Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Patientenautonomie nicht einschränken

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2009, 14:36

Meine Statements zum PV-Gesetz-Entwurf wurden im Interesse der Patientenautonomie abgegeben. Dabei mahne ich eine "ganzheitliche" Sicht an und habe daher für ein Patientenrechtegesetz plädiert (seit vielen Jahren). Die jetzigen Gesetzesvorschläge helfen nicht entscheidend weiter.

MfG
Werner Schell
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"Überregulierung" der Patientenverfügung vermeiden

Beitrag von Presse » 04.06.2009, 14:31

Eine "gesetzliche Überregulierung" der Patientenverfügung vermeiden
Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Gegen eine "gesetzliche Überregulierung" der Patientenverfügung wenden sich 37 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), sowie die frühere Vizepräsidentin des Parlaments, Renate Schmidt (SPD), und ein Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem gemeinsamen Antrag (16/13262 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613262.pdf ). Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum habe gezeigt, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung "weder notwendig noch überzeugend möglich" sei, argumentiert die Abgeordnetengruppe. Die Praxis zeige, dass vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führe.

Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu treffen, sei verständlich, heißt es in der Vorlage. Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung liege aber darin, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erste Jahre später eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab entscheidbar sei. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts, medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium seien nicht vorhersehbar.

Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter Rechtsprechung hat sich nach Ansicht der 39 Parlamentarier bewährt. Für die Ärzteschaft schüfen die vorliegenden Richtlinien des Bundesärztekammer zu ärztlichen Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten Patientenwillen, befinden die Abgeordneten.

Quelle: Mitteilung vom 4.6.2009
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36191
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Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 04.06.2009, 15:46

"Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter Rechtsprechung hat sich nach Ansicht der 39 Parlamentarier bewährt. Für die Ärzteschaft schüfen die vorliegenden Richtlinien des Bundesärztekammer zu ärztlichen Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten Patientenwillen, befinden die Abgeordneten", so aus der o.a. PM zitiert.

Tja - was soll man/frau noch dazu sagen? Die Parlamentarier sind im Begriff, ein Stück aus dem Tollhaus zu schreiben, so dass sich offensichtlich der Vorhang in dem letzten Akt des Dramas schließt.

Allen sachverständigen Expertisen zum Trotz wird in unerträglicher Weise die Notwendigkeit eines Gesetzes in Zweifel gezogen.

Ich weiß zwar nicht, woher die Erkenntnis einer "gefestigten Rechtsprechung" stammt - aber hierauf kommt es eigentlich auch nicht an, denn die Parlamentarier schauen lieber in die "Glaskugel", denn dass diese sich an der Realität orientieren. Die Frage eines Patientenverfügungsgesetzes ist nicht (!) in die Beliebigkeit einzelner Parlamentarier gestellt und allein der Hinweis auf die Richtlinien der BÄK beruhigt hier keinesfalls. Nicht die BÄK oder eine sonstige Ärztekammer ist hier zur "Rechtssetzung" befugt, sondern der Gesetzgeber, mal ganz abgesehen davon, dass etwa in Berlin das geltende Berufsrecht (§ 16 II) verfassungswidrig ist!

Mit Verlaub - irgendwann reicht es dann aber auch mit nicht haltbaren Initiativen der Abgeordneten.

Allen Parlamentariern bleibt es vorbehalten, keine Patientenverfügung aufzusetzen und sich an dem orientieren, was der Präsident der BÄK sinngemäß formuliert hat: ich möchte nach den Grundsätzen der BÄK behandelt werden.
Auch können die Parlamentarier das "Leid" annehmen und so vielleicht auch lernen, die "Freiheit" zu kosten. Gerne können Sie darauf vertrauen, dass ihnen eine "liebende Hand" entgegengestreckt" wird und alle "Pein und Schmerz" genommen wird. Auch dürfen sie aus der Präambel des Grundgesetzes für sich in besonderer Verantwortung vor Gott ihre Gewissensentscheidung ausrichten.

Nicht dürfen die Parlamentarier hingegen aber uns das Recht versagen, selbstbestimmt zu sterben, auch wenn wir nicht (!) an einer unheilbaren Krankheit leiden. Mit Verlaub - die Vorhersehbarkeit des medizinischen Fortschritts ist ebenso unbeachtlich wie die Suche nach einer "Lebensqualität" im Krankheitsstadium.

