Pflegemissstände - Rechtliche Betreuer sind gefordert!
Moderator: WernerSchell
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Pflegemissstände - Rechtliche Betreuer sind gefordert!
Meine Mitteilung vom 3.9.2007 an eine Mailingliste für Rechtliche Betreuer:
Pflegebedingungen in Deutschland stimmen nicht - Der Pflegetreff am 14.9.2007 in Neuss-Erfttal greift das Thema auf!
Sehr geehrte Damen und Herren,
der MDK hat am 31.8.2007 seinen Prüfbericht für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Es werden erneut gravierende Missstände beschrieben. Der MDK sieht dringenden Handlungsbedarf. - Die Medien haben lebhaft berichtet. Näheres dazu finden Sie auch in meinem Forum unter
viewtopic.php?t=7150
http://www.wdr.de/themen/gesundheit/ges ... view.jhtml
Der MDK-Bericht informiert aber über 10% unangemessene Pflegebedingungen. Das betrifft letztlich bundesweit rd. 200.000 Menschen - und da kein man nicht mehr von Einzelfällen sprechen.
Am 2.9.2007 befasste sich Mona Lisa, ZDF, mit dem Pflegenotstand in den Krankenhäusern. Eine aktuelle dip-Studie beschreibt erhebliche Pflegemängel und spricht sogar von beträchtlichen Patientengefährdungen. Hierzu auch nähere Informationen in meinem Forum unter
viewtopic.php?t=6888
Ich denke, dass auch die Rechtlichen Betreuer in der Pflicht sind, genau hinzuschauen und Missständen entgegen zu treten.
Am 14.9.2007 führen wir in Neuss-Erfttal einen Pflegetreff durch, der sich einmal mit der finanziellen Problematik der Pflegebedürftigkeit und dann natürlich mit dem aktuellen MDK-Bericht bzw. der dip-Studie befassen wird. Siehe die näheren Informationen unter
viewtopic.php?t=6767
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V., Harffer Str. 59, 41469 Neuss
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de
Pflegebedingungen in Deutschland stimmen nicht - Der Pflegetreff am 14.9.2007 in Neuss-Erfttal greift das Thema auf!
Sehr geehrte Damen und Herren,
der MDK hat am 31.8.2007 seinen Prüfbericht für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Es werden erneut gravierende Missstände beschrieben. Der MDK sieht dringenden Handlungsbedarf. - Die Medien haben lebhaft berichtet. Näheres dazu finden Sie auch in meinem Forum unter
viewtopic.php?t=7150
http://www.wdr.de/themen/gesundheit/ges ... view.jhtml
Der MDK-Bericht informiert aber über 10% unangemessene Pflegebedingungen. Das betrifft letztlich bundesweit rd. 200.000 Menschen - und da kein man nicht mehr von Einzelfällen sprechen.
Am 2.9.2007 befasste sich Mona Lisa, ZDF, mit dem Pflegenotstand in den Krankenhäusern. Eine aktuelle dip-Studie beschreibt erhebliche Pflegemängel und spricht sogar von beträchtlichen Patientengefährdungen. Hierzu auch nähere Informationen in meinem Forum unter
viewtopic.php?t=6888
Ich denke, dass auch die Rechtlichen Betreuer in der Pflicht sind, genau hinzuschauen und Missständen entgegen zu treten.
Am 14.9.2007 führen wir in Neuss-Erfttal einen Pflegetreff durch, der sich einmal mit der finanziellen Problematik der Pflegebedürftigkeit und dann natürlich mit dem aktuellen MDK-Bericht bzw. der dip-Studie befassen wird. Siehe die näheren Informationen unter
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Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V., Harffer Str. 59, 41469 Neuss
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Zuletzt geändert von WernerSchell am 11.11.2007, 07:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Pflegemissstände - Rechtliche Betreuer sind gefordert!
