Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage
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Pflegepersonalbemessungsinstrument baldmöglichst einführen
DKG ZUR DEBATTE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
Pflegepersonalbemessungsinstrument baldmöglichst einführen
12.03.2020
Die DKG begrüßt den Antrag der Fraktion Die Linke, das von DKG, Pflegerat und Verdi entwickelte Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 schon zum 1. Januar des kommenden Jahres einzuführen. „Wir sehen gerade in der Zeit der Pandemie, wie wichtig das Personal in den Kliniken ist. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, und dazu müssen auch politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, so dass Pflegekräfte gern und gut in Krankenhäusern arbeiten. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung den gemeinsamen Vorschlag der drei Partner alsbald befürwortet und gesetzlich umsetzt“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.
„Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorgelegt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet“, erklärte der DKG-Präsident. Nach der Einführung des Personalbedarfsbemessungsinstruments kann auf die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung verzichtet werden, da dann ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht.
Das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 stellt eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Version der Pflege-Personalregelung (PPR) dar, die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. So wurden nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege. Es ist zudem gelungen, den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte sich, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.03.2020
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
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Rike Stähler
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Sekretariat
Stephanie Gervers
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Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
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Wegelystraße 3
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Pflegepersonalbemessungsinstrument baldmöglichst einführen
12.03.2020
Die DKG begrüßt den Antrag der Fraktion Die Linke, das von DKG, Pflegerat und Verdi entwickelte Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 schon zum 1. Januar des kommenden Jahres einzuführen. „Wir sehen gerade in der Zeit der Pandemie, wie wichtig das Personal in den Kliniken ist. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, und dazu müssen auch politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, so dass Pflegekräfte gern und gut in Krankenhäusern arbeiten. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung den gemeinsamen Vorschlag der drei Partner alsbald befürwortet und gesetzlich umsetzt“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.
„Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorgelegt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet“, erklärte der DKG-Präsident. Nach der Einführung des Personalbedarfsbemessungsinstruments kann auf die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung verzichtet werden, da dann ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht.
Das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 stellt eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Version der Pflege-Personalregelung (PPR) dar, die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. So wurden nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege. Es ist zudem gelungen, den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte sich, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.03.2020
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Altenpflege - Stellenprogramm kommt nicht auf Touren
Ärzte Zeitung vom 15.07.2020:
Altenpflege
Stellenprogramm kommt nicht auf Touren
Mit 13.000 zusätzlichen Stellen will die Bundesregierung für Entlastung in der Altenpflege sorgen. Nach eineinhalb Jahren fällt die Bilanz des Programms mau aus. --- (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 81EDC74CFF
Anmerkung:
Es wurde bereits wiederholt ausgeführt, dass das Stellenprogramm völlig unzureichend ist. Es müssen ganz andere Maßnahmen ergriffen werden. Aber das hat die Groko bisher nicht verstanden! - Siehe z.B. unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23687
Altenpflege
Stellenprogramm kommt nicht auf Touren
Mit 13.000 zusätzlichen Stellen will die Bundesregierung für Entlastung in der Altenpflege sorgen. Nach eineinhalb Jahren fällt die Bilanz des Programms mau aus. --- (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 81EDC74CFF
Anmerkung:
Es wurde bereits wiederholt ausgeführt, dass das Stellenprogramm völlig unzureichend ist. Es müssen ganz andere Maßnahmen ergriffen werden. Aber das hat die Groko bisher nicht verstanden! - Siehe z.B. unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23687
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Zielführende Personalbemessung statt Teaktivierung starrer Vorgaben
Zielführende Personalbemessung statt starrer Vorgaben
(Quelle: DKG) „Die von Minister Spahn vorgesehene Wiederinkraftsetzung der Pflegepersonalbesetzungsvorgaben auf Intensivstationen ist ein falsches Signal zum falschen Zeitpunkt“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Damit wird der Eindruck erweckt, die Pandemie sei überwunden. Tatsache ist aber, dass jederzeit Intensivstationen mit COVID-Patienten in Cluster-Regionen so in Anspruch genommen werden könnten, dass die starren bundesweiten Vorgaben in den Kliniken vor Ort nicht eingehalten werden könnten. Die infizierten Intensivpatienten müssten dann in andere Kliniken verlegt werden. „Niemand weiß, wie sich in den nächsten Wochen nach der Urlaubsperiode die Infektionslage entwickeln wird. Richtigerweise ist die Pandemiegesetzgebung für den Krankenhausbereich auf Ende September bzw. bis Ende des Jahres ausgerichtet“, so Baum.
Die DKG erinnert daran, dass die Krankenhäuser in den letzten Monaten gezeigt haben, dass sie zur höchstverantwortlichen Stellung aller erforderlichen personellen Kräfte in der Lage sind. Die Reaktivierung der Personaluntergrenzen im Intensivbereich ist auch angesichts der grundsätzlichen und von allen maßgeblich Beteiligten geführten Kritik am Pflegeuntergrenzen-Konzept unverständlich.
Dass auch die Pflegekräfte die PPUG ablehnen zeigte eine im Mai veröffentlichte Umfrage. Zwei Drittel der Pflegekräfte in den Krankenhäusern empfanden die von der Politik verordneten Personaluntergrenzen für Kliniken keineswegs als hilfreich. Die Hauptkritikpunkte waren: Bürokratie und keine Verbesserung der Situation der Pflegekräfte.
Seit Monaten liegt dem Ministerium das Konzept von Ver.di, dem Deutschem Pflegerat und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor, dass mit einem Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument eine bessere Personalausstattung in den Kliniken sichern und unbürokratisch erzielen will. Es ist an der Zeit, die nicht sachgemäßen Untergrenzen abzulösen und mit einem Bedarfsbemessungsinstrument eine zukunftsfähige Lösung zu implementieren“, forderte Georg Baum „Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorgelegt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet und ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität darstellt.
Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
(Quelle: DKG) „Die von Minister Spahn vorgesehene Wiederinkraftsetzung der Pflegepersonalbesetzungsvorgaben auf Intensivstationen ist ein falsches Signal zum falschen Zeitpunkt“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Damit wird der Eindruck erweckt, die Pandemie sei überwunden. Tatsache ist aber, dass jederzeit Intensivstationen mit COVID-Patienten in Cluster-Regionen so in Anspruch genommen werden könnten, dass die starren bundesweiten Vorgaben in den Kliniken vor Ort nicht eingehalten werden könnten. Die infizierten Intensivpatienten müssten dann in andere Kliniken verlegt werden. „Niemand weiß, wie sich in den nächsten Wochen nach der Urlaubsperiode die Infektionslage entwickeln wird. Richtigerweise ist die Pandemiegesetzgebung für den Krankenhausbereich auf Ende September bzw. bis Ende des Jahres ausgerichtet“, so Baum.
Die DKG erinnert daran, dass die Krankenhäuser in den letzten Monaten gezeigt haben, dass sie zur höchstverantwortlichen Stellung aller erforderlichen personellen Kräfte in der Lage sind. Die Reaktivierung der Personaluntergrenzen im Intensivbereich ist auch angesichts der grundsätzlichen und von allen maßgeblich Beteiligten geführten Kritik am Pflegeuntergrenzen-Konzept unverständlich.
Dass auch die Pflegekräfte die PPUG ablehnen zeigte eine im Mai veröffentlichte Umfrage. Zwei Drittel der Pflegekräfte in den Krankenhäusern empfanden die von der Politik verordneten Personaluntergrenzen für Kliniken keineswegs als hilfreich. Die Hauptkritikpunkte waren: Bürokratie und keine Verbesserung der Situation der Pflegekräfte.
Seit Monaten liegt dem Ministerium das Konzept von Ver.di, dem Deutschem Pflegerat und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor, dass mit einem Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument eine bessere Personalausstattung in den Kliniken sichern und unbürokratisch erzielen will. Es ist an der Zeit, die nicht sachgemäßen Untergrenzen abzulösen und mit einem Bedarfsbemessungsinstrument eine zukunftsfähige Lösung zu implementieren“, forderte Georg Baum „Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorgelegt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet und ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität darstellt.
Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Sofortprogramm Pflege läuft weitgehend ins Leere - "Masterplan Pflege" muss her ...
"CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege, 28.08.2020:
Die Zeitschrift befasst sich mit dem Sofortprogramm Pflege und titelt: "Von den 13.000 Stellen des Sofortprogramms Pflege ist nur jede fünfte besetzt - Der Fachkräftemangel bremst den Erfolg". Damit wird erneut eindrucksvoll bestätigt, dass die entsprechenden Angebote von Jens Spahn weitgehend ins Leere laufen. Die Politik hat bislang nicht verstanden, dass es eines Gesamtkonzeptes bedarf = Verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen -, um die Rekrutierung von Pflegekräften zu gestalten, auch "Berufsflüchtlinge" erneut zu motivieren ... Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass wir einen "Masterplan Pflege" benötigen.
Die Zeitschrift befasst sich mit dem Sofortprogramm Pflege und titelt: "Von den 13.000 Stellen des Sofortprogramms Pflege ist nur jede fünfte besetzt - Der Fachkräftemangel bremst den Erfolg". Damit wird erneut eindrucksvoll bestätigt, dass die entsprechenden Angebote von Jens Spahn weitgehend ins Leere laufen. Die Politik hat bislang nicht verstanden, dass es eines Gesamtkonzeptes bedarf = Verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen -, um die Rekrutierung von Pflegekräften zu gestalten, auch "Berufsflüchtlinge" erneut zu motivieren ... Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass wir einen "Masterplan Pflege" benötigen.
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Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021 in vier neuen Bereichen geplant
Deutsches Ärzteblatt vom 01.10.2020:
Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021 in vier neuen Bereichen geplant
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ab dem 1. Januar 2021 Pflegepersonaluntergrenzen in vier weiteren stationären Bereichen einführen: der Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, der Pädiatrie und der pädiatrischen Intensivmedizin.
Das geht es aus dem Entwurf einer „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021“ hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
... (weiter lesen unter) .... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... 7702e99f8f
Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021 in vier neuen Bereichen geplant
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ab dem 1. Januar 2021 Pflegepersonaluntergrenzen in vier weiteren stationären Bereichen einführen: der Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, der Pädiatrie und der pädiatrischen Intensivmedizin.
