Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
Moderator: WernerSchell
Kompliziertes Gesetz schafft keine Klarheit
Kompliziertes Gesetz schafft keine Klarheit, sondern stiftet Verwirrung
Statement von BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur Bundestagsdebatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen:
Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu überfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.
Wir raten dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 21.1.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 75.77.6923
Statement von BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur Bundestagsdebatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen:
Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu überfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.
Wir raten dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 21.1.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 75.77.6923
Bundestag berät neue Gesetzentwürfe
Patientenverfügungen: Bundestag berät neue Gesetzentwürfe
Mittwoch, 21. Januar 2009
Berlin – In der seit fünf Jahren andauernden Debatte über Patientenverfügungen hat der Bundestag am Mittwoch zwei weitere Gesetzentwürfe beraten. Der Entwurf einer parteiübergreifenden Gruppe um die Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) sieht vor, dass auch mündliche Patientenverfügungen gültig sein sollen. Wichtig sei es, den Willen des Patienten zu respektieren, sagte Zöller im Bundestag. Wer sich nicht mehr schriftlich habe äußern können, dessen mündliche Erklärungen müssten berücksichtigt werden.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35135
Mittwoch, 21. Januar 2009
Berlin – In der seit fünf Jahren andauernden Debatte über Patientenverfügungen hat der Bundestag am Mittwoch zwei weitere Gesetzentwürfe beraten. Der Entwurf einer parteiübergreifenden Gruppe um die Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) sieht vor, dass auch mündliche Patientenverfügungen gültig sein sollen. Wichtig sei es, den Willen des Patienten zu respektieren, sagte Zöller im Bundestag. Wer sich nicht mehr schriftlich habe äußern können, dessen mündliche Erklärungen müssten berücksichtigt werden.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35135
Vernünftige Einigung zum PV-Gesetz rückt näher
Vernünftige Einigung zum PV-Gesetz rückt näher
Scheinbar wird das Thema immer mehr zerredet und bleibt weiter über Fraktionsgrenzen hinweg weiter sehr strittig. Doch tatsächlich zeichnet sich nach der heutigen Bundestagsdebatte möglicherweise eine Einigung über ein vernünftiges Patientenverfügungsgesetzt im 1. Halbjahr 2009 ab.
Stimmen der Zuversicht:
Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch, der den Stünker-Entwurf mitträgt, sagte heute im Bundestag, die Bürger warteten jetzt seit fünf Jahren auf eine Entscheidung. "Jetzt ist genug der Blockade, und jetzt muss entschieden werden." Er sei „ausgesprochen zuversichtlich", dass man die beiden Geseztentwürfe, die eine weitreichende Verbindlichkeit solcher Erklärungen vorsehen, zusammenführen könne. Denn sie unterschieden sich nur im Detail. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU), der den anderen dieser beiden Gesetzentwürfe initiiert hat, sprach von einem „möglichen Kompromiss".
Ein dritter Gesetzentwurf, der hingegen die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen strengen Vorgaben und hohen formellen Hürden unterwerfen will, stößt auf größeren Widerstand. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte im ARD-Morgenmagazin diesen Vorschlag, der von Wolfgang Bosbach (CDU) u. a. im Namen des Lebensschutzes vertreten wird. Mit diesem, so Zyopries, würde das Selbstbestimmungsrecht der Bürger „sehr stark beschnitten" (siehe Filmbeiträge unten).
Filmbeiträge heute, 21.1. im ARD-Morgenmagazin zum Tagesthema Patientenverfügung (PV):
Auch Bundesjustizministerin Zypries zeigt sich „sehr optimistisch", dass die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Verabschiedung eines PV-Gesetzes bald zustande kommt.
In der selben Sendung: Der Fall Günther Marquardt / Patientenverfügung mit Füßen getreten (Anmerkung: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nicht nur - wie im Beitrag versehentlich erwähnt - auf „fahrlässige", sondern viel mehr auf „vorsätzliche" Körperverletzung erkannt!).
Kommentar u. a. zum Fall von Gita Neumann, Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes
Alle Filmbeiträge hier:
http://mediathek.daserste.de/daserste/s ... eId=435054
Neben dem Humanistischen Verband Deutschlands hat sich heute auch der Sozialverband Deutschlands für den Stünker-Entwurf ausgesprochen. Siehe: http://www.sovd.de/1435.0.html
Weitere Meldungen zur heutigen Bundestagsdebatte
<< Berlin - Nach fünf Jahren Debatte rückt eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung näher, mit der man Behandlungswünsche für den Notfall vorab festlegen kann. Der Bundestag beriet am Mittwoch in einer emotionalen ersten Lesung zwei verschiedene Gesetzentwürfe, über die ohne die üblichen Fraktionszwänge entschieden werden soll. Noch sind die Abgeordneten aber uneins ... >>
Quelle und mehr: http://www.net-tribune.de/article/210109-239.php
<< Der Bundestag debattierte am Mittwoch in Berlin über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zu dem Thema. Insbesondere der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) stieß dabei auf heftige Kritik. ... Der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer bezeichnete den Entwurf als «Beschäftigungsprogramm» für Notare. Der FDP-Politiker Michael Kauch sprach von einer Überregulierung. Wer die Formalia nicht einhalte, werde gegen seinen Willen «zwangsbehandelt». Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) mahnte, es lasse sich nicht alles bis ins Letzte regeln. «Sterben ist eben nicht normierbar», betonte er. .. >>
Quelle und mehr: http://www.news-adhoc.com/streit-um-pat ... 012116235/
Quelle: Mitteilung vom 21.1.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Scheinbar wird das Thema immer mehr zerredet und bleibt weiter über Fraktionsgrenzen hinweg weiter sehr strittig. Doch tatsächlich zeichnet sich nach der heutigen Bundestagsdebatte möglicherweise eine Einigung über ein vernünftiges Patientenverfügungsgesetzt im 1. Halbjahr 2009 ab.
Stimmen der Zuversicht:
Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch, der den Stünker-Entwurf mitträgt, sagte heute im Bundestag, die Bürger warteten jetzt seit fünf Jahren auf eine Entscheidung. "Jetzt ist genug der Blockade, und jetzt muss entschieden werden." Er sei „ausgesprochen zuversichtlich", dass man die beiden Geseztentwürfe, die eine weitreichende Verbindlichkeit solcher Erklärungen vorsehen, zusammenführen könne. Denn sie unterschieden sich nur im Detail. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU), der den anderen dieser beiden Gesetzentwürfe initiiert hat, sprach von einem „möglichen Kompromiss".
Ein dritter Gesetzentwurf, der hingegen die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen strengen Vorgaben und hohen formellen Hürden unterwerfen will, stößt auf größeren Widerstand. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte im ARD-Morgenmagazin diesen Vorschlag, der von Wolfgang Bosbach (CDU) u. a. im Namen des Lebensschutzes vertreten wird. Mit diesem, so Zyopries, würde das Selbstbestimmungsrecht der Bürger „sehr stark beschnitten" (siehe Filmbeiträge unten).
Filmbeiträge heute, 21.1. im ARD-Morgenmagazin zum Tagesthema Patientenverfügung (PV):
Auch Bundesjustizministerin Zypries zeigt sich „sehr optimistisch", dass die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Verabschiedung eines PV-Gesetzes bald zustande kommt.
In der selben Sendung: Der Fall Günther Marquardt / Patientenverfügung mit Füßen getreten (Anmerkung: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nicht nur - wie im Beitrag versehentlich erwähnt - auf „fahrlässige", sondern viel mehr auf „vorsätzliche" Körperverletzung erkannt!).