Herr Schell, ein herzliches Danke für diese Aussage. Nach meinen Beobachtungen sind nämlich Rechtliche Betreuer zu oft "abgetaucht" und nehmen ihre Vertretungsaufgaben nicht so wahr, wie es meiner Meinung nach sein müsste. Sie sind froh, wenn sie nicht behelligt werden und lassen z.B. die Heimbearbeiter machen. Diese Mitarbeiter sind zum Teil wiederum froh, wenn sich kein Rechtlicher Betreuer einmischt, nicht beteiligt werden muss. Dann geht alles schneller und einfacher!WernerSchell hat geschrieben: .... Ich denke, dass auch die Rechtlichen Betreuer in der Pflicht sind, genau hinzuschauen und Missständen entgegen zu treten. ...
Diesem Unwesen muss Einhalt geboten werden!
Pro Menschenwürdige Pflege - wir alle sind gefordert!
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss konsequent Beachtung finden!
Chartatext hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 120505.PDF
Chartatext hier:
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sind betreuer nicht oft angehörige,die oft sich auch einsetzen,nur "fremde" bringen pflegebedürftige in not,weil sie keine beziehung zum klientel haben und nur standartmäßig handeln,weil sie nicht das individium sehen,kennen sie überhaubt den menschen in seinem früheren leben,sie handeln nach lehrbuch,oft zum nachteil des klienten,aber zum vorteil für sich selbst.
mfg enno
mfg enno
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Probleme mit Rechtlichen Betreuern
Hallo enno,enno hat geschrieben: .... sind betreuer nicht oft angehörige,die oft sich auch einsetzen,nur "fremde" bringen pflegebedürftige in not,weil sie keine beziehung zum klientel haben ....
die vorgestellte Kritik an den Rechtlichen Betreuern richtete sich, so habe ich das verstanden, in erster Linie an "nichtangehörige" Betreuer; Berufsbetreuer, z.Teil mit dutzenden von "Fällen", die sie dann nur noch unvollkommen vertreten können.
Es gibt aber auch hin und wieder Probleme mit "Angehörigen"-Betreuern, weil familiäre Spannungen in die Aufgabenerledigung hinein getragen werden. Gelegentlich wird dann der familiäre Disput vor dem Vormundschaftsgericht ausgetragen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Vollmacht ist m.E. die beste Lösung
In der Rechtlichen Betreuungspraxis gibt es m.E. erheblichen Verbesserungsbedarf!
Viele Betreuer machen ihren Job, aber vergessen, dass sie sich immer am Wohl des Betroffenen zu orientieren haben. Dieses Wohl erfordert z.T. hohe Anforderungen an den Einsatz - und den will manch ein Rechtsvertreter nicht bringen, angeblich weil es nicht bezahlt wird.
Angehörige als Betreuer sind gelegentlich auch nicht die besten Kümmerer. Familiärer Streit belastet die Aufgabenerledigung nicht selten. Es wird "sparsam" gewirtschaftet, weil es gilt, das mögliche Erbe nicht unnötig zu schmälern.
Daher rate ich immer dazu, beizeiten Überlegungen über eine Hilfesituation anzustellen und eine Vorsorge-Vollmacht ausstellen. Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitg eine gute Auswahl zu treffen.
R.R.
Viele Betreuer machen ihren Job, aber vergessen, dass sie sich immer am Wohl des Betroffenen zu orientieren haben. Dieses Wohl erfordert z.T. hohe Anforderungen an den Einsatz - und den will manch ein Rechtsvertreter nicht bringen, angeblich weil es nicht bezahlt wird.
Angehörige als Betreuer sind gelegentlich auch nicht die besten Kümmerer. Familiärer Streit belastet die Aufgabenerledigung nicht selten. Es wird "sparsam" gewirtschaftet, weil es gilt, das mögliche Erbe nicht unnötig zu schmälern.
Daher rate ich immer dazu, beizeiten Überlegungen über eine Hilfesituation anzustellen und eine Vorsorge-Vollmacht ausstellen. Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitg eine gute Auswahl zu treffen.
R.R.
