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ich bin Arzt für Arbeitsmedizin und neu in diesem sehr interessanten Forum.
Folgende Frage beschäftigt mich:
in einem von mir betreuten Betrieb möchte die kompetente und erfahrene Betriebskrankenschwester bei akuten Beschwerden auch Medikamente einsetzen (zwar nicht verschreibungs-, aber doch apothekenpflichtige wie z. B. Ibuprofen). Dafür gibt es natürlich gute Gründe, können auf diese Weise doch leichtere Beschwerden erfolgreich gelindert werden.
Nun wurde mir geraten, dies nicht zu befürworten, da ich als Arzt nicht täglich dort anwesend bin und die Abgabe von Medikamenten durch Krankenpflegepersonal nicht eigenständig zulässig ist, sondern der ärztlichen Anordnung bedarf.
Ich würde, entsprechende Qualitätssicherung vorausgesetzt, der Betriebskrankenschwester dies gern ermöglichen (im Interesse der Beschäftigten), sehe jedoch im Moment keine überzeugende Lösungsmöglichkeit.
Kennen Sie hierzu vielleicht geeignete Praxis-Beispiele oder rechtlich saubere Regelungen?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Michael