Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Umsonst ist der Tod

Beitrag von Presse » 14.08.2009, 12:14

Thorbrietz’ Diagnosen
Umsonst ist der Tod

Exakt 235,95 Euro soll die ärztliche Beratung für eine Patientenverfügung kosten. Statt in diese IGeL-Leistung sollen Patienten das Geld sinnvoller investieren.

Von FOCUS-Online-Autorin Petra Thorbrietz

Umsonst ist der Tod, sagte meine Mutter immer. Diese negative Weltsicht, die ich ein Leben lang angefochten habe, scheint sich zu bestätigen, wenn man sich den jüngsten Streit um die Patientenverfügung ansieht. Exakt 235,95 Euro, so der Virchowbund, die Vereinigung der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, soll die ärztliche Beratung kosten, .... (mehr)
http://www.focus.de/gesundheit/arzt-kli ... 25779.html

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Betreuer zur Durchsetzung des Patientenwillens

Beitrag von Presse » 14.08.2009, 14:00

"Dringend empfohlen: Ein Betreuer zur Durchsetzung des Patientenwillens"
"vorjurlife"-Expertenforum mit Betreuungs-Experte Ralph Sattler


Ludwigshafen/Wiesbaden (pts/14.08.2009/09:50) - Am 1. September 2009 tritt das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Auf dem Bundeskongress "vorjurlife" am 27./28.11. in Darmstadt diskutieren führende Experten über die Auswirkungen, die dieses Gesetz zur Folge hat und erarbeiten Lösungen und Abläufe für alle am Prozess der Patientenverfügung (wie auch anderer Vorsorgeverfügungen) beteiligten Parteien. Zu diesen zählen u.a. Patienten/Angehörige/Betreuer, Ärzte/Kliniken, Juristen/Notare, Krankenkassen/Versicherungen, Altenpflegeheime/Hospizstiftungen, Politik und Interessensverbände, Kirchen. Im Vorfeld des Kongresses erhalten Experten das Wort, die sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt haben und die sich jetzt aktiv mit Lösungsvorschlägen für eine praktikable Umsetzung des Patientenwillens engagieren. Das "vorjurlife"-Expertenforum wurde am 04.08.2009 durch ein Interview mit Univ.-Prof. Dr. Norbert W. Paul, M.A. von der Universität Mainz eröffnet. Er leitet das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universitätsmedizin Mainz und bietet einen Fernstudiengang für den Masterstudiengang Medizinethik an, für den sich Interessenten noch bis zum 01.09.09 bewerben können. Das Interview in dieser Woche befasst sich im Schwerpunkt mit dem wichtigen Thema Betreuung und Beratung bei Patientenverfügungen. Zu Wort kommt der namhafte Betreuungs-Experte Ralph Sattler aus Ludwigshafen.

Mehr Infos zum Bundeskongress "vorjurlife" siehe http://www.vorjurlife.de

Herr Sattler, Sie leiten als Geschäftsführer seit mehreren Jahren den Betreuungsverein Ludwigshafen im Diakonischen Werk Pfalz. Was meinen Sie, wird sich beim Thema Beratung bei Patientenverfügungen jetzt nach erfolgter Gesetzgebung ändern, die am 1.9.09 in Kraft tritt?

Sattler: "Die Beratung als solche wird sich kaum verändern, denn deren Inhalte sind weitestgehend gleich geblieben - was natürlich auch daran liegt, dass das Gesetz die bereits bestehende Rechtslage nicht geändert, sondern in großen Teilen bestätigt hat. Was sich ändern könnte, ist die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Beratungen, denn manch einer könnte sich aufgrund des (leider nicht richtigen!) Schlusses, nach dem Vorhandensein einer gesetzlichen Regelung sei eine Beratung hinfällig, davon abhalten lassen."

Welche Bedeutung haben Betreuungsvereine in Deutschland? Und wer finanziert diese?

Sattler: "Es gibt in Deutschland rund 800 anerkannte Betreuungsvereine. Deren Bedeutung besteht darin, die ehrenamtliche Betreuung zu stärken, indem sie, wie es das BGB fordert, sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemühen, diese in ihre Aufgaben einführen, fortbilden und sie sowie Bevollmächtigte beraten. Weitere Aufgaben sind die planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, zudem können im Einzelfall Personen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht beraten werden. Die Finanzierung dieser Arbeit ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, meist erhalten die Vereine jedoch eine Förderung durch Land und Kommune."

Warum kann die von Ihnen geleistete Betreuung nicht z.B. durch Kirchen, Ärzte, Rechtsberater erfolgen?

