Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten
Verfasst: 16.10.2006, 07:18
Presseinformation
AVG: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist überfällig / Warnung vor „Alibi-Beirat“
BERLIN (12.10.06) – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat in dieser Woche einen Beirat zur „Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit“ eingesetzt. Der gegenwärtige Begriff der Pflegebedürftigkeit steht in der Kritik, weil er Aspekte des Pflegebedarfs, wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung sowie Kommunikation und soziale Teilhabe nicht ausreichend mit einbezieht. Auch neue gesellschaftliche Bedürfnisse, wie der Wunsch nach einem Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft, kommen zu kurz. Zur Einsetzung des Beirats erklärt Thomas Meißner, Vorstandsmitglied im ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen (AVG)* e.V.:
„Die täglichen Erfahrungen unserer Pflegedienst-Mitarbeiter im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen belegen, dass der derzeit existierende Begriff von Pflegebedürftigkeit den neuen gesellschaftlichen und fachlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Deshalb begrüßt der AVG als Interessenvertretung der ambulanten Pflege im Land Berlin, dass der Pflegebegriff modernisiert werden soll.
Allerdings gehört in den von der Bundesgesundheitsministerin einberufenen Beirat zwingend ein Vertreter der ambulanten Pflege – schon deshalb, weil über zwei Drittel der rund 2 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt werden. Bleiben die Erfahrungen ambulante Pflege bei der Neudefinition von Pflegebedürftigkeit außen vor, kann die Versorgungsrealität nicht adäquat erfasst werden. Die Folge wäre, dass der neue Begriff überholt wäre, bevor er verabschiedet ist. Auf Lobbyismus kann in der Expertenrunde gut und gerne verzichtet werden, auf fachliche Expertise nicht.
Durchaus interessant sind in diesem Zusammenhang die Vorstellungen, die der MDS auf seiner Tagung am 31. August 2006 zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff präsentiert hat. Sie sind eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.
Zu befürchten ist, dass mit der politischen Ankündigung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs überzogene Erwartungen – sowohl bei Pflegenden wie auch Pflegebedürftigen – einhergehen. Es darf nicht sein, dass erst der `Wünsch-Dir-was-Korb´ aufgemacht wird und es anschließend heißt, die genannten Ansprüche lassen sich nicht finanzieren.
Der AVG setzt darauf, dass hinter der Ankündigung von Bundesministerin Schmidt die feste Absicht steht, wirklich etwas zu verändern. Einen Alibi-Beirat brauchen wir nicht. Politik ist nur dann glaubhaft, wenn Worten auch Taten folgen. Die professionelle Pflege in Deutschland hat dies nach den vielen Vertröstungen und Reformaufschüben der vergangenen Jahre mehr als verdient.“
Ansprechpartner für die Presse:
Thomas Meißner, Tel. (030) 49 90 53 80, E-Mail: info@avg-ev.com,
Internet: http://www.avg-ev.com
*Der AVG - ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V. – die Berufstandsvertretung in Berlin für ambulante und teilstationäre Pflege – wurde im Sommer 2001 gegründet. Seine über 65 Mitglieder sind Anbieter der häuslichen Krankenpflege.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2006
AVG ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V.
Jörn Mohaupt
Geschäftsführer
Schönholzer Strasse 3
13187 Berlin
Tel. (030) 49 90 53 80
Fax (030) 49 90 53 88
E-Mail: info@avg-ev.com
Internet: http://www.avg-ev.com
AVG: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist überfällig / Warnung vor „Alibi-Beirat“
BERLIN (12.10.06) – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat in dieser Woche einen Beirat zur „Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit“ eingesetzt. Der gegenwärtige Begriff der Pflegebedürftigkeit steht in der Kritik, weil er Aspekte des Pflegebedarfs, wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung sowie Kommunikation und soziale Teilhabe nicht ausreichend mit einbezieht. Auch neue gesellschaftliche Bedürfnisse, wie der Wunsch nach einem Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft, kommen zu kurz. Zur Einsetzung des Beirats erklärt Thomas Meißner, Vorstandsmitglied im ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen (AVG)* e.V.:
„Die täglichen Erfahrungen unserer Pflegedienst-Mitarbeiter im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen belegen, dass der derzeit existierende Begriff von Pflegebedürftigkeit den neuen gesellschaftlichen und fachlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Deshalb begrüßt der AVG als Interessenvertretung der ambulanten Pflege im Land Berlin, dass der Pflegebegriff modernisiert werden soll.
Allerdings gehört in den von der Bundesgesundheitsministerin einberufenen Beirat zwingend ein Vertreter der ambulanten Pflege – schon deshalb, weil über zwei Drittel der rund 2 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt werden. Bleiben die Erfahrungen ambulante Pflege bei der Neudefinition von Pflegebedürftigkeit außen vor, kann die Versorgungsrealität nicht adäquat erfasst werden. Die Folge wäre, dass der neue Begriff überholt wäre, bevor er verabschiedet ist. Auf Lobbyismus kann in der Expertenrunde gut und gerne verzichtet werden, auf fachliche Expertise nicht.
Durchaus interessant sind in diesem Zusammenhang die Vorstellungen, die der MDS auf seiner Tagung am 31. August 2006 zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff präsentiert hat. Sie sind eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.
Zu befürchten ist, dass mit der politischen Ankündigung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs überzogene Erwartungen – sowohl bei Pflegenden wie auch Pflegebedürftigen – einhergehen. Es darf nicht sein, dass erst der `Wünsch-Dir-was-Korb´ aufgemacht wird und es anschließend heißt, die genannten Ansprüche lassen sich nicht finanzieren.
Der AVG setzt darauf, dass hinter der Ankündigung von Bundesministerin Schmidt die feste Absicht steht, wirklich etwas zu verändern. Einen Alibi-Beirat brauchen wir nicht. Politik ist nur dann glaubhaft, wenn Worten auch Taten folgen. Die professionelle Pflege in Deutschland hat dies nach den vielen Vertröstungen und Reformaufschüben der vergangenen Jahre mehr als verdient.“
Ansprechpartner für die Presse:
Thomas Meißner, Tel. (030) 49 90 53 80, E-Mail: info@avg-ev.com,
Internet: http://www.avg-ev.com
*Der AVG - ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V. – die Berufstandsvertretung in Berlin für ambulante und teilstationäre Pflege – wurde im Sommer 2001 gegründet. Seine über 65 Mitglieder sind Anbieter der häuslichen Krankenpflege.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2006
AVG ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V.
Jörn Mohaupt
Geschäftsführer
Schönholzer Strasse 3
13187 Berlin
Tel. (030) 49 90 53 80
Fax (030) 49 90 53 88
E-Mail: info@avg-ev.com
Internet: http://www.avg-ev.com