„Überlastungsanzeigen“ - Dienstvereinbarung ...
Verfasst: 18.03.2013, 14:08
Sozial-Holding: Geschäftsführung und Betriebsrat schließen Dienstvereinbarung für „Überlastungsanzeigen“
Geschäftsführer fordert einheitliche Tariflöhne in der Pflege und bundesweit vergleichbare Personalanhaltszahlen ein
Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH ist der größte Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach und beschäftigt rund 870 Mitarbeiterinnen. Für vorbildliche Personalpolitik und seine mitarbeiterbezogenen Konzepte, Projekte und Initiativen ist das Unternehmen mehrfach ausgezeichnet worden. Um die immer stärker belasteten Beschäftigten in der Pflege nicht weiter dem Risiko auszusetzen, persönlich für Fehler haftbar gemacht zu werden, die sich aus den gesetzlichen und personellen Rahmenbedingungen in der Pflege fast unausweichlich ergeben, hat die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat jetzt eine Betriebsvereinbarung für so genannte Überlastungsanzeigen abgeschlossen.
„Während beim Gesetzgeber und den Kostenträgern viel über die Wertschätzung von Pflegenden gesprochen wird, aber nach wie vor zum Beispiel einheitliche Tarife oder vergleichbare Personalanhaltszahlen fehlen, können wir die Beschäftigen nicht weiter im Regen stehen lassen“, erklärt Sozial-Holding Geschäftsführer Helmut Wallrafen-Dreisow. Jürgen Schmitz, Personalchef des Unternehmens und Mitautor der Vereinbarung: „Uns sind die Beschäftigten so wichtig, dass wir nicht länger auf -wie auch immer geartete- Regelungen und Versprechungen warten konnten und wollten“.
Ausgangspunkt der in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen ist das persönliche Gespräch der Beschäftigten mit den unmittelbar Vorgesetzten und die Information über die Belastungs- bzw. Überlastungssituation.
Lassen sich in diesem Gespräch keine Lösungen finden, um die Situation für den Betroffenen zu verbessern, kann er mit einem Formblatt, das an die Personalabteilung, den Betriebsrat und den Arbeitsschutzbeauftragten geleitet wird, formal seine Überlastung dokumentieren und anzeigen. Dann sind Personalabteilung und Betriebsrat verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen vor Ort mit den geschilderten Problemen zu befassen und nach Lösungen zu suchen.
Betriebsratsvorsitzende Monika Kuhlen-Heck dazu: „Uns ist klar, dass die Sozial-Holding unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten muss, die es nun einmal zur Zeit leider gibt. Nichts desto trotz dürfen wir nicht nachlassen, eine bessere Personalausstattung für die Altenpflege von der Politik und den Kostenträgern zu fordern. Denn auch bei noch so guten betrieblichen Regelungen sind die Arbeitssituationen für die Kolleginnen und Kollegen bundesweit so nicht mehr akzeptabel.“ Die bisherige Praxis zeige, dass sich in vielen Fällen Lösungen im Dialog finden lassen, etwa durch eine verbesserte Gestaltung der Dienstpläne.
„Es ist erschreckend, dass die Überlastungs-Thematik weder im Arbeits- noch im Tarifrecht näher geregelt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Pflegepersonal immer häufiger persönlich von Kassen und Angehörigen persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, so Helmut Wallrafen-Dreisow. Und weiter: „Als Arbeitgeber dürfen wir nicht zulassen, dass die Pflegekräfte vor Ort für das Versäumnisse von Politik und Kostenträgern persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Qualität zu Recht gefordert wird, dann muss auch Tariflohn gezahlt und genügend Personal vorgehalten werden.“
Diese Punkte seien aber nach wie vor gesetzlich nicht geregelt. Zwar habe man Sanktionen eindeutig beschrieben und die Prüfinstrumentarien verschärft. „Aber menschwürdige Arbeitsbedingungen auf der Basis von Personalanhaltszahlen gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Branchen in der Altenpflege immer noch nicht. Wallrafen-Dreisow: „Die anstehende Bundestagswahl bietet allen Parteien die Chance ein klares Bekenntnis zur Altenpflege abzugeben. Nicht mit Wahlkampfbroschüren, sondern durch gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen, die eine menschwürdige Pflege erst möglich machen. Ein einheitlicher Tariflohn in der Pflege und bundesweit vergleichbare Personalanhaltszahlen würden Betriebsvereinbarungen wie die beschriebene dann überflüssig machen.“
Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsführung gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.03.2013
Geschäftsführung:
Helmut Wallrafen-Dreisow
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Königstr. 151
41236 Mönchengladbach
Tel. 02166 - 455 4100
Fax 02166 - 455 4119
Internet: http://www.sozial-holding.de/
Geschäftsführer fordert einheitliche Tariflöhne in der Pflege und bundesweit vergleichbare Personalanhaltszahlen ein
Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH ist der größte Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach und beschäftigt rund 870 Mitarbeiterinnen. Für vorbildliche Personalpolitik und seine mitarbeiterbezogenen Konzepte, Projekte und Initiativen ist das Unternehmen mehrfach ausgezeichnet worden. Um die immer stärker belasteten Beschäftigten in der Pflege nicht weiter dem Risiko auszusetzen, persönlich für Fehler haftbar gemacht zu werden, die sich aus den gesetzlichen und personellen Rahmenbedingungen in der Pflege fast unausweichlich ergeben, hat die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat jetzt eine Betriebsvereinbarung für so genannte Überlastungsanzeigen abgeschlossen.
