Heimauswahl durch Sozialhilfeträger
Verfasst: 21.05.2010, 16:27
Freies Heim-Wahlrecht von Sozialhilfeberechtigten eingeschränkt
bpa NRW fordert die Stadt Duisburg auf, die geplanten Maßnahmen zu stoppen!
Nicht mehr die betroffenen pflegebedürftigen alten Menschen sollen künftig die Wahl unter den zugelassenen Pflegeheimen haben, sondern der Sozialhilfeträger soll diese Entscheidung treffen. Um im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes weitere 284.000 Euro einzusparen, haben die Verantwortlichen in Duisburg beschlossen, das bisher freie Wahlrecht der Sozialhilfeberechtigten einzuschränken. Einrichtungen, die aus Sicht der Verwaltung teurer sind, sollen von Sozialhilfeempfängern nicht mehr gewählt werden dürfen.
Der Landesvorsitzende des bpa NRW protestiert. „Die zugelassenen Pflegeheime haben alle gültige Verträge und Pflegesätze, an welchen auch der Sozialhilfeträger direkt beteiligt war. Es ist eindeutig geregelt, dass die pflegebedürftigen Menschen in der Wahl des Pflegeheimes frei sind!“, so Christof Beckmann. „Pflegebedürftig zu sein, ist an sich bereits eine schwierige und belastende Situation. Insofern ist es unverständlich, wenn nun auch noch das Wahlrecht eingeschränkt werden soll. Für die betroffenen Menschen ist es wichtig, dass sie genau die Einrichtung auswählen können, in der sie sich wohl fühlen, in der die Qualität stimmt, der sie sich verbunden fühlen und die letztlich auch für die Angehörigen gut zu erreichen ist.“
Sowohl die Pflegesätze als auch die genaue Mitarbeiterzahl sind geregelt in einer Vereinbarung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern und damit verbindlich für die Pflegeheime. Wenn der Sozialhilfeträger sich nun von dem durch ihn selber bestimmten Sozialhilfestandard distanziert, besteht Grund zur Sorge. Es ist unverantwortlich, die betroffenen pflegebedürftigen Menschen zu verunsichern.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.05.2010
bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de/upload/public/doc/201 ... ung_ma.pdf
bpa NRW fordert die Stadt Duisburg auf, die geplanten Maßnahmen zu stoppen!
Nicht mehr die betroffenen pflegebedürftigen alten Menschen sollen künftig die Wahl unter den zugelassenen Pflegeheimen haben, sondern der Sozialhilfeträger soll diese Entscheidung treffen. Um im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes weitere 284.000 Euro einzusparen, haben die Verantwortlichen in Duisburg beschlossen, das bisher freie Wahlrecht der Sozialhilfeberechtigten einzuschränken. Einrichtungen, die aus Sicht der Verwaltung teurer sind, sollen von Sozialhilfeempfängern nicht mehr gewählt werden dürfen.
Der Landesvorsitzende des bpa NRW protestiert. „Die zugelassenen Pflegeheime haben alle gültige Verträge und Pflegesätze, an welchen auch der Sozialhilfeträger direkt beteiligt war. Es ist eindeutig geregelt, dass die pflegebedürftigen Menschen in der Wahl des Pflegeheimes frei sind!“, so Christof Beckmann. „Pflegebedürftig zu sein, ist an sich bereits eine schwierige und belastende Situation. Insofern ist es unverständlich, wenn nun auch noch das Wahlrecht eingeschränkt werden soll. Für die betroffenen Menschen ist es wichtig, dass sie genau die Einrichtung auswählen können, in der sie sich wohl fühlen, in der die Qualität stimmt, der sie sich verbunden fühlen und die letztlich auch für die Angehörigen gut zu erreichen ist.“
Sowohl die Pflegesätze als auch die genaue Mitarbeiterzahl sind geregelt in einer Vereinbarung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern und damit verbindlich für die Pflegeheime. Wenn der Sozialhilfeträger sich nun von dem durch ihn selber bestimmten Sozialhilfestandard distanziert, besteht Grund zur Sorge. Es ist unverantwortlich, die betroffenen pflegebedürftigen Menschen zu verunsichern.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.05.2010
bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de/upload/public/doc/201 ... ung_ma.pdf