Kommentar u. a. zum Fall von Gita Neumann, Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes
Alle Filmbeiträge hier:
http://mediathek.daserste.de/daserste/s ... eId=435054
Neben dem Humanistischen Verband Deutschlands hat sich heute auch der Sozialverband Deutschlands für den Stünker-Entwurf ausgesprochen. Siehe: http://www.sovd.de/1435.0.html
Weitere Meldungen zur heutigen Bundestagsdebatte
<< Berlin - Nach fünf Jahren Debatte rückt eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung näher, mit der man Behandlungswünsche für den Notfall vorab festlegen kann. Der Bundestag beriet am Mittwoch in einer emotionalen ersten Lesung zwei verschiedene Gesetzentwürfe, über die ohne die üblichen Fraktionszwänge entschieden werden soll. Noch sind die Abgeordneten aber uneins ... >>
Quelle und mehr: http://www.net-tribune.de/article/210109-239.php
<< Der Bundestag debattierte am Mittwoch in Berlin über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zu dem Thema. Insbesondere der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) stieß dabei auf heftige Kritik. ... Der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer bezeichnete den Entwurf als «Beschäftigungsprogramm» für Notare. Der FDP-Politiker Michael Kauch sprach von einer Überregulierung. Wer die Formalia nicht einhalte, werde gegen seinen Willen «zwangsbehandelt». Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) mahnte, es lasse sich nicht alles bis ins Letzte regeln. «Sterben ist eben nicht normierbar», betonte er. .. >>
Quelle und mehr: http://www.news-adhoc.com/streit-um-pat ... 012116235/
Quelle: Mitteilung vom 21.1.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Gesetz zu Patientenverfügungen ist notwendig
Hilfe beim Sterben
Ein Gesetz zu Patientenverfügungen ist notwendig, aber es muss so unbürokratisch wie möglich sein
Von Nina von Hardenberg
.... Patientenverfügungen können die Furcht vor Fremdbestimmung am Lebensende mildern. Menschen legen in ihnen fest, wie sie behandelt werden wollen, wenn sie sich nicht mehr äußern können - und wie nicht. Solche Verfügungen sind nach den Richtlinien der Bundesärztekammer bindend, ....
http://www.sueddeutsche.de/455387/772/2 ... erben.html
Allg. Zeitung Mainz: Mehr Selbstbestimmung (Kommentar zur Patientenverfügung)... Dies wird wohl nicht Gesetz werden, dennoch sei jedem gesagt: Wer selbst bestimmen will, hat auch die moralische Pflicht, sich zu informieren - medizinisch und juristisch. Und er sollte im Laufe des Lebens immer wieder einmal überlegen, ob das, was er ursprünglich wollte, immer noch seinen Intentionen und seinem Weltbild entspricht. ...
http://www.presseportal.de/pm/65597/133 ... tung_mainz
Ein Gesetz zu Patientenverfügungen ist notwendig, aber es muss so unbürokratisch wie möglich sein
Von Nina von Hardenberg
.... Patientenverfügungen können die Furcht vor Fremdbestimmung am Lebensende mildern. Menschen legen in ihnen fest, wie sie behandelt werden wollen, wenn sie sich nicht mehr äußern können - und wie nicht. Solche Verfügungen sind nach den Richtlinien der Bundesärztekammer bindend, ....
http://www.sueddeutsche.de/455387/772/2 ... erben.html
Allg. Zeitung Mainz: Mehr Selbstbestimmung (Kommentar zur Patientenverfügung)... Dies wird wohl nicht Gesetz werden, dennoch sei jedem gesagt: Wer selbst bestimmen will, hat auch die moralische Pflicht, sich zu informieren - medizinisch und juristisch. Und er sollte im Laufe des Lebens immer wieder einmal überlegen, ob das, was er ursprünglich wollte, immer noch seinen Intentionen und seinem Weltbild entspricht. ...
http://www.presseportal.de/pm/65597/133 ... tung_mainz
-
- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Endlich kommt Bewegung in die Sterbehilfe-Debatte!
Mitglieder des Ethikrates haben sich positioniert!
Einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt (aerzteblatt.de v. 22.01.09) zufolge plädierte der renommierte Rechtwissenschaftler Jürgen Taupitz, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK, gestern im Ethikrat dafür, die ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen. Auch die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert plädierte dafür, ärztliche Suizidhilfe zu enttabuisieren und der Berliner Philosoph Volker Gerhardt betonte im Hinblick auf ggf. notwendige Berufsrechtsänderungen , dass „jeder Arzt mit Blick auf sein Gewissen die Möglichkeit haben muss, Sterbehilfe für sich abzulehnen“.
Die Statements von Jürgen Taupitz und Bettina Schöne-Seifert sind nachhaltig zu begrüßen, tragen diese doch der besonders hohen Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, aber auch den ethischen Realitäten in unserer Gesellschaft Rechnung – und in der Tat wird es künftig auch darauf ankommen, dass das ärztliche Berufsrecht hinreichend dafür Sorge trägt, dass die subjektive Grundrechtsstellung der deutschen Ärzteschaft gewahrt bleibt. Dies ist allerdings eher unspektakulär zu lösen, da dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt; dies entspricht nahezu der einhelligen Meinung, so dass in jedem Falle die individuelle Gewissensentscheidung des Arztes zu respektieren ist – auch von einem Patienten.
Die Landesärztekammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften sind daher aufgerufen, endlich eine fundierte Diskussion auf breiter Basis zu führen, denn auch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind gleichsam dazu berufen, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der grundrechtliche Schutzauftrag wahrgenommen werden kann. Insofern ist die „ethische Blockadehaltung“ aufzugeben und die eigentlich entscheidende Frage in den eigenen Berufsreihen zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid zuzulassen ist.
Lutz Barth
Anmerkung der Moderation - Siehe auch unter
Ethikrat diskutiert über ärztliche Sterbehilfe
viewtopic.php?t=10882
Einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt (aerzteblatt.de v. 22.01.09) zufolge plädierte der renommierte Rechtwissenschaftler Jürgen Taupitz, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK, gestern im Ethikrat dafür, die ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen. Auch die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert plädierte dafür, ärztliche Suizidhilfe zu enttabuisieren und der Berliner Philosoph Volker Gerhardt betonte im Hinblick auf ggf. notwendige Berufsrechtsänderungen , dass „jeder Arzt mit Blick auf sein Gewissen die Möglichkeit haben muss, Sterbehilfe für sich abzulehnen“.
Die Statements von Jürgen Taupitz und Bettina Schöne-Seifert sind nachhaltig zu begrüßen, tragen diese doch der besonders hohen Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, aber auch den ethischen Realitäten in unserer Gesellschaft Rechnung – und in der Tat wird es künftig auch darauf ankommen, dass das ärztliche Berufsrecht hinreichend dafür Sorge trägt, dass die subjektive Grundrechtsstellung der deutschen Ärzteschaft gewahrt bleibt. Dies ist allerdings eher unspektakulär zu lösen, da dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt; dies entspricht nahezu der einhelligen Meinung, so dass in jedem Falle die individuelle Gewissensentscheidung des Arztes zu respektieren ist – auch von einem Patienten.
Die Landesärztekammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften sind daher aufgerufen, endlich eine fundierte Diskussion auf breiter Basis zu führen, denn auch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind gleichsam dazu berufen, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der grundrechtliche Schutzauftrag wahrgenommen werden kann. Insofern ist die „ethische Blockadehaltung“ aufzugeben und die eigentlich entscheidende Frage in den eigenen Berufsreihen zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid zuzulassen ist.
