„Wir sind auf einem guten Weg, das Potenzial der Pflegekompetenzen zu nutzen“
DBfK zum Fachgespräch im Gesundheitsministerium
Am 20. März 2024 hatte Minister Lauterbach zum Fachgespräch ins Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeladen. Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper, hat daran teilgenommen. Ihr Statement:
„Das Pflegekompetenzgesetz ist richtig, um die Versorgung zu verbessern und die Profession zu stärken. Entsprechend viel Zustimmung war unter den Teilnehmer:innen wahrzunehmen. Allerdings folgten die Diskussionen zu einzelnen Eckpunkten des Gesetzes noch zu sehr den althergebrachten Strukturen oder verloren sich in Details.
Für uns als Profession liegt das große Potenzial des Gesetzes in diesen vier Kernthemen:
1. Die Heilkundeausübung in den Bereichen Diabetes, Demenz und Wundversorgung mit der Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Hilfs- und Heilmitteln ist überfällig. Weitere Module müssen folgen.
2. Die Übergabe der Pflegebegutachtung an die betreuenden Pflegefachpersonen legt richtigerweise die Verantwortung in die Hände der Profession. Es können dadurch doppelte Prozesse und ein erhebliches Maß an Bürokratie eingespart werden. Für Betroffene und Angehörige bedeutet es eine große Erleichterung.
3. Die Rollen, Kompetenzen und Stellen für akademisch ausgebildete Kolleg:innen wie Advanced Practice Nurses oder Community Health Nurses müssen auf- und ausgebaut werden. Die Verschiebung dieser wichtigen Maßnahme zur Sicherung der Versorgungsqualität auf einen späteren Zeitpunkt sehe ich kritisch.
4. Wir brauchen eine Lösung für die berufsständische Vertretung der Profession, damit Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mitbestimmen und -gestalten kann. Es stimmt optimistisch, dass das erkannt wurde.
Ein weiterer vielversprechender Ansatz wurde von Minister Lauterbach mit dem Begriff „stambulante Versorgung“ in neuen Wohnformen eingebracht. Dies steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit den Pflegekompetenzen, setzt aber ein positives Zeichen, dass der Minister bestehende Strukturen angeht.
Wenn das Pflegekompetenzgesetz nun mutig und zügig umgesetzt wird, sehe ich uns auf einem guten Weg, mit der Herausforderung des Fachkräftemangels umzugehen. Denn die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Profession Pflege sind untrennbar miteinander verbunden. Die Zeit drängt. Wir brauchen einen großen Wurf.“
Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Pflegekompetenzgesetz - wegweisend für die Zukunft der Pflege
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Pflegekompetenzgesetz: Wichtiges Vorhaben jetzt umsetzen
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
12. Mai: Internationaler Tag der Pflegenden
Pflegekompetenzgesetz: Wichtiges Vorhaben jetzt umsetzen
Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause das Pflegekompetenzgesetz verabschieden. Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen sollen den Beruf attraktiver machen. Der VKAD begrüßt das Vorhaben und nennt wesentliche Rahmenbedingungen, die dringend zu verbessern sind.

Berlin/Freiburg, 7. Mai 2024 | Das geplante Pflegekompetenzgesetz soll Pflegekräften mehr Entscheidungskraft in der Praxis bieten. Erste Eckpunkte dazu hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach bereits im Dezember 2023 vorgestellt. Noch in diesem Jahr ist die Verabschiedung des Gesetzes geplant. Im Kern geht es darum, die unsachgemäße Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen zu reformieren. Dazu Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD): „Pflegefachkräfte müssen endlich das ausüben dürfen, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben. Ihre Kompetenz ist gesetzlich zu verankern, damit sie noch stärker gemäß ihrer Qualifikation arbeiten können. Dies kann zu einem Bürokratieabbau in vielen Prozessen führen und damit entlasten.“
Dietrich-Schleicher weiter: „Anlässlich des Tages der Pflegenden, wird vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Wertschätzung für ihre Arbeit entgegengebracht. Es ist zu begrüßen, dass durch das geplante Gesetz wichtige Anerkennung auch von der Politik kommt.“
Pflegebegutachtung in die Hände der Pflege
Die Eckpunkte des Gesetzes sehen vor, dass in der Versorgung tätige Pflegefachkräfte künftig in den Pflegebegutachtungsprozess eingebunden werden. Dazu die VKAD-Vorsitzende: „Pflegefachkräfte sind täglich im Kontakt mit den Menschen und können deren Entwicklung bestens bewerten. Die Pflegefachkräfte sind die richtigen, um notwendige Pflegegrade verlässlich festzusetzen.“ Durch die Übertragung der Pflegebegutachtung könnten bürokratischen Hürden, wie Nachweispflichten an den Medizinischen Dienst, deutlich reduziert werden. Das wäre gut für die Menschen und gut für mehr Effizienz im Gesundheitssystem.
Neue Aufgaben sind nicht on top zu leisten
Gleichwohl darf nicht die Erwartung geweckt werden, dass Pflegefachkräfte neue Aufgaben zusätzlich leisten. Der VKAD mahnt daher an, entlastende Maßnahmen parallel anzugehen. Insbesondere im Ausbildungsbereich müssen wichtige Vorhaben endlich angestoßen werden: „Die generalistische Pflegeassistenzausbildung muss kurzfristig bundesweit umgesetzt werden, um mehr Menschen einen niederschwelligen Einstieg in den Beruf zu ermöglichen. Zudem brauchen wir dringend mehr Ausbildungsplätze. Hier sind Bund und Länder gefragt, die Finanzierung sicherzustellen“, so Dietrich-Schleicher.
