Ethikrat diskutiert über ärztliche Sterbehilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ethikrat diskutiert über ärztliche Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 23.01.2009, 08:44

Ethikrat diskutiert über ärztliche Sterbehilfe
Donnerstag, 22. Januar 2009

Berlin – Der Deutsche Ethikrat - http://www.ethikrat.org/ - hat sich erstmals mit einer Bewertung von Selbsttötungen befasst. Dabei forderte der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz am Donnerstag in Berlin, ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen.
Mediziner seien am besten in der Lage, die psychische Verfassung von Sterbewilligen zu beurteilen und für eine sachgerechte Durchführung des Suizids zu sorgen. Der Beitrag sorgte in dem Gremium für Widerspruch.
...
Laut Studien ist die Zahl der Selbsttötungen in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten von rund 18.000 im Jahr 1975 auf unter 10.000 im Jahr 2007 zurückgegangen. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen gab es in den vergangenen zehn Jahren jedoch eine leichte Steigerung um insgesamt drei Prozent. ...

Weiter lesen unter:
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35141

Anmerkung der Moderation - Siehe auch das Statement von Lutz Barth vom 23.1.2009 unter
Endlich kommt Bewegung in die Sterbehilfe-Debatte
viewtopic.php?t=10881
viewtopic.php?t=10290

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Ethische Fragen der Selbsttötung erörtert

Beitrag von Presse » 23.01.2009, 15:26

Deutscher Ethikrat befasst sich mit ethischen Fragen der Selbsttötung

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner öffentlichen Plenarsitzung am 22. Januar 2009 ethische Positionen zur Selbsttötung erörtert.
Zunächst führten Frank Emmrich, Edzard Schmidt-Jortzig, Eberhard Schockenhoff und Michael Wunder, Mitglieder des Deutschen Ethikrates, in das Thema ein.

Die moderne Medizin ist heute in der Lage, das Leben deutlich zu verlängern. Dadurch wächst aber das Risiko von langem Siechtum und quälendem Sterben. Dies fordert die Gesellschaft heraus, sich mit den Umständen des Sterbens immer wieder auseinanderzusetzen, die Möglichkeiten der menschlichen Sterbebegleitung und der palliativen Versorgung auszuschöpfen, aber auch Themen wie Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als letzten Ausweg aus einer für den Betroffenen unerträglichen Leidenssituation nicht zu übergehen.

Jüngere Umfragen zeigen, dass Sterbehilfe von der Bevölkerung mehrheitlich befürwortet wird und auch unter Medizinern beachtliche Zustimmung findet.

Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar, wohingegen die Tötung auf Verlangen strafbewehrt ist. Allerdings stellten die Referenten übereinstimmend fest, dass die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen der Mitwirkung beim Sterben eines anderen oft fließend und schwer zu bestimmen sind.

In der anschließenden Diskussion äußerten die Mitglieder des Ethikrates, dass Tötung auf Verlangen nach wie vor abzulehnen sei. Demgegenüber zeigte sich in der Frage der Beihilfe zum Suizid ein breites Spektrum von ethischen Positionen. Einige Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, die Suizidbeihilfe nicht nur zu enttabuisieren, sondern in die Hände von Ärzten zu legen. Andere Mitglieder plädierten dafür, Beihilfe zum Suizid künftig unter Strafe zu stellen.

Der Nationale Ethikrat hat bereits 2006 eine Stellungnahme zum Thema "Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende" veröffentlicht. Vor dem Hintergrund einer Initiative im Bundesrat zum Verbot der organisierten Sterbehilfe und des anhaltenden Interesses in der Öffentlichkeit erwägt der Deutsche Ethikrat, sich mittelfristig erneut mit diesem Thema zu befassen.

Weitere Informationen unter http://www.ethikrat.org.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.1.2009
Ulrike Florian, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news297781

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