Sattler: "Die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer ist grundsätzlich ein Ehrenamt und kann insofern von jedem geschäftsfähigen Menschen übernommen werden. Auch für professionelle Betreuer gibt es keine speziellen Voraussetzungen, deswegen werden Betreuungen nicht nur von Betreuungsvereinen, sondern auch von freiberuflichen Betreuern unterschiedlichster Profession geführt. Was die "Betreuung der (ehrenamtlichen) Betreuer" betrifft, ist es dagegen so, dass die Vereine die erste Adresse sind, denn dies ist ihr traditionelles Arbeitsfeld und ihr eigentlicher Existenzzweck. Die Vereine verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrung und haben kompetente Mitarbeiter, die sich die entsprechende Zeit für diese Arbeit nehmen."

Wer kommt zu Ihnen und mit welchen Fragen/Themen?

Sattler: "Das ist sehr unterschiedlich. Natürlich kommen viele ehrenamtliche Betreuer zu uns, um sich zu Fragen im Zusammenhang mit der Führung einer Betreuung beraten zu lassen. Darüber hinaus wenden sich aber auch viele Menschen an uns, die sich über Vorsorgemöglichkeiten wie die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung informieren wollen. Dabei haben einige auch schon bestehende Vollmachten dabei, um diese - gerade in Folge der Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz, die viele verunsichert hat - überprüfen zu lassen."

Welche religiösen und/oder ethischen Fragen und Probleme sind beim Thema Patientenverfügung die gravierendsten?

Sattler: "Ich weiß, dass ich nicht an Maschinen angeschlossen werden möchte - aber wenn ich es mir dann doch anders überlege und nichts mehr sagen kann?
Werde ich als Bevollmächtigter dazu in der Lage sein, den Willen auch wirklich umzusetzen, d.h., jemand sterben zu lassen? Ich will meinen Angehörigen nicht zumuten, sich mit mir herumplagen zu müssen, wenn ich siech bin - kann das ein ausreichender Grund sein, sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen zu äußern?
Das ist ganz sicher nicht abschließend, zeigt aber einige der Probleme auf, mit denen Menschen sich beschäftigen müssen, wenn es um die Patientenverfügung geht."

Was sollte aus Ihrer Sicht in einer sinnvollen Patientenverfügung stehen? Und wie sollte/muss hier die Frage eines Betreuers geregelt sein?

Sattler: "Inhaltliche Festlegungen, die über reine Formulierungsvorschläge hinaus gehen, kann ich hier so wenig machen wie ich dies in einer Beratung tue - denn jede Patientenverfügung soll den Willen ausschließlich der Person, die die Verfügung erstellt, abbilden und ist somit eine höchst individuelle Sache. Entscheidend ist dabei aber, dass sich die verfassende Person absolut klar über ihren Willen ist und diesen so konkret und unmißverständlich wie irgend möglich ausdrückt.
Da eine Patientenverfügung im grundlegenden Sinn nicht mehr wie eine Willensäußerung im Bezug auf medizinische Maßnahmen ist, muss nicht zwingend eine Person benannt werden, die diesen Willen dann auch umsetzt. Dies ist jedoch dringend zu empfehlen. Falls jedoch kein Bevollmächtigter benannt wird und es dann zur Einrichtung einer Betreuung kommt, ist der Betreuer gesetzlich verpflichtet, die Patientenverfügung umzusetzen."

Sind Sie als erfahrener Betreuer mit der vorliegenden Gesetzgebung zufrieden? Was ist deren Vorteil, was deren Nachteil?

Sattler: "Es ist zu begrüßen, dass man sich überhaupt zu einer gesetzlichen Regelung entschließen konnte. Obwohl auch ohne Gesetz eine eigentlich relativ klare Rechtslage bestand, ist diese in der Praxis nicht unbedingt zu vermitteln gewesen. Den größten Vorteil des Gesetzes sehe ich deswegen auch darin, dass die dadurch häufig bestehende Unsicherheit bei vielen Beteiligten abnehmen wird, wenn das Gesetz in der Praxis tatsächlich angekommen ist. Die bereits oben erwähnte Annahme, durch die Existenz eines Gesetzes sei die notwendige Sorgfalt bei der Erstellung eine Patientenverfügung nicht mehr nötig, sehe ich als Nachteil, da dies die Einsicht in die Notwendigkeit einer Beratung herabsetzen könnte."

Wie verhalten sich Ärzte nach Ihren Erfahrungen und vorliegenden Informationen in Fällen, wo ein Sterbeprozess ggf. noch verlängert werden könnte, unter Umständen sogar eine Therapie noch erfolgreich sein könnte, dem aber ein schriftlicher Patientenwillen entgegensteht?