Die Praxis an den Tisch holen
Mit dem Pflegekompetenzgesetz besteht die Möglichkeit, überflüssige Arbeitsprozesse zu minimieren und das eigenverantwortliche Arbeiten der Fachkräfte zu stärken. „Eine erfolgreiche Kompetenzerweiterung ist nur dann möglich, wenn sie aus der Praxis heraus gedacht wird. Dabei ist die Langzeitpflege besonders in Blick zu nehmen. Daher appellieren wir an die Politik, die Verbände auch weiterhin aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen“, so die VKAD-Vorsitzende.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2024
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
Reinhardtstraße 13 | 10117 Berlin
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 28 44 47 855
presse.vkad@caritas.de
ww.vkad.de
12. Mai: Internationaler Tag der Pflegenden
Pflegekompetenzgesetz: Wichtiges Vorhaben jetzt umsetzen
Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause das Pflegekompetenzgesetz verabschieden. Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen sollen den Beruf attraktiver machen. Der VKAD begrüßt das Vorhaben und nennt wesentliche Rahmenbedingungen, die dringend zu verbessern sind.

Berlin/Freiburg, 7. Mai 2024 | Das geplante Pflegekompetenzgesetz soll Pflegekräften mehr Entscheidungskraft in der Praxis bieten. Erste Eckpunkte dazu hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach bereits im Dezember 2023 vorgestellt. Noch in diesem Jahr ist die Verabschiedung des Gesetzes geplant. Im Kern geht es darum, die unsachgemäße Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen zu reformieren. Dazu Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD): „Pflegefachkräfte müssen endlich das ausüben dürfen, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben. Ihre Kompetenz ist gesetzlich zu verankern, damit sie noch stärker gemäß ihrer Qualifikation arbeiten können. Dies kann zu einem Bürokratieabbau in vielen Prozessen führen und damit entlasten.“
Dietrich-Schleicher weiter: „Anlässlich des Tages der Pflegenden, wird vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Wertschätzung für ihre Arbeit entgegengebracht. Es ist zu begrüßen, dass durch das geplante Gesetz wichtige Anerkennung auch von der Politik kommt.“
Pflegebegutachtung in die Hände der Pflege
Die Eckpunkte des Gesetzes sehen vor, dass in der Versorgung tätige Pflegefachkräfte künftig in den Pflegebegutachtungsprozess eingebunden werden. Dazu die VKAD-Vorsitzende: „Pflegefachkräfte sind täglich im Kontakt mit den Menschen und können deren Entwicklung bestens bewerten. Die Pflegefachkräfte sind die richtigen, um notwendige Pflegegrade verlässlich festzusetzen.“ Durch die Übertragung der Pflegebegutachtung könnten bürokratischen Hürden, wie Nachweispflichten an den Medizinischen Dienst, deutlich reduziert werden. Das wäre gut für die Menschen und gut für mehr Effizienz im Gesundheitssystem.
Neue Aufgaben sind nicht on top zu leisten
Gleichwohl darf nicht die Erwartung geweckt werden, dass Pflegefachkräfte neue Aufgaben zusätzlich leisten. Der VKAD mahnt daher an, entlastende Maßnahmen parallel anzugehen. Insbesondere im Ausbildungsbereich müssen wichtige Vorhaben endlich angestoßen werden: „Die generalistische Pflegeassistenzausbildung muss kurzfristig bundesweit umgesetzt werden, um mehr Menschen einen niederschwelligen Einstieg in den Beruf zu ermöglichen. Zudem brauchen wir dringend mehr Ausbildungsplätze. Hier sind Bund und Länder gefragt, die Finanzierung sicherzustellen“, so Dietrich-Schleicher.
Die Praxis an den Tisch holen
Mit dem Pflegekompetenzgesetz besteht die Möglichkeit, überflüssige Arbeitsprozesse zu minimieren und das eigenverantwortliche Arbeiten der Fachkräfte zu stärken. „Eine erfolgreiche Kompetenzerweiterung ist nur dann möglich, wenn sie aus der Praxis heraus gedacht wird. Dabei ist die Langzeitpflege besonders in Blick zu nehmen. Daher appellieren wir an die Politik, die Verbände auch weiterhin aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen“, so die VKAD-Vorsitzende.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2024
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Personalakquise und Integration erfolgreich gestalten
PRESSEMITTEILUNG: Am 12. Mai ist Internationaler Tag der Pflegenden
Personalakquise und Integration erfolgreich gestalten
Damit internationale Pflegefachkräfte kommen und gern bleiben
Stuttgart – Bis 2030 werden in Deutschland laut Bertelsmann Stiftung rund 517000 Pflegekräfte fehlen. Kliniken und Pflegeeinrichtungen suchen deshalb auch im Ausland qualifiziertes Personal. Wie das Onboarding ausländischer Pflegekräfte rechtlich und vor allem menschlich gelingt, zeigt ein aktuelles Thieme Whitepaper. Onboarding-Verantwortliche teilen ihre Expertise, geben Tipps und Hinweise. Im Fokus steht ein faires Anwerben wie es die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. fordert.
Albanien, Brasilien, Mexiko oder die Philippinen – die Liste der Länder, in denen deutsche Gesundheitseinrichtungen oder private Vermittlungsagenturen Pflegepersonal suchen, ließe sich weiter fortsetzen. So unterschiedlich wie die Länder, so unterschiedlich sind Abschlüsse und Qualifikationen, Sprachkenntnisse und kulturelle Hintergründe der neuen Fachkräfte. Wer langfristig und fair gutes Personal anwerben und binden möchte, muss Zeit und Geld investieren und seine innerbetrieblichen Prozesse daraufhin anpassen. Das gilt auch dann, wenn die Anwerbung durch eine Vermittlungsagentur unterstützt wird.
Integrationsbeauftragte helfen weiter
Ein*e Integrationsmanager oder -managerin beispielsweise hilft, bürokratische Hürden im Anwerbungsprozess zu meistern. Er oder sie kümmert sich um sämtliche administrative Aufgaben – von A wie Aufenthaltserlaubnis bis Z wie Zusage für eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Verantwortlichen sorgen für eine passende Unterbringung der neuen Kolleg*innen, organisieren Sprachkurse und begleiten die Anerkennungsmaßnahmen und Einarbeitungsphasen. Gleichzeitig steht er oder sie für Fragen auf Station zur Verfügung, vermittelt bei Missverständnissen oder unterstützt bei alltäglichen Belangen wie der Eröffnung eines Bankkontos.
Welcher Weg führt zur Berufsurkunde?