Das geht es aus dem Entwurf einer „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021“ hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
... (weiter lesen unter) .... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... 7702e99f8f
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Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Instrument der Vergangenheit
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
DKG ZUR AUSWEITUNG DER PPUG
Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Instrument der Vergangenheit und passen nicht zur Pandemiebereitschaft der Krankenhäuser
Mit der vorgelegten Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) wird die Chance vertan, eine sachgerechte und am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in Krankenhäusern einzuführen. Die nun vorgesehene Ausweitung auf die Bereiche Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie ist in dieser Phase absolut unverständlich. „Bis vor wenigen Wochen waren die schon bestehenden Untergrenzen noch ausgesetzt, damit sich die Krankenhäuser in der Pandemie mit allen verfügbaren Kräften ohne bürokratische Vorgaben auf ihren Versorgungsauftrag konzentrieren konnten. Und die Lage wird von Tag zu Tag problematischer. Die Bundeskanzlerin warnt vor 19.000 Infektionen pro Tag. Die Auswirkungen auf die Kliniken sind damit ebenfalls ungewiss. Alle stimmen aber darin überein, dass eine Überlastung der Kliniken verhindert werden muss. Jetzt auch noch eine Ausweitung der PPUG, insbesondere auf die Innere Medizin und damit fast das ganze Krankenhaus mit Untergrenzen zu belegen, steht in einem absoluten Widerspruch zur Pandemie-Lage. Das wird die Flexibilität der Krankenhäuser erheblich beschränken“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Seit Monaten liegt dem Gesundheitsministerium mit dem Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 ein besseres, unbürokratischeres Instrument vor. Leider gibt es im Ministerium keinerlei Bewegung, dieses Instrument, das gemeinsam mit ver.di und dem Deutschen Pflegerat erarbeitet wurde, gesetzlich umzusetzen. Wozu haben in der Konzertierten Aktion Pflege eine Vielzahl an Organisationen mit mehreren Ministerien über Monate zusammengearbeitet, wenn das dort beauftragte Instrument zur Personalbemessung anschließend vom Minister schlicht ignoriert wird? Die Untergrenzen sind ein von Misstrauen geprägtes starres Instrument, das weder den Patienten noch den Pflegekräften hilft. Der tatsächliche am Patienten orientierte Pflegebedarf wird durch die PPUG nicht berücksichtigt. Wir haben uns immer zu einer auskömmlichen und überprüfbaren Personalbemessung bekannt. Richtiger wäre, die Untergrenze weiterhin auszusetzen und nicht unter absolut unsicheren Pandemiebedingungen neue einzusetzen. Es gibt keinen Grund den Krankenhäusern die eigenverantwortliche Personalbesetzung in Abrede zu stellen. Das haben wir in der Pandemie anerkannterweise bewiesen. Die heute schon existierenden Untergrenzen werden in mehr als 95 Prozent aller Kliniken eingehalten. Warum stellt das Ministerium die Kliniken weiterhin unter einen Generalverdacht?“, so Gaß
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2020
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Banu Öztürk
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e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
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DKG ZUR AUSWEITUNG DER PPUG
Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Instrument der Vergangenheit und passen nicht zur Pandemiebereitschaft der Krankenhäuser
Mit der vorgelegten Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) wird die Chance vertan, eine sachgerechte und am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in Krankenhäusern einzuführen. Die nun vorgesehene Ausweitung auf die Bereiche Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie ist in dieser Phase absolut unverständlich. „Bis vor wenigen Wochen waren die schon bestehenden Untergrenzen noch ausgesetzt, damit sich die Krankenhäuser in der Pandemie mit allen verfügbaren Kräften ohne bürokratische Vorgaben auf ihren Versorgungsauftrag konzentrieren konnten. Und die Lage wird von Tag zu Tag problematischer. Die Bundeskanzlerin warnt vor 19.000 Infektionen pro Tag. Die Auswirkungen auf die Kliniken sind damit ebenfalls ungewiss. Alle stimmen aber darin überein, dass eine Überlastung der Kliniken verhindert werden muss. Jetzt auch noch eine Ausweitung der PPUG, insbesondere auf die Innere Medizin und damit fast das ganze Krankenhaus mit Untergrenzen zu belegen, steht in einem absoluten Widerspruch zur Pandemie-Lage. Das wird die Flexibilität der Krankenhäuser erheblich beschränken“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Seit Monaten liegt dem Gesundheitsministerium mit dem Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 ein besseres, unbürokratischeres Instrument vor. Leider gibt es im Ministerium keinerlei Bewegung, dieses Instrument, das gemeinsam mit ver.di und dem Deutschen Pflegerat erarbeitet wurde, gesetzlich umzusetzen. Wozu haben in der Konzertierten Aktion Pflege eine Vielzahl an Organisationen mit mehreren Ministerien über Monate zusammengearbeitet, wenn das dort beauftragte Instrument zur Personalbemessung anschließend vom Minister schlicht ignoriert wird? Die Untergrenzen sind ein von Misstrauen geprägtes starres Instrument, das weder den Patienten noch den Pflegekräften hilft. Der tatsächliche am Patienten orientierte Pflegebedarf wird durch die PPUG nicht berücksichtigt. Wir haben uns immer zu einer auskömmlichen und überprüfbaren Personalbemessung bekannt. Richtiger wäre, die Untergrenze weiterhin auszusetzen und nicht unter absolut unsicheren Pandemiebedingungen neue einzusetzen. Es gibt keinen Grund den Krankenhäusern die eigenverantwortliche Personalbesetzung in Abrede zu stellen. Das haben wir in der Pandemie anerkannterweise bewiesen. Die heute schon existierenden Untergrenzen werden in mehr als 95 Prozent aller Kliniken eingehalten. Warum stellt das Ministerium die Kliniken weiterhin unter einen Generalverdacht?“, so Gaß
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Pflegepersonaluntergrenzen - Personalplanung geboten
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen befürwortet Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen
Zeitpunkt und Bürokratieaufwand sind jedoch kontraproduktiv
Berlin, den 8. Oktober 2020 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hält die durch das Bundesgesundheitsministerium per Ersatzvornahme beschlossene Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) auf weitere medizinische Fachbereiche grundsätzlich für richtig. „Pflegepersonaluntergrenzen dienen zuvorderst der Patientensicherheit und sind ein wirkungsvolles Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege und im ärztlichen Dienst zu verbessern“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen.
„Wir sehen aber auch, dass die Ressource Pflegekraft begrenzt ist und allen Bemühungen zum Trotz sich der Pflegemangel weiter verschärfen wird. Deswegen sollten Instrumente der Personalplanung unbedingt mit einer Strukturreform der Krankenhauslandschaft abgestimmt sein“, so H.-J. Meyer. Kritisch sieht der BDC den Zeitpunkt der Einführung der sehr bürokratischen Vorgaben. „Bund und Länder sind zudem vor allem damit beschäftigt, ein verbindliches Regelwerk zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf die Beine zu stellen. Weitere Vorgaben in diesen Zeiten halten wir für wir für wenig sinnvoll.“
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2020
Berufsverband der
Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Ingrid Mühlnikel
Claudia Kunze
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 030/28004-201 oder -200
Fax: 030/28004-108
presse@bdc.de
www.bdc.de
Zeitpunkt und Bürokratieaufwand sind jedoch kontraproduktiv
Berlin, den 8. Oktober 2020 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hält die durch das Bundesgesundheitsministerium per Ersatzvornahme beschlossene Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) auf weitere medizinische Fachbereiche grundsätzlich für richtig. „Pflegepersonaluntergrenzen dienen zuvorderst der Patientensicherheit und sind ein wirkungsvolles Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege und im ärztlichen Dienst zu verbessern“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen.