Sattler: "Das gestaltet sich offenbar sehr unterschiedlich. Mir wurde im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen aber immer wieder von Erfahrungen berichtet, bei denen Ärzte nach der Methode "wollen Sie daran schuld sein, wenn ihr Angehöriger stirbt?" Druck in Richtung Weiterbehandlung erzeugt haben. Ich habe selbst aber auch schon erlebt, dass Ärzte sehr froh darüber waren, aufgrund einer eindeutigen Willensbekundung handeln zu können, weil sie dann keine Angst haben mussten, für einen Fehler verantwortlich gemacht zu werden."

Welchen Beratungs- und Informations-Service können und sollten Krankenkassen beim Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc. bieten und warum?

Sattler: "Die Krankenkassen sollten - was ja auch bereits geschieht - ihre Mitteilungskanäle wie die i.d.R. vorhandenen Mitgliederzeitschriften nutzen, um auf das Thema aufmerksam zu machen und dazu anzuregen, sich mit der Materie zu befassen. Sie sollten dabei auch auf bestehende Beratungsangebote hinweisen. Dabei wäre es allerdings wenig zielführend, einen der inzwischen mannigfach vorhandenen Ankreuzvordrucke zu publizieren, denn diese halten tendenziell von der notwendigen intensiven Beschäftigung mit der Thematik ab und führen gerade nicht dazu, dass am Ende eine individuelle, den Erfordernissen genügende Patientenverfügung vorliegt."

Ist Ihrer Meinung nach die Bevölkerung ausreichend über immaterielle Vorsorgeregelungen informiert und wenn nein, wie kann dieses Informationsdefizit abgebaut werden und durch wen?

Sattler: "Obwohl diese Themen inzwischen weit bekannter sind als dies vor einigen Jahren noch der Fall war kann man sicher noch nicht von ausreichender Information sprechen. Abhelfen wird sicherlich, dass, bedingt duch die Alterung der Gesellschaft, immer mehr Menschen persönlich damit in Kontakt kommen und diese Erfahrungen weitertragen. Davon abgesehen muss aber auch die Öffentlichkeitsarbeit weitergeführt und verstärkt werden. Besser ginge dies z.B. dadurch, dass man die Betreuungsvereine finanziell entsprechend ausstattet. Denn diesen hat der Gesetzgeber diese Aufgabe 2005 zwar zugewiesen, die Förderung der Vereine wurde dem jedoch nicht angepasst.

Ist es sinnvoll, dass die Bundesbürger eine Notfallkarte bei sich führen, auf der vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo diese zu finden ist?

Sattler: "Sicher. Denn die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn keiner weiß, dass es sie gibt."

Sollte Notfallkarte und Organspender-Ausweis zu einem Dokument werden für alle Bundesbürger, die sowohl Organspender sind und die auch eine Patientenverfügung haben?

Sattler: "Solange dadurch nicht der Eindruck entsteht, wer eine Patientenverfügung mache, müsse sich auch mit der Organspende beschäftigen (und umgekehrt), wäre dies naheliegend, denn inhaltlich ist der Bezug natürlich schon deswegen gegeben, weil Aussagen zur Organspende durchaus ein Teil der Patientenverfügung sein können. Es muss jedoch klar sein, dass dies zwar sein kann, aber nicht so sein muss."

Erwarten Sie, dass ab dem 1.9.09 noch viel mehr Bundesbürger eine Patientenverfügung aufsetzen werden?

Sattler: "Sicher nicht schlagartig ab dem 1.9., je länger das Gesetz jedoch existiert und je mehr (positive) Erfahrungen damit vorliegen und von anderen bekannt werden, gehe ich schon von einer Zunahme aus."

Was sagen Sie allen Ratsuchenden, was in einer Patientenverfügung stehen muss?

Sattler: "Der wichtigste Hinweis bezieht sich nicht auf etwas, was darin steht, sondern darauf, wie es dazu kommen sollte, dass etwas darin steht. Lassen sie sich Zeit, informieren sie sich gründlich, reden sie mit anderen darüber - sehen sie das ganze als einen Prozess, an dessen Ende sie für sich klar sagen können, was sie wollen bzw. gerade nicht wollen."

Quelle: Pressetext Deutschland, 14.8.2009

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Dipl. Sozialpädagoge, Dipl. Diakoniewissenschaftler
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Patientenverfügungsgesetz - Bundeskongresses "vorjurlif

Beitrag von Presse » 26.08.2009, 12:01

Ab 1. September entscheiden Familiengerichte über Patientenverfügungen
Betreuungsrecht Schwerpunktthema des Bundeskongresses "vorjurlife" am 27./28.11.2009


Dresden/Wiesbaden/Darmstadt (pts/25.08.2009/13:00) - Nach 17 jähriger Debatte hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Patientenverfügungsgesetz verabschiedet, das am 1. September in Kraft tritt.

