebenso wie alte.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine Frage gestellt zum Fall der Amerikanerin Terri Schiavo, der vor einiger Zeit auch in Deutschland durch die Medien ging und dem Institut zufolge ganz offensichtlich dafuer gesorgt hat, dass die meisten Menschen in Deutschland ueber das Problem der passiven Sterbehilfe noch einmal intensiver nachgedacht haben. Selbst in diesem Fall, wo die Patientin, seit vielen Jahren im Wachkoma, selbst keinerlei Verfuegung getroffen hatte und ihren Willen nicht aeussern konnte, plaedierte die Mehrheit in Deutschland in der Umfrage fuer passive Sterbehilfe. "Es war richtig, in einem solchen Fall die kuenstliche Ernaeherung einzustellen," sagen 56 Prozent. Immerhin 21 Prozent finden den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung in diesem konkreten Einzelfall allerdings nicht richtig, und 21 Prozent fuehlen sich nicht in der Lage, bei allem, was sie von dem Fall Schiavo gehoert haben, eine Entscheidung zu treffen. 2 Prozent nichts von den Ereignissen in Amerika mitbekommen.
Terri Schiavo lag 15 Jahre lang im Wachkoma, bevor sie 13 Tage nachdem ihr am 18. Maerz 2005 die Magensonde entfernt worden war, verdurstete und verhungerte. Hintergrund war eine gerichtliche Anordnung auf Einstellung der kuenstlichen Ernaehrung, was ihr seit Jahren mit einer anderen Frau zusammenlebender Ehemann beantragt hatte. Zahlreiche Lebensrechtsgruppen und Politiker, zuletzt auch US-Praesident Bush, hatten sich vergeblich fuer das Leben Terri Schivaos eingesetzt. Siehe dazu ALfA-Newsletter vom 19.03.05, vom 26.03.05, und vom 02.04.05)
Weitere Informationen:
Die grosse Mehrheit ist fuer passive Sterbehilfe
Allensbacher Berichte 2005 / Nr.8
Institut fuer Demoskopie Allensbach Mai 2005
Im PDF-Format unter http://www.ifd-allensbach.de/pdf/prd_0508.pdf
ALfA-Newsletter zu Terri Schiavo vom 19.03.05, vom 26.03.05, und vom 02.04.05 unter:
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 03-05.html
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 03-05.html
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 04-05.html
Quelle: ALfA-Newsletter 18/05 vom 14.05.2005
Allensbach am Bodensee (ALfA) - Im Zuge der derzeitigen Sterbehilfedebatte hat das Institut fuer Demoskopie Allensbach am 13. Mai 2005 eine aktuelle Umfrage veroeffentlicht, wonach sich die Mehrheit in der Bevoelkerung fuer eine passive Sterbehilfe ausspricht. Die Umfrage wurde vom 1. bis 12. April 2005 unter 2064 Menschen ab 16 Jahren in ganz Deutschland durchgefuehrt.
Laut Presseerklaerung des Instituts habe der Fortschritt der Medizin zur Folge, dass auch schwerstgeschaedigte und sterbenskranke Menschen oft sehr lange noch kuenstlich am Leben gehalten werden koennen. Wer das fuer sich nicht wolle, koenne ein Patiententestament machen, in dem er sich ausdruecklich gegen solche lebensverlaengernden Massnahmen ausspricht. Aerzte, die sich an dieses Testament halten, leisten in solchen Faellen passive Sterbehilfe, die vom Gesetzgeber nicht bestraft wird. Auf die konkrete Frage: "Man spricht ja manchmal von passiver Sterbehilfe. Das bedeutet, dass der Arzt lebensverlaengernde Massnahmen einstellt, wenn der Patient ausdruecklich erklaert hat, dass er das wuenscht. Sind Sie fuer oder gegen eine solche passive Sterbehilfe?" sprechen sich 80 Prozent fuer eine solche passive Sterbehilfe aus. Nur 8 Prozent sind dagegen und 12 Prozent unentschieden. Die Einstellung fuer passive Sterbehilfe ginge durch alle gesellschaftlichen Gruppen, d.h. Maenner seien mehrheitlich ebenso dafuer wie Frauen, junge Menschen ebenso wie alte.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine Frage gestellt zum Fall der Amerikanerin Terri Schiavo, der vor einiger Zeit auch in Deutschland durch die Medien ging und dem Institut zufolge ganz offensichtlich dafuer gesorgt hat, dass die meisten Menschen in Deutschland ueber das Problem der passiven Sterbehilfe noch einmal intensiver nachgedacht haben. Selbst in diesem Fall, wo die Patientin, seit vielen Jahren im Wachkoma, selbst keinerlei Verfuegung getroffen hatte und ihren Willen nicht aeussern konnte, plaedierte die Mehrheit in Deutschland in der Umfrage fuer passive Sterbehilfe. "Es war richtig, in einem solchen Fall die kuenstliche Ernaeherung einzustellen," sagen 56 Prozent. Immerhin 21 Prozent finden den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung in diesem konkreten Einzelfall allerdings nicht richtig, und 21 Prozent fuehlen sich nicht in der Lage, bei allem, was sie von dem Fall Schiavo gehoert haben, eine Entscheidung zu treffen. 2 Prozent nichts von den Ereignissen in Amerika mitbekommen.