„Wir sehen aber auch, dass die Ressource Pflegekraft begrenzt ist und allen Bemühungen zum Trotz sich der Pflegemangel weiter verschärfen wird. Deswegen sollten Instrumente der Personalplanung unbedingt mit einer Strukturreform der Krankenhauslandschaft abgestimmt sein“, so H.-J. Meyer. Kritisch sieht der BDC den Zeitpunkt der Einführung der sehr bürokratischen Vorgaben. „Bund und Länder sind zudem vor allem damit beschäftigt, ein verbindliches Regelwerk zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf die Beine zu stellen. Weitere Vorgaben in diesen Zeiten halten wir für wir für wenig sinnvoll.“
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2020
Berufsverband der
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»Pflege-Comeback-Studie« - Ungenutztes Fachkräftepotenzial
ver.di
»Pflege-Comeback-Studie« - Ungenutztes Fachkräftepotenzial
»Pflege-Comeback-Studie« zeigt auf: Fast die Hälfte der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihren Beruf verlassen haben, würde zurückkehren – wenn die Bedingungen stimmen.
Alle Welt redet über den Fachkräftemangel in der Pflege. ver.di hat in einem Positionspapier aufgezeigt: Der Mangel ist in weiten Teilen hausgemacht. Würden Arbeitgeber und politisch Verantwortliche bessere Bedingungen schaffen, könnte das vorhandene Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden. Das bestätigt eine aktuelle Studie, die das Institut Pysma Health & Care im Auftrag des Medizinprodukteherstellers Hartmann erstellt hat. Demnach würde fast die Hälfte der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihren Beruf verlassen hat, zurückkehren – wenn die Bedingungen stimmen.
Auf Basis von 50 quantifizierten Ergebnissen und 21 qualitativen Tiefeninterviews mit Berufsaussteiger/innen wird in der Studie festgestellt, dass sich 48 Prozent von ihnen vorstellen können, wieder in der Pflege zu arbeiten. Hochgerechnet bedeute das ein Potenzial von 120.000 bis 200.000 zusätzlichen examinierten Pflegekräften. Diese arbeiten jetzt in allen möglichen Jobs – von administrativen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens (25 Prozent) über den Einzelhandel (13 Prozent) bis hin zum Hotel- und Gaststättengewerbe (zusammen sechs Prozent).
(weiter lesen unter) ... > https://gesundheit-soziales.verdi.de/th ... ZNHNPPf-Z4
»Pflege-Comeback-Studie« - Ungenutztes Fachkräftepotenzial
»Pflege-Comeback-Studie« zeigt auf: Fast die Hälfte der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihren Beruf verlassen haben, würde zurückkehren – wenn die Bedingungen stimmen.
Alle Welt redet über den Fachkräftemangel in der Pflege. ver.di hat in einem Positionspapier aufgezeigt: Der Mangel ist in weiten Teilen hausgemacht. Würden Arbeitgeber und politisch Verantwortliche bessere Bedingungen schaffen, könnte das vorhandene Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden. Das bestätigt eine aktuelle Studie, die das Institut Pysma Health & Care im Auftrag des Medizinprodukteherstellers Hartmann erstellt hat. Demnach würde fast die Hälfte der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihren Beruf verlassen hat, zurückkehren – wenn die Bedingungen stimmen.
Auf Basis von 50 quantifizierten Ergebnissen und 21 qualitativen Tiefeninterviews mit Berufsaussteiger/innen wird in der Studie festgestellt, dass sich 48 Prozent von ihnen vorstellen können, wieder in der Pflege zu arbeiten. Hochgerechnet bedeute das ein Potenzial von 120.000 bis 200.000 zusätzlichen examinierten Pflegekräften. Diese arbeiten jetzt in allen möglichen Jobs – von administrativen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens (25 Prozent) über den Einzelhandel (13 Prozent) bis hin zum Hotel- und Gaststättengewerbe (zusammen sechs Prozent).
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Intensivpflege an der Belastungsgrenze
Intensivpflege an der Belastungsgrenze
Der eklatante Mangel an Fachpflegepersonen könnte kurzfristig zu besorgniserregenden Engpässen auf den Intensivstationen führen. Die Erhöhung der Arbeitszeit und ein Aussetzen der Personaluntergrenzen sei keine Lösung des Problems, kritisiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Deutschlandweit steigen die Zahlen der Patientinnen und Patienten, die mit COVID-19 auf Intensivstationen versorgt werden müssen. „Man muss keine Mathematikerin sein, um zu wissen, dass die Intensivkapazitäten bei den aktuellen Trends bald erschöpft sind, denn die Zahlen werden zunächst steigen, bevor der Lockdown hoffentlich wirkt“, sagt Professorin Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Der Personalmangel besteht nicht erst seit der Pandemie. Wenn die Intensivstationen nun an ihre Belastungsgrenzen stoßen, kann die Lösung nicht lauten, dass infizierte Pflegefachpersonen eingesetzt oder die Arbeitszeiten noch weiter ausgedehnt werden. Hier werden jahrzehntelange Versäumnisse auf dem Rücken der beruflich Pflegenden ausgetragen.“
In der Krise müssten zunächst andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, so der DBfK. In Regionen mit steigenden Infektionszahlen sollten Kapazitäten freigehalten werden, indem beispielsweise Eingriffe, die nicht dringlich sind, verschoben werden, oder Verlegungen in andere Klinken erfolgen. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle müssten den Kliniken erstattet werden, fordert der DBfK. „Außerdem braucht es ein gutes Personalmanagement und Schulungen, um Mitarbeitende aus geschlossenen Bereichen so einzusetzen, dass sie die Fachpflegenden auf den Intensivstationen entlasten können“, so Bienstein.
