Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen

Beitrag von Presse » 09.10.2008, 07:27

Neue Richtlinien zum Arztvorbehalt und zur Delegation ärztlicher Leistungen
Mittwoch, 8. Oktober 2008

Köln – Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) haben mit einer gemeinsamen Bekanntmachung den Ärzten zum Thema „Delegation ärztlicher Leistungen an nicht ärztliche Gesundheitsfachberufe“ eine Richtschnur vorgegeben.

Bekanntmachungen - Persönliche Leistungserbringung: Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen Stand: 29. August 2008
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=61785

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Delegation ärztlicher Leistungen: Notwendige Präzisierungen

Beitrag von Presse » 10.10.2008, 17:00

Gerst, Thomas
Delegation ärztlicher Leistungen: Notwendige Präzisierungen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=61783
Dtsch Arztebl 2008; 105(41): A-2138
POLITIK
» Persönliche Leistungserbringung: Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen Stand: 29. August 2008
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=61785

WernerSchell
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Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistung

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2008, 06:56

Siehe auch in dieser Homepage unter Aktuelles 10/2008:

Persönliche Leistungserbringung - Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen
Pressemitteilung der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 29. August 2008 – Text hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 091008.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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thorstein
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Delegation in Heimen

Beitrag von thorstein » 17.10.2008, 13:20

In dieser Empfehlung findet sich folgender Passus:

14. Heimversorgung
Unter den zum Hausbesuch genannten Voraussetzungen kann der
Arzt auch pflegerische Leistungen oder Medikamentengaben anordnen,
die von nicht bei ihm angestellten Personen in der häuslichen
Umgebung des Patienten oder in Heimen erbracht werden.
Auch in einem solchen Fall muss sich der Arzt der notwendigen
Qualifikation der Person vergewissern, die die von ihm angeordnete
Leistung durchführt. Dabei wird er sich insbesondere in Heimen
meist darauf beschränken können zu prüfen, ob die betreffende Person
eine Ausbildung in einem entsprechenden Fachberuf im Gesundheitswesen
absolviert hat. Insofern reduziert sich seine Verantwortung
darauf, die notwendige Leistung anzuordnen und für die
Durchführung der Leistung durch eine ausreichend qualifizierte
Person Sorge zu tragen. Für die ordnungsgemäße Durchführung
der Leistung selbst ist er in diesem Fall nicht verantwortlich.[...]

Damit haben sich die Ärztekammer offensichtlich der Realität etwas genähert. Nach wie vor hat der einzelne Hausarzt aber keine Ahnung, welche Fachkraft im Einzelfall seine Delegationen durchführt. Das der Arzt nach Ansicht der Ärztekammer für die ordnungsgemäße Durchführung nicht verantwortlich sein soll(?), zeigt deutlich, dass wir für Pflegekräfte ein Berufsrecht mit entsprechender haftungsrechtlicher Absicherung brauchen.

Herbert Kunst
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Kooperationsvereinbarungen sind notwendig

Beitrag von Herbert Kunst » 17.10.2008, 17:15

Kooperationsvereinbarungen sind notwendig

Hallo,

soweit es um die ärztlichen Maßnahmen in der Heimversorgung geht, erscheint mir noch folgende Anmerkung für die Beteiligten wichtig:

Der Arzt ist im Heim nicht Vorgesetzter, sondern kommt lediglich von außen dazu. Er kann also dort nichts anordnen, er kann nur, wie auch sonst in der häuslichen Versorgung, eine Verordnung ausstellen. Die BÄK müsste insoweit ihren Text korrigieren.

Der Arzt muss dann nach Ausstellung seiner Verordnung mit sicherstellen, dass seine Verordnung auch korrekt ausgeführt wird. Dies sollte, so sieht es auch jetzt das SGB V ausdrücklich vor, über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Heimträger und Arzt geschehen.

Solche Vereinbarungen waren eigentlich schon in der Vergangenheit notwendig, aber keiner hat sich so richtig um das Thema gekümmert.

