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WernerSchell
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Datenangebot zur Rentendebatte

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Mitteilung Nr. 04 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 23. Juni 2026 Datenangebot zur Rentendebatte

WIESBADEN – Angesichts der aktuellen Debatte über die Reform des Rentensystems weist das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seine Sonderseite zum Thema Rente (www.destatis.de/rente) hin. Dort sind relevante Daten zu den Bereichen Demografie, Erwerbstätigkeit, Einkommen und Staatshaushalt gebündelt, unter anderem mit diesen Inhalten:

Die Lebenserwartung steigt aktuell wieder

Die Lebenserwartung bei Geburt ist in Deutschland über Jahrzehnte hinweg nahezu kontinuierlich angestiegen. Seit etwa 2010 nimmt die Lebenserwartung allerdings weniger stark zu als in den vorangegangenen Jahrzehnten. Im Zuge der Coronapandemie kam es ab 2020 für drei Jahre in Folge zu einem leichten Rückgang. In den Jahren 2023 und 2024 ist die Lebenserwartung wieder deutlich angestiegen. Das Vor-Corona-Niveau wurde dadurch wieder erreicht.

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig als früher. 2025 waren nach Erstergebnissen des Mikrozensus 19,9 % der 67-Jährigen erwerbstätig, 2015 lag die Quote in der Altersgruppe bei 13,3 %. Nach wie vor gehen viele vorzeitig in den Ruhestand: 2025 waren 60,9 % der 63-Jährigen erwerbstätig. Allerdings ist die Quote in der Altersgruppe gestiegen: 2015 lag sie noch bei 38,9 %. Die Gründe für einen vorzeitigen Renteneintritt sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangebote von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit.

Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre nimmt zu

Am 1. Januar 2025 gab es nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Zusätzlich bezogen rund 382 100 Hinterbliebene wie Witwen und Witwer oder Waisen Versorgungsleistungen. Das entspricht einem Zuwachs von 17,7 % beziehungsweise 0,1 % im Vergleich zum 1. Januar 2015.
Damals waren es noch rund 1,2 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre sowie rund 381 800 Hinterbliebene mit Versorgungsleistungen.

Weitere Auskünfte: Pressestelle
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
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Bericht für Reformen der Alterssicherung vorgelegt

Beitrag von WernerSchell »

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Die Alterssicherungskommission (ASK) – auch als Rentenkommission bekannt – hat ihren Bericht für Reformen der Alterssicherung vorgelegt

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind ein wichtiger Schritt für Reformen der Alterssicherung. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits mit dem Rentenpaket, dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung der Aktivrente sowie einem Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Frühstartrente zentrale Weichen gestellt, um die Alterssicherung weiter zu entwickeln. Darauf aufbauend war es der Auftrag der Alterssicherungskommission, Vorschläge zu erarbeiten, wie alle drei Bereiche der Altersvorsorge – gesetzliche, betriebliche und private – nachhaltig und gerecht aufgestellt werden können.

Das Empfehlungspaket der Kommission zeigt auf, wie eine generationengerechte Alterssicherung in den kommenden Jahrzehnten ausgestaltet werden sollte. Der Bericht wurde Bundesministerin Bas am 23. Juni 2026 übergeben.


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Reformen der Alterssicherung
Die Kommission hat insgesamt 33 Empfehlungen für eine nachhaltige Ausgestaltung der Alterssicherung gefasst.
Zum Bericht [PDF, 2MB] >>> https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=2


Die wichtigsten Empfehlungen aus dem Bericht

- Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente
Es soll eine gesetzliche Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle nach schwedischem Vorbild eingeführt werden, mit deren Erträgen langfristig das Rentenniveau der heute Jüngeren wieder steigen wird. Der Aufbau der Kapitalrente braucht Zeit. Daher soll mit einem Übergangsfaktor sichergestellt werden, dass das Rentenniveau für alle Rentenzugänge mindestens so hoch ist wie heute.

- Ausweitung des Personenkreises, der gesetzlich versichert ist
Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit soll die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen umgebaut werden, in die perspektivisch weitere Berufsgruppen aufgenommen werden, wie Selbstständige, Beamte und Abgeordnete. In einem ersten Schritt sollen alle neuen, nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dasselbe soll für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente gelten. Auf diese Weise wächst die gemeinsame Verantwortung für die gesetzliche Rentenversicherung. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

- Steigendes Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter soll moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. An die Stelle der "Rente ab 63" (aktuell Rente ab 64,5) soll eine Sonderregelung für diejenigen treten, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können: Die Schutzrente für langjährige Beitragszahler. Sie sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern früher in Rente gehen können.

