PpSG weckt Hoffnung auf bessere Zeiten für Pflegepersonal
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, mit dem die im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier des BMG angekündigten Verbesserungen für das Pflegepersonal in Kranken- und Altenpflege realisiert werden sollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht offensichtlich Ernst und nimmt den Krankenhäusern an einigen Stellen nun das Heft aus der Hand. „Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zeigt viele richtige Ansätze und könnte endlich eine Trendwende einleiten, wenn seine Umsetzung rasch und gut gelingt“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Schon viel zu lange warten professionell Pflegende darauf, dass ihre immense Arbeitsbelastung endlich politisch wahrgenommen und nachhaltig verändert wird. Dieses Potenzial hat das Gesetz, immer vorausgesetzt, es wird mit aller Konsequenz und ohne aus bisherigen Pflegeförderprogrammen bekannte Schlupflöcher realisiert. Vertrauen der Pflegenden wird die Politik erst dann wieder gewinnen, wenn sie in ihrem Berufsalltag spürbar positive Auswirkungen erleben. Das politisch durchaus glaubwürdig vermittelte Anliegen einer Entlastung des Pflegepersonals darf nicht noch einmal zur Mogelpackung werden.“
Aus Sicht des DBfK enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Aspekten, die kritisch geprüft bzw. in ihrer beabsichtigten Wirkung abgesichert werden müssen:
• Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System der Krankenhäuser erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand sowie engmaschige Kontrollen, aber die Vergangenheit hat immerhin erwiesen, dass darauf wohl nicht verzichtet werden kann. Durch Anforderungen an die Nachweispflichten und Kontrollmechanismen muss die nötige Transparenz gesichert werden.
• Sicherzustellen ist auch, dass Kosten beispielsweise für Verwaltungsaufgaben, Arztassistenz, Kodieren, Reinigungstätigkeiten und weitere nicht-pflegerische Aufgaben nicht per Definition nun den auszugliedernden Pflegepersonalkosten zugeschlagen oder pflegefremde Tätigkeiten an die Pflegenden zurückverlagert werden.
• Grundlage der künftigen Pflegepersonalkostenvergütung darf nicht die seit vielen Jahren unzulängliche Pflegepersonalausstattung innerhalb des DRG-Systems sein. Damit würde eine als patientengefährdend und mitarbeiterverschleißend einzustufende Personalsituation fortgeschrieben. Es führt kein Weg vorbei an einem analytischen Pflegepersonalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist. Andere Wege können allenfalls als Übergangslösung dienen.
• Zusätzliche Mittel für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus – zumal ohne Obergrenze – wecken sofort Begehrlichkeiten. Und wie wird „zusätzlich“ definiert? Längst planen Krankenhausleitungen, in 2018 freiwerdende Stellen nicht regulär zu besetzen, sondern mit etwas Zeitverzug als Stellenzuwachs zu deklarieren und so zusätzliche Geldmittel zu akquirieren. Es ist ohne Ausnahme sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich für mehr Pflegeleistung verwendet werden und in die direkte Pflege von Patienten durch Pflegefachpersonen fließen.
• Volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen: Es sind strenge Anforderungen an Nachweispflicht und ggf. Rückforderung zu stellen, damit die Mittel nicht zweckentfremdet werden können.
• Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten Gelder für zusätzliches Pflegepersonal im Rahmen der Behandlungspflege. Hierbei darf nicht zugelassen werden, dass statt Fachkräften Helfer zum Einsatz kommen. Das würde die Fachkraftquote weiter aushöhlen und die Qualität der Behandlungspflege unzulässig absenken. Die hohe Teilzeitquote – häufig auch unfreiwillig – lässt den Einrichtungen genügend Spielräume, auch ohne Neueinstellung die Fachkraftkapazität zu erhöhen.
Offen bleibt die Frage der Investitionskostenfinanzierung für die Kliniken. Wenn künftig den Krankenhäusern das Pflegebudget zur Kompensation fehlender Investitionsmittel wegbricht, muss es Lösungen geben.
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Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (02.08.2018, Nr. 28/2018)
DPR begrüßt Kabinettsbeschluss zum erweiterten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und mahnt weitere Änderungen an
DPR Präsident fordert bindenden Einsatz modernisierter Pflegepersonalregelung im Krankenhaus – Personalbemessungsverfahren muss sich am Bedarf der Patienten orientieren, nicht am unzureichenden Ist-Zustand
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Änderungen zur Pflege im Krankenhaus im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das gestern vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. „Bundesgesundheitsminister Spahn macht jetzt Tempo und will offensichtlich spürbare Verbesserungen erreichen. Die Pflegenden haben lange darauf gewartet, dass die Politik einschreitet,“ sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates.
„Nachdem eine Einigung zu Pflegepersonaluntergrenzen zwischen GKV-SV und DKG nicht zustande kam und auch der diskutierte Ansatz für eine Einigung aus Sicht des DPR nicht zielführend war, ist es gut, dass nun das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden soll Untergrenzen festzulegen. Allerdings ist völlig offen welche Maßstäbe für die Festlegung das BMG heranziehen wird.
Pflegepersonaluntergrenzen sind aber nur ein Aspekt der Personalausstattung im Krankenhaus, denn damit soll gefährliche Versorgung vermieden werden. Wir begrüßen die Herauslösung des Pflegepersonalbudgets aus dem Gesamtbudget der Krankenhäuser. Es greift aber zu kurz und schreibt die derzeit unzureichende und teilweise gefährliche Personalausstattung fort, wenn das zukünftige Budget auf den IST-Zahlen nach §21 KhEntG berechnet wird. Eine ausreichende Versorgung im Sinne des Sozialrechts setzt ein Personalbemessungsverfahren voraus, das sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Es ist eine entscheidende Schwäche des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass dies nicht vorgesehen ist. Der DPR setzt sich - wie andere Experten auch - für den Einsatz einer modernisierten Pflegepersonalregelung (PPR) ein, da diese immer noch weit verbreitet in den Krankenhäusern im Einsatz ist. Dies wird im parlamentarischen Verfahren ein wichtiger Diskussionspunkt zur Verbesserung des Gesetzentwurfes sein.
Der DPR lehnt Überlegungen, Stellenzuwächse oder Personalausstattung in der Pflege insgesamt durch einen hohen Anteil an Pflegeassistenzpersonal aufzuweichen, strikt ab. Erst bei einer ausreichenden Personalausstattung mit Pflegefachpersonen kann über einen angemessenen und bedarfsgerechten Skill grade mix verhandelt werden.
Bei der Mittelverwendung ist streng darauf zu achten, dass diese zweckbestimmt eingesetzt werden. Dabei ist mit Blick in die Vergangenheit durchaus Misstrauen angebracht. Es muss allerdings ein guter Mittelweg zwischen Kontrolle und bürokratischem Ungetüm gefunden werden.“
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail:
presse@deutscher-pflegerat.de
Internet:
www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).