Schärfere Kontrollen der Pflegeheime in NRW?
Verfasst: 09.08.2010, 06:52
Bezug nehmend auf den Beitrag von Herrn Schell sind schärfere Kontrollen nach meiner Einschätzung wenig hilfreich. Die Kontrollen sollten m. E. anders statt schärfer laufen.
Die Aufsichtsorgane sollten dreimal im Jahr unangemeldet - hierfür reicht ein Mitarbeiter im zuständigen Verantwortungsbereich völlig aus - und zu unterschiedlichen Zeiten jedes Heim und jeden Pflegedienst in der Weise überprüfen, daß unmittelbar nach Eintreffen der aktuelle Dienstplan überprüft und die anwesenden Pflegekräfte damit abgeglichen werden.
Da fast alle Pflegemängel auf fehlendes Personal zurück zu führen sind, wäre dies m. E. die effektivste Methode, zu einer angemessenen Personalausstattung und damit zu einer gesicherten pflegerischen Versorgung zu gelangen.
Wird eine unzureichende Personalausstattung festgestellt, sollte unverzüglich ein Aufnahmestop verhängt werden, bis der Mangel ausgeglichen ist - dies muß nachgewiesen werden.
Bei Unternehmen, die bundesweit arbeiten, sollten verpflichtend alle zugehörigen Einrichtungen den Kontrollorganen bekannt gemacht werden. Nur so läßt sich verhindern, daß Personal von Einrichtung zu Einrichtung verschoben werden kann, um den Anschein der Erfüllung einer ausreichenden Personalausstattung zu erwecken.
Die Aufsichtsorgane sollten dreimal im Jahr unangemeldet - hierfür reicht ein Mitarbeiter im zuständigen Verantwortungsbereich völlig aus - und zu unterschiedlichen Zeiten jedes Heim und jeden Pflegedienst in der Weise überprüfen, daß unmittelbar nach Eintreffen der aktuelle Dienstplan überprüft und die anwesenden Pflegekräfte damit abgeglichen werden.
Da fast alle Pflegemängel auf fehlendes Personal zurück zu führen sind, wäre dies m. E. die effektivste Methode, zu einer angemessenen Personalausstattung und damit zu einer gesicherten pflegerischen Versorgung zu gelangen.
Wird eine unzureichende Personalausstattung festgestellt, sollte unverzüglich ein Aufnahmestop verhängt werden, bis der Mangel ausgeglichen ist - dies muß nachgewiesen werden.
Bei Unternehmen, die bundesweit arbeiten, sollten verpflichtend alle zugehörigen Einrichtungen den Kontrollorganen bekannt gemacht werden. Nur so läßt sich verhindern, daß Personal von Einrichtung zu Einrichtung verschoben werden kann, um den Anschein der Erfüllung einer ausreichenden Personalausstattung zu erwecken.