Hallo Rudi,
grundsätzlich ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung so geregelt, dass die Patienten
den Arzt in der Praxis aufzusuchen haben. Dazu sind die Arztpraxen mit ihren täglichen Sprech-
stundenzeiten eingerichtet. Außerhalb dieser Zeiten steht ein Notdienst der Ärzteschaft zur Verfügung.
Soweit es eine Notwendigkeit gibt, muss der Arzt (auch Facharzt) Hausbesuche durchführen. Die
Erfordernisse ergeben sich immer aus den Einzelumständen (Unfall, plötzliche schwere Erkrankung usw.).
Dass sich Ärzte gelegentlich wenig geneigt zeigen, solche Hausbesuche durchzuführen, ist bekannt. Es gab
dieserhalb auch wiederholt Beiträge in diesem Forum. Entsprechende Hinweise habe ich unten angefügt.
Sollte es im Einzelfall zu unerfreulichen Kontroversen wegen eines notwendigen Hausbesuches kommen,
kann sich ein Patient beschwerdeführend an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder an die
Krankenkasse wenden. Allerdings sollte man bei solchen Beschwerden berücksichtigen, dass das Vertrauens-
Verhältnis zwischen Arzt und Patient schnell in die Brüche gehen kann.
Gruß
Herbert Kunst
Hausbesuche der Ärzte ist Pflicht !
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Verpflichtung zum Hausbesuch?
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Hausbesuchspflicht - Rechtslage verdeutlicht !
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Ärzten obliegt grundsätzlich eine Hausbesuchspflicht
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