Im Rahmen des dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurden in den §§ 1901a ff BGB die Kompetenzen des Arztes, des Betreuers und die Rolle des Betreuungsgerichtes festgelegt. Insbesondere gewinnt die Stellung des Betreuers/ Bevollmächtigten starke Bedeutung. Zukünftig wird das Familiengericht als Betreuungsgericht (bish. Vormundschaftsgericht) mit den Entscheidungen über die Anwendbarkeit der Patientenverfügung betraut.

"Das neue Gesetz schafft endlich Rechtssicherheit und schreibt vor, dass der behandelnde Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss. In Zukunft werden die Rechtsfragen der 'aufgedrängten Behandlung' mit der Verweigerung der Honorierung die Gerichte beschäftigen. Schon die Rechtsprechung des BGH hat wiederholt klargestellt, dass eine Behandlung des Patienten gegen dessen Willen als aufgedrängte Behandlung zu werten und damit nicht erstattungspflichtig ist. Eine konsequentere Befolgung dieser Rechtsgrundsätze ist nach klarer gesetzlicher Regelung der Patientenverfügung zu erwarten. Hier wird viel Arbeit auf Anwälte und Gerichte zukommen", so Dr. Heinrich Meyer-Götz, Vorstand der Dresdner Stiftung VorsorgeDatenbank.

Auch die Bewertung eines "formlos möglichen Widerrufes einer Patientenverfügung" wird der richterlichen Auslegung bedürfen. Das Gesetz wirft viele Fragen auf, die in der Praxis beantwortet werden müssen. Um die Chancen der neuen gesetzlichen Regelung für alle Beteiligten optimal zu nutzen, ist verstärkte Aufklärungs- und Beratungsarbeit zu leisten.

Die adäquate Umsetzung eines dokumentierten oder gar nur vermuteten Patientenwillens stellt Ärzte, Juristen, Angehörige, Institutionen etc. häufig jedoch vor heikle Probleme. Diese lösen Ängste und Unsicherheiten aus. Die fehlende Fokussierung allen Handelns im Gesundheitsbereich auf den Patientenwillen belastet das Gesundheitssystem und die öffentlichen Haushalte zudem mit vermeidbaren Kosten in Milliardenhöhe.

Um hier Klarheit zu schaffen haben die Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH, Wiesbaden, eine Tochtergesellschaft der Messe Frankfurt, gemeinsam mit der Stiftung VorsorgeDatenbank, Dresden, dem Kommunikationsdienstleister PANAMEDIA, Wiesbaden und der Deutschen Diabetes-Stiftung, München beschlossen, einen Kongress mit dem Namen VORJURLIFE (Abkürzung für Vorsorge/Juristik/Life, mehr Infos auf http://www.vorjurlife.de) zum Thema "immaterielle Lebensvorsorge" zu veranstalten. Der Kongress findet erstmals am 27. + 28. November 2009 im Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadtium, Darmstadt statt.

Der Bundeskongress ist eine einmalige Gelegenheit für Juristen, fachübergreifend mit Ärzten/Kliniksmanagement, Verbänden, Versicherungen, Krankenkassen, dem DRK, Hospizstiftungen u.v.m. offen über diese Fragen nachzudenken und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten.

Erste renommierte Referenten für "vorjurlife" stehen bereits fest:

* Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, XII, Zivilsenat, zuständig für Entscheidungen zum Familen- und Betreuungsrecht.

* Dr. Michael de Ridder, Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums am Urban, Berlin, der u.a. mit dem Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin (HVD Berlin) und der Humanismus Stiftung ausgezeichnet wurde.

* Wolfgang Putz, Rechtsanwalt in München mit ausschließlicher Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungs- und Patientenrecht am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München für Medizinrecht und Medizinethik. Berater von Krankenhäusern, Krankenversicherungen, medizinischen Fachredaktionen sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Jusitz.

* Prof. Dr. Giovanni Maio, seit April 2006 Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin in Freiburg. Seit 2006 Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer. Seit 2007 berufenes Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer.

* Prof. Dr. Christian Rumpf, Rechtsanwalt in Stuttgart für türkisches Wirtschaftsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, deutsches und internationales öffentliches Recht (Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch)

Ein zusätzlicher Höhepunkt des Kongresses "vorjurlife" ist die Verleihung des MedienPREISES "Gesundheit durch Vorsorge" am 28.11., den die Deutsche Diabetes-Stiftung gemeinsam mit der ddp Nachrichtenagentur verleihen wird. Mehr Infos siehe http://www.diabetesstiftung.de und http://www.vorjurlife.de.

