Noten für Pflegeheime - Gebrauchsanleitung informiert

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Noten für Pflegeheime - Gebrauchsanleitung informiert

Beitrag von Presse » 11.12.2009, 18:25

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
09.12.2009


Noten für Pflegeheime
Verbraucherzentrale bietet Gebrauchsanleitung für den Umgang mit Qualitätsberichten


In diesen Tagen werden die ersten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen veröffentlicht. Die Qualitätsberichte sollen die Transparenz in der Pflege verbessern, so die Absicht des Gesetzgebers. Außerdem sollen sie Betroffenen bei der Suche nach einem passenden Heim eine Orientierungshilfe bieten. "Die Veröffentlichungen werden die gewünschte Transparenz nicht herstellen", kritisiert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. "Die Bewertungen sind für die Betroffenen irreführend, wenn Einrichtungen mit einer guten Versorgung der Bewohner beispielsweise wegen Mängeln in der Dokumentation schlechte Noten erhalten. Umgekehrt können Einrichtungen mit gravierenden Mängeln bei der Versorgung der Bewohner trotzdem gute Noten erhalten, wenn sie gewisse rein formale Kriterien wie beispielsweise das Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in Notfällen erfüllen und damit die schlechte Versorgung ausgleichen können."

"Betroffene sollten sich daher auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen", rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für einzelne Kriterien beispielsweise aus den Bereichen "Pflege und medizinische Versorgung" oder "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich "Pflege und medizinische Versorgung" ein "sehr gut" bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.

Damit Betroffene die Qualitätsberichte verstehen und richtig bewerten können, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine "Gebrauchsanleitung" mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten. Die Gebrauchsanweisung "Noten für Pflegeheime" kann im Anhang heruntergeladen werden. Ab Mitte Dezember wird sie auch als kostenlose Broschüre in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vorliegen. Der Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 € frankierten, adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 4107 in 55031 Mainz.

Diese Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Titel Dok.-Typ Größe
"Noten für Pflegeheime" Stand 11/2009 PDF 1008.0 KB
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/m ... 93551A.pdf

WernerSchell
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Noten für Pflegeheime - Gebrauchsanleitung - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2010, 08:26

Buchtipp!

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

Noten für Pflegeheime
Gebrauchsanweisung für den Umgang mit Qualitätsberichten

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Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/web/09/noten ... eheime.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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