Terri Schiavo lag 15 Jahre lang im Wachkoma, bevor sie 13 Tage nachdem ihr am 18. Maerz 2005 die Magensonde entfernt worden war, verdurstete und verhungerte. Hintergrund war eine gerichtliche Anordnung auf Einstellung der kuenstlichen Ernaehrung, was ihr seit Jahren mit einer anderen Frau zusammenlebender Ehemann beantragt hatte. Zahlreiche Lebensrechtsgruppen und Politiker, zuletzt auch US-Praesident Bush, hatten sich vergeblich fuer das Leben Terri Schivaos eingesetzt. Siehe dazu ALfA-Newsletter vom 19.03.05, vom 26.03.05, und vom 02.04.05)
Weitere Informationen:
Die grosse Mehrheit ist fuer passive Sterbehilfe
Allensbacher Berichte 2005 / Nr.8
Institut fuer Demoskopie Allensbach Mai 2005
Im PDF-Format unter http://www.ifd-allensbach.de/pdf/prd_0508.pdf
ALfA-Newsletter zu Terri Schiavo vom 19.03.05, vom 26.03.05, und vom 02.04.05 unter:
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 03-05.html
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 03-05.html
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 04-05.html
Quelle: ALfA-Newsletter 18/05 vom 14.05.2005
Zuhause sterben wollen die meisten Menschen
3/4 aller Tumorpatienten wollen zu Hause sterben, aber nur 1/3 gelingt es
In einer aktuellen Studie hat ddie Strahlentherapeutin Dr. Birgitt van Oorschot ermittelt: Drei Viertel aller Tumorpatienten wollen zu Hause sterben, aber nur einem Drittel gelingt es. Eine individuelle Patientenverfügung (siehe z. B. http://www.patientenverfuegung.de mit Frage auch nach Sterbeort und -umständen) kann dazu hilfreich sein.
<< (Jena/Berlin) Wollen Patienten auch an ihrem Lebensende partnerschaftlich mit dem Arzt über die medizinische Behandlung entscheiden? Dieser Frage ging ein Modellvorhaben der Universitätsklinik Jena nach, das im Rahmen der zwischen 2001 und 2005 durchgeführten Fördermaßnahme "Patient als Partner" vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziell unterstützt worden ist. ... Bei der Befragung wurden auch Sterbeort und Sterbeumstände, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhoben.
Im Ergebnis wünscht die Hälfte der Patienten (50%) eine partizipative Entscheidungsfindung, 20 Prozent möchten die letzte Entscheidung über die medizinische Behandlung selber treffen, die übrigen 30 Prozent möchten den Arzt entscheiden lassen. ...
Die Befragung ergab darüber hinaus, dass mit 75 Prozent die weit überwiegende Anzahl von Tumorpatienten zu Hause sterben möchte, in der eigenen Wohnung. Nur 15 Prozent gaben als gewünschten Sterbeort das Krankenhaus an. Dem steht die Wirklichkeit diametral gegenüber: Nur 33 Prozent der Patienten verstarben tatsächlich in einer Privatwohnung, acht Prozent im Alten- oder Pflegeheim, 59 Prozent hingegen im Krankenhaus. Die Gründe, die zur Erklärung dieses Widerspruchs von den Hinterbliebenen angegeben wurden, sind vielfältig. Sie reichen von Fehleinschätzungen des Zustands ("Hoffnung bis zuletzt") über eine akute Zustandsverschlechterung bis hin zu Defiziten in der pflegerischen Versorgung.
Fakt ist: Bei allen Patienten, die zu Hause verstarben, war dieser Wunsch den Angehörigen bekannt. Auch Tumorkranke mit einer Patientenverfügung starben sehr viel häufiger an dem von ihnen gewünschten Ort. "Wer also dafür Sorge tragen will, dass er tatsächlich zu Hause versterben kann", bilanziert Birgitt van Oorschot, "muss diesen Wunsch rechtzeitig den Angehörigen oder dem Arzt mitteilen." ... >>
Quelle 23.5.2005 Uni-Protokolle, vollständig unter:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/100042/
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 24.5.2005
In einer aktuellen Studie hat ddie Strahlentherapeutin Dr. Birgitt van Oorschot ermittelt: Drei Viertel aller Tumorpatienten wollen zu Hause sterben, aber nur einem Drittel gelingt es. Eine individuelle Patientenverfügung (siehe z. B. http://www.patientenverfuegung.de mit Frage auch nach Sterbeort und -umständen) kann dazu hilfreich sein.
<< (Jena/Berlin) Wollen Patienten auch an ihrem Lebensende partnerschaftlich mit dem Arzt über die medizinische Behandlung entscheiden? Dieser Frage ging ein Modellvorhaben der Universitätsklinik Jena nach, das im Rahmen der zwischen 2001 und 2005 durchgeführten Fördermaßnahme "Patient als Partner" vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziell unterstützt worden ist. ... Bei der Befragung wurden auch Sterbeort und Sterbeumstände, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhoben.
Im Ergebnis wünscht die Hälfte der Patienten (50%) eine partizipative Entscheidungsfindung, 20 Prozent möchten die letzte Entscheidung über die medizinische Behandlung selber treffen, die übrigen 30 Prozent möchten den Arzt entscheiden lassen. ...