Dass die ausführenden Pflegekräfte nach Beachtung der üblichen Delegationsgrundsätze in der Ausführungsverantwortung stehen, ist nicht neu. Das war schon immer so. Daher ist es auch wichtig, sich mit den relevanten Fragen zu befassung und auch die Haftplflichtversicherungserwägungen abzuklären.

Wer handelt, der haftet!

Gruß
Herbert Kunst
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Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 18.10.2008, 08:10

Es ist darauf hinzuweisen, dass das bisherige „Delegationsrecht“ mit Blick auf die Übertragung von behandlungspflegerischen Aufgaben auf das Pflegepersonal eher „stiefmütterlich“ behandelt worden ist. Es streiten gute Gründe dafür, dass entgegen der weit verbreiteten Auffassung insbesondere bei namhaften Pflegerechtlern dem Arzt im Rahmen der Delegation durchaus „Weisungsrechte“ zukommen. Zwar ist der Arzt resp. die Ärztin kein „Vorgesetzter“ der pflegenden Mitarbeiter, wenngleich hiermit nicht die Rechtsbeziehungen erschöpfend analysiert werden. Es spricht einiges dafür, dass sehr wohl die Mitarbeiter i.w.S. Erfüllungsgehilfen des Arztes sein können, da dieser an die Pflegenden einen Teil seiner eigentlich ihm zustehenden Aufgaben „delegiert“. Diese Delegation bleibt nach diesseitiger Rechtsauffassung nicht ohne Folgen für das allgemeinhin von Pflegerechtlern bestrittene Weisungsrecht. Eine dogmatische Grundlegung dieser von mir vertretenen Rechtsauffassung erfolgte in der Zeitschrift Pflegerecht 2007 in drei Teilen unter dem Titel „Standortbestimmung zur Pflege“. In diesem Sinne kann der Arzt nach diesseitigem Verständnis sehr wohl „Anordnungen“ mit Blick auf die von ihm verantwortlich vorzunehmende Therapie beim geriatrischen Patienten gegenüber dem „fremden“ Pflegepersonal treffen. Eine Delegation von Aufgaben ist letztlich nur deshalb möglich und zulässig, weil den Ärzten besondere Pflichten (insbesondere Auswahl-, Instruktions- und besondere Organisationspflichten) obliegen.

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Kooperationsvereinbarungen sind zwingend erforderlich

Beitrag von Anja Jansen » 19.10.2008, 06:39

Kooperationsvereinbarungen sind zwingend erforderlich

Hallo,
ich bin mit Herbert der Meinung, dass der von außen ins Heim kommende niedergelassene Arzt keinerlei Weisungskompetenzen gegenüber dem Heimpersonal hat. Pflichten des Pflegepersonals zum Ausführen einer Verordnung können sich nur deshalb ergeben, weil der Träger bzw. die Pflegedienstleitung die jeweilige Verordnung des Arztes entgegennimmt und quasi auf der Basis des Heimvertrages die Erledigung übernimmt. Das Heim übernimmt damit auch letztlich die Verantwortung über die Auswahl des tätig werdenden qualifizierten Personals.
Die Pflegekräfte werden so über die Heimführung in die Pflicht genommen, also nicht direkt per Arztentscheidung. Das mag in der Praxis so nicht gesehen werden, aber die rechtliche Konstruktion ist wohl so.
Daher ist auch die Diskussion um Kooperationsvereinbarungen wichtig und notwendig. Jetzt sind solche Vereinbarungen sogar im SGB XI ausdrücklich angesprochen, endlich!
RA Böhme hat solche Kooperationsvereinbarungen in verschiedenen Veröffentlichungen bereits vor Jahren gefordert. Dem kann ich nur zustimmen.
MfG
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Pflegeberufe im Pflegesystem - Die Pflege kann mehr

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2008, 07:13

Pflegeberufe im Pflegesystem - Die Pflege kann mehr

Siehe auch die Hinweise unter http://www.wernerschell.de - Aktuelles 10/2008 - Kleine Zeitschriftenschau:

„Carekonkret“, Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (24.10.2008): Prof. Dr. iur. Gerhard Igl: „Rechtsgutachten: Neuordnung der Pflegeberufe im Pflegesystem – Berufsrecht muss der Praxis folgen“; „Interview mit Prof Igl – Die Pflege kann mehr“; ....