Kontaktdaten:
Stiftung Vorsorgedatenbank
Königstraße 5 a
01097 Dresden
Web: http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de

Herr RA Christoph von Mohl
Tel. 0351 - 8 11 74 32
Fax: 0351 - 8 80 18 20
E-Mail: c.mohl@stiftung-vorsorgedatenbank.de

Herr RA Dr. Jur. Heinrich Meyer-Götz
Tel. 0351 - 8 11 74 56
Fax: 0351 - 8 11 74 45
E-Mail: h.meyer-goetz@stiftung-vorsorgedatenbank.de

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Quelle: Pressetext Deutschland, 26.8.2009

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Ratgeber und Checkliste für Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 28.08.2009, 17:58

Ratgeber und Checkliste für Patientenverfügungen
Freitag, 28 August 2009
Berlin (KNA) Hilfe beim Verfassen von Patientenverfügung bieten ein «Qualitätscheck» der Deutschen Hospiz Stiftung und ein aktualisierter Ratgeber der Verbraucherzentralen. .... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/4440/1/

Patientenverfügungen regelmäßig prüfen
Berlin (dpa) - Zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zu Patientenverfügungen am kommenden Dienstag (1. September) rät Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur regelmäßigen Überprüfung der Erklärungen.

Sie begründet dies damit, dass die Verfügungen am besten immer die aktuelle Situation betreffen müssten. Einen Zwang zur Aktualisierung gebe es jedoch nicht. ....(mehr)
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/697081

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Patientenverfügungsberatung - Checkliste vorgestellt

Beitrag von Presse » 28.08.2009, 19:08

Kostenlose Hilfe für Ratsuchende: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung stellt Checkliste vor/ Patientenverfügungsberatung im Vorfeld beurteilen

Dortmund. Wer sich beim Verfassen seiner Patientenverfügung helfen lässt, muss nicht selten tief in die Tasche greifen und bekommt für sein Geld dann doch nur eine mangelhafte Beratung. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat deshalb eine Checkliste erstellt, mit der gute von schlechten Angeboten unterschieden werden können. Zehn Fragen helfen, sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen. "Wir haben leider die Erfahrung machen müssen, dass die Menschen diese Orientierung brauchen", erklärt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung. "Einige Beratungsangebote sind Geldschneiderei."

Nicht einmal wer sich zur Beratung an einen Arzt wendet, ist auf der sicheren Seite. Der Virchow-Bund hat beispielsweise gerade erst empfohlen, für eine Patientenverfügungsberatung 235,95 Euro zu berechnen. "Das ist selbst der Bundesärztekammer zu viel", kommentiert Brysch. "Dabei ist nicht einmal Qualität garantiert. Um sicher zu gehen, dass sie eine gute und nicht überteuerte Beratung erhalten, müssen die Menschen vorher die richtigen Fragen stellen. Etwa: Hat der Berater ausreichend Erfahrung? Nimmt er sich genügend Zeit? Verfasst er eine individuelle Verfügung oder benutzt er lediglich Textbausteine? Ist er auch an der Seite des Patienten, wenn es im Krisenfall darauf ankommt, die Verfügung durchzusetzen? Und: Wo können überall zusätzliche Kosten versteckt sein?"

Der "Qualitätscheck Patientenverfügungsberatung" kann im Internet unter http://www.hospize.de herunter geladen werden. Wer einen an sich adressierten und mit 1,45 Euro frankierten C4-Umschlag an die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende sendet, bekommt ihn per Post zugeschickt. Adresse: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Europaplatz 7, 44269 Dortmund.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.8.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
hartmann@hospize.de
http://www.hospize.de

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Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 29.08.2009, 10:10

Zypries:
Endlich mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen

Am 1. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Patientenverfügungen erläutern dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.

"Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlich Sicherheit und Klarheit für die etwa acht Millionen Menschen, die schon heute eine solche Verfügung haben - und natürlich auch für alle, die sich in Zukunft dafür entscheiden. Patienten und ihre Angehörigen haben nun Gewissheit: Der Patientenwille ist in allen Lebenslagen oberstes Gebot. Neu ist die Schriftform. Ab dem 1. September müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben sein. Frühere schriftliche Verfügungen bleiben wirksam. Auf höhere bürokratische Hürden oder eine Reichweitenbegrenzung haben wir bewusst verzichtet. Das Gesetz sagt klipp und klar: Jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, ist für alle Beteiligten verbindlich. So stellen wir sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Gericht als neutrale Instanz entscheidet", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