Diejenigen, die ihre Krankheit und den Krankheitsprozess nicht annehmen wollen, dürfen hierüber selbstverständlich ohne unsere wohlmeinenden Abgeordneten entscheiden!

Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass innerhalb weniger Tage eine langjährige und zuweilen intensiv geführte Debatte auf ein "Stammtischniveau" zurückgeführt wird, dass nahezu unerträglich ist.

Lieber ein "schlechtes" Gesetz als gar keines! So wird zumindest im Zweifel der Weg zum BVerfG geebnet.
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Patientenverfügung noch ohne Rechtsgrundlage

Beitrag von Presse » 05.06.2009, 11:14

Stünker: Patientenverfügung noch ohne Rechtsgrundlage
SPD-Politiker fordert Rechtssicherheit für Patienten


Joachim Stünker im Gespräch mit Friedbert Meurer

Joachim Stünker, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält ein Gesetz zur Patientenverfügung für dringend notwendig. In einer solchen existenziellen Frage müssten die Menschen Rechtssicherheit haben, dass ihr letzter Wille auch befolgt werde.
.... (mehr)
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... lf/972613/

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Achtung und Durchsetzung des Patientenwillens

Beitrag von Marlene Böttinger » 05.06.2009, 12:27

Nachdem ich das Interview mit Herrn Stünker gelesen habe, bin ich weiter der Meinung, dass wir ein Gesetz nicht benötigen. Was Herr Stünker so erzählt, ist vorsichtig gesagt, auch reichlich "dünn". Rechtliche Klarheit haben wir schon jetzt. Herr Stünker gaugelt uns vor, mit einem PV-Gesetz wären alle Probleme vom Tisch. Ich denke, dass es mit oder ohne Gesetz bei den beschriebenen Durchsetzungsproblemen bleibt. Es müssen daher Aktivitäten erörtert und in Gang gebracht werden, die Achtung und Durchsetzung klar formuliertes Patientenverfügung zu gewährleisten.

M.B.
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Beitrag von Lutz Barth » 05.06.2009, 14:30

Guten Tag, Frau Böttinger.

Mit Verlaub - "rechtliche Klarheit" haben wir eben nicht und dies wird durch eine nahezu unüberschaubare Zahl an sachverständigen Expertisen belegt.

Erstaunlich ist, dass im Zweifel für eine rechtliche Absicherung von "Autonomie" gestritten wird, z.B. die Forderung nach "öffentlich-rechtlichen", subjektiven Ansprüche des Alterspatienten, die in der Charta verbürgt sind, die allerdings sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben. Die "Charta" übernimmt die Funktion einer ethischen Leitlinie, deren Ansprüche sich bereits aus dem Gesetz (!) ergeben. Insofern wäre hier ein rechtlicher Normierungsbedarf nicht gegeben.

Das Selbsbestimmungsrecht, dass sich in einer Patientenverfügung artikuliert, entbehrt derzeit allerdings einer gesetzlichen Grundlage und ist darauf angewiesen, dass die zur Entscheidung berufenen Richter ein rechtes Augenmaß haben. Die Judikate hingegen belegen eindrucksvoll, dass ein Sterben vielfach erst nach mehreren Gerichtsinstanzen möglich ist.

Entscheidend ist allerdings der Vorbehalt des Gesetzes! Grundrechtliche Schutzverpflichtungen des Staates müssen hier konkretisiert werden und da muss man/frau sich des Gesetzes bedienen.

Auf Dauer sind die Gerichte nicht legitimiert, hier "gesetzesvertretendes Richterrecht" zu produzieren.

Abermals mit Verlaub: Dies lernen Jurastudenten bereits in den ersten Semestern und da ist es mehr als ärgerlich, wenn in der öffentlichen Debatte der Eindruck geschürt wird, als sei die Ausprägung der grundrechtlichen Schutzverpflichtung in das Belieben irgendwelcher Politiker gestellt, die sich der "Leermeinung" des Laientums anschließen.