Die Befragung ergab darüber hinaus, dass mit 75 Prozent die weit überwiegende Anzahl von Tumorpatienten zu Hause sterben möchte, in der eigenen Wohnung. Nur 15 Prozent gaben als gewünschten Sterbeort das Krankenhaus an. Dem steht die Wirklichkeit diametral gegenüber: Nur 33 Prozent der Patienten verstarben tatsächlich in einer Privatwohnung, acht Prozent im Alten- oder Pflegeheim, 59 Prozent hingegen im Krankenhaus. Die Gründe, die zur Erklärung dieses Widerspruchs von den Hinterbliebenen angegeben wurden, sind vielfältig. Sie reichen von Fehleinschätzungen des Zustands ("Hoffnung bis zuletzt") über eine akute Zustandsverschlechterung bis hin zu Defiziten in der pflegerischen Versorgung.
Fakt ist: Bei allen Patienten, die zu Hause verstarben, war dieser Wunsch den Angehörigen bekannt. Auch Tumorkranke mit einer Patientenverfügung starben sehr viel häufiger an dem von ihnen gewünschten Ort. "Wer also dafür Sorge tragen will, dass er tatsächlich zu Hause versterben kann", bilanziert Birgitt van Oorschot, "muss diesen Wunsch rechtzeitig den Angehörigen oder dem Arzt mitteilen." ... >>
Quelle 23.5.2005 Uni-Protokolle, vollständig unter:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/100042/
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 24.5.2005
Medizin & Pflege - Gutes Angebot zeigt Wirkung
Medizin und Pflege: Gutes Angebot zeigt Wirkung
Ein Beitrag von Werner, Burkhard
in: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 51-52 vom 20.12.2004, Seite A-3468 / B-2932 / C-2776
Sterberisiko in Abhängigkeit von medizinischer und pflegerischer Versorgung. Ein Vergleich in 15 EU-Ländern
Mit der demographischen Veränderung und der notwendigen Anpassung des Gesundheitssicherungssystems tritt die Frage nach dem Verhältnis zwischen Pflege und Medizin sowie nach Verbesserung pflegerischer wie ärztlicher Qualifikationen immer mehr in den Vordergrund. Die Katholische Fachhochschule Freiburg (Fachbereich Pflege) hat in einem EU-weiten Vergleich der Gesundheitssysteme und der Mortalitätsraten in den 15 alten EU-Ländern analysiert, welchen Einfluss die medizinische und pflegerische Versorgung, gemessen an quantifizierbaren Indikatoren, auf die Sterblichkeit in den untersuchten Ländern haben. Ausgangspunkt dieser Analyse waren die Ergebnisse einer Längsschnittstudie in der Bundesrepublik Deutschland (1951 bis 1989) von Harvey M. Brenner, einem amerikanischen Epidemiologen, die sich so zusammenfassen lassen:
- Mit Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens nimmt die Sterblichkeit ab.
- Mit Zunahme der Gesundheitsausgaben nimmt die Sterblichkeit ab.
- Mit Zunahme der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen nimmt die Sterblichkeit ab.
…
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http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=44792
Ein Beitrag von Werner, Burkhard
in: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 51-52 vom 20.12.2004, Seite A-3468 / B-2932 / C-2776
Sterberisiko in Abhängigkeit von medizinischer und pflegerischer Versorgung. Ein Vergleich in 15 EU-Ländern
Mit der demographischen Veränderung und der notwendigen Anpassung des Gesundheitssicherungssystems tritt die Frage nach dem Verhältnis zwischen Pflege und Medizin sowie nach Verbesserung pflegerischer wie ärztlicher Qualifikationen immer mehr in den Vordergrund. Die Katholische Fachhochschule Freiburg (Fachbereich Pflege) hat in einem EU-weiten Vergleich der Gesundheitssysteme und der Mortalitätsraten in den 15 alten EU-Ländern analysiert, welchen Einfluss die medizinische und pflegerische Versorgung, gemessen an quantifizierbaren Indikatoren, auf die Sterblichkeit in den untersuchten Ländern haben. Ausgangspunkt dieser Analyse waren die Ergebnisse einer Längsschnittstudie in der Bundesrepublik Deutschland (1951 bis 1989) von Harvey M. Brenner, einem amerikanischen Epidemiologen, die sich so zusammenfassen lassen:
- Mit Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens nimmt die Sterblichkeit ab.
- Mit Zunahme der Gesundheitsausgaben nimmt die Sterblichkeit ab.
- Mit Zunahme der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen nimmt die Sterblichkeit ab.
…
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http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=44792
Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz
KAUCH: Sterbehilfe-Kongress der FDP brachte neue Erkenntnisse
Zum gestrigen Kongress "Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz", den die FDP-Bundestagsfraktion zum Themenkomplex Sterbehilfe durchgeführt hat, erklärte der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission
"Ethik und Recht der modernen Medizin", MICHAEL KAUCH:
Der gestrige Sterbehilfe-Kongress hat eine Reihe wichtiger Erkenntnisse erbracht, die nun innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion ausgewertet werden sollen. Ich bin mir mit meinem Fraktionsvorsitzenden einig, dass es in der
Debatte über aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid um eine Gewissensentscheidung geht. Daher ist es nicht Ziel, einen Fraktionsantrag zu erarbeiten. Wir sind aber als Fraktion bereit, den Rahmen für eine ergebnisoffene Diskussion zu bieten. Darin unterscheiden wir uns von allen anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Konsens bestand auf dem Kongress darin, dass unerträgliches Leid so weit wie möglich gelindert werden muss, so dass der Todeswunsch möglicherweise nicht mehr besteht. Nach Aussage der anwesenden Palliativmediziner kann bei rund 90 Prozent der Fälle eine gute Symptomkontrolle erreicht werden. Sterbehilfe kann immer nur der letzte Ausweg sein - nicht die billige Lösung! Wenn wir es ernst meinen mit menschenwürdigem Sterben, dann muss unsere Gesellschaft auch die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gute palliative Versorgung leisten.
