Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf) - Verbesserungen und faire Lastenverteilung bleiben aus

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Strukturreform der Pflege gemeinsam angehen

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Strukturreform der Pflege gemeinsam angehen
Kein Leistungskürzungsprogramm im Pflegeneuordnungsgesetz


Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" eine Pflegekommission angekündigt, die Vorschläge für eine strukturelle Pflegereform erarbeiten soll. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt, dass die Bundesregierung damit die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Pflegesystems anerkennt. Zahlreiche Verbände, darunter auch die BAGSO, fordern diese bereits seit langem. Kritisch sieht die BAGSO hingegen die bisherige Ausgestaltung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet und massive Leistungskürzungen vorsieht.

Die BAGSO appelliert an die Bundesregierung, die Gesamtbelastung Pflegebedürftiger und ihrer pflegenden Angehörigen zu reduzieren. Gerade die Pflege durch Familienangehörige und sonst nahestehende Personen sorgt dafür, dass das Versorgungssystem überhaupt noch funktioniert. Hier muss die öffentliche Hand schützend eingreifen und die finanzielle Entlastung der Pflegeversicherung über Maßnahmen wie die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen unterstützen.

Ziel der weiterführenden Strukturreform muss nach Ansicht der BAGSO eine sozialverträgliche Neuordnung der Pflege sein. In den Reformprozess sollten Betroffenen- und Fachverbände maßgeblich einbezogen werden. Die BAGSO fordert, den Kommunen im Rahmen der Strukturreform eine stärkere Steuerungsverantwortung für Pflege und Sorge zu übertragen. Prävention und Rehabilitation müssen auf allen Ebenen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dazu braucht es auch umfassende Angebote der Altenhilfe vor Ort. Beim Ausbau von Beratungsstrukturen müssen erfolgreiche etablierte Anlaufstellen und Netzwerke berücksichtigt werden. Zudem setzt eine wirksame Beratung ein ausreichendes Angebot an Betreuungs-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen voraus, an welches verwiesen werden kann.

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.09.2026
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
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PNOG: Versorgung sichern statt Kürzungslogik

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (25. September 2026, Nr. 50/2026)



PNOG: Versorgung sichern statt Kürzungslogik
Deutscher Pflegerat fordert klare Neuordnung nach Versorgungsbedarf


Vor dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) am Mittwoch, den 30.09.2026, fordert der Deutsche Pflegerat (DPR) als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene einen Kurswechsel: Nicht die Kassenlage, sondern der Versorgungsbedarf der Menschen muss die Reform bestimmen. Jede Sparmaßnahme muss auf ihre Folgen für die gesamte Versorgung geprüft werden.

„Der Referentenentwurf zum PNOG enthält richtige Ansätze bei Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung. Jetzt muss daraus eine Reform werden, die die Versorgung tatsächlich besser organisiert“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Ein gutes PNOG organisiert die Versorgung besser: bedarfsgerecht, zielgerichtet und zukunftsorientiert. Ein schlechtes PNOG organisiert nur den Mangel neu.“

Für den DPR gehören Finanzierungs- und Strukturreform zusammen. Wer nur darauf achtet, wie kurzfristig Ausgaben der Pflegeversicherung sinken können, greift zu kurz. Wie wir die Versorgung gestalten, beeinflusst die entstehenden Kosten. Deshalb fordert der DPR eine Versorgungsfolgenabschätzung: Was spart eine Maßnahme und welche Folgen hat sie für die Menschen und für die Kosten an anderer Stelle?

„Bessere Strukturen sind unsere Chance, Versorgung zu sichern und die Kosten langfristig in den Griff zu bekommen. Wenn wir früher unterstützen, Selbstständigkeit erhalten, Rehabilitation konsequent nutzen, Versorgung koordinieren und Krisen verhindern, wirkt das weit über die Pflegeversicherung hinaus. Nicht weniger versorgen, sondern früher und besser – darauf kommt es an.“

Dafür braucht es eine Kompetenzwende. Die geplante Pflegebegleitung zeigt, was damit gemeint ist: Pflegefachpersonen können Bedarfe früh erkennen, beraten, Prävention und Rehabilitation anstoßen und komplexe Versorgung koordinieren. Pflegebegleitung und Fallmanagement müssen als pflegefachliche Leistungen verankert werden. Pflegefachpersonen müssen sie eigenverantwortlich erbringen und direkt abrechnen können.

