Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen - auch Zuhause!
Verfasst: 23.12.2005, 13:20
Auch in der häuslichen Pflege hat die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen absoluten Vorrang!
Der Pflegeselbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV e.V.) hat einen ersten Streitfall in Gelsenkirchen "auf die Hörner" genommen. Es ging darum, dass die zuständige Pflegekasse die Zahlung des Pflegegeldes in zwei Fällen - aus unserer Sicht unberechtigt - eingestellt hatte. Die Pflegekasse verlangte, dass die häusliche Pflege, die bislang ohne jegliche Pflegefehler im Familienverband erledigt wurde, zumindest teilweise einem professionellen Pflegedienst übertragen werden sollte. Weil dem nicht gefolgt wurde, stellt die Kasse einfach die Zahlungen ein. Der Widerspruch dagegen wurde zurückgewiesen.
Der Pflege-SHV e.V. hat daraufhin einigen Schriftwechsel geführt und wegen Uneinsichtigkeit der Pflegekasse kurzfristig den Erlass einer "Einstweiligen Anordnung" durch das zuständige Sozialgericht beantragt. Dann konnte der Fall an ein Anwaltsbüro vor Ort weiter vermittelt werden. Gestern, am 22.12.2005, fand die mündliche Verhandlung über die vom Pflege-SHV e.V. beantragte "Einstweilige Anordnung" statt. Dazu erhielt der Pflege-SHV e.V. vom Anwaltsbüro am 23.12.2005 folgende erfreuliche Nachricht:
.... als Rückmeldung zum gestrigen Gerichtstermin kann ich Ihnen mitteilen, dass die Familie .... in allen Punkten gewonnen hat!
Die Pflegekasse hat bereits drei von vier Punkten im Termin anerkannt, dass Gericht hat darauf hingewiesen, dass die Pflegkasse keine "Erzieherkompetenz" hat und die Pflegegeldleistung wieder im bisherigen Umfang aufzunehmen sind.
Die Pflegekasse sagte bereits zu, auch den vierten Punkt anzuerkennen und die Leistungen wieder aufzunehmen.
Die Kasse wird deshalb anerkennen um ein Urteil, dass möglicher Weise ja auch Grundsatzcharakter haben könnten, zu vermeiden.
Da die schriftlichen Ausführungen des Gerichtes noch nicht vorliegen, ist weiteres abzuwarten. ...
Ich denke, dass ist eine erfreuliche Nachricht, die noch schnell vor Weihnachten übermittelt werden sollte. Sie bestätigt, dass auch in der Pflege die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen absoluten Vorrang hat.
Der Pflege-SHV e.V. steht für weitere Informationen zur Verfügung (Ansprechpartner in dieser Angelegenheit: Werner Schell).
Werner Schell - 2. Vorsitzender des Pflege-SHV e.V.
Der Pflegeselbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV e.V.) hat einen ersten Streitfall in Gelsenkirchen "auf die Hörner" genommen. Es ging darum, dass die zuständige Pflegekasse die Zahlung des Pflegegeldes in zwei Fällen - aus unserer Sicht unberechtigt - eingestellt hatte. Die Pflegekasse verlangte, dass die häusliche Pflege, die bislang ohne jegliche Pflegefehler im Familienverband erledigt wurde, zumindest teilweise einem professionellen Pflegedienst übertragen werden sollte. Weil dem nicht gefolgt wurde, stellt die Kasse einfach die Zahlungen ein. Der Widerspruch dagegen wurde zurückgewiesen.
Der Pflege-SHV e.V. hat daraufhin einigen Schriftwechsel geführt und wegen Uneinsichtigkeit der Pflegekasse kurzfristig den Erlass einer "Einstweiligen Anordnung" durch das zuständige Sozialgericht beantragt. Dann konnte der Fall an ein Anwaltsbüro vor Ort weiter vermittelt werden. Gestern, am 22.12.2005, fand die mündliche Verhandlung über die vom Pflege-SHV e.V. beantragte "Einstweilige Anordnung" statt. Dazu erhielt der Pflege-SHV e.V. vom Anwaltsbüro am 23.12.2005 folgende erfreuliche Nachricht:
.... als Rückmeldung zum gestrigen Gerichtstermin kann ich Ihnen mitteilen, dass die Familie .... in allen Punkten gewonnen hat!
Die Pflegekasse hat bereits drei von vier Punkten im Termin anerkannt, dass Gericht hat darauf hingewiesen, dass die Pflegkasse keine "Erzieherkompetenz" hat und die Pflegegeldleistung wieder im bisherigen Umfang aufzunehmen sind.
Die Pflegekasse sagte bereits zu, auch den vierten Punkt anzuerkennen und die Leistungen wieder aufzunehmen.
Die Kasse wird deshalb anerkennen um ein Urteil, dass möglicher Weise ja auch Grundsatzcharakter haben könnten, zu vermeiden.
Da die schriftlichen Ausführungen des Gerichtes noch nicht vorliegen, ist weiteres abzuwarten. ...
Ich denke, dass ist eine erfreuliche Nachricht, die noch schnell vor Weihnachten übermittelt werden sollte. Sie bestätigt, dass auch in der Pflege die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen absoluten Vorrang hat.
Der Pflege-SHV e.V. steht für weitere Informationen zur Verfügung (Ansprechpartner in dieser Angelegenheit: Werner Schell).
Werner Schell - 2. Vorsitzender des Pflege-SHV e.V.