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" wird in Kürze einen Zwischenbericht "Palliativmedizin und Hospizbewegung" vorlegen. Viele Forderungen werden wir im Konsens verabschieden. Doch eins ist angesichts leerer Kassen, hoher Beitragssätze und steigenden Gesundheitskosten klar:
Wenn wir eine Priorität auf Palliativmedizin setzen wollen, dann heißt das nicht "draufsatteln". Dann heißt das, an anderer Stelle des Gesundheitssystems Leistungen für Alltagserkrankungen einzuschränken und mehr auf Eigenverantwortung der Patienten zu setzen. Wir Liberale sind dazu bereit, denn Sozialpolitik muss sich immer auf die Schwächsten konzentrieren
- in diesem Fall auf die Sterbenden.
Während mehrere Teilnehmer des Kongresses eine klare gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen einforderten, rieten sowohl Rechtswissenschaftler als Palliativmediziner eher von einer Kodifizierung der so genannten "indirekten Sterbehilfe" ab, die nach Rechtsprechung zulässig ist. Dabei geht es um die Vergabe schmerzlindernder Medikamente unter Inkaufnahme einer lebensverkürzenden Nebenwirkung. Offenbar ist beim heutigen Stand der Palliativmedizin eine solche lebensverkürzende Nebenwirkung von Morphinen nicht signifikant nachweisbar, so dass es an Handlungsbedarf fehle.
Gerade im Blick auf die internationale Situation erzielte der Kongress neue Erkenntnisse. Das "Death with Dignity"-Gesetz, das 1994 in Oregon per Volksabstimmung eingeführt wurde, ermöglicht es Ärzten an einwilligungsfähigen Einwohner von Oregon auf deren Wunsch ein tödliches Medikament zu verschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass zwei Ärzte eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Monaten zum Tode führen wird, diagnostizieren und zugleich eine Depression ausschließen. Zuvor werden Alternativen - etwa Palliativmedizin - aufgezeigt. Die Einnahme des Medikaments muss durch den Patienten erfolgen.
Nur etwa die Hälfte der Patienten nimmt die tödliche Dosis dann wirklich ein. Eine Kontrolle der nicht genutzten Rezepte durch den Staat gibt es nicht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1998 gab es 208 Todesfälle durch assistierten Suizid. Derzeit liegt das Oregoner Gesetz dem Obersten Gerichtshof der USA zur Prüfung vor, weil der Bundesstaatsanwalt darin einen
Verstoß gegen das Bundesgesetz zu Betäubungsmitteln sieht.
In der Schweiz ist der assistierte Suizid ebenfalls erlaubt, es sei denn die Beihilfe erfolgt aus selbstsüchtigen Motiven. Dagegen ist die aktive Sterbehilfe in der Schweiz verboten. Entscheidend ist es daher, dass die Einnahme des tödlichen Medikaments durch den Patienten selbst erfolgt. Auf Nachfrage erklärte der Vertreter von des Freitodhelfer-Vereins "Dignitas", Ludwig Minelli, dass eine Videoaufnahme der Selbsttötung nur in den Fällen erfolgt, in denen die Staatsanwaltschaft auf Grund der körperlichen Konstitution des Patienten Zweifel an dessen Fähigkeit hierzu hat.
Interessant waren auch die Ausführungen des Vertreters der Niederländischen Vereinigung für freiwillige Euthanasie (NVVE). Die von ihm vorgelegten Zahlen belegen, dass die Einführung des Sterbehilfe-Gesetzes in den Niederlanden zu keinem Dammbruch bei den tatsächlich durchgeführten Fällen von aktiver Sterbehilfe geführt hat. Kritisch wurde angemerkt, dass nach anonymen Ärztebefragungen weiterhin nur 54% der Sterbehilfe-Fälle offiziell nach den Regeln des Gesetzes gemeldet werden.
Intensiv diskutiert wurden die jährlich 900 bis 1000 Mitleidstötungen, die nicht auf Wunsch des Patienten erfolgen - 0,7% aller Sterbefälle. Hier betonte Dr. Rob Jonquière von NVVE darauf, dass diese Fälle absolut inakzeptabel und rechtswidrig sind. Sie habe es aber bereits vor Inkrafttreten des Sterbehilfe-Gesetzes gegeben. In Australien - einem Land ohne Sterbehilfe-Gesetz - beträgt der Anteil dieser Mitleidstötungen ohne Verlangen nach anonymen Befragungen sogar 3,5%.
Für Deutschland liegen solche anonymen Befragungen nicht vor. Wir sollten daher nicht die Niederlande kritisieren, ohne zu wissen, wie die Zustände im eigenen Land eigentlich sind. Es wäre wünschenswert, auch in Deutschland eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten.
