Elternunterhalt und Vorsorgekapital
Verfasst: 01.11.2012, 07:44
OLG Oldenburg 25.10.2012, 14 UF 82/12
Kein Anspruch auf Elternunterhalt bei vorzeitig verbrauchtem privaten Vorsorgekapital
Es besteht kein Anspruch auf Elternunterhalt, wenn Rente, Pflegegeld und Zahlungen aus einer privaten Altersvorsorge grundsätzlich ausreichen würden, um den Bedarf der Eltern zu decken. Das gilt auch, wenn diese Beträge den Eltern nicht vollständig zur Verfügung stehen, weil aufgrund von Versäumnissen in der Vergangenheit kein Anspruch auf Pflegegeld mehr gegeben ist und das private Vorsorgekapital vorzeitig verbraucht wurde.
[OLG Oldenburg PM v. 25.10.2012]
Quelle: http://www.otto-schmidt.de/news/index/v ... 106/cat/5/
Kein Anspruch auf Elternunterhalt bei vorzeitig verbrauchtem privaten Vorsorgekapital
Es besteht kein Anspruch auf Elternunterhalt, wenn Rente, Pflegegeld und Zahlungen aus einer privaten Altersvorsorge grundsätzlich ausreichen würden, um den Bedarf der Eltern zu decken. Das gilt auch, wenn diese Beträge den Eltern nicht vollständig zur Verfügung stehen, weil aufgrund von Versäumnissen in der Vergangenheit kein Anspruch auf Pflegegeld mehr gegeben ist und das private Vorsorgekapital vorzeitig verbraucht wurde.
[OLG Oldenburg PM v. 25.10.2012]
Quelle: http://www.otto-schmidt.de/news/index/v ... 106/cat/5/