Dokumentation ärztl. Verordnung im Pflegeheim
Moderator: WernerSchell
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Dokumentation ärztl. Verordnung im Pflegeheim
Muss eine med. Verordnung in der Pflegedokumentation immer wieder neu vom Arzt unterzeichnet werden, wenn er das Medikament zwar nicht ändert, aber auf ein Nachahmer/-Generikaprodukt eines anderen Herstellers mit gleicher Wirkung u. Dosierung umstellt ? Und wer zeichnet mir die Verordnung ab, wenn der Apotheker ein Nachahmerpräparat liefert und somit der Herstellername nicht mehr mit dem in der Doku angegebenen übereinstimmt ?
Dokumentation ärztl. Verordnung im Pflegeheim
Hallo Salinahase,
der Wahrheit und Klarheit wegen halte ich es für notwendig, dass der Arzt das konkret verordnete Medikament namentlich benennt. Kommt es zu einer Änderung, muss m.E. neu dokumentiert werden. Es ist allerdings auch vorstellbar, dass der Arzt ein Medikament (bzw. Wirkstoff) verordnet und dabei ausdrücklich per Erklärung zulässt, dass von der Apotheke auch ein Nachahmerpräparat abgegeben werden kann. Trägt die ärztliche Verordnung einen entsprechenden Vermerk ist die Abgabe des Nachahmerpräparates nachvollziehbar.
Ich würde mich in der Angelegenheit von der zuständigen Apotheke beraten lassen. Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Gruß Berti
der Wahrheit und Klarheit wegen halte ich es für notwendig, dass der Arzt das konkret verordnete Medikament namentlich benennt. Kommt es zu einer Änderung, muss m.E. neu dokumentiert werden. Es ist allerdings auch vorstellbar, dass der Arzt ein Medikament (bzw. Wirkstoff) verordnet und dabei ausdrücklich per Erklärung zulässt, dass von der Apotheke auch ein Nachahmerpräparat abgegeben werden kann. Trägt die ärztliche Verordnung einen entsprechenden Vermerk ist die Abgabe des Nachahmerpräparates nachvollziehbar.
Ich würde mich in der Angelegenheit von der zuständigen Apotheke beraten lassen. Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Gruß Berti