Verwunderung löste schließlich die Tatsache aus, dass 87 Prozent der Sterbehilfe-Fälle in den Niederlanden Krebspatienten sind, es aber zugleich in 90 Prozent der Fälle zu aktive Sterbehilfe kommt, obwohl ein assistierter Suizid in den meisten Fällen möglich wäre. Dies widerspricht der Empfehlung der niederländischen Ärzteorganisation, möglichst Beihilfe zum Suizid zu
leisten, da dies den ethisch geringeren Eingriff in das generelle Fremdtötungsverbot darstellt.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.6.2005
Zum gestrigen Kongress "Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz", den die FDP-Bundestagsfraktion zum Themenkomplex Sterbehilfe durchgeführt hat, erklärte der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission
"Ethik und Recht der modernen Medizin", MICHAEL KAUCH:
Der gestrige Sterbehilfe-Kongress hat eine Reihe wichtiger Erkenntnisse erbracht, die nun innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion ausgewertet werden sollen. Ich bin mir mit meinem Fraktionsvorsitzenden einig, dass es in der
Debatte über aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid um eine Gewissensentscheidung geht. Daher ist es nicht Ziel, einen Fraktionsantrag zu erarbeiten. Wir sind aber als Fraktion bereit, den Rahmen für eine ergebnisoffene Diskussion zu bieten. Darin unterscheiden wir uns von allen anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Konsens bestand auf dem Kongress darin, dass unerträgliches Leid so weit wie möglich gelindert werden muss, so dass der Todeswunsch möglicherweise nicht mehr besteht. Nach Aussage der anwesenden Palliativmediziner kann bei rund 90 Prozent der Fälle eine gute Symptomkontrolle erreicht werden. Sterbehilfe kann immer nur der letzte Ausweg sein - nicht die billige Lösung! Wenn wir es ernst meinen mit menschenwürdigem Sterben, dann muss unsere Gesellschaft auch die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gute palliative Versorgung leisten.
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" wird in Kürze einen Zwischenbericht "Palliativmedizin und Hospizbewegung" vorlegen. Viele Forderungen werden wir im Konsens verabschieden. Doch eins ist angesichts leerer Kassen, hoher Beitragssätze und steigenden Gesundheitskosten klar:
Wenn wir eine Priorität auf Palliativmedizin setzen wollen, dann heißt das nicht "draufsatteln". Dann heißt das, an anderer Stelle des Gesundheitssystems Leistungen für Alltagserkrankungen einzuschränken und mehr auf Eigenverantwortung der Patienten zu setzen. Wir Liberale sind dazu bereit, denn Sozialpolitik muss sich immer auf die Schwächsten konzentrieren
- in diesem Fall auf die Sterbenden.
Während mehrere Teilnehmer des Kongresses eine klare gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen einforderten, rieten sowohl Rechtswissenschaftler als Palliativmediziner eher von einer Kodifizierung der so genannten "indirekten Sterbehilfe" ab, die nach Rechtsprechung zulässig ist. Dabei geht es um die Vergabe schmerzlindernder Medikamente unter Inkaufnahme einer lebensverkürzenden Nebenwirkung. Offenbar ist beim heutigen Stand der Palliativmedizin eine solche lebensverkürzende Nebenwirkung von Morphinen nicht signifikant nachweisbar, so dass es an Handlungsbedarf fehle.
Gerade im Blick auf die internationale Situation erzielte der Kongress neue Erkenntnisse. Das "Death with Dignity"-Gesetz, das 1994 in Oregon per Volksabstimmung eingeführt wurde, ermöglicht es Ärzten an einwilligungsfähigen Einwohner von Oregon auf deren Wunsch ein tödliches Medikament zu verschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass zwei Ärzte eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Monaten zum Tode führen wird, diagnostizieren und zugleich eine Depression ausschließen. Zuvor werden Alternativen - etwa Palliativmedizin - aufgezeigt. Die Einnahme des Medikaments muss durch den Patienten erfolgen.
Nur etwa die Hälfte der Patienten nimmt die tödliche Dosis dann wirklich ein. Eine Kontrolle der nicht genutzten Rezepte durch den Staat gibt es nicht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1998 gab es 208 Todesfälle durch assistierten Suizid. Derzeit liegt das Oregoner Gesetz dem Obersten Gerichtshof der USA zur Prüfung vor, weil der Bundesstaatsanwalt darin einen
Verstoß gegen das Bundesgesetz zu Betäubungsmitteln sieht.
In der Schweiz ist der assistierte Suizid ebenfalls erlaubt, es sei denn die Beihilfe erfolgt aus selbstsüchtigen Motiven. Dagegen ist die aktive Sterbehilfe in der Schweiz verboten. Entscheidend ist es daher, dass die Einnahme des tödlichen Medikaments durch den Patienten selbst erfolgt. Auf Nachfrage erklärte der Vertreter von des Freitodhelfer-Vereins "Dignitas", Ludwig Minelli, dass eine Videoaufnahme der Selbsttötung nur in den Fällen erfolgt, in denen die Staatsanwaltschaft auf Grund der körperlichen Konstitution des Patienten Zweifel an dessen Fähigkeit hierzu hat.
Interessant waren auch die Ausführungen des Vertreters der Niederländischen Vereinigung für freiwillige Euthanasie (NVVE). Die von ihm vorgelegten Zahlen belegen, dass die Einführung des Sterbehilfe-Gesetzes in den Niederlanden zu keinem Dammbruch bei den tatsächlich durchgeführten Fällen von aktiver Sterbehilfe geführt hat. Kritisch wurde angemerkt, dass nach anonymen Ärztebefragungen weiterhin nur 54% der Sterbehilfe-Fälle offiziell nach den Regeln des Gesetzes gemeldet werden.