Auch über eine regionale Pflegereserve könnten Lösungen für einzelne Einrichtung erreicht werden, wenn eine entsprechend ausgebildete Reserve verfügbar ist. „Dafür müssen Anreize für die Pflegefachpersonen geschaffen werden“, so Bienstein. Über eine Personalaufstockung durch Personalagenturen könne im Einzelfall auch nachgedacht werden, meint der DBfK.
„Vor allem aber muss nun endlich etwas aus der Situation gelernt werden. Die Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe müssen verbessert werden, wenn dem gravierenden Personalmangel in der Pflege, der ja nicht nur die Intensivpflege betrifft, etwas entgegengesetzt werden soll“, fordert Bienstein.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Personalkrise in der Pflege - infiziertes Pflegepersonal soll weiter arbeiten
Für die Personalkrise in der Pflege schlägt Jens Spahn vor, dass Corona infiziertes Pflegepersonal weiter arbeiten könnte. Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, dazu:
„Ein möglicher Weg um jetzt schnell mehr Pflegekräfte zu finden, ist Menschen mit Pflegeausbildung eine Rückkehrprämie zu zahlen. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege haben nämlich dazu geführt, dass viele examinierte Pflegekräfte den Beruf verlassen haben. In einer Studie von 2018 wurde ein Rückkehrpotential von ca. 120.000 bis 200.000 zusätzlichen examinierten Pflegekräften ermittelt. Ihre Voraussetzung ist, dass sich die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen verbessern. Eine Verbesserung lässt sich mit mehr Personal erreichen.
Doch was macht Herr Spahn? Erst wird das Recht auf Erholung weiter minimiert, jetzt sollen infizierte Beschäftigte zum Arbeiten erscheinen. So wird Herr Spahn die akute Krise in der Pflege weiter verschärfen. Was ist aus den Versprechungen geworden, die Arbeitsbedingungen zu verbessern? Statt Arbeitsrechte auszuhöhlen und das Infektionsrisiko für Beschäftigte weiter in die Höhe zu treiben, brauchen wir eine deutliche Aufwertung des Pflegeberufs.“
Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2020
i.A.
Antje Dieterich
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
„Ein möglicher Weg um jetzt schnell mehr Pflegekräfte zu finden, ist Menschen mit Pflegeausbildung eine Rückkehrprämie zu zahlen. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege haben nämlich dazu geführt, dass viele examinierte Pflegekräfte den Beruf verlassen haben. In einer Studie von 2018 wurde ein Rückkehrpotential von ca. 120.000 bis 200.000 zusätzlichen examinierten Pflegekräften ermittelt. Ihre Voraussetzung ist, dass sich die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen verbessern. Eine Verbesserung lässt sich mit mehr Personal erreichen.
Doch was macht Herr Spahn? Erst wird das Recht auf Erholung weiter minimiert, jetzt sollen infizierte Beschäftigte zum Arbeiten erscheinen. So wird Herr Spahn die akute Krise in der Pflege weiter verschärfen. Was ist aus den Versprechungen geworden, die Arbeitsbedingungen zu verbessern? Statt Arbeitsrechte auszuhöhlen und das Infektionsrisiko für Beschäftigte weiter in die Höhe zu treiben, brauchen wir eine deutliche Aufwertung des Pflegeberufs.“
Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2020
i.A.
Antje Dieterich
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Pflegebudget wird der Boden entzogen - DBfK kritisiert Einigung von GKV und DKG
Pflegebudget wird der Boden entzogen - DBfK kritisiert Einigung von GKV und DKG
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich nach Pressemeldungen im November auf einen Deal in den Verhandlungen der Pflegebudgets verständigt.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Einigung scharf, da sie faktisch die Zielsetzung des Pflegebudgets aushebeln würde.
Das Pflegebudget wurde Anfang des Jahres 2020 eingeführt, damit jede Pflegestelle unabhängig von den Fallpauschalen finanziert werden kann – so das große und oft wiederholte Versprechen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nun wurde erstmalig über die Kosten verhandelt und dabei zeigte sich, dass 1,6 Milliarden Euro mehr für die Pflege angefallen sind, als prognostiziert. GKV-Spitzenverband und DKG haben in den Verhandlungen beschlossen, dass lediglich 1,4 Milliarden Euro der Pflegekosten erstattet werden.
„Dieser Deal bedeutet praktisch eine Deckelung des Pflegebudgets für 2020 und das darf in Zukunft nicht fortgesetzt werden“, analysiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein die geplante Einigung. „Die gesetzliche Grundlage würde durch eine Absprache der Selbstverwaltung konterkariert – und das ganz offen. Dies geht ganz klar gegen den Willen des Gesetzgebers und ist mit Blick auf die Pflege und aus Sicht der beruflich Pflegenden mehr als unverständlich. Es wird zu einer weiteren Demotivierung der Pflegenden im Krankenhaus beitragen, wenn dringend benötigtes Pflegepersonal beim Erreichen einer Obergrenze nicht mehr finanziert wird“, so Bienstein weiter.
Der DBfK fordert in einem aktuellen Positionspapier, dass das Pflegebudget als Ausgangspunkt für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung genutzt werden müsse. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Finanzierung der Personalkosten langfristig gesichert sein. Das muss auch für die Anrechnung von pflegeentlastenden Maßnahmen gelten, die in dem Deal durch die nachträgliche Personalabgrenzungsvereinbarung gekippt werden würde. Eine zeitnahe Einführung der PPR 2.0 als Interimsinstrument sowie die Beauftragung eines pflegewissenschaftlich entwickelten Instruments zur Pflegepersonalbedarfsermittlung müssten laut DBfK unbedingt als flankierende Maßnahme umgesetzt werden.
Das Positionspapier steht hier zum Download bereit: > https://www.dbfk.de/media/docs/download ... _Final.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2020
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AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE
Aus Forum > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=451
Neue Studie berechnet Personallücke
AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE
Bundesweit fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte in der Intensivpflege der Krankenhäuser. Eine einfache Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Gerade deshalb muss die Politik in Bund und Ländern endlich handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Dr. Michael Simon.