Lutz Barth
Anmerkung der Moderation - Siehe auch unter
Ethikrat diskutiert über ärztliche Sterbehilfe
viewtopic.php?t=10882
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Zwischenfragen ohne Reichweitenbegrenzung
Zwischenfragen ohne Reichweitenbegrenzung
22. Januar 2009, 19:08 Uhr
Eine Bundestagsdebatte ist, behaupte ich hier als Freund spontaner, dialogischer Auseinandersetzung einfach mal, so interessant, gut und klug wie die dort gestellten Zwischenfragen, die gegebenen Zwischenantworten und die Zwischenrufe es sind. Die 75 Minuten, in denen die deutschen Parlamentarier (zehn) und Parlamentarierinnen (drei plus eine Vizepräsidentin), gestern, am Mittwoch, über Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen debattierten, waren insoweit recht gelungen. Auch wenn einige Abgeordneten ihre Redeminuten ganz ohne Unterbrechung abarbeiten mussten, gab es doch gelegentlich recht erhellende Konfrontationen. ...(mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... nzung.aspx
22. Januar 2009, 19:08 Uhr
Eine Bundestagsdebatte ist, behaupte ich hier als Freund spontaner, dialogischer Auseinandersetzung einfach mal, so interessant, gut und klug wie die dort gestellten Zwischenfragen, die gegebenen Zwischenantworten und die Zwischenrufe es sind. Die 75 Minuten, in denen die deutschen Parlamentarier (zehn) und Parlamentarierinnen (drei plus eine Vizepräsidentin), gestern, am Mittwoch, über Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen debattierten, waren insoweit recht gelungen. Auch wenn einige Abgeordneten ihre Redeminuten ganz ohne Unterbrechung abarbeiten mussten, gab es doch gelegentlich recht erhellende Konfrontationen. ...(mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... nzung.aspx
DEBATTE ZUR PATIENTENVERFÜGUNG
DEBATTE ZUR PATIENTENVERFÜGUNG
Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter selbst bestimmen können, welche ärztlichen Behandlungen vorgenommen oder wann Therapien beendet werden sollen. Auch wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können, soll ihrem Willen gemäß gehandelt werden. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, im Vorhinein festzulegen, was gelten soll. Da es rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen gibt, wird derzeit im Bundestag an Gesetzesänderungen gearbeitet. Der von mir mitinitiierte Entwurf wurde am Mittwoch im Plenum debattiert. In meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass nie eine Patientenverfügung allein zur Selbstbestimmung verhelfen kann, sondern dass es immer eines vertrauten Menschen bedarf, der im Interesse des Patienten entschiedet.
Zur Rede und zum Gesetzentwurf:
http://www.goering-eckardt.de/cms/defau ... nverf.html
Quelle: Mitteilung vom 23.1.2009
Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter selbst bestimmen können, welche ärztlichen Behandlungen vorgenommen oder wann Therapien beendet werden sollen. Auch wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können, soll ihrem Willen gemäß gehandelt werden. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, im Vorhinein festzulegen, was gelten soll. Da es rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen gibt, wird derzeit im Bundestag an Gesetzesänderungen gearbeitet. Der von mir mitinitiierte Entwurf wurde am Mittwoch im Plenum debattiert. In meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass nie eine Patientenverfügung allein zur Selbstbestimmung verhelfen kann, sondern dass es immer eines vertrauten Menschen bedarf, der im Interesse des Patienten entschiedet.
Zur Rede und zum Gesetzentwurf:
http://www.goering-eckardt.de/cms/defau ... nverf.html
Quelle: Mitteilung vom 23.1.2009
-
- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Patienten dürfen "egoistisch" sein!!
Patienten dürfen "egoistisch" sein!!
In den letzten Jahren wurde viel debattiert – über den mündigen Patienten im Allgemeinen, der scheinbar gar nicht in die „Mündigkeit entlassen“ werden wollte, sondern vielmehr durch den „guten Arzt“ aus der großen Familie der paternalistisch wohlerzogenen Ärzteschaft an die Hand genommen und im Zweifel bis zu seinem Sterben begleitet werden wollte, ohne dies freilich selbst zu erkennen und über den „egoistischen Individualisten“ im Besonderen, der es wagt, zaghaften Widerspruch anzumelden, wenn es darum geht, selbstbestimmt sterben zu wollen.
Die gestrige Sitzung des Deutschen Ethikrats hat hier ein wenig zur Orientierung der selbstgerechten und von einem Missionsauftrag geplagten Ethiker und Hobbyphilosophen beigetragen. Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz sollte nunmehr zügig beendet und das Gesetz auf den Weg gebracht werden: es gibt keine tragfähigen Grund dafür, dass der Gesetzgeber noch länger mit einer gesetzlichen Regelung zuwartet, mit der er die ihm obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten wahrnimmt.
Es mag die berufsethische Seele so mancher Ethiker auf Empfindlichste berühren, aber der Deutsche Ethikrat hat nunmehr die „zweite Debatte“ eingeläutet. Namhafte Mitglieder des Ethikrats richten offensichtlich derzeit ihren Blick auch auf die Frage, ob die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten eine ethisch und moralisch vertretbare Option in unserem Land darstellen könnte.
Hier scheint insbesondere die gesamte (!) Ärzteschaft mit ihren öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefordert, einen Diskurs einzuläuten, der allerdings nachhaltiger zu führen ist, wie zuletzt mit Blick auf das Patientenverfügungsgesetz leider festzustellen ist. Insbesondere die BÄK wird sich die Frage stellen müssen, warum ein beachtlicher Teil der bundesdeutschen Ärztinnen und Ärzte es sich vorstellen kann, in bestimmten Situationen aktive Sterbehilfe dergestalt zu leisten, in dem sie hierbei assistieren. Zugleich erscheint es nicht ganz unwesentlich, dass zumindest der Zweite Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer im Rahmen seiner Mitwirkung im Deutschen Ethikrat eine Position vertritt, die wohl nicht in vollem Umfange den arztethischen Vorstellungen etwa des Präsidiums der BÄK entsprechen dürfte.
In der Zukunft haben wir uns also auf ganz entscheidende Fragen zu konzentrieren: Ist künftig die ärztliche Assistenz eine Handlungsoption und, sofern dies zu bejahen wäre, kommt dann in der Folge den Ärztekammern die Befugnis zu, ggf. ihre abweichende Auffassung hierzu qua Berufsrecht resp. Standesethik bei den Mitgliedern anzumahnen und ggf. durch Sanktionen durchzusetzen?
Höchst spannende Fragen, die einer intensiven Diskussion erfordern, zumal es um die aktive Sterbehilfe geht. Indes ist absehbar, dass hierzu eine leidenschaftliche Debatte geführt wird. Kritiker einer ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid (freilich in noch zu diskutierenden Situationen) werden die „schleichende Euthanasie“, den „Angriff“ auf die Menschwürde, die nunmehr antastbar geworden zu sein scheint und etliches Mehr ins Feld führen, um darzulegen, dass eine ärztliche Assistenz bei einem Suizid im Sinne aktiver Sterbehilfe nicht tragbar ist. All dies wird uns die kommenden Monate und (hoffentlich nicht) Jahre „bewegen“, wenngleich speziell in diesem Diskurs die „Spreu vom Weizen“ zu trennen ist: es muss bereits von Anfang an darauf geachtet werden, dass in der Debatte die Prioritäten gesetzt werden. Nicht der Blick in die transzendente Glaskugel – die Anlass zu allerlei Spekulationen über Hoffnungen und Wünsche gibt – ist anbefohlen, sondern in das Verfassungsrecht, dass eben frei von hobbyphilosophischen Betrachtungen und speziellen „Menschenbildern“ zu halten ist, denn eines wurde in der Debatte um das zwingend notwendige Patientenverfügungsgesetz offenbar: der Diskurs zeichnet sich mit zunehmender Länge durch eine ausgesprochene Mittelmäßigkeit aus, in denen die tragende Achse für den Diskurs verlustig gegangen ist: die grundrechtliche Stellung des Patienten einerseits und die Schutzverpflichtung des Staates andererseits und zwar innerhalb eines säkularen Verfassungsstaats.