Intensiv diskutiert wurden die jährlich 900 bis 1000 Mitleidstötungen, die nicht auf Wunsch des Patienten erfolgen - 0,7% aller Sterbefälle. Hier betonte Dr. Rob Jonquière von NVVE darauf, dass diese Fälle absolut inakzeptabel und rechtswidrig sind. Sie habe es aber bereits vor Inkrafttreten des Sterbehilfe-Gesetzes gegeben. In Australien - einem Land ohne Sterbehilfe-Gesetz - beträgt der Anteil dieser Mitleidstötungen ohne Verlangen nach anonymen Befragungen sogar 3,5%.
Für Deutschland liegen solche anonymen Befragungen nicht vor. Wir sollten daher nicht die Niederlande kritisieren, ohne zu wissen, wie die Zustände im eigenen Land eigentlich sind. Es wäre wünschenswert, auch in Deutschland eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten.
Verwunderung löste schließlich die Tatsache aus, dass 87 Prozent der Sterbehilfe-Fälle in den Niederlanden Krebspatienten sind, es aber zugleich in 90 Prozent der Fälle zu aktive Sterbehilfe kommt, obwohl ein assistierter Suizid in den meisten Fällen möglich wäre. Dies widerspricht der Empfehlung der niederländischen Ärzteorganisation, möglichst Beihilfe zum Suizid zu
leisten, da dies den ethisch geringeren Eingriff in das generelle Fremdtötungsverbot darstellt.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.6.2005
FDP will Verbot der Sterbehilfe lockern
"Für Sterbehilfe" - so titelt der Beriner Kurier am 14.6.:
<< Berlin - Die FDP will das Verbot der Sterbehilfe lockern. Es soll aber nur in extremen Fällen "straffrei bleiben", die von "ungeheurem menschlichen Leid" geprägt sind.>>
<< Berlin - Die FDP will das Verbot der Sterbehilfe lockern. Es soll aber nur in extremen Fällen "straffrei bleiben", die von "ungeheurem menschlichen Leid" geprägt sind.>>
Einstellung der Bevölkerung zur Sterbehilfe
Im Zwielicht von Strafrecht und Autonomie: Die Einstellung der Bevölkerung zur Sterbehilfe
Autor/in: Arbeitsgruppe „Sterbehilfe in der Diskussion“
Inhalt: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als eine „Tötung auf Verlangen“ unter Strafe gestellt. Bezogen auf die aktive Form der Sterbehilfe im Sinne einer „Tötung auf Verlangen“ bedeutet dies, dass die Gesetzeslage hier der Einstellung einer Mehrheit von rund 80 Prozent der Bevölkerung entgegensteht – dies sollte zumindest Anlass sein für eine weitere kritische Diskussion dieser Problematik. Passive Sterbehilfe ist nach deutschem Strafrecht nicht ausdrücklich verboten, für diese Form der Sterbehilfe stellte sich in den Untersuchungen von 1992 und 1997 unter der Bevölkerung in Deutschland eine noch höhere Akzeptanz heraus als für die aktive Form.
Quelle: PrInterNet Newsletter - Mitteilung vom 15.6.2005
http://www.printernet.info/show.asp?id=556
Autor/in: Arbeitsgruppe „Sterbehilfe in der Diskussion“
Inhalt: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als eine „Tötung auf Verlangen“ unter Strafe gestellt. Bezogen auf die aktive Form der Sterbehilfe im Sinne einer „Tötung auf Verlangen“ bedeutet dies, dass die Gesetzeslage hier der Einstellung einer Mehrheit von rund 80 Prozent der Bevölkerung entgegensteht – dies sollte zumindest Anlass sein für eine weitere kritische Diskussion dieser Problematik. Passive Sterbehilfe ist nach deutschem Strafrecht nicht ausdrücklich verboten, für diese Form der Sterbehilfe stellte sich in den Untersuchungen von 1992 und 1997 unter der Bevölkerung in Deutschland eine noch höhere Akzeptanz heraus als für die aktive Form.
Quelle: PrInterNet Newsletter - Mitteilung vom 15.6.2005
http://www.printernet.info/show.asp?id=556
Sterbehilfe: FDP offensiv, konträr zur CDU
Quelle: Rheinischer Merkur vom 16.06.2005:<p>
<< ... noch auf einem weiteren Ethik-Feld gibt es erhebliche Differenzen zwischen der Union und der FDP. Durch vorgezogene Neuwahlen schien die Debatte um Euthanasie und Patientenverfügungen, die im Frühjahr im Bundestag begonnen hatte, vorerst auf Eis gelegt. Doch auch hier zeigen sich die Freien Demokraten plötzlich offensiv. So debattierte die Fraktion auf einem Fachkongress an diesem Montag in Berlin Fragen der Sterbehilfe. Schon die Auswahl der Referenten ließ wenig Zweifel an der Tatsache, dass man eine gesetzliche Regelung anstrebt, wie sie etwa die Bundesjustizministerin vorgeschlagen hatte. Eine Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen auf Krankheiten, die unabweislich zum Tode führen – so von der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ als Alternativmodell zum Zypries-Entwurf empfohlen –, lehnen die Liberalen dagegen mehrheitlich ab.