Die Lage auf den Intensivstationen deutscher Krankenhäuser ist besonders angespannt: Pflegekräfte sind chronisch überlastet. Es gibt zu wenig Personal. Die seit langem bestehenden Probleme wurden durch die Corona-Pandemie noch verschärft – und gerieten in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit. Wie groß der Personalmangel tatsächlich ist, wo die Ursachen des Problems liegen, und welche Schritte Politik und Krankenhausbetreiber zu einer Lösung machen müssen, zeigt Simons neue Untersuchung. Darin hat er den bundesweiten Bedarf an Pflegepersonal auf Intensivstationen anhand von Daten der Krankenhausstatistik, die bis zum Jahr 2020 vorliegen, sowie des Intensivregisters berechnet. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, lautet sein Urteil. Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung seien „eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten und auch für die Gesundheit des Pflegepersonals auf Intensivstationen“.
In deutschen Krankenhäusern gab es 2020 knapp 28.000 Intensivbetten, von denen durchschnittlich circa 21.000 belegt waren. Die Zahl der Pflegekräfte in diesem Bereich entsprach etwa 28.000 Vollzeitäquivalenten. Unter Fachleuten und in der medialen Berichterstattung hält sich die Einschätzung, dass bundesweit ungefähr 3000 bis 4000 Pflegefachkräfte in Vollzeit fehlen. Diese Zahlen sind allerdings abgeleitet von den Stellenplänen der Krankenhäuser, die wiederum von der wirtschaftlichen Situation abhängen. Ein Krankenhaus, das gezwungen ist, Kosten zu sparen, kürzt den Stellenplan. Das wahre Ausmaß des Personalmangels wird dadurch gar nicht sichtbar. Folgt man nicht nur wirtschaftlichen Kriterien bei der Berechnung, gehe die Unterbesetzung „weit über die bisher diskutierte Zahl“ hinaus, schreibt Simon.
Empfehlungen der Fachgesellschaft und gesetzliche Untergrenze als Maßstäbe
Zwar gibt es für die Intensivpflege zurzeit kein verbindliches Verfahren der Personalbedarfsermittlung, wohl aber die Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Seit 2019 gibt es zudem eine bundesweit geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die Mindestbesetzungen auch für Intensivstationen vorgibt. Mit diesen Maßstäben rechnet Simon und kommt zu folgenden Ergebnissen:
Nach der PpUGV wären für 21.000 Intensivbetten bundesweit 50.800 Vollzeitkräfte erforderlich – deutlich mehr als die vorhandenen 28.000. Um die Pflegepersonaluntergrenzen einhalten zu können, wäre also eine Verdoppelung des gegenwärtigen Personalbestandes notwendig.
Um die Empfehlungen der DIVI zu erfüllen, bräuchte es sogar 78.200 Vollzeitkräfte. Daraus ergibt sich für das Jahr 2020 eine Unterbesetzung von 50.000. Um die auszugleichen, wäre eine Verdreifachung des Personalbestandes nötig.
Oder anders ausgedrückt:
Mit dem aktuellen Personalbestand dürften nach Vorgaben der PpUGV nur 11.700 der 28.000 Intensivbetten genutzt werden. Folglich müssten circa 60 Prozent der vorhandenen Betten „gesperrt“ werden. Dass Betten nicht mit Intensivpatientinnen oder -patienten belegt werden, passiert im kleineren Rahmen einzelner Kliniken schon jetzt häufig, wenn akut Personal fehlt.
Legt man die Empfehlungen der DIVI zugrunde, wären angesichts der aktuellen Personallage sogar nur rund 7500 Intensivbetten belegbar. Rund 75 Prozent der vorhandenen Betten dürften folglich nicht belegt werden. Vermutlich liegt die Zahl der Pflegekräfte inzwischen sogar noch niedriger als 2020, weil es während der Pandemie zahlreiche Kündigungen gab, analysiert Simon. So ergab eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, dass im Herbst 2021 in mehr als zwei Dritteln der befragten Krankenhäuser weniger Intensivpflegepersonal tätig war als noch Ende 2020. Daher hatte ein Viertel der Krankenhäuser einen Teil ihrer Intensivbetten gesperrt. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Daten des Intensivregisters. Das Intensivregister wurde kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 eingerichtet und erfasst seitdem zentrale Daten der intensivmedizinischen Versorgung in Krankenhäusern. Ende Dezember 2020 meldeten die Krankenhäuser bundesweit 26.700 belegbare Intensivbetten, von denen 22.000 belegt waren. Anfang April 2022 wurden nur noch 24.400 Intensivbetten gemeldet, von denen 20.600 belegt waren. Die Zahl der Intensivbetten ist somit um knapp 9 Prozent geschrumpft und die der tatsächlich belegten Betten um knapp 7 Prozent. „Zwar können Bettensperrungen kurzfristig eine Entlastung für das Pflegepersonal bewirken, das grundsätzliche Problem der massiven Unterbesetzung können sie nicht lösen“, so der Experte.
Personalmangel auf Intensiv- und Normalstationen angehen
Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über viele Intensivbetten. Während im Durchschnitt der OECD-Länder circa 12 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner vorgehalten werden, sind es in Deutschland 34. Vergleichbare europäische Länder kommen sogar mit weniger als 10 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner aus. So liegt die Intensivbettendichte in Norwegen bei 8,5 und in Dänemark bei 7,8. Das vergleichsweise große Angebot an Intensivplätzen hat in der Corona-Pandemie dabei geholfen, Schlimmeres zu verhindern, es wird aber von manchen Politikern und Experten kritisch betrachtet. „Es wäre jedoch verfehlt, einfach nur eine drastische Reduzierung der Zahl der Intensivbetten zu fordern und anzunehmen, damit könne das Problem gelöst werden“, schreibt Simon. Da die Intensivstationen offensichtlich ausgelastet und vielfach sogar überlastet sind, sei davon auszugehen, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt.