Fachkräfte aus dem Ausland müssen die in Deutschland übliche Berufsurkunde nachträglich erwerben. Bis dahin dürfen sie lediglich als Pflegehelfer arbeiten. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder eine qualifizierte Anpassungsmaßnahme absolvieren. Jedes Prozedere birgt für sich betrachtet für beide Seiten Vor- und Nachteile. Arbeitgeber sollten daher in der Lage sein, beide Möglichkeiten zur Erlangung der Berufsurkunde zu begleiten. Die Kenntnisprüfung gilt als der schnellere Weg. Zur Vorbereitung sollten Einrichtungen aber Lehrgänge anbieten können, die die unter Umständen sehr unterschiedlichen Kenntnisse der Teilnehmenden berücksichtigen. Qualifizierte Anpassungsmaßnahmen dauern länger, binden internationale Fachkräfte aber direkt in den Pflegealltag ein. Das ermöglicht eine gezielte Kompetenzentwicklung und individuelle Förderung. Welcher Weg für wen der richtige ist, sollte gleich zu Beginn mit den neuen Kolleg*innen geklärt werden.
Nur eine gelungene Willkommenskultur bindet
In der Regel dauert es 2 Jahre, bis internationale Fachkräfte gut integriert sind und sich selbst zurechtfinden. Dann liegt auch meistens die Berufsurkunde vor und die neugewonnen Fachkräfte könnten zu anderen Arbeitgebern wechseln. Das ist unter Umständen dann der Fall, wenn die Kolleg*innen sich nicht als vollwertiges Mitglied des Teams akzeptiert sehen. Es ist deshalb wichtig, sie auch emotional eng zu begleiten. Die Möglichkeit einer offenen Sprechstunde kann einen Rahmen schaffen, Probleme oder Konflikte frühzeitig zu besprechen.
Interkulturelle Vielfalt als Chance für alle
Zudem muss das gesamte Team in den Integrationsprozess eingebunden werden. Schulungen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz können Berührungsängste abbauen. Die Implementierung eines Mentorenprogramms kann das Verständnis für- und untereinander fördern. Ein guter Onboarding-Prozess schafft eine authentische Willkommenskultur, in der das Behandlungsteam seine kulturelle Vielfalt als Vorteil für seine tägliche Arbeit und eine bessere Patientenversorgung erlebt.
Für eine besser Medizin und mehr Gesundheit im Leben
Thieme setzt sich für ein wertschätzendes Miteinander aller am Behandlungsprozess Beteiligten ein – zum Wohl der Patient*innen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unseren Informationen und Services dazu beitragen, das Onboarding internationaler Fachkräfte bestmöglich zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass eine faire Anwerbung dem WHO Verhaltenskodex (1) entspricht und eine gelungene Integration über den Berufsalltag hinausgeht.
(1) Der WHO Verhaltenskodex zur internationalen Rekrutierung von Gesundheitspersonal (WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel) wurde aufgesetzt, um die Arbeits-Migration von Gesundheitskräften besser zu steuern und negative Folgen für Herkunftsländer zu minimieren. Deutschland hat die Vereinbarung im Jahr 2010, gemeinsam mit weiteren 192 Mitgliedsstaaten der WHO, unterzeichnet. Der Kodex empfiehlt, eine aktive Anwerbung in den Ländern zu unterlassen, in denen es bereits einen kritischen Mangel an Gesundheitsfachkräften gibt. Er betont weiterhin, dass eingewandertes Gesundheitspersonal die gleichen Rechte und Pflichten haben und unter den gleichen Bedingungen eingestellt und bezahlt werden soll, wie einheimische Fachkräfte.
Diese Pressemeldung finden Sie auch auf unserer Homepage Onboarding internationaler Pflegefachkräfte (thieme.com) > https://www.thieme.com/de-de/onboarding ... c082b69419
Über Thieme
Thieme ist marktführender Anbieter von Informationen und Services, die dazu beitragen, Gesundheit und Gesundheitsversorgung zu verbessern. Mit digitalen Lösungsangeboten in Medizin und Chemie unterstützt Thieme Informations-, Kommunikations- und Dokumentationsprozesse in Wissenschaft, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der Patientenversorgung. Alle Angebote orientieren sich unmittelbar am Nutzen für ihre Zielgruppen – Medizinstudierende, Ärzteschaft, Pflegekräfte, Kliniken, Krankenkassen und weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Sie bekommen immer genau die Informationen und Services zugespielt, die sie in einer bestimmten Arbeitssituation oder Lebensphase benötigen. Gemeinsam mit einem breiten Experten- und Partnernetzwerk stellt der digitale Gesundheitsdienstleister sicher, medizinisch-wissenschaftlich, aber auch didaktisch-technologisch Taktgeber zu sein. Die weltweit tätigen über 1000 Mitarbeitenden des Familienunternehmens setzen sich mit innovativen Neu- und Weiterentwicklungen tagtäglich für eine bessere Medizin und mehr Gesundheit im Leben ein. https://www.thieme.com/de-de
ePaper anfordern und ganz lesen
Bitte lassen Sie uns wissen, ob das Thema für einen Beitrag in Ihrem Medium interessant ist. Gern stellen wir Ihnen das ePaper vollumfänglich zur Verfügung. Unter anderem berichtet darin Dr. Jenny Wortha, Pflegedirektorin am Klinikum Frankfurt/Oder, über verschiedene Projekte aus der Praxis. Simon Jäger, CEO bei RE-ALIS GmbH, beleuchtet das Thema seitens einer Vermittlungsagentur.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2024
Pressekontakt
Catrin Hölbling | Anne-Katrin Döbler
Thieme Communications
Thieme Group
Tel.: +49 (0)711 8931-141 | -115
Fax: +49 (0)711/8931-167
catrin.hoelbling@thieme.de | anne.doebler@thieme.de
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Stuttgart – Bis 2030 werden in Deutschland laut Bertelsmann Stiftung rund 517000 Pflegekräfte fehlen. Kliniken und Pflegeeinrichtungen suchen deshalb auch im Ausland qualifiziertes Personal. Wie das Onboarding ausländischer Pflegekräfte rechtlich und vor allem menschlich gelingt, zeigt ein aktuelles Thieme Whitepaper. Onboarding-Verantwortliche teilen ihre Expertise, geben Tipps und Hinweise. Im Fokus steht ein faires Anwerben wie es die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. fordert.