„Während beim Gesetzgeber und den Kostenträgern viel über die Wertschätzung von Pflegenden gesprochen wird, aber nach wie vor zum Beispiel einheitliche Tarife oder vergleichbare Personalanhaltszahlen fehlen, können wir die Beschäftigen nicht weiter im Regen stehen lassen“, erklärt Sozial-Holding Geschäftsführer Helmut Wallrafen-Dreisow. Jürgen Schmitz, Personalchef des Unternehmens und Mitautor der Vereinbarung: „Uns sind die Beschäftigten so wichtig, dass wir nicht länger auf -wie auch immer geartete- Regelungen und Versprechungen warten konnten und wollten“.
Ausgangspunkt der in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen ist das persönliche Gespräch der Beschäftigten mit den unmittelbar Vorgesetzten und die Information über die Belastungs- bzw. Überlastungssituation.
Lassen sich in diesem Gespräch keine Lösungen finden, um die Situation für den Betroffenen zu verbessern, kann er mit einem Formblatt, das an die Personalabteilung, den Betriebsrat und den Arbeitsschutzbeauftragten geleitet wird, formal seine Überlastung dokumentieren und anzeigen. Dann sind Personalabteilung und Betriebsrat verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen vor Ort mit den geschilderten Problemen zu befassen und nach Lösungen zu suchen.
Betriebsratsvorsitzende Monika Kuhlen-Heck dazu: „Uns ist klar, dass die Sozial-Holding unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten muss, die es nun einmal zur Zeit leider gibt. Nichts desto trotz dürfen wir nicht nachlassen, eine bessere Personalausstattung für die Altenpflege von der Politik und den Kostenträgern zu fordern. Denn auch bei noch so guten betrieblichen Regelungen sind die Arbeitssituationen für die Kolleginnen und Kollegen bundesweit so nicht mehr akzeptabel.“ Die bisherige Praxis zeige, dass sich in vielen Fällen Lösungen im Dialog finden lassen, etwa durch eine verbesserte Gestaltung der Dienstpläne.
„Es ist erschreckend, dass die Überlastungs-Thematik weder im Arbeits- noch im Tarifrecht näher geregelt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Pflegepersonal immer häufiger persönlich von Kassen und Angehörigen persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, so Helmut Wallrafen-Dreisow. Und weiter: „Als Arbeitgeber dürfen wir nicht zulassen, dass die Pflegekräfte vor Ort für das Versäumnisse von Politik und Kostenträgern persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Qualität zu Recht gefordert wird, dann muss auch Tariflohn gezahlt und genügend Personal vorgehalten werden.“
Diese Punkte seien aber nach wie vor gesetzlich nicht geregelt. Zwar habe man Sanktionen eindeutig beschrieben und die Prüfinstrumentarien verschärft. „Aber menschwürdige Arbeitsbedingungen auf der Basis von Personalanhaltszahlen gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Branchen in der Altenpflege immer noch nicht. Wallrafen-Dreisow: „Die anstehende Bundestagswahl bietet allen Parteien die Chance ein klares Bekenntnis zur Altenpflege abzugeben. Nicht mit Wahlkampfbroschüren, sondern durch gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen, die eine menschwürdige Pflege erst möglich machen. Ein einheitlicher Tariflohn in der Pflege und bundesweit vergleichbare Personalanhaltszahlen würden Betriebsvereinbarungen wie die beschriebene dann überflüssig machen.“
Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsführung gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.03.2013
Geschäftsführung:
Helmut Wallrafen-Dreisow
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Königstr. 151
41236 Mönchengladbach
Tel. 02166 - 455 4100
Fax 02166 - 455 4119
Internet: http://www.sozial-holding.de/