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Vormundschaftsgerichte - Optimierungsbedarf
Hi MitleserInnen,
die Rechtliche Betreuung ist wohl aus vielerlei Gründen notleidend. Dabei sehe ich aber auch, dass die Vormundschaftsgerichte nicht immer angemessen reagieren. Richter fühlen sich oft wie die letzten "Könige" und sind in ihrem Verhalten gelegentlich "meilenweit" von der Interessenlage des Betroffenen und seiner Familie entfernt. Da muss sich auch einiges ändern. Rechtliche Betreuer können, weil die Gerichte nicht optimal arbeiten, "schalten und walten", nahezu wie sie wollen (oder eben untätig bleiben). Man darf darüber sehr besorgt sein. Ein weiterer Missstand, der die ungünstige Pflegesituationen in Heimen usw. noch verschärft!
Gruß
Anja
die Rechtliche Betreuung ist wohl aus vielerlei Gründen notleidend. Dabei sehe ich aber auch, dass die Vormundschaftsgerichte nicht immer angemessen reagieren. Richter fühlen sich oft wie die letzten "Könige" und sind in ihrem Verhalten gelegentlich "meilenweit" von der Interessenlage des Betroffenen und seiner Familie entfernt. Da muss sich auch einiges ändern. Rechtliche Betreuer können, weil die Gerichte nicht optimal arbeiten, "schalten und walten", nahezu wie sie wollen (oder eben untätig bleiben). Man darf darüber sehr besorgt sein. Ein weiterer Missstand, der die ungünstige Pflegesituationen in Heimen usw. noch verschärft!
Gruß
Anja
Re: Vormundschaftsgerichte - Optimierungsbedarf
Ein guter Betreuer ist sicher Teil der Lösung ein schlechter sicher Teil des Problems. Derzeit gibt es noch die Möglichkeit der Beschwerde beim Landgericht falls das Vormundschaftsgericht nicht reagiert. Das soll aber mit dem neuen FamG abgeschafft bzw. eingeschränkt werden.Anja Jansen hat geschrieben:Rechtliche Betreuer können, weil die Gerichte nicht optimal arbeiten, "schalten und walten", nahezu wie sie wollen
Für sein Handeln ist der Betreuer gegenüber dem Betreuten verantwortlich (§§ 1833,1908i BGB). Eine etwaige Schadensersatzverpflichtung des Betreuers gegenüber dem Betreuten wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Vormundschaftsgericht etwas genehmigt hat (BGH Urteile vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/ 63 - FamRZ 1964, 199 und vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/ 82 - FamRZ 1983, 1220 und vom 18. 9. 2003 - XII ZR 13/ 01).
Während strafrechtlich der Nachweis der Schuld erbracht werden muss, reicht zivilrechtlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus. Die Unschuld muss dann durch die/den Beklagten erwiesen werden (BGH VI ZR 158/06 / OLG Koblenz 5 U 1711/05).
ist ein angehöriger eingesetzt,ist dort vieleicht viel geld!( es sind die wenigsten um viel zu erben),alle anderen pflegen ,bis zur aufgebung ihrer eigenen gesundheit(kräfte).wie werden sie"entlohnt"?(hoffentlich segnen sie bald das zeitliche,mit ihrem angehörigen(gleich 2 kostenträger beseitigt).wehe sie wissen bescheid,möglichst lange ,sich mit den ämtern herumschlagen,in der hoffung ,der kostenträger stirbt.
sind nicht gesetzliche auch nur am vorteil für sich selbst im "amt"wo nichts zu holen ist,werden sie nur das nötigste "machen"nicht immer zum vorteil für den betroffenen,immer mit der langwärigkeit des vormundschaftgericht im rücken.
gesetze sind gut,solange sie schnell arbeiten und wirklich ,sich für das wohl eines menschen einsetzen.
was bringt die neue reform?
mehr geld für die stationäre pflege,pflegende angehörige,sind läßtig(abbau von prof.arbeitsplätzen in stationären einrichtungen)
gebt den stationären einrichtungen immer mehr--um noch mehr große heime zu bauen,meldet euch vorher an und alles ist in ordnung.
geldgier ist heutzutage,ein überlebenskampf(ellenbogengesellschaft),da sind andersdenkende nur hemmschuhe.
lebt weiter in dieser scheinwelt,der mensch wird mit hilfe der medien(staalich gefördert verdummt) staatlicher gesetze,zum nomadentum gezwungen(familientrennung).(schnallt euch einen wohnwagen auf den rücken,damit sich die wenigen reichen alles aneignen,wie gesetzliche (familienenfremde betreuer).