Albanien, Brasilien, Mexiko oder die Philippinen – die Liste der Länder, in denen deutsche Gesundheitseinrichtungen oder private Vermittlungsagenturen Pflegepersonal suchen, ließe sich weiter fortsetzen. So unterschiedlich wie die Länder, so unterschiedlich sind Abschlüsse und Qualifikationen, Sprachkenntnisse und kulturelle Hintergründe der neuen Fachkräfte. Wer langfristig und fair gutes Personal anwerben und binden möchte, muss Zeit und Geld investieren und seine innerbetrieblichen Prozesse daraufhin anpassen. Das gilt auch dann, wenn die Anwerbung durch eine Vermittlungsagentur unterstützt wird.
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Welcher Weg führt zur Berufsurkunde?
Fachkräfte aus dem Ausland müssen die in Deutschland übliche Berufsurkunde nachträglich erwerben. Bis dahin dürfen sie lediglich als Pflegehelfer arbeiten. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder eine qualifizierte Anpassungsmaßnahme absolvieren. Jedes Prozedere birgt für sich betrachtet für beide Seiten Vor- und Nachteile. Arbeitgeber sollten daher in der Lage sein, beide Möglichkeiten zur Erlangung der Berufsurkunde zu begleiten. Die Kenntnisprüfung gilt als der schnellere Weg. Zur Vorbereitung sollten Einrichtungen aber Lehrgänge anbieten können, die die unter Umständen sehr unterschiedlichen Kenntnisse der Teilnehmenden berücksichtigen. Qualifizierte Anpassungsmaßnahmen dauern länger, binden internationale Fachkräfte aber direkt in den Pflegealltag ein. Das ermöglicht eine gezielte Kompetenzentwicklung und individuelle Förderung. Welcher Weg für wen der richtige ist, sollte gleich zu Beginn mit den neuen Kolleg*innen geklärt werden.
Nur eine gelungene Willkommenskultur bindet
In der Regel dauert es 2 Jahre, bis internationale Fachkräfte gut integriert sind und sich selbst zurechtfinden. Dann liegt auch meistens die Berufsurkunde vor und die neugewonnen Fachkräfte könnten zu anderen Arbeitgebern wechseln. Das ist unter Umständen dann der Fall, wenn die Kolleg*innen sich nicht als vollwertiges Mitglied des Teams akzeptiert sehen. Es ist deshalb wichtig, sie auch emotional eng zu begleiten. Die Möglichkeit einer offenen Sprechstunde kann einen Rahmen schaffen, Probleme oder Konflikte frühzeitig zu besprechen.
Interkulturelle Vielfalt als Chance für alle
Zudem muss das gesamte Team in den Integrationsprozess eingebunden werden. Schulungen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz können Berührungsängste abbauen. Die Implementierung eines Mentorenprogramms kann das Verständnis für- und untereinander fördern. Ein guter Onboarding-Prozess schafft eine authentische Willkommenskultur, in der das Behandlungsteam seine kulturelle Vielfalt als Vorteil für seine tägliche Arbeit und eine bessere Patientenversorgung erlebt.
Für eine besser Medizin und mehr Gesundheit im Leben
Thieme setzt sich für ein wertschätzendes Miteinander aller am Behandlungsprozess Beteiligten ein – zum Wohl der Patient*innen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unseren Informationen und Services dazu beitragen, das Onboarding internationaler Fachkräfte bestmöglich zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass eine faire Anwerbung dem WHO Verhaltenskodex (1) entspricht und eine gelungene Integration über den Berufsalltag hinausgeht.
(1) Der WHO Verhaltenskodex zur internationalen Rekrutierung von Gesundheitspersonal (WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel) wurde aufgesetzt, um die Arbeits-Migration von Gesundheitskräften besser zu steuern und negative Folgen für Herkunftsländer zu minimieren. Deutschland hat die Vereinbarung im Jahr 2010, gemeinsam mit weiteren 192 Mitgliedsstaaten der WHO, unterzeichnet. Der Kodex empfiehlt, eine aktive Anwerbung in den Ländern zu unterlassen, in denen es bereits einen kritischen Mangel an Gesundheitsfachkräften gibt. Er betont weiterhin, dass eingewandertes Gesundheitspersonal die gleichen Rechte und Pflichten haben und unter den gleichen Bedingungen eingestellt und bezahlt werden soll, wie einheimische Fachkräfte.
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Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2024
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33 600 Pflegefachfrauen und -männer im Jahr 2023 erfolgreich ausgebildet
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 284 vom 24.07.2024
33 600 Pflegefachfrauen und -männer im Jahr 2023 erfolgreich ausgebildet
• Erster Abschlussjahrgang nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020
• Kaum Abschlüsse mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege
• 54 400 Personen haben 2023 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen (+4 %)
WIESBADEN – Drei Jahre nach Einführung des Ausbildungsberufs der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns haben rund 33 600 Personen diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben dabei 99 % (33 100 Personen) einen generalistischen Abschluss als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann gewählt. Nur 1 % der Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 erwarben einen Abschluss mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (300 Abschlüsse) oder Altenpflege (100 Abschlüsse).
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
33 600 Pflegefachfrauen und -männer im Jahr 2023 erfolgreich ausgebildet
• Erster Abschlussjahrgang nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020
• Kaum Abschlüsse mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege
• 54 400 Personen haben 2023 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen (+4 %)
WIESBADEN – Drei Jahre nach Einführung des Ausbildungsberufs der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns haben rund 33 600 Personen diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben dabei 99 % (33 100 Personen) einen generalistischen Abschluss als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann gewählt. Nur 1 % der Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 erwarben einen Abschluss mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (300 Abschlüsse) oder Altenpflege (100 Abschlüsse).