"Der gesetzliche Rahmen steht. Jetzt muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Patientenverfügung will oder nicht. Keiner darf eine solche Verfügung verlangen, weder vor einer Operation im Krankenhaus noch bei einer Aufnahme im Pflegeheim. Wer sich aus freien Stücken für eine Patientenverfügung entscheidet, sollte sich Zeit nehmen nachzudenken, in welcher Situation er wie behandelt werden will. Je konkreter die Formulierung, desto besser die Orientierung für alle Beteiligten. Ich rate auch dazu, vorhandene Patientenverfügungen regelmäßig zu aktualisieren. Im Ernstfall geht es ja darum, ob die Verfügung den aktuellen Willen wiedergibt. Ist sie Jahrzehnte alt, können Zweifel aufkommen. Darum ist es gut, das Papier etwa alle zwei Jahre durchzulesen und mit einer kurzen Notiz klarzustellen, ob und wie es weiter gelten soll. Damit die Verfügung - auch wenn es schnell gehen muss - zur Hand ist, sollte man einen Hinweis darauf bei sich tragen, dass es sie gibt und wo sie zu finden ist. Ich empfehle außerdem, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den niedergelegten Willen zu Geltung bringen kann. Mit ihr sollte man die Verfügung besprechen, damit klar ist, was gemeint ist. Weitergehende Ratschläge, Textbausteine und Formulierungshilfen gibt unsere Informationsbroschüre, die kostenlos beim Bundesjustizministerium bestellt werden kann", erläuterte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Kommt es danach zur Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen, sind Betreuer und Bevollmächtigter an die Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen. Es gibt keine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt.

Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden. Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.

Die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen bei Entscheidungsunfähigen wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch angezeigt ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.

Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Gerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen die Entscheidungen vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Wer sich für eine Patientenverfügung entscheidet, findet Hilfestellungen in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre "Patientenverfügung". Sie enthält allgemeine Empfehlungen, sorgfältig erarbeitete Textbausteine für die Formulierung der individuellen Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung. Die Broschüre kann unter www.bmj.de/patientenverfuegung elektronisch abgerufen oder kostenlos bestellt werden.

Informationen zu der Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit der Durchsetzung der Patientenverfügung und/oder mit anderen Aufgaben zu betrauen, enthält die Broschüre "Betreuungsrecht". Sie informiert ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsrechts und gibt im Anhang konkrete Hinweise, wie man für den möglichen Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die sogenannte Vorsorgevollmacht eingegangen. Erläutert wird auch die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung zu bestimmen, wer im Ernstfall zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden soll. Konkrete Formulierungsvorschläge runden das Angebot ab. Die Broschüre kann unter http://www.bmj.de/betreuungsrecht abgerufen oder bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

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PATIENTENVERFÜGUNG - Mein Wille geschehe

Beitrag von Presse » 30.08.2009, 06:52

PATIENTENVERFÜGUNG
Mein Wille geschehe
Ärztliche Beratung ist gefragt. Die Krankenkassen zahlen dafür nicht.


VON ANCHALEE RÜLAND

Nach fünf Jahren Debatte tritt am 1. September das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Künftig müssen sich Ärzte streng nach dem schriftlich niedergelegten Willen eines Patienten richten, wenn es um die Frage geht, in welchen medizinischen Notlagen keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr gewünscht sind.
... (mehr)
http://www.merkur.de/2009_35_Mein_Wille ... no_cache=1

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Patientenverfügung: Gesetzesänderung

Beitrag von Presse » 30.08.2009, 06:56

Patientenverfügung: Gesetzesänderung
Zum 01.09. 2009 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach Patientenverfügungen für Ärzte bindend sein werden. Dennoch wird nicht jede Verfügung umgesetzt, denn Experten schätzen, dass ein Viertel von zehn Millionen Erklärungen nicht präzise formuliert ist. ARD-Ratgeber Recht rät, beim Erstellen einer Patientenverfügung einen Juristen hinzuzuziehen und sie durch einen Notar beurkunden zu lassen.
(mehr: http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 29_3.phtml )

Quelle: Mitteilung vom 29.8.2009
WDR Fernsehen
ARD-Ratgeber Recht
50600 Köln
Tel.: (02 21) 220-2289
Fax: (02 21) 220-4215
Mail: ard-ratgeberrecht@wdr.de
Home: http://www.ratgeberrecht.de

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Gesetz zur Patientenverfügung - Webfehler

Beitrag von Presse » 30.08.2009, 07:00


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"Webfehler" in Neuregelungen zu Patientenverfuegun

Beitrag von Presse » 31.08.2009, 07:16

Warnung vor "Webfehler" in Neuregelungen zu Patientenverfuegungen: Fachverbaende empfehlen ergaenzende Vorsorgevollmacht