Lutz Barth
In den letzten Jahren wurde viel debattiert – über den mündigen Patienten im Allgemeinen, der scheinbar gar nicht in die „Mündigkeit entlassen“ werden wollte, sondern vielmehr durch den „guten Arzt“ aus der großen Familie der paternalistisch wohlerzogenen Ärzteschaft an die Hand genommen und im Zweifel bis zu seinem Sterben begleitet werden wollte, ohne dies freilich selbst zu erkennen und über den „egoistischen Individualisten“ im Besonderen, der es wagt, zaghaften Widerspruch anzumelden, wenn es darum geht, selbstbestimmt sterben zu wollen.
Die gestrige Sitzung des Deutschen Ethikrats hat hier ein wenig zur Orientierung der selbstgerechten und von einem Missionsauftrag geplagten Ethiker und Hobbyphilosophen beigetragen. Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz sollte nunmehr zügig beendet und das Gesetz auf den Weg gebracht werden: es gibt keine tragfähigen Grund dafür, dass der Gesetzgeber noch länger mit einer gesetzlichen Regelung zuwartet, mit der er die ihm obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten wahrnimmt.
Es mag die berufsethische Seele so mancher Ethiker auf Empfindlichste berühren, aber der Deutsche Ethikrat hat nunmehr die „zweite Debatte“ eingeläutet. Namhafte Mitglieder des Ethikrats richten offensichtlich derzeit ihren Blick auch auf die Frage, ob die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten eine ethisch und moralisch vertretbare Option in unserem Land darstellen könnte.
Hier scheint insbesondere die gesamte (!) Ärzteschaft mit ihren öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefordert, einen Diskurs einzuläuten, der allerdings nachhaltiger zu führen ist, wie zuletzt mit Blick auf das Patientenverfügungsgesetz leider festzustellen ist. Insbesondere die BÄK wird sich die Frage stellen müssen, warum ein beachtlicher Teil der bundesdeutschen Ärztinnen und Ärzte es sich vorstellen kann, in bestimmten Situationen aktive Sterbehilfe dergestalt zu leisten, in dem sie hierbei assistieren. Zugleich erscheint es nicht ganz unwesentlich, dass zumindest der Zweite Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer im Rahmen seiner Mitwirkung im Deutschen Ethikrat eine Position vertritt, die wohl nicht in vollem Umfange den arztethischen Vorstellungen etwa des Präsidiums der BÄK entsprechen dürfte.
In der Zukunft haben wir uns also auf ganz entscheidende Fragen zu konzentrieren: Ist künftig die ärztliche Assistenz eine Handlungsoption und, sofern dies zu bejahen wäre, kommt dann in der Folge den Ärztekammern die Befugnis zu, ggf. ihre abweichende Auffassung hierzu qua Berufsrecht resp. Standesethik bei den Mitgliedern anzumahnen und ggf. durch Sanktionen durchzusetzen?
Höchst spannende Fragen, die einer intensiven Diskussion erfordern, zumal es um die aktive Sterbehilfe geht. Indes ist absehbar, dass hierzu eine leidenschaftliche Debatte geführt wird. Kritiker einer ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid (freilich in noch zu diskutierenden Situationen) werden die „schleichende Euthanasie“, den „Angriff“ auf die Menschwürde, die nunmehr antastbar geworden zu sein scheint und etliches Mehr ins Feld führen, um darzulegen, dass eine ärztliche Assistenz bei einem Suizid im Sinne aktiver Sterbehilfe nicht tragbar ist. All dies wird uns die kommenden Monate und (hoffentlich nicht) Jahre „bewegen“, wenngleich speziell in diesem Diskurs die „Spreu vom Weizen“ zu trennen ist: es muss bereits von Anfang an darauf geachtet werden, dass in der Debatte die Prioritäten gesetzt werden. Nicht der Blick in die transzendente Glaskugel – die Anlass zu allerlei Spekulationen über Hoffnungen und Wünsche gibt – ist anbefohlen, sondern in das Verfassungsrecht, dass eben frei von hobbyphilosophischen Betrachtungen und speziellen „Menschenbildern“ zu halten ist, denn eines wurde in der Debatte um das zwingend notwendige Patientenverfügungsgesetz offenbar: der Diskurs zeichnet sich mit zunehmender Länge durch eine ausgesprochene Mittelmäßigkeit aus, in denen die tragende Achse für den Diskurs verlustig gegangen ist: die grundrechtliche Stellung des Patienten einerseits und die Schutzverpflichtung des Staates andererseits und zwar innerhalb eines säkularen Verfassungsstaats.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Patientenverfügungen: Erneute Debatte ...
Patientenverfuegungen: Erneute Debatte im Deutschen Bundestag
Berlin (ALfA). Am 21. Januar berieten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erneut ueber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen. Zur Diskussion standen in der kontroversen Debatte mit 15 Rednerinnen und Rednern zwei fraktionsuebergreifende Gesetzentwuerfe. Im Kern geht es dabei um die Frage der Verbindlichkeit und der Reichweite der Gueltigkeit.
Der eine Entwurf, der von einer Gruppe von Abgeordneten um Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Goering-Eckhardt (Buendnis 90/Die Gruenen) eingebracht worden war (Drucksache 16/11360), sieht ein Zwei-Stufen-Konzept vor. In einer Patientenverfuegung getroffene Anordnungen ueber Art und Umfang der Behandlung sind demnach nach Verlust der Einwilligungsfaehigkeit grundsaetzlich verbindlich. Auch der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung kann unabhaengig vom Stadium der Erkrankung in einer notariell beurkundeten Patientenverfuegung verbindlich angeordnet werden, der eine umfassende aerztliche Beratung vorausgeht. Eine solche Patientenverfuegung muss alle fuenf Jahre bestaetigt werden. In einer einfachen Patientenverfuegung, ohne vorherige Beratung und Beurkundung, ist die Anordnung eines Behandlungsabbruchs nur verbindlich, wenn eine unheilbare, toedlich verlaufende Krankheit oder ein Fall endgueltigen Bewusstseinsverlusts vorliegt. Anders als der vor der Sommerpause von einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stuenker im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (siehe unten) lehnt dieser Entwurf eine Pflicht zum Abbruch lebenserhaltender Behandlungen unabhaengig vom Stadium einer Erkrankung ab, wenn der Patientenverfuegung keine aerztliche Beratung vorausgeht.
Der zweite Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zoeller (CSU), Dr. Hans Georg Faust (CDU), Prof. Dr. Herta Daeubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke) (Drucksache 16/11493) soll laut den Verfassern ein Mittelweg zu den beiden bestehenden Gesetzentwuerfen der Abgeordnetengruppen um Wolfgang Bosbach und Joachim Stuenker bilden und sieht eine grundsaetzliche Verbindlichkeit einer Patientenverfuegung vor. Sowohl der ausdruecklich erklaerte als auch der mutmassliche Wille des Patienten sollen laut dem Entwurf nach Verlust der Einwilligungsfaehigkeit fort wirken. Weiters sieht das Papier u.a. vor, dass auch eine muendlich geaeusserte Erklaerung als Patientenverfuegung wirksam sein soll.