Unter Juristen gibt es darüber keinen ernsthaften Disput, mal von wenigen Stimmen abgesehen. Gerade diese "ablehnenden Stimmen" belegen allerdings eindeutig, dass hier die Juristen sich nicht auf einen fachlichen Diskurs einlassen, sondern vielmehr sich als Missionare generieren und nach einem phantasievollen Blick in die "Glaskugel" uns mit ihren Botschaften konfrontieren, die nun allerdings wenig mit dem "Recht" gemein haben.

Der Wertediskurs ist ein "Kulturkampf" im wahrsten Sinne des Wortes und hat wenig mit einer fachlichen Debatte gemein; ein Blick in das Gesetz oder die Rechtsprechung des BVerfG erleichtert hier - auch manchem Juristen - die Rechtsfindung.

Insofern ist es unerträglich, wenn sich u.a. namhafte Vertreter etwa der Ärzteorganisationen oder Kirchen zu Worte melden und über zentrale Grundrechte "philosophieren", ohne auch nur im Ansatz hierzu die umfangreiche Literatur und den Meinungsstand innerhalb der Rechtswissenschaft zur Kenntnis genommen zu haben.

Der Antrag von Hüppe ist und bleibt eine Insolvenzerklärung allen ersten Ranges und es bleibt zu hoffen, dass sich die anderen Abgeordneten von solchen Hiobsbotschaften nicht beeindrucken lassen.

Mfg.
Lutz Barth
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esetzliche Regelung zu Patientenverfügungen nötig?

Beitrag von Presse » 07.06.2009, 12:49

Brauchen wir eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen?

„Patient Verfügung / Gesetzliche Regelung droht nach jahrelanger Debatte wegen eines Verfahrensstreits zu scheitern“ von Rainer Woratschka

... (mehr)
http://www.tagesspiegel.de/meinung/lese ... 44,2816423

Leserbrief
Katrin Göring-Eckardt (Grüne),
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags
und Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Druck 7.6.2009

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Patientenautonomie am Lebensende

Beitrag von Rob Hüser » 07.06.2009, 13:24

WernerSchell hat geschrieben: ... Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig - Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert ....
Hallo Forum,

ich neige auch nach all dem Hick-Hack dazu anzuraten, kein PV-Gesetz zu beschließen.

Wenn aber ein Gesetz, dann bitte nur sinngemäß folgender Text:

Der Patientenwille ist oberstes Gesetz (Patientenautonomie), auch am Lebensende. Patientenverfügungen sind (schriftlich oder mündlich) für jedermann (also auch für die Gesundheitsberufe) ohne jegliche Reichenweitenbeschränkung verbindlich.
Ein auf dem Patientenwillen beruhender Behandlungsabbruch ist keine aktive Sterbehilfe.
Eine rechtliche oder medizinische Beratung vor Erstellung einer Patientenverfügung mag sinnvoll erscheinen, ist aber für die Wirksamkeit nicht Voraussetzung.


Im Übrigen halte ich auch sehr viel davon, alsbald ein Patientenrechtegesetz zu beschließen. Darin wären die Regelungen zur Patientenverfügung gut aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Rita Reinartz
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Beitrag von Rita Reinartz » 07.06.2009, 16:56

Meine Meinung:

Wenn es ein PV-Gesetz geben soll oder gar muss, dann müssen auch umfänglich alle in den vergangenen Jahren angesprochenen Streitfragen geklärt werden. Wenn auch nur ein unklarer Themenbereich offen bleibt, wäre auch mit Gesetz neuer Streit vorprogrammiert. Es macht daher keinen Sinn, dass man, um eine Mehrheit zu bekommen, Texte ständig verwässert und abspeckt. Da bleibt nicht viel Substanz über.
Daher bin ich gegen ein Gesetz auf der Basis der jetzt vorliegenden "Rest"-Entwürfe.
Die rechtlichen Probleme um die "Patientenverfügung" werden sehr anschaulich und abwägend erörtert in dem Buch von M.W. Schnell - siehe unter
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/pa ... egung2.php
Ich plädiere dann eher auch dafür, ein umfängliches Medizinrechtegesetz / Patientenrechtegesetz zu konzipieren.