<p>
Angela Merkel hat sich auch hier konträr positioniert. „Was die Bundesjustizministerin in der Frage der Patientenverfügung und für den Umgang mit Todkranken erwägt, halte ich – ich sage es ganz deutlich – für falsch.“ Aktive Sterbehilfe dürfe es nicht geben: „keine Verfügbarkeit menschlichen Lebens, weder am Anfang noch am Ende“, so die CDU-Chefin in Düsseldorf kompromisslos.
<p>
Stehen Union und FDP im Falle eines Wahlsieges bei den gesellschaftspolitischen Feldern also schwierige Koalitionsverhandlungen ins Haus? Aus der FDP-Spitze heißt es ausweichend, man werde pragmatisch an die Fragen herangehen. Würden sie von der Union zum Tabu erklärt, werde man sehen, wie zu reagieren sei.
<p>
Die CDU dagegen erteilt derzeit jeglicher Kompromissbereitschaft eine klare Absage. „Menschenwürde“, so der Unions-Bioethik-Experte und stellvertretende Vorsitzende der Ethik-Enquete, Hubert Hüppe, „ist nicht in Koalitionsgesprächen verhandelbar.“ Sterbehilfe und Stammzellforschung seien keine Parteithemen, sondern Gewissensfragen. „Es gibt einfach zu viele Abgeordnete in der Union, die klar sagen: Diese Punkte sind uns zu wichtig. Da können wir nicht mitmachen.“>>
<< ... noch auf einem weiteren Ethik-Feld gibt es erhebliche Differenzen zwischen der Union und der FDP. Durch vorgezogene Neuwahlen schien die Debatte um Euthanasie und Patientenverfügungen, die im Frühjahr im Bundestag begonnen hatte, vorerst auf Eis gelegt. Doch auch hier zeigen sich die Freien Demokraten plötzlich offensiv. So debattierte die Fraktion auf einem Fachkongress an diesem Montag in Berlin Fragen der Sterbehilfe. Schon die Auswahl der Referenten ließ wenig Zweifel an der Tatsache, dass man eine gesetzliche Regelung anstrebt, wie sie etwa die Bundesjustizministerin vorgeschlagen hatte. Eine Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen auf Krankheiten, die unabweislich zum Tode führen – so von der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ als Alternativmodell zum Zypries-Entwurf empfohlen –, lehnen die Liberalen dagegen mehrheitlich ab.
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Angela Merkel hat sich auch hier konträr positioniert. „Was die Bundesjustizministerin in der Frage der Patientenverfügung und für den Umgang mit Todkranken erwägt, halte ich – ich sage es ganz deutlich – für falsch.“ Aktive Sterbehilfe dürfe es nicht geben: „keine Verfügbarkeit menschlichen Lebens, weder am Anfang noch am Ende“, so die CDU-Chefin in Düsseldorf kompromisslos.
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Stehen Union und FDP im Falle eines Wahlsieges bei den gesellschaftspolitischen Feldern also schwierige Koalitionsverhandlungen ins Haus? Aus der FDP-Spitze heißt es ausweichend, man werde pragmatisch an die Fragen herangehen. Würden sie von der Union zum Tabu erklärt, werde man sehen, wie zu reagieren sei.
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Die CDU dagegen erteilt derzeit jeglicher Kompromissbereitschaft eine klare Absage. „Menschenwürde“, so der Unions-Bioethik-Experte und stellvertretende Vorsitzende der Ethik-Enquete, Hubert Hüppe, „ist nicht in Koalitionsgesprächen verhandelbar.“ Sterbehilfe und Stammzellforschung seien keine Parteithemen, sondern Gewissensfragen. „Es gibt einfach zu viele Abgeordnete in der Union, die klar sagen: Diese Punkte sind uns zu wichtig. Da können wir nicht mitmachen.“>>
Schutz des ungeborenen Lebens !
EU-Studie zeigt: Schutz des ungeborenen Lebens fuer Europaeer von hohem Wert
Bruessel (ALfA) Der Schutz des ungeborenen Lebens ist fuer die EU-Buerger laut einer aktuellen Umfrage von grosser Bedeutung. Dies meldete die „Jugend fuer das Leben“ Oesterreich auf ihren Internetseiten unter http://www.youthforlife.net/detail.php?id=305 am 13. Juni sowie der Katholische Nachrichtendienst „Kath.net“ unter http://www.kath.net . Demnach erklaerten einer am 13. Juni in Bruessel veroeffentlichten "Eurobarometer"-Studie zufolge 53 Prozent der Befragten, der Schutz der Wuerde von Ungeborenen sei ihnen im naechsten Jahrzehnt "sehr wichtig" bzw. 33 Prozent halten ihn fuer "relativ wichtig". Sieben Prozent hielten die Frage fuer "nicht sehr wichtig".
An der Spitze in der EU stuenden beim Schutz des vorgeburtlichen Lebens mit 74 Prozent („sehr wichtig“) und 22 Prozent („relativ wichtig“) die Befragten aus Malta sowie mit jeweils 73 bzw. 20 Prozent Griechenland und Irland. Schlusslichter waren die Daenen mit 39 Prozent sowie die Ungarn mit 37 bzw. 46 Prozent und Bulgarien mit 37 bzw. 30 Prozent.
Oesterreich liegt mit 68 bzw. 25 Prozent der Befragten, die den Schutz des ungeborenen Lebens fuer "sehr wichtig" bzw. „relativ wichtig“ halten, ueber dem EU-Durchschnitt; in Deutschland gibt es dazu nur bei 56 bzw. 31 Prozent Zustimmung, nur 3 Prozent halten den Lebensschutz Ungeborener fuer "nicht wichtig".