Ein dritter Gesetzentwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stuenker (Drucksache 16/8442) wurde bereits am 26. Juni 2008 in erster Lesung beraten. Der eingebrachte Gesetzentwurf betont ebenfalls das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sieht jedoch vor, dass die vorab verfasste Willenserklaerung eines Patienten grundsaetzlich verbindlich sein soll, unabhaengig von Art und Stadium der Erkrankung. Nur bei Zweifeln ueber den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht soll das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Aeussert der Patient Lebenswillen, so soll eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete fruehere Verfuegung nicht wirksam sein.
Im Laufe der Debatte am 21. Januar wurde insbesondere in den zahlreichen Zwischenfragen deutlich, dass in manchen Punkten durchaus noch Diskussionsbedarf besteht. Alle Abgeordneten verteidigten die jeweiligen von ihnen unterzeichneten Entwuerfe gegen Kritik. Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch, der auch an der Ausarbeitung des Stuenker-Entwurfs beteiligt war, zeigte sich zuversichtlich, dass ein Kompromiss zwischen dem Stuenker-Entwurf und dem von Zoeller / Faust moeglich sei. Als naechstes werden die Gesetzentwuerfe nun in den Ausschuessen weiter beraten. Voraussichtlich am 4. Maerz findet dazu eine Anhoerung im Rechtsausschuss statt. Bisher gibt es kein Gesetz, das den Umgang mit einer Patientenverfuegung regelt. Bis heute gilt die Richtschnur, dass der Patientenwille zu beachten, aber nicht in jedem Fall verbindlich ist. Der Bundesgerichtshof habe hier in der Vergangenheit zwar Massstaebe entwickelt, wann die Patientenverfuegung gilt, doch die Rechtsprechung selbst sei nicht immer deutlich gewesen. So agieren Aerzte streng genommen bis heute in einer rechtlichen Grauzone, heisst es beim Deutschen Bundestag in Erlaeuterungen zur Debatte (siehe unten).
Stimmen zur Patientenverfuegungsdebatte
Der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, mahnte in einer Pressemitteilung vom 21. Januar die Notwendigkeit eines entsprechenden Gesetzes zu Patientenverfuegungen an. Laut einer von der Deutschen Hospiz Stiftung in Auftrag gegebenen TNS Infratest-Studie bekunden 88 Prozent der Befragten, dass Hilfe beim Verfassen von Patientenverfuegungen notwendig sei. Fuer jeweils etwa die Haelfte der Befragten sei Form bzw. Inhalt von Patientenverfuegungen unklar. Grosse Unsicherheit bestehe zudem in Hinblick auf die rechtliche Lage. 35 Prozent vermuten, die Aerzte wuerden sich ohnehin nicht an ihre Verfuegung halten. "Dies fuehrt uns eines klar vor Augen: Wir brauchen dringend ein praxistaugliches Gesetz, damit die Menschen nicht laenger im Regen stehen gelassen werden Allerdings wartet da auf die Abgeordneten noch jede Menge Arbeit. Denn alle drei in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschlaege weisen teils erhebliche Schwaechen auf. Das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung wird von keinem der Entwuerfe ausreichend geachtet", erklaerte Brysch.
Der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, vertritt dagegen die Ansicht, es sei kein Gesetz notwendig. "Patientenverfuegungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen", erklaerte Hoppe in einer Pressemitteilung zur Bundestagsdebatte. "Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu ueberfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen", warnte er.
Weitere Informationen:
Plenarprotokoll 16/199 der Debatte am 21. Januar 2008 im Deutschen Bundestag zu Patientenverfuegungen
Dort Seite 32 - 51 (PDF-Format)
http://www.bundestag.de/bic/plenarproto ... /16199.pdf
Den wahren Willen ergruenden
Bundestag eroerterte Entwuerfe zur Patientenverfuegung
Informationen des Deutschen Bundestages mit den Gesetzentwuerfen, Stand 23.01.09
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... index.html
Zwischenfragen ohne Reichweitenbegrenzung
Eine Bundestagsdebatte ist, behaupte ich hier als Freund spontaner, dialogischer Auseinandersetzung einfach mal, so interessant, gut und klug wie die dort gestellten Zwischenfragen, die gegebenen Zwischenantworten und die Zwischenrufe es sind.
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 22.01.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... nzung.aspx
Debatte um Patientenverfuegungen: Dritter Gesetzentwurf vorgelegt
ALfA-Newsletter 44/08 vom 22.11.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... fc6c24de78
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009
Berlin (ALfA). Am 21. Januar berieten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erneut ueber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen. Zur Diskussion standen in der kontroversen Debatte mit 15 Rednerinnen und Rednern zwei fraktionsuebergreifende Gesetzentwuerfe. Im Kern geht es dabei um die Frage der Verbindlichkeit und der Reichweite der Gueltigkeit.
Der eine Entwurf, der von einer Gruppe von Abgeordneten um Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Goering-Eckhardt (Buendnis 90/Die Gruenen) eingebracht worden war (Drucksache 16/11360), sieht ein Zwei-Stufen-Konzept vor. In einer Patientenverfuegung getroffene Anordnungen ueber Art und Umfang der Behandlung sind demnach nach Verlust der Einwilligungsfaehigkeit grundsaetzlich verbindlich. Auch der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung kann unabhaengig vom Stadium der Erkrankung in einer notariell beurkundeten Patientenverfuegung verbindlich angeordnet werden, der eine umfassende aerztliche Beratung vorausgeht. Eine solche Patientenverfuegung muss alle fuenf Jahre bestaetigt werden. In einer einfachen Patientenverfuegung, ohne vorherige Beratung und Beurkundung, ist die Anordnung eines Behandlungsabbruchs nur verbindlich, wenn eine unheilbare, toedlich verlaufende Krankheit oder ein Fall endgueltigen Bewusstseinsverlusts vorliegt. Anders als der vor der Sommerpause von einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stuenker im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (siehe unten) lehnt dieser Entwurf eine Pflicht zum Abbruch lebenserhaltender Behandlungen unabhaengig vom Stadium einer Erkrankung ab, wenn der Patientenverfuegung keine aerztliche Beratung vorausgeht.
Der zweite Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zoeller (CSU), Dr. Hans Georg Faust (CDU), Prof. Dr. Herta Daeubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke) (Drucksache 16/11493) soll laut den Verfassern ein Mittelweg zu den beiden bestehenden Gesetzentwuerfen der Abgeordnetengruppen um Wolfgang Bosbach und Joachim Stuenker bilden und sieht eine grundsaetzliche Verbindlichkeit einer Patientenverfuegung vor. Sowohl der ausdruecklich erklaerte als auch der mutmassliche Wille des Patienten sollen laut dem Entwurf nach Verlust der Einwilligungsfaehigkeit fort wirken. Weiters sieht das Papier u.a. vor, dass auch eine muendlich geaeusserte Erklaerung als Patientenverfuegung wirksam sein soll.
Ein dritter Gesetzentwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stuenker (Drucksache 16/8442) wurde bereits am 26. Juni 2008 in erster Lesung beraten. Der eingebrachte Gesetzentwurf betont ebenfalls das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sieht jedoch vor, dass die vorab verfasste Willenserklaerung eines Patienten grundsaetzlich verbindlich sein soll, unabhaengig von Art und Stadium der Erkrankung. Nur bei Zweifeln ueber den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht soll das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Aeussert der Patient Lebenswillen, so soll eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete fruehere Verfuegung nicht wirksam sein.