Der Experte sieht vor allem die Bundesregierung in der Pflicht: Der Bund könne die intensivmedizinische Versorgung durch Änderungen der PpUGV, die von Fachleuten seit langem geforderte Einführung eines von allen zugelassenen Krankenhäusern verbindlich anzuwendenden Verfahrens zur Personalbedarfsermittlung, eine Umgestaltung des Intensivregisters und Änderungen der Krankenhausfinanzierung verbessern. Außerdem dürfe man das Problem der Intensivstationen nicht isoliert betrachten. Viele Probleme würden auf die Intensivstationen ausgelagert, da auch die Normalstationen „seit mehr als 30 Jahren unterbesetzt“ seien. Ob Patientinnen und Patienten von einer Normalstation auf eine Intensivstation oder von dort wieder zurückverlegt werden können, sei in hohem Maße auch davon abhängig, wie gut Normalstationen besetzt sind.
Die Lage könne sich nur verbessern, wenn der Pflegenotstand insgesamt angepackt wird. „Ankündigungen“ im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition machten zwar Hoffnungen, dass die Regierung „bereit ist, ein konsequentes und wirksames System zur Sicherstellung und Überwachung einer bedarfsgerechten Personalbesetzung“ in Angriff zu nehmen, attestiert der Forscher. Doch das müsse konsequent und zügig auch umgesetzt werden. „Werden nicht sehr bald Maßnahmen ergriffen, durch die eine für die Pflegekräfte direkt spürbare und nachhaltig wirkende Entlastung erreicht wird, droht eine weitere Verschlechterung“, schreibt der Experte. Dann würden mehr Pflegekräfte aufgrund chronischer Arbeitsüberlastung, wachsender Unzufriedenheit und tiefer Enttäuschung über die Untätigkeit der Politik kündigen und ihren Beruf verlassen.
Weitere Informationen:
Michael Simon: Pflegenotstand auf Intensivstationen, Berechnungen zum Ausmaß der Unterbesetzung im Pflegedienst der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser (pdf), Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 474, Juni 2022. > https://www.boeckler.de/pdf/Study_474_S ... flege_.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 01.06.2022
Kontakt:
Dr. Eike Windscheid
Abteilung Forschungsförderung
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
>>> https://www.boeckler.de/de/pressemittei ... -41559.htm
+++
Der Pflegenotstand wird nun seit Jahrzehnten beschrieben. Offensichtlich werden die Mängel immer umfänglicher. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht folgerichtig seit Jahren - und immer wieder - auf die dringenden Reformerfordernisse aufmerksam, auch bei den Neusser Pflegetreffs.
Siehe u.a.:
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=4&t=22
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=378
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=425
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=5&t=327
viewtopic.php?f=3&t=23508
viewtopic.php?f=3&t=23783
viewtopic.php?f=3&t=21218
viewtopic.php?f=3&t=20737
viewtopic.php?f=3&t=18285
Es ist nicht verwunderlich, dass nun mittels einer Studie auf die Defizite in den Intensivpflege hingewiesen wird.
Neue Studie berechnet Personallücke
AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE
Bundesweit fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte in der Intensivpflege der Krankenhäuser. Eine einfache Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Gerade deshalb muss die Politik in Bund und Ländern endlich handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Dr. Michael Simon.
Die Lage auf den Intensivstationen deutscher Krankenhäuser ist besonders angespannt: Pflegekräfte sind chronisch überlastet. Es gibt zu wenig Personal. Die seit langem bestehenden Probleme wurden durch die Corona-Pandemie noch verschärft – und gerieten in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit. Wie groß der Personalmangel tatsächlich ist, wo die Ursachen des Problems liegen, und welche Schritte Politik und Krankenhausbetreiber zu einer Lösung machen müssen, zeigt Simons neue Untersuchung. Darin hat er den bundesweiten Bedarf an Pflegepersonal auf Intensivstationen anhand von Daten der Krankenhausstatistik, die bis zum Jahr 2020 vorliegen, sowie des Intensivregisters berechnet. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, lautet sein Urteil. Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung seien „eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten und auch für die Gesundheit des Pflegepersonals auf Intensivstationen“.
In deutschen Krankenhäusern gab es 2020 knapp 28.000 Intensivbetten, von denen durchschnittlich circa 21.000 belegt waren. Die Zahl der Pflegekräfte in diesem Bereich entsprach etwa 28.000 Vollzeitäquivalenten. Unter Fachleuten und in der medialen Berichterstattung hält sich die Einschätzung, dass bundesweit ungefähr 3000 bis 4000 Pflegefachkräfte in Vollzeit fehlen. Diese Zahlen sind allerdings abgeleitet von den Stellenplänen der Krankenhäuser, die wiederum von der wirtschaftlichen Situation abhängen. Ein Krankenhaus, das gezwungen ist, Kosten zu sparen, kürzt den Stellenplan. Das wahre Ausmaß des Personalmangels wird dadurch gar nicht sichtbar. Folgt man nicht nur wirtschaftlichen Kriterien bei der Berechnung, gehe die Unterbesetzung „weit über die bisher diskutierte Zahl“ hinaus, schreibt Simon.
Empfehlungen der Fachgesellschaft und gesetzliche Untergrenze als Maßstäbe
Zwar gibt es für die Intensivpflege zurzeit kein verbindliches Verfahren der Personalbedarfsermittlung, wohl aber die Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Seit 2019 gibt es zudem eine bundesweit geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die Mindestbesetzungen auch für Intensivstationen vorgibt. Mit diesen Maßstäben rechnet Simon und kommt zu folgenden Ergebnissen:
Nach der PpUGV wären für 21.000 Intensivbetten bundesweit 50.800 Vollzeitkräfte erforderlich – deutlich mehr als die vorhandenen 28.000. Um die Pflegepersonaluntergrenzen einhalten zu können, wäre also eine Verdoppelung des gegenwärtigen Personalbestandes notwendig.
Um die Empfehlungen der DIVI zu erfüllen, bräuchte es sogar 78.200 Vollzeitkräfte. Daraus ergibt sich für das Jahr 2020 eine Unterbesetzung von 50.000. Um die auszugleichen, wäre eine Verdreifachung des Personalbestandes nötig.