Siehe auch Info Deutscher Pflegerat:
Rechtsgutachten erstellt im Auftrag des Universitätsprofessor Dr. iur. Gerhard Igl
ISBN 978-3-89935-256-6
Anhänge: Igl-Gutachten_Bestellschein.pdf
( 35,62 KB )
http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... schein.pdf
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Herbert Kunst
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Pflegerat kritisiert Monopol der Ärzteschaft

Beitrag von Herbert Kunst » 01.11.2008, 07:38

Pflegerat kritisiert Monopol der Ärzteschaft

Siehe hierzu im Forum unter
viewtopic.php?t=10201

„Frau Müller vertritt sehr spezielle Ansichten, die ich nicht weiter kommentieren möchte“, sagte Bechtel.
Quelle: >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bi ... _13011.htm

Mfg
Lutz Barth
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Pflegerat kritisiert Monopol der Ärzteschaft

Beitrag von Herbert Kunst » 01.11.2008, 07:39

Pflegerat kritisiert Monopol der Ärzteschaft

Siehe hierzu im Forum unter
viewtopic.php?t=10201

„Frau Müller vertritt sehr spezielle Ansichten, die ich nicht weiter kommentieren möchte“, sagte Bechtel.
Quelle: >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bi ... _13011.htm

Mfg
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Ärzte können nicht alles selbst machen

Beitrag von Presse » 09.11.2008, 08:07

Korzilius, Heike; Rabbata, Samir
KBV Kontrovers: „Ärzte können nicht alles selbst machen“
Dtsch Arztebl 2008; 105(45): A-2360
POLITIK
» KBV kontrovers: AGnES und Co.: Wird die Schwester bald zum Doktor? Begrüßungsrede von Dr. Andreas Köhler (PDF-Datei 60 KB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=2826
» KBV kontrovers: Substitution oder Delegation: Muss es immer der Arzt sein? Statement von Dr. Carl-Heinz Müller (PDF-Datei 60 KB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=2827

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Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Gerhard Igl

Beitrag von WernerSchell » 25.11.2008, 08:33

Buchtipp!

Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Gerhard Igl unter Mitarbeit von RA`in Silke Staudte (Hrsg. Deutscher Pflegerat e.V.):

Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit – Voraussetzungen und Anforderung

Näheres hier:
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... E80051AC12
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Jura Fair Congress am 18./19.02.2009 in Hamburg

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2008, 09:06

Jura Fair Congress am 18./19.02.2009 in Hamburg

Zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-, versicherungs-, arbeits- und berufsrechtlicher Sicht

v. RA Robert Roßbruch, Koblenz

Weiter lesen unter
viewtopic.php?p=39228#39228
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Delegation oder Substitution ärztlicher Aufgaben?

Beitrag von Lutz Barth » 17.04.2009, 17:16

In der ersten Ausgabe der Fachzeitschrift zum Pflegerecht des Jahres 2009 mag es sich angeboten haben, in einem Editorial sich zu den (scheinbar) drängenden Problemen einer Neuordnung genuin ärztlicher Aufgaben zu widmen, steht doch das Thema seit Längerem nicht nur auf der berufspolitischen Agenda etwa der Ärzteschaft, sondern insbesondere auch der Pflegenden.

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link
>>> http://www.iqb-info.de/Substitution_sta ... h_2009.pdf

Vgl. ferner dazu die Nachlese zum JuraFair Congress
>>> http://www.iqb-info.de/Nachlese_zum_Jur ... g_2009.pdf


Das Thema Neuordnung der Gesundheitsberufe bedarf einer grundlegend neuen Einschätzung und zwar insbesondere unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten.

Lutz Barth
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