Im Laufe der Debatte am 21. Januar wurde insbesondere in den zahlreichen Zwischenfragen deutlich, dass in manchen Punkten durchaus noch Diskussionsbedarf besteht. Alle Abgeordneten verteidigten die jeweiligen von ihnen unterzeichneten Entwuerfe gegen Kritik. Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch, der auch an der Ausarbeitung des Stuenker-Entwurfs beteiligt war, zeigte sich zuversichtlich, dass ein Kompromiss zwischen dem Stuenker-Entwurf und dem von Zoeller / Faust moeglich sei. Als naechstes werden die Gesetzentwuerfe nun in den Ausschuessen weiter beraten. Voraussichtlich am 4. Maerz findet dazu eine Anhoerung im Rechtsausschuss statt. Bisher gibt es kein Gesetz, das den Umgang mit einer Patientenverfuegung regelt. Bis heute gilt die Richtschnur, dass der Patientenwille zu beachten, aber nicht in jedem Fall verbindlich ist. Der Bundesgerichtshof habe hier in der Vergangenheit zwar Massstaebe entwickelt, wann die Patientenverfuegung gilt, doch die Rechtsprechung selbst sei nicht immer deutlich gewesen. So agieren Aerzte streng genommen bis heute in einer rechtlichen Grauzone, heisst es beim Deutschen Bundestag in Erlaeuterungen zur Debatte (siehe unten).
Stimmen zur Patientenverfuegungsdebatte
Der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, mahnte in einer Pressemitteilung vom 21. Januar die Notwendigkeit eines entsprechenden Gesetzes zu Patientenverfuegungen an. Laut einer von der Deutschen Hospiz Stiftung in Auftrag gegebenen TNS Infratest-Studie bekunden 88 Prozent der Befragten, dass Hilfe beim Verfassen von Patientenverfuegungen notwendig sei. Fuer jeweils etwa die Haelfte der Befragten sei Form bzw. Inhalt von Patientenverfuegungen unklar. Grosse Unsicherheit bestehe zudem in Hinblick auf die rechtliche Lage. 35 Prozent vermuten, die Aerzte wuerden sich ohnehin nicht an ihre Verfuegung halten. "Dies fuehrt uns eines klar vor Augen: Wir brauchen dringend ein praxistaugliches Gesetz, damit die Menschen nicht laenger im Regen stehen gelassen werden Allerdings wartet da auf die Abgeordneten noch jede Menge Arbeit. Denn alle drei in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschlaege weisen teils erhebliche Schwaechen auf. Das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung wird von keinem der Entwuerfe ausreichend geachtet", erklaerte Brysch.
Der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, vertritt dagegen die Ansicht, es sei kein Gesetz notwendig. "Patientenverfuegungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen", erklaerte Hoppe in einer Pressemitteilung zur Bundestagsdebatte. "Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu ueberfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen", warnte er.
Weitere Informationen:
Plenarprotokoll 16/199 der Debatte am 21. Januar 2008 im Deutschen Bundestag zu Patientenverfuegungen
Dort Seite 32 - 51 (PDF-Format)
http://www.bundestag.de/bic/plenarproto ... /16199.pdf
Den wahren Willen ergruenden
Bundestag eroerterte Entwuerfe zur Patientenverfuegung
Informationen des Deutschen Bundestages mit den Gesetzentwuerfen, Stand 23.01.09
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... index.html
Zwischenfragen ohne Reichweitenbegrenzung
Eine Bundestagsdebatte ist, behaupte ich hier als Freund spontaner, dialogischer Auseinandersetzung einfach mal, so interessant, gut und klug wie die dort gestellten Zwischenfragen, die gegebenen Zwischenantworten und die Zwischenrufe es sind.
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 22.01.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... nzung.aspx
Debatte um Patientenverfuegungen: Dritter Gesetzentwurf vorgelegt
ALfA-Newsletter 44/08 vom 22.11.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... fc6c24de78
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009
Würdevolles Lebensende
Bernard Bode
Würdevolles Lebensende
PATIENTENVERFÜGUNG
Abgeordnete sind sich einig über das Ziel - aber noch nicht über den Weg
Zwei Abgeordnete brachten es auf den Punkt: Viele Menschen hätten Angst, am Lebensende durch hochtechnisierte Apparatemedizin gegen ihren Willen künstlich am Leben erhalten zu werden und nicht in Würde sterben zu können, erklärte Wolfgang Zöller (CSU). Die Menschen hätten "Angst vor der modernen Medizin", so Wolfgang Wodarg (SPD). Und tatsächlich haben Millionen Menschen eine Patientenverfügung hinterlegt, in der sie bestimmen, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie das Bewusstsein verloren haben. Und was eben nicht. Es geht um den Einsatz von Herz-Kreislauf-Maschinen und Magensonden. Alle Bundestagsabgeordneten sind sich einig, dass es einen Tod in Würde geben muss. Nur über das Wie herrscht kein Konsens. Am 21. Januar wurden im Bundestag zwei weitere Gesetzentwürfe (16/11360, 16/11493) in erster Lesung beraten. Ein erster Entwurf (16/8442) war bereits im vergangenen Frühjahr eingebracht worden. Die Abgeordneten fordern darin, der Wille des Betroffenen müsse unbedingt beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Umfassende Beratung
Einen Gesetzwurf zur Patientenverfügung haben zehn Abgeordnete um den CDU-Parlamentarier Wolfgang Bosbach erarbeitet. Nach dem Willen der Initiatoren soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. Auch darf die Patientenverfügung nach dem Willen der Parlamentarier nicht älter als fünf Jahre sein. Erfüllt eine solche Verfügung diese Bedingung nicht, sollen Arzt und Betreuer nur daran gebunden sein, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliegt, bei der der Patient das Bewusstsein nicht wiedererlangen wird. Bei heilbaren Erkrankungen zwingt eine ohne ärztliche Beratung erstellte Patientenverfügung den Arzt demnach nicht, eine Rettung abzubrechen.
Bosbach sagte in der Debatte, er wolle nicht mit dem Vorwurf leben, einem Gesetz zugestimmt zu haben, durch dessen Anwendung möglicherweise Menschen stürben, die weder sterben müssten noch in Kenntnis der Situation sterben wollten. Sein Kollege René Röspel (SPD) unterstrich, wer sich ärztlich beraten und seinen Beschluss notariell beurkunden lasse, bekomme mit der vorgeschlagenen Regelung "eine deutlich höhere Sicherheit, dass seine Patientenverfügung auch umgesetzt" wird. Otto Fricke (FDP) betonte, eine freiheitliche Lösung bedeute aber nicht, dass möglichst wenig Regeln gesetzt würden. Freiheit bedürfe der Aufklärung. Katrin Göring-Eckardt (Grüne) argumentierte, wer entscheiden wolle, brauche Informationen und müsse wissen, wofür oder wogegen er verfüge.