Rita Reinartz
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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PV-Gesetz - Medienkritik und die Abgeordneten

Beitrag von Presse » 08.06.2009, 05:57

Medienkritik geht nicht spurlos an Abgeordneten vorbei

Die zum 18. 5. 2009 angekündigte Parlamentsentscheidung zum Patientenverfügungs-Gesetz war - wie berichtet - kurzfristig abgesetzt worden. Wegen Problemen bei den Abstimmungsmodalitäten.

Die Aktion Lebensrecht für Alle ALFA e. V. (welche selbst das Scheitern der Gesetzgebung für wünschenswert hält) schreibt dazu in ihrem Newsletter:

„In den Medien wurde in Kommentaren die Absetzung der Debatte und Abstimmung über eine Patientenverfügungsregelung überwiegend scharf kritisiert. Hauptsächlich wurde den Abgeordneten vorgeworfen, unfähig zu sein, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio erhob in der FAZ den Vorwurf, ` die Politik versagt vor dem Sterben`, die Süddeutsche Zeitung sprach von `peinlichem Geschacher`, die Financial Times Deutschland erläuterte ausführlich, `wie der vorletzte Wille erstickt wird´.... "

Medien machen Dampf, Patienten-Organisationen mobilisieren

Das geht auch an Abgeordnete natürlich nicht spurlos vorbei, die bisher das Thema noch gar nicht als solches erkannt hatten. Eine ungeahnte Dynamik ist in die Debatte zum PV-Gesezt gekommen - 10 Tage vor der nun auf den 18. Juni vertagten Abstimmung.
Die Medien machen weiter Dampf. Die BILD-Zeitung will rund um den 18.6. eine tägliche Serie zum Thema bringen. Gesucht werden dazu u. a. Personen, die über verzweifelte Schicksale berichten, in denen eine Patientenverfügung gegenüber Heim oder Klinik nicht durchsetztbar war. Wer sich dazu berufen fühlt, kann sich an die - auf ergreifende Gesundheits-Themen spezialisierte - Journalistin Sarah Majorczyk wenden. (Redaktion BILD Leben & Wissen, Tel: 030 259176-865, sarah.majorczyk@bild.de)

In der Debatte scheinen nicht länger die Unterscheidungslinie zwischen den einzelnen Entwürfen (incl. ihrer Modifikationen durch diverse Änderungsanträge) zu verlaufen. Sondern zwischen denjenigen, die überhaupt ein Gesetz wollen und jenen, die es verhindern wollen. Zu letzteren gehören die Kirchen, der Präsident der Bundesärztekammer, „Lebensschützer" und im Parlament eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (was die Abstimmungsmodalitäten besonders kompliziert macht). Zu den Befürworter zählen jetzt große Wohlfahrts- und Sozialverbände, die sich teils in letzter Minute dazu bekannt haben (wie der DPW).

Und mit einer nach eigenen Angaben stark „in Schwung gekommenen" Kampagne von über 1000 Nutzern täglich ruft die Deutsche Hospizstiftung dazu auf, Abgeordnete anzuschreiben. Dem will sich auch die Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes nicht verschließen. Sie hat hier für diejenigen, die sich noch einmischen möchten, eine Seite zusammengestellt:
http://www.patientenverfuegung.de/2009- ... -pv-gesetz

Was mit und ohne PV-Gesetz gilt

Richtig ist und bleibt: Rechtliche Klarheit haben wir - v. a. durch den BGH-Beschluss von 2005 - schon jetzt. Allerdings ist in der Öffentlichkeit nicht zuletzt durch die Parlamentsquerelen der (falsche) Eindruck entstanden ist, dass die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen heillos umstritten wäre.
Niemand sollte sich vorgaukeln lassen, mit einem PV-Gesetz wären alle Probleme vom Tisch. Mit oder ohne Gesetz bleibt es bei Auslegungs- und Durchsetzungsproblemen, die in der Natur der Sache liegen (prognostische Unsicherheit, zu weit oder zu eng gefasster PV-Verfügungstext, nicht vorhersehbare Situation usw.) In der Praxis müssen mehr Aktivitäten in Gang werden, welche die (vorsorgliche) Selbstbestimmung als Prozess begreifen.
http://www.patientenverfuegung.de/ziele-des-hvd
Nur so kann die Achtung vor dem Patientenwillen und die Durchsetzung einer klar formulierten Patientenverfügung gewährleisten werden.