„Die Profession Pflege muss als eigenständiger Teil der Lösung für Versorgung und Finanzstabilität anerkannt werden. Vorhandene Fachkompetenz nicht zu nutzen, ist Verschwendung. Wer die Versorgung sichern will, muss die Profession Pflege stärken und ihre Kompetenzen konsequent nutzen.“

Eine Reform, die Versorgung nachhaltig verbessern will, darf zugleich nicht die Bedingungen schwächen, unter denen bedarfsgerechte Pflege möglich ist. Notwendige Leistungen dürfen nicht aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden. Tariftreue und eine verlässliche Refinanzierung aller Pflegepersonalkosten müssen gesichert bleiben. Eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung darf sich nicht nach Personalmangel oder Finanzierungsgrenzen richten. Pflegebedarf wird nicht geringer, nur weil Personal oder Geld fehlen.

Auch die Pflegeversicherung darf nicht weiter für Aufgaben zahlen, die gesamtgesellschaftlich getragen oder anderen Sicherungssystemen zugeordnet werden müssen. Kosten verschwinden nicht, wenn man sie nur verschiebt. Entscheidend ist, die Versorgung für Menschen aller Altersgruppen mit ihren An- und Zugehörigen in allen Pflegesettings insgesamt tragfähig zu organisieren.

Vogler abschließend:

„Wir brauchen keine Reform, die bedarfsgerechte Pflege kürzt und klein rechnet. Wir brauchen eine Reform, die sich konsequent daran messen lässt, ob sie die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings nachhaltig sichert und verbessert.

Versorgungsbedarf vor Kürzungslogik. Kompetenz vor Berufsgrenzen. Die Profession Pflege als Teil der Lösung. Daran werden wir das PNOG messen.“


Weitere Informationen:
Kampagne des Deutschen Pflegerats
25 Verbände und Organisationen. Eine Stimme. Ein Ziel: eine sichere Versorgung
#DeutschlandWelchePflegeWillstDu

Vorankündigung:
Einladung DEMO
PFLEGE KÜRZEN? • DAS TRIFFT DICH! • DAS TRIFFT UNS ALLE! • NICHT MIT UNS!
11.11.2026 • 14:00 Uhr • Bundeskanzleramt

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Kabinettsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz: Enttäuschend!

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Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Kabinettsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz: Enttäuschend!

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Die Ergebnisse des zähen Ringens um Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf bewertet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) als völlig unzureichend.

Swen Staack, 1. Vorsitzender der DAlzG:
„Nachdem die Diskussion über die Inhalte der Pflegereform noch einmal eröffnet wurden, hatten wir Hoffnung, dass es doch noch die dringend erforderlichen Änderungen am Entwurf geben würde. Das Ergebnis ist jedoch in höchstem Maß enttäuschend! Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz werden damit ebenso alleine gelassen wie Menschen mit beginnender Demenz, die auf Unterstützung für ihre Selbstständigkeit im Alltag angewiesen sind. Dass die Kürzungen bei den Zuschlägen für die stationäre Pflege zurückgenommen wurden, ist zu begrüßen. Im Umkehrschluss heißt das aber wiederum, dass die Einsparungen in allererster Linie zulasten der 84 Prozent ambulant versorgten Pflegebedürftigen gehen.“

Die DAlzG begrüßt es, dass die Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige zurückgenommen wurden. Andere wichtige Forderungen wie der Erhalt des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 – zumindest im Sinne des Bestandsschutzes, damit Unterstützungsstrukturen für die Familien weitergeführt werden können, – sowie der Verhinderungspflege als eigenständige und flexibel nutzbare Leistung bleiben jedoch unberücksichtigt.

„Jetzt so gravierend in die Versorgungslandschaft einzugreifen und bestehende Angebotsstrukturen damit zu zerstören ist völlig unverhältnismäßig, wenn heute schon klar ist, dass im nächsten Jahr ein neues Gesetz, eine neue Reform auf den Weg gebracht werden soll“, so Staack. „Die Zeit bis zu einer umfassenden und gut durchdachten strukturellen Reform der Pflegeversicherung ließe sich durch die Rückzahlung des Corona-Darlehens durch den Bund und aus Mitteln des Pflegevorsorgefonds problemlos überbrücken, ohne jetzt Tatsachen zu schaffen, die später schwer zurückzunehmen sind.“

Quelle: Pressemitteilung vom 01.10.2026
>>> https://www.deutsche-alzheimer.de/artik ... taeuschend


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Die Enttäuschung über die aktuelle Beschlussfassung zur pflegerischen Versorgung ist offensichtlich weit verbreitet. - Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hält das Vorgehen der Bundesregierung für alle völlig akzeptabel. Mehrere umfängliche Handlungsempfehlungen wurden einfach ignoriert.
Gesperrt