Mündliche Verfügung
Sowohl der schriftlich als auch der - im Notfall - mündlich erklärte Wille eines Menschen sollen in Zukunft als Patientenverfügung gültig sein. Dies ist einer der zentralen Punkte des zweiten in der Debatte vorgestellten Gesetzentwurfes, den vier Abgeordnete um Wolfgang Zöller (CSU) erarbeitet haben. Zu den Unterzeichnern gehört auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage werde gesetzlich klargestellt, dass sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte verpflichtet seien, dem Willen des Patienten "Ausdruck und Geltung zu verschaffen", heißt es in der Vorlage. Bestehe Uneinigkeit zwischen Arzt und Betreuer über den Patientenwillen, so seien nahe stehende Angehörige hinzuziehen, um sich Klarheit zu verschaffen. Im Zweifel sei das Vormundschaftsgericht anzurufen. Monika Knoche (Die Linke) erklärte, eine Patientenverfügung sei für die Behandelnden verbindlich und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gültig.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, meint, dass man kein Gesetz über Patientenverfügungen brauche, da durch die geltenden, von Gerichten formulierten Voraussetzungen Rechtsklarheit bestehe. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hält demgegenüber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen für notwendig. Patienten, Angehörige und Ärzte bräuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen über das Lebensende. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz ist der Meinung, das parlamentarische Verfahren zeuge von einer "starken Sensibilisierung für die Schwierigkeiten, die jedem Versuch innewohnen, individuelles Sterben und Fragen des Lebensendes regeln zu wollen". Bis zum Sommer will das Parlament eine Entscheidung treffen. Für den 4. März ist zu allen drei Vorlagen eine Anhörung im Rechtsausschuss geplant.
Gesetzentwürfe unter http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php
Quelle: Mitteilung "Das Parlament"
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 79731.html
Würdevolles Lebensende
PATIENTENVERFÜGUNG
Abgeordnete sind sich einig über das Ziel - aber noch nicht über den Weg
Zwei Abgeordnete brachten es auf den Punkt: Viele Menschen hätten Angst, am Lebensende durch hochtechnisierte Apparatemedizin gegen ihren Willen künstlich am Leben erhalten zu werden und nicht in Würde sterben zu können, erklärte Wolfgang Zöller (CSU). Die Menschen hätten "Angst vor der modernen Medizin", so Wolfgang Wodarg (SPD). Und tatsächlich haben Millionen Menschen eine Patientenverfügung hinterlegt, in der sie bestimmen, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie das Bewusstsein verloren haben. Und was eben nicht. Es geht um den Einsatz von Herz-Kreislauf-Maschinen und Magensonden. Alle Bundestagsabgeordneten sind sich einig, dass es einen Tod in Würde geben muss. Nur über das Wie herrscht kein Konsens. Am 21. Januar wurden im Bundestag zwei weitere Gesetzentwürfe (16/11360, 16/11493) in erster Lesung beraten. Ein erster Entwurf (16/8442) war bereits im vergangenen Frühjahr eingebracht worden. Die Abgeordneten fordern darin, der Wille des Betroffenen müsse unbedingt beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Umfassende Beratung
Einen Gesetzwurf zur Patientenverfügung haben zehn Abgeordnete um den CDU-Parlamentarier Wolfgang Bosbach erarbeitet. Nach dem Willen der Initiatoren soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. Auch darf die Patientenverfügung nach dem Willen der Parlamentarier nicht älter als fünf Jahre sein. Erfüllt eine solche Verfügung diese Bedingung nicht, sollen Arzt und Betreuer nur daran gebunden sein, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliegt, bei der der Patient das Bewusstsein nicht wiedererlangen wird. Bei heilbaren Erkrankungen zwingt eine ohne ärztliche Beratung erstellte Patientenverfügung den Arzt demnach nicht, eine Rettung abzubrechen.
Bosbach sagte in der Debatte, er wolle nicht mit dem Vorwurf leben, einem Gesetz zugestimmt zu haben, durch dessen Anwendung möglicherweise Menschen stürben, die weder sterben müssten noch in Kenntnis der Situation sterben wollten. Sein Kollege René Röspel (SPD) unterstrich, wer sich ärztlich beraten und seinen Beschluss notariell beurkunden lasse, bekomme mit der vorgeschlagenen Regelung "eine deutlich höhere Sicherheit, dass seine Patientenverfügung auch umgesetzt" wird. Otto Fricke (FDP) betonte, eine freiheitliche Lösung bedeute aber nicht, dass möglichst wenig Regeln gesetzt würden. Freiheit bedürfe der Aufklärung. Katrin Göring-Eckardt (Grüne) argumentierte, wer entscheiden wolle, brauche Informationen und müsse wissen, wofür oder wogegen er verfüge.
Mündliche Verfügung
Sowohl der schriftlich als auch der - im Notfall - mündlich erklärte Wille eines Menschen sollen in Zukunft als Patientenverfügung gültig sein. Dies ist einer der zentralen Punkte des zweiten in der Debatte vorgestellten Gesetzentwurfes, den vier Abgeordnete um Wolfgang Zöller (CSU) erarbeitet haben. Zu den Unterzeichnern gehört auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage werde gesetzlich klargestellt, dass sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte verpflichtet seien, dem Willen des Patienten "Ausdruck und Geltung zu verschaffen", heißt es in der Vorlage. Bestehe Uneinigkeit zwischen Arzt und Betreuer über den Patientenwillen, so seien nahe stehende Angehörige hinzuziehen, um sich Klarheit zu verschaffen. Im Zweifel sei das Vormundschaftsgericht anzurufen. Monika Knoche (Die Linke) erklärte, eine Patientenverfügung sei für die Behandelnden verbindlich und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gültig.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, meint, dass man kein Gesetz über Patientenverfügungen brauche, da durch die geltenden, von Gerichten formulierten Voraussetzungen Rechtsklarheit bestehe. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hält demgegenüber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen für notwendig. Patienten, Angehörige und Ärzte bräuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen über das Lebensende. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz ist der Meinung, das parlamentarische Verfahren zeuge von einer "starken Sensibilisierung für die Schwierigkeiten, die jedem Versuch innewohnen, individuelles Sterben und Fragen des Lebensendes regeln zu wollen". Bis zum Sommer will das Parlament eine Entscheidung treffen. Für den 4. März ist zu allen drei Vorlagen eine Anhörung im Rechtsausschuss geplant.
Gesetzentwürfe unter http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php
Quelle: Mitteilung "Das Parlament"
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 79731.html
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
Patientenverfügung – Beratungen über vorliegende Gesetzentwürfe
Statement vom 26.01.2009 hier!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.htm
Statement vom 26.01.2009 hier!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.htm
Klarere Regeln beim Umgang mit Koma-Patienten
Hospiz Stiftung:
Klarere Regeln beim Umgang mit Koma-Patienten
Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert klarere Regelungen im Umgang mit Koma-Patienten. Die Bundesregierung müsse im Rahmen der Debatten um Patientenverfügungen auch Regelungen für die Ermittlung des mutmaßlichen Sterbewillens festschreiben, falls keine Verfügung vorliege, sagte Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch am Dienstag in Berlin. Mehr zum Thema unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=868
Quelle: Mitteilung vom 08. Februar 2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: http://www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de
Klarere Regeln beim Umgang mit Koma-Patienten
Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert klarere Regelungen im Umgang mit Koma-Patienten. Die Bundesregierung müsse im Rahmen der Debatten um Patientenverfügungen auch Regelungen für die Ermittlung des mutmaßlichen Sterbewillens festschreiben, falls keine Verfügung vorliege, sagte Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch am Dienstag in Berlin. Mehr zum Thema unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=868
Quelle: Mitteilung vom 08. Februar 2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: http://www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de
Konsequenzen aus dem Fall Englaro ziehen
Deutsche Hospiz Stiftung: Konsequenzen aus dem Fall Englaro in Deutschland ziehen / Patientenverfügungsgesetz anpassen
Berlin. "Das Gezerre um die gestern Abend gestorbene Patientin im Wachkoma Eluana Englaro hätte entsetzlicher kaum sein können. Die einzige Frage, die eigentlich von Interesse hätte sein dürfen - nämlich was Frau Englaro selbst wollte - ist dabei völlig aus dem Blick geraten. Die politischen Kontrahenten haben Frau Englaro für ihre jeweiligen Ziele instrumentalisiert", stellt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, fest. "Wir sollten gewarnt sein: Ein solch unwürdiges Schauspiel kann auch in Deutschland Realität werden. Persönliche Krisen wie die von Eluana Englaro kommen auch hierzulande vor. Eine politische Inszenierung wie in Italien kann nachhaltig nur durch ein Patientenverfügungsgesetz verhindert werden, das auch zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens klare Regeln vorsieht."