Oder anders ausgedrückt:
Mit dem aktuellen Personalbestand dürften nach Vorgaben der PpUGV nur 11.700 der 28.000 Intensivbetten genutzt werden. Folglich müssten circa 60 Prozent der vorhandenen Betten „gesperrt“ werden. Dass Betten nicht mit Intensivpatientinnen oder -patienten belegt werden, passiert im kleineren Rahmen einzelner Kliniken schon jetzt häufig, wenn akut Personal fehlt.
Legt man die Empfehlungen der DIVI zugrunde, wären angesichts der aktuellen Personallage sogar nur rund 7500 Intensivbetten belegbar. Rund 75 Prozent der vorhandenen Betten dürften folglich nicht belegt werden. Vermutlich liegt die Zahl der Pflegekräfte inzwischen sogar noch niedriger als 2020, weil es während der Pandemie zahlreiche Kündigungen gab, analysiert Simon. So ergab eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, dass im Herbst 2021 in mehr als zwei Dritteln der befragten Krankenhäuser weniger Intensivpflegepersonal tätig war als noch Ende 2020. Daher hatte ein Viertel der Krankenhäuser einen Teil ihrer Intensivbetten gesperrt. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Daten des Intensivregisters. Das Intensivregister wurde kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 eingerichtet und erfasst seitdem zentrale Daten der intensivmedizinischen Versorgung in Krankenhäusern. Ende Dezember 2020 meldeten die Krankenhäuser bundesweit 26.700 belegbare Intensivbetten, von denen 22.000 belegt waren. Anfang April 2022 wurden nur noch 24.400 Intensivbetten gemeldet, von denen 20.600 belegt waren. Die Zahl der Intensivbetten ist somit um knapp 9 Prozent geschrumpft und die der tatsächlich belegten Betten um knapp 7 Prozent. „Zwar können Bettensperrungen kurzfristig eine Entlastung für das Pflegepersonal bewirken, das grundsätzliche Problem der massiven Unterbesetzung können sie nicht lösen“, so der Experte.
Personalmangel auf Intensiv- und Normalstationen angehen
Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über viele Intensivbetten. Während im Durchschnitt der OECD-Länder circa 12 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner vorgehalten werden, sind es in Deutschland 34. Vergleichbare europäische Länder kommen sogar mit weniger als 10 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner aus. So liegt die Intensivbettendichte in Norwegen bei 8,5 und in Dänemark bei 7,8. Das vergleichsweise große Angebot an Intensivplätzen hat in der Corona-Pandemie dabei geholfen, Schlimmeres zu verhindern, es wird aber von manchen Politikern und Experten kritisch betrachtet. „Es wäre jedoch verfehlt, einfach nur eine drastische Reduzierung der Zahl der Intensivbetten zu fordern und anzunehmen, damit könne das Problem gelöst werden“, schreibt Simon. Da die Intensivstationen offensichtlich ausgelastet und vielfach sogar überlastet sind, sei davon auszugehen, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt.
Der Experte sieht vor allem die Bundesregierung in der Pflicht: Der Bund könne die intensivmedizinische Versorgung durch Änderungen der PpUGV, die von Fachleuten seit langem geforderte Einführung eines von allen zugelassenen Krankenhäusern verbindlich anzuwendenden Verfahrens zur Personalbedarfsermittlung, eine Umgestaltung des Intensivregisters und Änderungen der Krankenhausfinanzierung verbessern. Außerdem dürfe man das Problem der Intensivstationen nicht isoliert betrachten. Viele Probleme würden auf die Intensivstationen ausgelagert, da auch die Normalstationen „seit mehr als 30 Jahren unterbesetzt“ seien. Ob Patientinnen und Patienten von einer Normalstation auf eine Intensivstation oder von dort wieder zurückverlegt werden können, sei in hohem Maße auch davon abhängig, wie gut Normalstationen besetzt sind.
Die Lage könne sich nur verbessern, wenn der Pflegenotstand insgesamt angepackt wird. „Ankündigungen“ im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition machten zwar Hoffnungen, dass die Regierung „bereit ist, ein konsequentes und wirksames System zur Sicherstellung und Überwachung einer bedarfsgerechten Personalbesetzung“ in Angriff zu nehmen, attestiert der Forscher. Doch das müsse konsequent und zügig auch umgesetzt werden. „Werden nicht sehr bald Maßnahmen ergriffen, durch die eine für die Pflegekräfte direkt spürbare und nachhaltig wirkende Entlastung erreicht wird, droht eine weitere Verschlechterung“, schreibt der Experte. Dann würden mehr Pflegekräfte aufgrund chronischer Arbeitsüberlastung, wachsender Unzufriedenheit und tiefer Enttäuschung über die Untätigkeit der Politik kündigen und ihren Beruf verlassen.
Weitere Informationen:
Michael Simon: Pflegenotstand auf Intensivstationen, Berechnungen zum Ausmaß der Unterbesetzung im Pflegedienst der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser (pdf), Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 474, Juni 2022. > https://www.boeckler.de/pdf/Study_474_S ... flege_.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 01.06.2022
Kontakt:
Dr. Eike Windscheid
Abteilung Forschungsförderung
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
>>> https://www.boeckler.de/de/pressemittei ... -41559.htm
+++
Der Pflegenotstand wird nun seit Jahrzehnten beschrieben. Offensichtlich werden die Mängel immer umfänglicher. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht folgerichtig seit Jahren - und immer wieder - auf die dringenden Reformerfordernisse aufmerksam, auch bei den Neusser Pflegetreffs.
Siehe u.a.:
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=4&t=22
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=378
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=425
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=5&t=327
viewtopic.php?f=3&t=23508
viewtopic.php?f=3&t=23783
viewtopic.php?f=3&t=21218
viewtopic.php?f=3&t=20737
viewtopic.php?f=3&t=18285
Es ist nicht verwunderlich, dass nun mittels einer Studie auf die Defizite in den Intensivpflege hingewiesen wird.