Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
Verfasst: 31.10.2008, 10:02
Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
Guten Tag -
als Student des Pflegemanagements bin ich zur Zeit mit folgender Thematik in einem kleinen Krankenhaus der Grundversorgung betraut:
Der dortige OP-Bereich hat erhebliche Schwierigkeiten, seinen Bedarf an qualifiziertem OP-Pflegepersonal (mit oder ohne Fachweiterbildung) zu decken. Derzeit ist eine Vollzeit-Stelle varkant, in Kürze werden es zwei sein.
Mehrere Operateure wünschen sich konkret neue Assistenzkräfte, die speziell die Zweite OP-Assistenz regelhaft übernehmen sollen.
Hierbei geht es (aufgrund mangelnden qualifizierten Personals) nicht um eine mittelfristige Lösung mittels einer CTA-Weiterbildung (chirurgisch-technische Assistenz), sondern um eine kurzfristigere Lösung. Die Frage, die sich stellt:
- können KPHs, RettungsassistentInnen, ArzthelferInnen... im OP als Zweite Assistenz der Chirurgen, Gynäkologen... tätig werden?
Mir ist bekannt, dass dies in diversen Häusern durchaus praktiziert wird. Die Frage ist, ob und ggf. wie sich dies rechtlich abdecken lässt.
Vorliegen habe ich u.a. den VPU-"Leitfaden zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten". Dieser geht im OP-Bereich leider nur von 3jährig examinierten Pflegekräften aus und geht nicht darauf ein, ob (und welche) Delegationsmöglichkeiten es im OP z.B. an KPHs, ArzthelferInnen usw. gibt.
Ich habe aus einem anderen KHS von einem Beispiel gehört, dass dort eine Arzthelferin, die zuvor in einer chirurgischen Praxis tätig war, regelhaft als Zweite Assistenz im OP eingesetzt ist. Die Kollegin, die mir diesen Sachverhalt geschildert hat, kannt aber nur die praktische Seite und konnte mir nicht aufzeigen, wie ihr Haus das von der rechtlichen Seite her abdeckt.
Es würde mich freuen, wenn sich hier im Forum Meinungen - und darüber hinaus - weiterführende Hinweise auf den rechtlichen Aspekt finden würden.
Viele Grüße
T.G.
Guten Tag -
als Student des Pflegemanagements bin ich zur Zeit mit folgender Thematik in einem kleinen Krankenhaus der Grundversorgung betraut:
Der dortige OP-Bereich hat erhebliche Schwierigkeiten, seinen Bedarf an qualifiziertem OP-Pflegepersonal (mit oder ohne Fachweiterbildung) zu decken. Derzeit ist eine Vollzeit-Stelle varkant, in Kürze werden es zwei sein.
Mehrere Operateure wünschen sich konkret neue Assistenzkräfte, die speziell die Zweite OP-Assistenz regelhaft übernehmen sollen.
Hierbei geht es (aufgrund mangelnden qualifizierten Personals) nicht um eine mittelfristige Lösung mittels einer CTA-Weiterbildung (chirurgisch-technische Assistenz), sondern um eine kurzfristigere Lösung. Die Frage, die sich stellt:
- können KPHs, RettungsassistentInnen, ArzthelferInnen... im OP als Zweite Assistenz der Chirurgen, Gynäkologen... tätig werden?
Mir ist bekannt, dass dies in diversen Häusern durchaus praktiziert wird. Die Frage ist, ob und ggf. wie sich dies rechtlich abdecken lässt.
Vorliegen habe ich u.a. den VPU-"Leitfaden zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten". Dieser geht im OP-Bereich leider nur von 3jährig examinierten Pflegekräften aus und geht nicht darauf ein, ob (und welche) Delegationsmöglichkeiten es im OP z.B. an KPHs, ArzthelferInnen usw. gibt.
Ich habe aus einem anderen KHS von einem Beispiel gehört, dass dort eine Arzthelferin, die zuvor in einer chirurgischen Praxis tätig war, regelhaft als Zweite Assistenz im OP eingesetzt ist. Die Kollegin, die mir diesen Sachverhalt geschildert hat, kannt aber nur die praktische Seite und konnte mir nicht aufzeigen, wie ihr Haus das von der rechtlichen Seite her abdeckt.
Es würde mich freuen, wenn sich hier im Forum Meinungen - und darüber hinaus - weiterführende Hinweise auf den rechtlichen Aspekt finden würden.
Viele Grüße
T.G.