+++
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Referentenentwurf Pflegekompetenzgesetz
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (30. September 2024, Nr. 36/2024)
Referentenentwurf Pflegekompetenzgesetz
Wichtiges Signal für die pflegerische Versorgung und die Zukunft der Profession Pflege
Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Aber er sieht auch dringenden Nachbesserungsbedarf, um die pflegerische Versorgung grundlegend zu verbessern und die Rolle der Pflegefachpersonen nachhaltig zu stärken. Dazu gehört es auch, die finanzielle Unterstützung des Deutschen Pflegerats über 2025 hinaus durch Bundesmittel zu sichern.
Pflegekompetenzen als Beginn einer notwendigen Neugestaltung
„Die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen und deren erstmalige gesetzliche Verankerung ist lange überfällig für unsere Profession und ein wichtiger Schritt für eine pflegerische Handlungsautonomie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland", betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes.
„Die Nutzung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen, ihre künftige Möglichkeit zu verschreiben und zu verordnen, sowie die Stärkung ihrer Rolle in der Prävention werten die Pflegeberufe enorm auf. Es wird seine volle Wirkung entfalten, wenn die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden sektorenübergreifend gleichberechtigt im Gesetz verankert werden und sie diese generell ohne Ermächtigung durch andere Heilberufe erbringen dürfen. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf.“
Ein eigenes Leistungsrecht für Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie im Krankenhausbereich muss nun folgen. Die Möglichkeit der selbstständigen Erbringung von Aufgaben reicht allein nicht aus.
Beteiligungsrechte sind essentiell
Die vorgesehene gesetzliche Stärkung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten bei Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen für maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundes- und Landesebene ist richtig und wichtig. Mit dieser im Entwurf vorgesehenen Zersplitterung der Vertretung durch mehrere Organisationen weicht der Referentenentwurf jedoch deutlich von den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz vom 19. Dezember 2023 ab.
Bund und Länder müssen der Profession Pflege im Gesundheitssystem eine Struktur und Stimme geben, um ihre Weiterentwicklung und damit die pflegerische Versorgung der Bevölkerung aktuell und in der Zukunft zu sichern. Es braucht eine hauptamtliche, dauerhaft ausreichend finanzierte Institution als Selbstverwaltung der Profession Pflege, wie im Eckpunktepapier und in der Begründung zum Referentenentwurf beschrieben, um die Interessen der Pflegeberufe auf Bundesebene wirkungsvoll zu vertreten und zu stärken.
Der Deutsche Pflegerat fordert den Gesetzgeber auf, diese Infrastruktur im Pflegekompetenzgesetz zum 1. Januar 2026 zu verankern und den Deutschen Pflegerat dafür vorzusehen.
Nur die Ehrenamtlichkeit zu finanzieren und zu hoffen, dass dies zur wirksamen Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene ausreicht, ist völlig unzureichend und abzulehnen. Es zementiert die seit Jahren bestehende strukturelle Ungleichheit der Partner im Gesundheitswesen zum Nachteil der Versorgung sowie der Pflegeberufe.
Fortführung der Förderung des Deutschen Pflegerats über 2025 hinaus notwendig
Der Deutsche Pflegerat fordert eine Verlängerung der finanziellen Unterstützung über den 31. Dezember 2025 hinaus. „Eine Weiterführung des Auf- und Ausbaus des Deutschen Pflegerats mit einer kontinuierlichen institutionellen Förderung ist für die Profession Pflege unerlässlich“, betont Vogler.
Ohne diese Unterstützung verliert die Politik und Gesellschaft die seit 26 Jahren einzige, etablierte Institution auf Bundesebene, die von 18 maßgeblichen Berufsverbänden aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft getragen wird, oder sie würde auf eine reine Ehrenamtsstruktur zurückgeworfen. „Ohne eine strukturierte pflegerische Vertretung ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des Gesundheitswesens kaum möglich – wenn überhaupt."
Es wäre ein unverantwortlicher Rückschritt und ein schwerer Rückschlag für die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene wie auch eine Verschwendung bereits investierter öffentlicher Ressourcen im Rahmen der Aufbauarbeit des Rats, die finanzielle Förderung des bereits evaluierten, erfolgreichen Projekts zur Stärkung der Profession Pflege einzustellen.
Unabhängigkeit des Amts der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege
Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Amt des oder der Beauftragten der Bundesregierung für Pflege nun gesetzlich verankert und verstetigt wird, um die Belange der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der beruflich Pflegenden stärker zu berücksichtigen. Der Deutsche Pflegerat fordert nachdrücklich, das Amt unabhängig von Legislaturperioden und Regierungsparteien mit einer hochqualifizierten Pflegefachperson mit Berufserfahrung zu besetzen, ähnlich wie international etablierte „Chief Nursing Officers“.
Das Amt sollte sektorenübergreifend im SGB V und SGB XI verankert sein und die Befugnis haben, Gesetze und Verordnungen zur Pflegequalität, zum Pflegepersonal und zu Pflegestandards zu gestalten sowie deren Einhaltung zu überwachen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene geschehen.
Appell an die Politik
Der Deutsche Pflegerat fordert die Politik auf, das Pflegekompetenzgesetz im Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. „Das Gesetz wird nur dann wirksam sein, wenn es die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden gleichberechtigt verankert, die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Pflegeberufe stärkt, die Rolle der/s Pflegebeauftragten unabhängig von Partei und Legislatur gestaltet, den Deutschen Pflegerat auf Bundesebene vollumfänglich finanziell und personell stützt, die Pflegewissenschaft fördert und das Gesetz sektorenübergreifend angelegt ist. Nur durch eine solche nachhaltige Stärkung der Profession Pflege können wir die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewältigen und die Versorgung der Menschen sicherstellen", betont Christine Vogler.
Ergänzende Informationen:
Über den Deutschen Pflegerat
Der Deutsche Pflegerat ist der zentrale Dachverband von 18 maßgeblichen Berufsverbänden aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft. Seit über 26 Jahren vertritt er die Interessen der Pflegeberufe und dient als Hauptansprechpartner für Politik und Gesellschaft.
Weitere wichtige Themen zum Referentenentwurf eines Pflegekompetenzgesetzes
• Es ist unverständlich, warum die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen nach § 73d Absatz 3 im Krankenhaus nicht unmittelbar verbindlich ist. Diese Regelung muss geändert werden.