Umstrittener seinen laut Jugend fuer das Leben“, Oesterreich, in der EU die Stammzellforschung sowie das sogenannte therapeutische Klonen. Die Autoren der Studie stellten die Frage, ob innerhalb der naechsten 20 Jahre mit Hilfe menschlicher embryonaler Stammzellen Zellen und Organe zur Heilung von Kranken geschaffen werden sollten. 22 Prozent der Befragten haetten dies grundsaetzlich abgelehnt; 20 Prozent sagten, dies duerfe nur in Ausnahmefaellen geschehen, 41 Prozent verlangten strenge Kontrollen und Richtlinien, und nur 11 Prozent sprachen sich dem Bericht zufolge fuer eine voellige Freigabe dieser Forschung aus.
Auf staerkere Ablehnung stiess das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken, "wenn einer der Partner an einer Erbkrankheit leidet". 59 Prozent der EU-Buerger lehnten dies strikt ab; 16 Prozent wollten Ausnahmen zulassen, 15 Prozent verlangten dafuer strenge Kontrollen und Richtlinien, und nur 4 Prozent sprachen sich fuer eine voellige Freigabe des Klonens in diesen Faellen aus.
Interessant ist auch, dass mit 53 Prozent eine Mehrheit der EU-Buerger der Auffassung ist, dass wissenschaftliche Entscheidungen nicht nach ethisch-moralischen Erwaegungen, sondern nach einer Analyse von Nutzen und Risiko getroffen werden sollen. Nur in Finnland (50 Prozent) und Polen (43 Prozent) war der Anteil derjenigen, die ethisch-moralischen Erwaegungen den Vorrang geben, hoeher als der Anteil der Befuerworter einer Nutzen-Risiko-Analyse.
Quelle: ALfA-Newsletter 22/05 vom 17.06.2005
Bruessel (ALfA) Der Schutz des ungeborenen Lebens ist fuer die EU-Buerger laut einer aktuellen Umfrage von grosser Bedeutung. Dies meldete die „Jugend fuer das Leben“ Oesterreich auf ihren Internetseiten unter http://www.youthforlife.net/detail.php?id=305 am 13. Juni sowie der Katholische Nachrichtendienst „Kath.net“ unter http://www.kath.net . Demnach erklaerten einer am 13. Juni in Bruessel veroeffentlichten "Eurobarometer"-Studie zufolge 53 Prozent der Befragten, der Schutz der Wuerde von Ungeborenen sei ihnen im naechsten Jahrzehnt "sehr wichtig" bzw. 33 Prozent halten ihn fuer "relativ wichtig". Sieben Prozent hielten die Frage fuer "nicht sehr wichtig".
An der Spitze in der EU stuenden beim Schutz des vorgeburtlichen Lebens mit 74 Prozent („sehr wichtig“) und 22 Prozent („relativ wichtig“) die Befragten aus Malta sowie mit jeweils 73 bzw. 20 Prozent Griechenland und Irland. Schlusslichter waren die Daenen mit 39 Prozent sowie die Ungarn mit 37 bzw. 46 Prozent und Bulgarien mit 37 bzw. 30 Prozent.
Oesterreich liegt mit 68 bzw. 25 Prozent der Befragten, die den Schutz des ungeborenen Lebens fuer "sehr wichtig" bzw. „relativ wichtig“ halten, ueber dem EU-Durchschnitt; in Deutschland gibt es dazu nur bei 56 bzw. 31 Prozent Zustimmung, nur 3 Prozent halten den Lebensschutz Ungeborener fuer "nicht wichtig".
Umstrittener seinen laut Jugend fuer das Leben“, Oesterreich, in der EU die Stammzellforschung sowie das sogenannte therapeutische Klonen. Die Autoren der Studie stellten die Frage, ob innerhalb der naechsten 20 Jahre mit Hilfe menschlicher embryonaler Stammzellen Zellen und Organe zur Heilung von Kranken geschaffen werden sollten. 22 Prozent der Befragten haetten dies grundsaetzlich abgelehnt; 20 Prozent sagten, dies duerfe nur in Ausnahmefaellen geschehen, 41 Prozent verlangten strenge Kontrollen und Richtlinien, und nur 11 Prozent sprachen sich dem Bericht zufolge fuer eine voellige Freigabe dieser Forschung aus.
Auf staerkere Ablehnung stiess das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken, "wenn einer der Partner an einer Erbkrankheit leidet". 59 Prozent der EU-Buerger lehnten dies strikt ab; 16 Prozent wollten Ausnahmen zulassen, 15 Prozent verlangten dafuer strenge Kontrollen und Richtlinien, und nur 4 Prozent sprachen sich fuer eine voellige Freigabe des Klonens in diesen Faellen aus.
Interessant ist auch, dass mit 53 Prozent eine Mehrheit der EU-Buerger der Auffassung ist, dass wissenschaftliche Entscheidungen nicht nach ethisch-moralischen Erwaegungen, sondern nach einer Analyse von Nutzen und Risiko getroffen werden sollen. Nur in Finnland (50 Prozent) und Polen (43 Prozent) war der Anteil derjenigen, die ethisch-moralischen Erwaegungen den Vorrang geben, hoeher als der Anteil der Befuerworter einer Nutzen-Risiko-Analyse.
Quelle: ALfA-Newsletter 22/05 vom 17.06.2005