- Neuer Freibetrag in der Grundsicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Renten sollen zukünftig nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Es soll ein neuer Freibetrag für Renten in der Grundsicherung im Alter eingeführt werden. Das bedeutet, dass derjenige, der gearbeitet hat, immer mehr hat als derjenige, der keine oder geringe Beiträge eingezahlt hat. Über die Ausgestaltung des neuen Freibetrags für Renten soll im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform entschieden werden.

- Abschaffung der Minijobs
Minijobs werden abgeschafft: Sie sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

- Betriebsrente flächendeckend verbreiten
In einem Sozialpartnerdialog sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, die die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich erhöhen.


Quelle: Mitteilung vom 23.06.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-u ... -2026.html
WernerSchell
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Rentenreform und Sicherung der Finanzierung

Beitrag von WernerSchell »

Die Alterssicherungskommission (ASK) – auch als Rentenkommission bekannt – hat am 23.06.2026 ihren Bericht für Reformen der Alterssicherung vorgelegt … Näheres hier >>> viewtopic.php?p=18407#p18407 - Die Bundesregierung hat daraufhin erklärt, dass man die Kommissionsvorschläge zügig umsetzen wolle. Zahlreiche Vorschläge erscheinen unstreitig und sinnvoll. Es gibt aber auch kritische Statements. – Von hier aus wird angemerkt:

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Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt bei 78,5 Jahren für Männer und 83,2 Jahren für Frauen, Diese statistischen Werte gelten für Neugeborene und basieren auf den aktuellen Sterbetafeln. Sie steigt im Laufe des Lebens an. Wer bereits älter ist, hat statistisch gesehen eine höhere Gesamtlebenserwartung, da die kritischen ersten Lebensjahre bereits überstanden sind. So beträgt z.B. die Lebenserwartung für Männer, die das 80. Lebensjahr erreicht haben, weitere 8 Jahre, bei 80jährigen Frauen ist die zusätzliche Lebenserwartung höher und wird mit 9,57 Jahren angegeben. Bei 90jährigen kommen noch einmal 3,55 (Männer) bzw. 4,21 Jahre (Frauen) dazu. Genetik & Lebensstil (Faktoren wie Ernährung, Bewegung, Rauchen und soziale Einbindung) haben großen Einfluss auf das tatsächliche Alter. Daher sind die tatsächlichen Chancen sehr hoch, noch älter zu werden, als die statistischen Durchschnittswerte dies vorgeben. Die Lebenserwartung verlängert sich langfristig um durchschnittlich etwa 2,5 Jahre pro Jahrzehnt (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Es ist durch wissenschaftliche Studien und einschlägige Buchveröffentlichungen deutlich geworden, dass eine entsprechend gestaltete Lebensführung die Langlebigkeit fördert und verschiedene Krankheiten vermeiden oder verzögern hilft. Dazu gehören z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes-Typ2, Krebs und Demenz. Leider kommt die Prävention in der Gesundheitsversorgung nicht ausreichend zur Geltung. Dies u.a. auch deshalb, weil Diagnostik und Therapie dominieren und damit viel Geld verdient werden kann. Prävention ist aber weitgehend in Eigeninitiative zu leisten und wird daher bedauerlicherweise nur unzureichend berücksichtigt. – Näheres z.B. unter > viewtopic.php?f=5&t=78

Bei der aktuellen Rentenreformdebatte sollte die verlängerte Lebenserwartung und die zusätzlich hilfreichen Präventionserwägung schnellstmöglich Berücksichtigung finden mit der Folge, dass das Renteneintrittsalter auf 70 heraufgesetzt wird. Der Freiburger Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen fordert seit längerer Zeit die rasche Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre. Er plädiert dafür, das Renteneintrittsalter direkt an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, um das Rentensystem Generationen-gerecht und finanzierbar zu halten. Dem kann zur Sicherung des Rentensystems uneingeschränkt zugestimmt werden. Wer aber körperlich schwer arbeitet oder starkem psychischen Stress ausgesetzt ist, hat oft eine geringere Lebenserwartung. Für diese Menschen bedeutet ein späterer Renteneintritt möglicherweise eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit, weshalb angemessene Regelungen über einen früheren Renteneintritt bei Erwerbsunfähigkeit erhalten bleiben bzw. präzisiert werden müssen.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gehen in den kommenden 15 Jahren schätzungsweise 30 Prozent der Erwerbspersonen in Rente. Bis 2040 wären das über 13 Millionen Menschen, die deutlich weniger in unsere Sozialsysteme einzahlen, aber verstärkt Leistungen beziehen. "Jüngere Altersgruppen werden die Babyboomer zahlenmäßig nicht ersetzen können", warnt das Bundesamt. Das verdeutlicht einmal mehr den Handlungsdruck, unter dem die Sozialpolitik jetzt steht (Quelle: PKV-Newsletter vom 24.06.2026).
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