• Die selbstständigen heilkundlichen Aufgaben müssen um international anerkannte Aufgaben von Pflegefachpersonen ergänzt werden, wie sie der ICN-Ethikkodex vorsieht: Gesundheit fördern, Krankheit vorbeugen, Gesundheit wiederherstellen, Leiden lindern und ein würdevolles Sterben begleiten.
• Die Pflegewissenschaft muss in Deutschland ausgebaut und in Entscheidungen, die die pflegerische Versorgung betreffen, einbezogen werden.
• Eine sektorenübergreifende Pflege ist entscheidend für die Versorgungssicherheit. Der Referentenentwurf trennt jedoch oft, statt zu verbinden. Vorgaben für den SGB XI-Bereich, wie die Entwicklung einer Muster-Scope of Practice, müssen auch im SGB V-Bereich gelten. Dies muss herausgestellt werden.
• Das BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats muss bei der Festlegung der Qualifikationsniveaus für pflegerische Aufgaben berücksichtigt werden. Die beruflich Pflegenden müssen bereits in die Entwicklung einbezogen werden, etwa bei den Richtlinien zur Empfehlung von (Pflege)hilfsmitteln.
• Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben muss auch durch langjährige erfahrene Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen erprobt werden können. Der Projektzeitraum muss auf den 31.12.2026 verkürzt werden.
• Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI muss Pflegefachpersonen vorbehalten sein. Medizinische Gutachter:innen wie Ärzt:innen und Kinderärzt:innen verfügen nicht über die geeigneten Kompetenzen nach dem Pflegeberufegesetz, um pflegerische bzw. pflegefachliche Versorgungsbedarfe zu ermitteln. Hier besteht dringender Änderungsbedarf.
• Die Einbeziehung weiterer Gesundheitsfachberufe wie Ergo-, Logo- oder Physiotherapeut:innen in den Personalmix vollstationärer Pflegeeinrichtungen unterstützt die interprofessionelle Zusammenarbeit. Dabei muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einem Ersatz für Pflegefachpersonen bei der Wahrnehmung ihrer Vorbehaltsaufgaben kommt.
• Für die erfolgreiche Umsetzung von Instrumenten zur Pflegepersonalbemessung, sowohl in der stationären Langzeitpflege (PeBeM) als auch im Krankenhaus (PPR 2.0), braucht es eine verlässliche Institution auf Bundesebene, die eine lückenlose und adäquate fachliche Begleitung ermöglicht (Institut für Personalbemessung in der Pflege – InPeP). Die geplante Geschäftsstelle muss daher auch den Krankenhausbereich umfassen und muss über das Jahr 2030 hinaus bestehen.
• Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege muss beschleunigt werden, um die personelle Abwärtsspirale zu stoppen.
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Download Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes > https://deutscher-pflegerat.de/download ... 240930.pdf
Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (30. September 2024, Nr. 36/2024)
Referentenentwurf Pflegekompetenzgesetz
Wichtiges Signal für die pflegerische Versorgung und die Zukunft der Profession Pflege
Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Aber er sieht auch dringenden Nachbesserungsbedarf, um die pflegerische Versorgung grundlegend zu verbessern und die Rolle der Pflegefachpersonen nachhaltig zu stärken. Dazu gehört es auch, die finanzielle Unterstützung des Deutschen Pflegerats über 2025 hinaus durch Bundesmittel zu sichern.
Pflegekompetenzen als Beginn einer notwendigen Neugestaltung
„Die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen und deren erstmalige gesetzliche Verankerung ist lange überfällig für unsere Profession und ein wichtiger Schritt für eine pflegerische Handlungsautonomie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland", betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes.
„Die Nutzung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen, ihre künftige Möglichkeit zu verschreiben und zu verordnen, sowie die Stärkung ihrer Rolle in der Prävention werten die Pflegeberufe enorm auf. Es wird seine volle Wirkung entfalten, wenn die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden sektorenübergreifend gleichberechtigt im Gesetz verankert werden und sie diese generell ohne Ermächtigung durch andere Heilberufe erbringen dürfen. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf.“
Ein eigenes Leistungsrecht für Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie im Krankenhausbereich muss nun folgen. Die Möglichkeit der selbstständigen Erbringung von Aufgaben reicht allein nicht aus.
Beteiligungsrechte sind essentiell
Die vorgesehene gesetzliche Stärkung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten bei Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen für maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundes- und Landesebene ist richtig und wichtig. Mit dieser im Entwurf vorgesehenen Zersplitterung der Vertretung durch mehrere Organisationen weicht der Referentenentwurf jedoch deutlich von den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz vom 19. Dezember 2023 ab.
Bund und Länder müssen der Profession Pflege im Gesundheitssystem eine Struktur und Stimme geben, um ihre Weiterentwicklung und damit die pflegerische Versorgung der Bevölkerung aktuell und in der Zukunft zu sichern. Es braucht eine hauptamtliche, dauerhaft ausreichend finanzierte Institution als Selbstverwaltung der Profession Pflege, wie im Eckpunktepapier und in der Begründung zum Referentenentwurf beschrieben, um die Interessen der Pflegeberufe auf Bundesebene wirkungsvoll zu vertreten und zu stärken.
Der Deutsche Pflegerat fordert den Gesetzgeber auf, diese Infrastruktur im Pflegekompetenzgesetz zum 1. Januar 2026 zu verankern und den Deutschen Pflegerat dafür vorzusehen.
Nur die Ehrenamtlichkeit zu finanzieren und zu hoffen, dass dies zur wirksamen Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene ausreicht, ist völlig unzureichend und abzulehnen. Es zementiert die seit Jahren bestehende strukturelle Ungleichheit der Partner im Gesundheitswesen zum Nachteil der Versorgung sowie der Pflegeberufe.
Fortführung der Förderung des Deutschen Pflegerats über 2025 hinaus notwendig
Der Deutsche Pflegerat fordert eine Verlängerung der finanziellen Unterstützung über den 31. Dezember 2025 hinaus. „Eine Weiterführung des Auf- und Ausbaus des Deutschen Pflegerats mit einer kontinuierlichen institutionellen Förderung ist für die Profession Pflege unerlässlich“, betont Vogler.
