Weitergabe von Patientendaten für Honorarabrechnung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Presse
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Weitergabe von Patientendaten für Honorarabrechnung

Beitrag von Presse » 20.06.2009, 06:59

Ärzte dürfen Patientendaten für Honorarabrechnung weitergeben

Berlin – Kassenpatienten müssen künftig damit rechnen, dass ihr Arzt Daten an eine private Abrechnungsstelle weitergibt. Der Bundestag schuf dafür die rechtliche Grundlage, wie das Bundes­gesundheits­ministerium am Freitag bestätigte. Sie sei befristet bis Mitte 2010 und mit dem Bundes­daten­schutz­beauftragten abgestimmt. Die Daten dürften ausschließlich für die Honorar­abrechnung der Ärzte verwendet werden.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rgeben.htm

Sabrina Merck
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Abrechnung durch bestimmte Unternehmen

Beitrag von Sabrina Merck » 22.06.2009, 06:13

Die Abrechnung durch bestimmte Unternehmen war bisher auch schon üblich. Nur mussten sich die Ärzte eine entsprechende Berechtigung vom Patienten unterschreiben lassen. Das geschah in der Regel ohne Probleme.

MfG Sabrina
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