die ständige überwachung,gesetzlich legal(hartz4)
ich bin der meinung,kein gesetzlicher vertreter macht seinen job aus nächstenliebe.
mfg enno
sind nicht gesetzliche auch nur am vorteil für sich selbst im "amt"wo nichts zu holen ist,werden sie nur das nötigste "machen"nicht immer zum vorteil für den betroffenen,immer mit der langwärigkeit des vormundschaftgericht im rücken.
gesetze sind gut,solange sie schnell arbeiten und wirklich ,sich für das wohl eines menschen einsetzen.
was bringt die neue reform?
mehr geld für die stationäre pflege,pflegende angehörige,sind läßtig(abbau von prof.arbeitsplätzen in stationären einrichtungen)
gebt den stationären einrichtungen immer mehr--um noch mehr große heime zu bauen,meldet euch vorher an und alles ist in ordnung.
geldgier ist heutzutage,ein überlebenskampf(ellenbogengesellschaft),da sind andersdenkende nur hemmschuhe.
lebt weiter in dieser scheinwelt,der mensch wird mit hilfe der medien(staalich gefördert verdummt) staatlicher gesetze,zum nomadentum gezwungen(familientrennung).(schnallt euch einen wohnwagen auf den rücken,damit sich die wenigen reichen alles aneignen,wie gesetzliche (familienenfremde betreuer).
die ständige überwachung,gesetzlich legal(hartz4)
ich bin der meinung,kein gesetzlicher vertreter macht seinen job aus nächstenliebe.
mfg enno
Rechtliche Betreuer oft nicht interessiert!
Rechtliche Betreuer oft nicht interessiert!
Ich muss auch darüber berichten, dass ich unangenehme Erfahrungen mit Rechtlichen Betreuern gemacht werden, allerdings als Pflegekraft:
Ich konnte wiederholt feststellen, dass solche Betreuer oft nicht für Entscheidungen in Diagnostik, Therapie und Pflege zur Verfügung standen. Sie waren nicht erreichbar oder meinten, dass sie nicht zuständig seien, ihre Beteiligung entbehrlich sei usw. (obwohl der Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" bestand); sie waren schlicht froh, nicht behelligt zu werden. Wenn es aber, wie in einigen Fällen geschehen, zu Problemen kam, wurde seitens genau dieser Betreuer behauptet, nicht beteiligt worden zu sein.
Ich kann daher allen Pflegekräften nur raten, dass Einfordern von Betreuerentscheidungen, dazu gehörige Anrufe usw., schriftlich festzuhalten, mit Datum, Uhrzeit usw. Ich halte es auch für wichtig, Vorgesetzte, ggf. die Heimleitung, zu informieren. In "hartnäckigen Verweigerungsfällen" muss man wohl das Vormundschaftsgericht - als Aufsicht - einschalten.
Das musste ich einfach mal loswerden.
Nursing - Neuss
Ich muss auch darüber berichten, dass ich unangenehme Erfahrungen mit Rechtlichen Betreuern gemacht werden, allerdings als Pflegekraft:
Ich konnte wiederholt feststellen, dass solche Betreuer oft nicht für Entscheidungen in Diagnostik, Therapie und Pflege zur Verfügung standen. Sie waren nicht erreichbar oder meinten, dass sie nicht zuständig seien, ihre Beteiligung entbehrlich sei usw. (obwohl der Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" bestand); sie waren schlicht froh, nicht behelligt zu werden. Wenn es aber, wie in einigen Fällen geschehen, zu Problemen kam, wurde seitens genau dieser Betreuer behauptet, nicht beteiligt worden zu sein.
Ich kann daher allen Pflegekräften nur raten, dass Einfordern von Betreuerentscheidungen, dazu gehörige Anrufe usw., schriftlich festzuhalten, mit Datum, Uhrzeit usw. Ich halte es auch für wichtig, Vorgesetzte, ggf. die Heimleitung, zu informieren. In "hartnäckigen Verweigerungsfällen" muss man wohl das Vormundschaftsgericht - als Aufsicht - einschalten.
Das musste ich einfach mal loswerden.
Nursing - Neuss