Ein Patientenverfügungsgesetzt, welches Überregulierungen vermeidet, ist diesem Anliegen sehr förderlich. Wer sich prinzipiell gegen eine gesetzliche Regelung ausspricht, setzt sich dem nahe liegenden Verdacht aus, das Rad der bestehenden Rechtslage zurückdrehen zu wollen.

(Von Gita Neumann)

Quelle: Mitteilung vom 7.6.2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Ratlosigkeit der Parlamentarier zu Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 08.06.2009, 17:01

Arzt, Patient und Sterben
Ratlosigkeit der Parlamentarier zu Patientenverfügungen: Das Unregelbare lässt sich juristisch nicht regeln.


Robert Leicht

Ich halte sehr viel vom Instrument der Patientenverfügung und der Möglichkeit, auch in den letzten Lebensphasen einen Rest der Selbstbestimmung zu wahren. Von dem Versuch, die Praxis der Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln, habe ich allerdings nie viel gehalten.
... (mehr)
http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2817310

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Politisches Gerangel geht weiter

Beitrag von ProPflege » 10.06.2009, 16:09

Gesetz zu Patientenverfügungen – Politisches Gerangel geht weiter
Bericht in Zeitschrift „CAREkonkret“ vom 05.06.2009 mit Statement von Werner Schell hier
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 050609.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Rütteln am Tötungstabu

Beitrag von Presse » 10.06.2009, 18:51

Rütteln am Tötungstabu
Nach jahrelangem Ringen will der Bundestag über den Umgang mit dem Willen schwerkranker Patienten entscheiden. Der Ausgang der Debatte ist ungewiss
Anfang Mai forderte der Augsburger Weihbischof Anton Losinger den Deutschen Bundestag zu einer Unterlassungshandlung auf. Statt für einen der drei aus seiner Sicht „unzureichenden Entwürfe“ zu stimmen, sollten die Abgeordneten in Sachen Patientenverfügung die Dinge beim Alten belassen: „Lieber kein Gesetz“, so seine Forderung, „als ein schlechtes Gesetz“.
.... (mehr)
http://www.freitag.de/politik/0924-pati ... hwerkranke

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Entwürfe zur Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 11.06.2009, 12:16

Sitzung des Deutschen Bundestages am 18.06.2009 - aus der Tagesordnung:

Patientenverfügung: Gegen 14.30 Uhr stimmt der Bundestag über verschiedene Entwürfe zur Patientenverfügung namentlich ab. Zahlreiche Abgeordnete von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke fordern mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten (16/8442).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
Außerdem solle der Wille des Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung beachtet werden. Laut einem Entwurf von Abgeordneten aus Union, SPD, FDP und von den Grünen soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der Betroffene eine umfassende Beratung in Anspruch genommen hat und die Verfügung vom Notar beurkundet wurde (16/11360).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
Als gültige Patientenverfügung sollen künftig sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein, heißt es in einem Gesetzentwurf (16/11493),
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
der unter anderem von den Abgeordneten Wolfgang Zöller und Dr. Hans-Georg Faust (beide CDU/CSU), Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke) auf den Weg gebracht wurde.

Quelle: Mitteilung betr. Vorschau vom 11.6.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/

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Ärzte gegen Regeln für Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 11.06.2009, 16:22

Ärzte gegen Regeln für Patientenverfügungen

Berlin (dpa) - Kurz vor den entscheidenden Bundestags-Beratungen hat die Bundesärztekammer eindringlich vor einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen gewarnt. «Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt», heißt es in einem Schreiben der Spitze der deutschen Ärzteschaft an Unions- Fraktionschef Volker Kauder (CDU), das der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt. Die Ärzte plädieren für den Verzicht auf das Gesetz.
Kauder unterstützt diese Position in seiner Antwort ausdrücklich, obwohl von Spitzenpolitikern seiner Fraktion gleich zwei Gesetzentwürfe eingebracht worden sind. .....(mehr)
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=773

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