Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung ?

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2012, 07:28

Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung ?

In der Zeitschrift "Frau und Mutter", Mai 2012, wird darüber berichtet, dass der Berliner Theologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl die Ansicht vertritt, eine Gesundheitsvollmacht sei einer Patientenverfügung vorzuziehen. Denn gegenüber einer Patientenverfügung könne bei einer Gesundheitsvollmacht der mutmaßliche Wille des Betroffenen stärker im Lichte der biografisch erkennbaren Lebenslinien ermittelt werden. Dies sagte er nach dem Bericht (KNA) bei einem Kongress über "Christliche Patientenvorsorge" in Berlin.

Dazu eine kurze Einschätzung:
Ich vertrete im Rahmen meiner Vortragstätigkeit zur Patientenautonomie am Lebensende die Auffassung, dass eine Vorsorgevollmacht eine vorrangige Bedeutung haben soll. Denn damit wird ein Rechtsvertreter bestimmt, der in bestimmten Lebenssituationen das Heft des Handelns in der Hand hat und so ggf. auch den mutmaßlichen Patientenwillen zur Geltung bringen kann. Soweit sich eine solche Bevollmächtigung auf die Gesundheitsfürsorge erstreckt, hat sie im Ergebnis den Charakter einer "Gesundheitsvollmacht". Eine Vollmacht aber allein auf solche Aufgaben zu beschränken, kann nicht ernstlich angeraten werden. Es geht in der Regel bei einer Vertretungssituation, wie sie nach § 1896 ff BGB angesprochen wird, um mehr. Daher kann nur zu einer weiter gefassten Vorsorgevollmacht geraten werden, die auch, weil der Begriff im alltäglichen Leben gut eingeführt ist, als solche, und nicht anders, zu bezeichnen ist.
Unabhängig von einer solchen Bevollmächtigung kann es Sinn machen, ergänzend eine Patientenverfügung zu erstellen, in der dem Rechtsvertreter klare Patientenentscheidungen für bestimmte Lebenssituationen an die Hand gegeben werden. Eine solche Patientenverfügung, klar formuliert und auf die jeweilige Situation passend, ist zu beachten. Wenn es an einer solchen klaren Festlegung fehlt, muss der mutmaßliche Wille erst in einem komplizierten Verfahren ermittelt werden. Das kann schnelle und klare Entscheidungen behindern.
Jeder sollte sich beizeiten mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Willensbestimmung auseinandersetzen und sich dann für den einen oder anderen Weg entscheiden. Auf jeden Fall wird angeraten, die im BGB vorgegebenen Bezeichnungen für die verschiedenen Verfügungen zu verwenden. Denn sonst können durch abweichende Betitelungen, z.B. Gesundheitsvollmacht oder Lebensverfügung, unnötige Meinungsverschiedenheiten auftreten.
Ob sich jemand bei der Abfassung einer Patientenverfügung der Mustertexte "Christliche Patientenverfügung" bedient, bleibt der freien Entscheidung überlassen. Zu bedenken ist, dass bei den "christlichen" Beratungsangeboten auch die sog. Reichweitenbegrenzung eine Rolle spielt. Eine solche Reichweitenbegrenzung hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des BGB wegen der damit verbundenen Einschränkung der Patientenautonomie ausdrücklich nicht zum Gegenstand der gesetzlichen Regelungen gemacht.

Werner Schell

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=17380

Die Medien berichten zum Thema "Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?" - Pressemitteilung vom 30.05.2012 - u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/pa/Gesundh ... ung-595856
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=22179
http://www.openbroadcast.de/article/206 ... egung.html
http://www.openpr.de/news/636417/Gesund ... gung-.html
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Der TV-Filmbeitrag "Entmündigt ... " zeigte eindrucksvoll auf, dass eine zeitgerecht erstelle Vorsorgevollmacht ganz wichtig sein.
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=17377

Stand: 07.06.2012
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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