Berlin (ALfA). Am 1. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfuegungen in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfuegungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Fachorganisationen warnten anlaesslich des Inkrafttretens der Gesetzesaenderungen, eine Verfuegung ohne gleichzeitige Benennung eines Bevollmaechtigten abzufassen. "Jede Patientenverfuegung ist nach kuenftiger Rechtslage nichts anderes als ein Himmelfahrtskommando, wenn nicht gleichzeitig ein Bevollmaechtigter benannt wird", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung am 28. August. Ursache dafuer sei ein "folgenschwerer Webfehler im Gesetz". Das Gesetz schreibe naemlich vor, dass der in einer Vorausverfuegung niedergelegte Wille eines Patienten immer von einem Bevollmaechtigten oder Betreuer ermittelt wird. "Aber was ist, wenn kein Bevollmaechtigter benannt oder kein Betreuer bestellt ist? ", fragt Brysch. Hier gebe das Gesetz keine Antwort fuer die Praxis. "Die einzige Moeglichkeit ist in einem solchen Fall, dass ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer einsetzt. Das kann dauern. Und bestellt wird dann in aller Regel ein Berufsbetreuer, der den Patienten ueberhaupt nicht kennt", kritisierte Brysch. Unter diesen Bedingungen eine Vorsorgevollmacht lediglich zu empfehlen, wie es Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview mit der Deutschen Presseagentur dpa juengst getan habe, sei "skandaloese Augenwischerei" der Justizministerin und verkenne den Ernst der Lage. "Das Gesetz schafft einen haltlosen Zustand fuer Betroffene, Angehoerige und Aerzte, die sich in juristischen Dschungel begeben, wenn sie gemeinsam mit Angehoerigen, die nicht bevollmaechtigt sind, nach einer gangbaren Loesung suchen. Frau Zypries und Herr Stuenker sind aufgefordert, zu antworten", so Brysch.

Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), der Dachverband von nahezu 1000 Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland, betonte die Wichtigkeit, einen Bevollmaechtigten zur Durchsetzung des Patientenwillens zu benennen. Denn gesetzlich seien Ehepartner oder auch andere Familienangehoerige nicht automatisch befugt, fuer den Betroffenen zu entscheiden. Insgesamt seien die neuen Regelungen zu Patientenverfuegungen zwar eine Verbesserung. "Leider hat der Gesetzgeber weder eine Beratungspflicht noch - was wesentlich wichtiger gewesen waere - einen Beratungsanspruch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeraeumt", erklaerte Prof. Dr. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg, Rechtsanwalt und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des DHPV, in einer Pressemitteilung vom 28. August. Ein Beratungsgespraech zu fuehren, sei in jedem Fall zu empfehlen, denn die Anweisungen in einer Patientenverfuegung muessen so konkret wie moeglich formuliert werden, so Klie.

Qualitaetscheck Patientenverfuegungsberatung

Im Hinblick auf eine Beratung beim Abfassen einer Patientenverfuegung hat die Deutsche Hospiz Stiftung am 27. August einen "Qualitaetscheck Patientenverfuegungsberatung" veroeffentlicht, mit der gute von schlechten Angeboten unterschieden werden koennen. Zehn Fragen sollen helfen, sich im Vorfeld einen Ueberblick zu verschaffen. "Wir haben leider die Erfahrung machen muessen, dass die Menschen diese Orientierung brauchen", erklaerte Eugen Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung. Denn einige Beratungsangebote seien "Geldschneiderei". Nicht einmal wer sich zur Beratung an einen Arzt wendet, sei auf der sicheren Seite. Der Virchow-Bund hatte kuerzlich empfohlen, fuer eine Patientenverfuegungsberatung 235,95 Euro zu berechnen (siehe ALfA-Newsletter 31/09 vom 08.08.2009). "Das ist selbst der BundesAerztekammer zu viel", so Brysch. Dabei sei nicht einmal Qualitaet garantiert. "Um sicher zu gehen, dass sie eine gute und nicht ueberteuerte Beratung erhalten, muessen die Menschen vorher die richtigen Fragen stellen. Etwa: Hat der Berater ausreichend Erfahrung? Nimmt er sich genuegend Zeit? Verfasst er eine individuelle Verfuegung oder benutzt er lediglich Textbausteine? Ist er auch an der Seite des Patienten, wenn es im Krisenfall darauf ankommt, die Verfuegung durchzusetzen? Und: Wo koennen ueberall zusaetzliche Kosten versteckt sein?"