Ohne diese Unterstützung verliert die Politik und Gesellschaft die seit 26 Jahren einzige, etablierte Institution auf Bundesebene, die von 18 maßgeblichen Berufsverbänden aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft getragen wird, oder sie würde auf eine reine Ehrenamtsstruktur zurückgeworfen. „Ohne eine strukturierte pflegerische Vertretung ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des Gesundheitswesens kaum möglich – wenn überhaupt."
Es wäre ein unverantwortlicher Rückschritt und ein schwerer Rückschlag für die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene wie auch eine Verschwendung bereits investierter öffentlicher Ressourcen im Rahmen der Aufbauarbeit des Rats, die finanzielle Förderung des bereits evaluierten, erfolgreichen Projekts zur Stärkung der Profession Pflege einzustellen.
Unabhängigkeit des Amts der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege
Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Amt des oder der Beauftragten der Bundesregierung für Pflege nun gesetzlich verankert und verstetigt wird, um die Belange der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der beruflich Pflegenden stärker zu berücksichtigen. Der Deutsche Pflegerat fordert nachdrücklich, das Amt unabhängig von Legislaturperioden und Regierungsparteien mit einer hochqualifizierten Pflegefachperson mit Berufserfahrung zu besetzen, ähnlich wie international etablierte „Chief Nursing Officers“.
Das Amt sollte sektorenübergreifend im SGB V und SGB XI verankert sein und die Befugnis haben, Gesetze und Verordnungen zur Pflegequalität, zum Pflegepersonal und zu Pflegestandards zu gestalten sowie deren Einhaltung zu überwachen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene geschehen.
Appell an die Politik
Der Deutsche Pflegerat fordert die Politik auf, das Pflegekompetenzgesetz im Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. „Das Gesetz wird nur dann wirksam sein, wenn es die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden gleichberechtigt verankert, die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Pflegeberufe stärkt, die Rolle der/s Pflegebeauftragten unabhängig von Partei und Legislatur gestaltet, den Deutschen Pflegerat auf Bundesebene vollumfänglich finanziell und personell stützt, die Pflegewissenschaft fördert und das Gesetz sektorenübergreifend angelegt ist. Nur durch eine solche nachhaltige Stärkung der Profession Pflege können wir die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewältigen und die Versorgung der Menschen sicherstellen", betont Christine Vogler.
Ergänzende Informationen:
Über den Deutschen Pflegerat
Der Deutsche Pflegerat ist der zentrale Dachverband von 18 maßgeblichen Berufsverbänden aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft. Seit über 26 Jahren vertritt er die Interessen der Pflegeberufe und dient als Hauptansprechpartner für Politik und Gesellschaft.
Weitere wichtige Themen zum Referentenentwurf eines Pflegekompetenzgesetzes
• Es ist unverständlich, warum die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen nach § 73d Absatz 3 im Krankenhaus nicht unmittelbar verbindlich ist. Diese Regelung muss geändert werden.
• Die selbstständigen heilkundlichen Aufgaben müssen um international anerkannte Aufgaben von Pflegefachpersonen ergänzt werden, wie sie der ICN-Ethikkodex vorsieht: Gesundheit fördern, Krankheit vorbeugen, Gesundheit wiederherstellen, Leiden lindern und ein würdevolles Sterben begleiten.
• Die Pflegewissenschaft muss in Deutschland ausgebaut und in Entscheidungen, die die pflegerische Versorgung betreffen, einbezogen werden.
• Eine sektorenübergreifende Pflege ist entscheidend für die Versorgungssicherheit. Der Referentenentwurf trennt jedoch oft, statt zu verbinden. Vorgaben für den SGB XI-Bereich, wie die Entwicklung einer Muster-Scope of Practice, müssen auch im SGB V-Bereich gelten. Dies muss herausgestellt werden.
• Das BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats muss bei der Festlegung der Qualifikationsniveaus für pflegerische Aufgaben berücksichtigt werden. Die beruflich Pflegenden müssen bereits in die Entwicklung einbezogen werden, etwa bei den Richtlinien zur Empfehlung von (Pflege)hilfsmitteln.
• Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben muss auch durch langjährige erfahrene Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen erprobt werden können. Der Projektzeitraum muss auf den 31.12.2026 verkürzt werden.
• Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI muss Pflegefachpersonen vorbehalten sein. Medizinische Gutachter:innen wie Ärzt:innen und Kinderärzt:innen verfügen nicht über die geeigneten Kompetenzen nach dem Pflegeberufegesetz, um pflegerische bzw. pflegefachliche Versorgungsbedarfe zu ermitteln. Hier besteht dringender Änderungsbedarf.
• Die Einbeziehung weiterer Gesundheitsfachberufe wie Ergo-, Logo- oder Physiotherapeut:innen in den Personalmix vollstationärer Pflegeeinrichtungen unterstützt die interprofessionelle Zusammenarbeit. Dabei muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einem Ersatz für Pflegefachpersonen bei der Wahrnehmung ihrer Vorbehaltsaufgaben kommt.
• Für die erfolgreiche Umsetzung von Instrumenten zur Pflegepersonalbemessung, sowohl in der stationären Langzeitpflege (PeBeM) als auch im Krankenhaus (PPR 2.0), braucht es eine verlässliche Institution auf Bundesebene, die eine lückenlose und adäquate fachliche Begleitung ermöglicht (Institut für Personalbemessung in der Pflege – InPeP). Die geplante Geschäftsstelle muss daher auch den Krankenhausbereich umfassen und muss über das Jahr 2030 hinaus bestehen.
• Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege muss beschleunigt werden, um die personelle Abwärtsspirale zu stoppen.