Ermittlung des mutmaßlichen Willens muss klar geregelt werden
Denn liegt, wie im aktuellen Fall, keine Patientenverfügung vor, muss festgestellt werden, was der Patient mutmaßlich gewollt hätte. "Derzeit wird aber häufig nicht danach entschieden, was der Patient wollte, sondern danach, was man selbst in der Situation wollen würde", mahnt Brysch. "Das ist fatal. Denn für die elementar wichtige Unterscheidung zwischen dem Recht auf Sterben und dem Verbot zu Töten ist einzig und allein der Patientenwille maßgeblich. Deshalb brauchen Ärzte so genannte prozedurale Hilfen", erklärt Brysch. "In einem praxistauglichen Patientenverfügungsgesetz muss genau festgeschrieben werden: Mit wem habe ich zu reden? Wonach muss ich fragen? Hat sich der Betroffene konkret geäußert? Wann ist das Vormundschaftsgericht anzurufen? Nur durch solch klare Verfahrensregeln, die in ein Patientenverfügungsgesetz aufzunehmen sind, können die Patienten wirksam vor Fremdbestimmung geschützt werden. Und nur so können wir hierzulande einer Debatte vorbeugen, wie wir sie gerade in Italien erleben müssen."
Hintergrund
Schon in den strittigen Sterbehilfe-Fragen um Terri Schaivo (2005, USA) und Piergiorgio Welby (2006, Italien) war Eugen Brysch als Experte und Berichterstatter tätig. Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.2.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Berlin. "Das Gezerre um die gestern Abend gestorbene Patientin im Wachkoma Eluana Englaro hätte entsetzlicher kaum sein können. Die einzige Frage, die eigentlich von Interesse hätte sein dürfen - nämlich was Frau Englaro selbst wollte - ist dabei völlig aus dem Blick geraten. Die politischen Kontrahenten haben Frau Englaro für ihre jeweiligen Ziele instrumentalisiert", stellt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, fest. "Wir sollten gewarnt sein: Ein solch unwürdiges Schauspiel kann auch in Deutschland Realität werden. Persönliche Krisen wie die von Eluana Englaro kommen auch hierzulande vor. Eine politische Inszenierung wie in Italien kann nachhaltig nur durch ein Patientenverfügungsgesetz verhindert werden, das auch zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens klare Regeln vorsieht."
Ermittlung des mutmaßlichen Willens muss klar geregelt werden
Denn liegt, wie im aktuellen Fall, keine Patientenverfügung vor, muss festgestellt werden, was der Patient mutmaßlich gewollt hätte. "Derzeit wird aber häufig nicht danach entschieden, was der Patient wollte, sondern danach, was man selbst in der Situation wollen würde", mahnt Brysch. "Das ist fatal. Denn für die elementar wichtige Unterscheidung zwischen dem Recht auf Sterben und dem Verbot zu Töten ist einzig und allein der Patientenwille maßgeblich. Deshalb brauchen Ärzte so genannte prozedurale Hilfen", erklärt Brysch. "In einem praxistauglichen Patientenverfügungsgesetz muss genau festgeschrieben werden: Mit wem habe ich zu reden? Wonach muss ich fragen? Hat sich der Betroffene konkret geäußert? Wann ist das Vormundschaftsgericht anzurufen? Nur durch solch klare Verfahrensregeln, die in ein Patientenverfügungsgesetz aufzunehmen sind, können die Patienten wirksam vor Fremdbestimmung geschützt werden. Und nur so können wir hierzulande einer Debatte vorbeugen, wie wir sie gerade in Italien erleben müssen."
Hintergrund
Schon in den strittigen Sterbehilfe-Fragen um Terri Schaivo (2005, USA) und Piergiorgio Welby (2006, Italien) war Eugen Brysch als Experte und Berichterstatter tätig. Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.2.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Schavan für strenge Regeln bei Patientenverfügungen
Schavan für strenge Regeln bei Patientenverfügungen
Düsseldorf – Im Streit um ein Gesetz zur Patientenverfügung hat sich Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) für den strengsten, von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf ausgesprochen. „Ich bin für eine Lösung, die der Pflicht zum Schutz des Lebens gerecht wird, wie sie Wolfgang Bosbach vorgeschlagen hat“, sagte sie der „Rheinischen Post“ vom Freitag. Zugleich mahnte die Ministerin zur Eile beim Gesetzgebungsverfahren. „Nach den intensiven [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29480
Interview mit Annette Schavan
Ministerin stimmt nicht wie Merkel
EVA QUADBECK FÜHRT DAS GESPRÄCH
13.02.2009 - 08:48(RP) Interview Im Streit um Patientenverfügungen hat sich Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) erstmals positioniert. Sie favorisiert einen anderen Gesetzesentwurf als die Bundeskanzlerin.
http://www.rp-online.de/public/article/ ... erkel.html
Düsseldorf – Im Streit um ein Gesetz zur Patientenverfügung hat sich Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) für den strengsten, von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf ausgesprochen. „Ich bin für eine Lösung, die der Pflicht zum Schutz des Lebens gerecht wird, wie sie Wolfgang Bosbach vorgeschlagen hat“, sagte sie der „Rheinischen Post“ vom Freitag. Zugleich mahnte die Ministerin zur Eile beim Gesetzgebungsverfahren. „Nach den intensiven [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29480
Interview mit Annette Schavan
Ministerin stimmt nicht wie Merkel
EVA QUADBECK FÜHRT DAS GESPRÄCH
13.02.2009 - 08:48(RP) Interview Im Streit um Patientenverfügungen hat sich Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) erstmals positioniert. Sie favorisiert einen anderen Gesetzesentwurf als die Bundeskanzlerin.
http://www.rp-online.de/public/article/ ... erkel.html
Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung neun Sachverständige
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Gian Domenico Borasion, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, München
Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident am Oberlandesgericht München
Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, der Universität Bayreuth
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Arnd T. May, Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael de Ridder, Vivantes-klinikum Am Urban, Chefarzt der Rettungsstelle, Berlin
Privatdozent Dr. Stephan Sahm, Ketteler Krankenhaus, Medizinische Klinik I, Offenbach
Weitere Informationen
Tagesordnung
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Rechtsausschuss
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/index.html
Bundestagsdrucksachen zum Thema 16/397 - Antrag FDP: Patientenverfügungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/003/1600397.pdf
16/8442 - Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle; Mitteilung vom 25.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung neun Sachverständige
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Gian Domenico Borasion, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, München
Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident am Oberlandesgericht München
Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, der Universität Bayreuth
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Arnd T. May, Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael de Ridder, Vivantes-klinikum Am Urban, Chefarzt der Rettungsstelle, Berlin
Privatdozent Dr. Stephan Sahm, Ketteler Krankenhaus, Medizinische Klinik I, Offenbach
Weitere Informationen
Tagesordnung
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Rechtsausschuss
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/index.html
Bundestagsdrucksachen zum Thema 16/397 - Antrag FDP: Patientenverfügungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/003/1600397.pdf
16/8442 - Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle; Mitteilung vom 25.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/