Der "Qualitaetscheck Patientenverfuegungsberatung" kann im Internet auf der Webseite der Deutschen Hospiz Stiftung kostenlos herunter geladen oder per Post zugeschickt werden. Zu allen Fragen rund um das Thema Patientenverfuegung und den Neuregelungen hat auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband eine Handreichung erstellt, die zu den wesentlichen Punkten des Gesetzes Stellung nimmt, auch zu den Grenzen von Patientenverfuegungen. Auf zwoelf Seiten werden darin Fragen gestellt und beantwortet. Die Handreichung und weiteres Material ist auf der Webseite des Verbandes abrufbar bzw. kann dort angefragt werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz bietet ebenfalls umfangreiches Material zu Patientenverfuegungen und Vorsorgevollmachten. So wurde eine Informationsbroschuere aktualisiert und steht kostenlos als Download bzw. zur Bestellung bereit. Dazu gibt es zahlreiche ergaenzende Formulare.

Weitere Informationen:

"Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfaehig bin?"
Informationsbroschuere vom Bundesministerium der Justiz zu Patientenverfuegung sowie weiterfuehrende Materialien und Formulare unter dem Navigationspunkt "Betreuungsrecht" unter "Publikationen"
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikation ... ng_oe.html

Deutsche Hospiz Stiftung
Dort gibt es den "Qualitaetscheck Patientenverfuegungsberatung" und einen "12-Punkte-Check zur Pruefung von Vorsorgedokumenten"
http://www.hospize.de/service/patientenverfuegung.html

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband
Dort gibt es die Handreichung zu den Neuregelungen bei Patientenverfuegungen und den Gesetzestext.
http://www.hospiz.net/sapv/patientenverfuegung.html

Nach Neuregelung zu Patientenverfuegungen: Gesteigerter Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten fuer Patienten
ALfA-Newsletter 31/09 vom 08.08.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 4609fafa3b

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de

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Webfehler ... beim Gesetz zur Patientenverfügung

Beitrag von Anja Jansen » 31.08.2009, 07:51

Webfehler / Unsicherheiten beim Gesetz zur Patientenverfügung

Guten Morgen,
angeblich sollte das Gesetz zur Patientenverfügung endgültig Rechtssicherheit bringen. Was ich aber hier lese und auch sonst höre, zeugt davon, dass eigentlich nichts sicherer geworden ist. Es wird u.a. bereits jetzt von Webfehlern im Gesetzgebungsverfahren gesprochen.
Das sind keine guten Zeichen!
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht ... Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 01.09.2009, 07:30

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Patientenverfügungen: Jedes Wort zählt

Beitrag von Presse » 02.09.2009, 08:27

Patientenverfügungen: Jedes Wort zählt
Am Dienstag ist das neue Gesetz zu Patientenverfügungen in Kraft getreten. Einige atmen auf, andere warnen vor Tücken. "Ich will nicht an Schläuchen hängen" reicht nicht.
http://www.tagesspiegel.de/politik/Pati ... 71,2888098
Quelle: Tagesspiegel

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Die neue Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 02.09.2009, 08:46

Die neue Patientenverfügung
Informationen aus dem Beitrag von Ulla Foemer

Ab 1. September 2009 gilt das "Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen". Es schafft für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit. An Schläuchen zu hängen, nur noch von Maschinen am Leben gehalten zu werden, das ist für die meisten Menschen eine Horrorvorstellung. Bisher konnte man das nicht verhindern. So genannten Patientenverfügungen waren rechtlich nicht verbindlich. Das ändert sich am 1. September 2009. Jetzt gilt der Wille des Patienten. Sollte der Arzt daran zweifeln, ob der Patient wirklich eine bestimmte Behandlung wünscht oder untersagt, dann muss er das schriftlich begründen. Letztlich entscheidet das Vormundschaftsgericht, wenn Betreuer und Arzt unterschiedlicher Auffassung darüber sind, wie die Patientenverfügung genau zu verstehen ist.
.... (mehr)
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/528638.phtml

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Patientenverfügung - Zypries rät zu Vorkehrungen

Beitrag von Presse » 05.09.2009, 13:24

Patientenverfügung - Zypries rät zu Vorkehrungen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rät zu Vorkehrungen für den Notfall und hat allen Erwachsenen empfohlen, eine Patientenverfügung abzuschließen. Laut Schätzungen haben bereits bis zu neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung. ...
Deshalb empfahl Zypries auch, neben der Patientenverfügung auch Bevollmächtigte zu bestellen – einen Gesundheits-Bevollmächtigten für die Beratung mit den Ärzten und gegebenenfalls auch einen Rechtsbevollmächtigten. ...
(mehr)
http://www.focus.de/politik/weitere-mel ... 31320.html

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