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Download Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes > https://deutscher-pflegerat.de/download ... 240930.pdf
Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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DBfK sieht in Pflegekompetenzgesetz wichtige Weichenstellung zur Aufwertung des Pflegeberufs
DBfK sieht in Pflegekompetenzgesetz wichtige Weichenstellung zur Aufwertung des Pflegeberufs
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Meilenstein für die Aufwertung der professionellen Pflege und für die Sicherung der Gesundheitsversorgung. In seiner Stellungnahme zum lang erwarteten Referentenentwurf bekräftigte der DBfK seine positive Haltung zur Stärkung der Pflegekompetenz, forderte aber auch Nachbesserungen, um das volle Potenzial der Profession Pflege auszuschöpfen.
„Wir haben auf dieses Gesetz lange gewartet – entsprechend waren unsere Erwartungen hoch! Das Pflegekompetenzgesetz ist eines der zentralen Gesetze für die Pflegeberufe in dieser Legislatur“, kommentiert DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf, zu dem am heutigen Mittwoch die Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfindet. „Mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen wird der Pflegeberuf attraktiver. Es ist einer der wesentlichsten Hebel, um die zunehmenden Versorgungsbedarfe in der Pflege zukünftig auch nur annähernd zu decken. Angesichts unserer demografischen Situation ist es bereits fünf nach zwölf und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren.“
In seiner Stellungnahme äußert der DBfK allerdings auch Verbesserungsbedarf. So beispielsweise im Bereich der Pflege- und Hilfsmittel: Die erweiterten Befugnisse für Pflegefachpersonen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bloße Berechtigung zur Empfehlung reiche nicht, Pflegefachpersonen sollten eigenständig Pflege- und Hilfsmittel verordnen. Das stärke die Eigenverantwortung, beschleunige die Prozesse und reduziere Bürokratie. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung des Pflegeprozesses als pflegerische Vorbehaltsaufgabe werden begrüßt und sind wichtige Schritte für die Profession, jedoch stünden einige Maßnahmen im Gesetzentwurf im Widerspruch dazu. „Die pflegerische Vorbehaltsaufgabe muss konsequent und unmissverständlich für das Versorgungsgeschehen genutzt werden, ohne Kompromisse“, fordert Lux.
Positive Resonanz findet auch die geplante Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeversorgung: Es sei richtig die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe zu stärken und aufzuwerten.
In seiner Stellungnahme drängt der DBfK darauf, dass das angekündigte Gesetz für Advanced Practice Nurses (APN-Gesetz) als Ergänzung zum Pflegekompetenzgesetz schnell auf den Weg gebracht werden müsse. „Gelingt es nicht, in dieser Legislatur auch das APN-Profil einzuführen, so fällt die Bilanz insgesamt eher zu Ungunsten der Kompetenzstärkung des Pflegeberufs aus“, konstatiert Lux. „Denn viele Regelungen im Pflegekompetenzgesetz betreffen den Einsatz von Hilfspersonen und Ehrenamtlichen, ohne eine fachliche Anbindung an professionelle Pflegefachpersonen vorzusehen. Kommt das APN-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr, besteht das Risiko einer weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Es ist zudem ein Affront gegen die bereits tätigen APN, die auf das Gesetz setzen und ihre Rollen gestärkt sehen wollen.“
In den Regulierungen zu neuen Wohnformen sieht der DBfK eine Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige und professionelle Pflegepersonen besser zu verbinden. „Pflegende Angehörige werden entlastet und pflegefachlich begleitet. Das ist dringend notwendig, damit die Angehörigen unterstützt und sich der Pflegesituation möglichst lange gewachsen fühlen“, so Lux. „Auch die Regelungen zu regionaler Vernetzung bieten eindeutige Chancen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.“ Aber auch diese neuen Pflegemodelle und -strukturen erfordern dem DBfK zufolge zwingend pflegeprofessionelles Knowhow. Der DBfK fordert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung des Berufsbilds der Community Health Nurse. Community Health Nurses sind auf Masterniveau ausgebildet und unterstützen Kommunen im Aufbau und der Pflege von Netzwerken und die Regionen bei der Erstellung von Pflegestrukturplänen. Sie können systematisch und zielgenau zur Prävention von Pflegebedürftigkeit vor Ort und in den Regionen beitragen. Denn es reicht nicht, so ein weiterer Punkt zur Nachbesserung aus Sicht des DBfK, erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit Maßnahmen der Prävention zu ergreifen. Im Bereich der Digitalisierung fordert der Verband gezielte Förderprogramme für Innovationen und den Ausbau digitaler Pflegeanwendungen.
„Ich appelliere an den Mut und Weitblick der Politiker:innen, das Pflegekompetenzgesetz nachzubessern und zügig zu verabschieden. Wenn in dieser Legislaturperiode zusätzlich das APN-Gesetz folgt, können wir die Profession Pflege um einen entscheidenden Schritt voranbringen“, so Lux.
Die vollständige Stellungnahme des DBfK finden Sie auf der Website unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/stellungnahmen
Pressefotos zur Verwendung unter Angabe der Fotografin können Sie hier herunterladen: www.dbfk.de/de/newsroom/presseinformationen/
Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Meilenstein für die Aufwertung der professionellen Pflege und für die Sicherung der Gesundheitsversorgung. In seiner Stellungnahme zum lang erwarteten Referentenentwurf bekräftigte der DBfK seine positive Haltung zur Stärkung der Pflegekompetenz, forderte aber auch Nachbesserungen, um das volle Potenzial der Profession Pflege auszuschöpfen.
„Wir haben auf dieses Gesetz lange gewartet – entsprechend waren unsere Erwartungen hoch! Das Pflegekompetenzgesetz ist eines der zentralen Gesetze für die Pflegeberufe in dieser Legislatur“, kommentiert DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf, zu dem am heutigen Mittwoch die Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfindet. „Mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen wird der Pflegeberuf attraktiver. Es ist einer der wesentlichsten Hebel, um die zunehmenden Versorgungsbedarfe in der Pflege zukünftig auch nur annähernd zu decken. Angesichts unserer demografischen Situation ist es bereits fünf nach zwölf und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren.“
In seiner Stellungnahme äußert der DBfK allerdings auch Verbesserungsbedarf. So beispielsweise im Bereich der Pflege- und Hilfsmittel: Die erweiterten Befugnisse für Pflegefachpersonen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bloße Berechtigung zur Empfehlung reiche nicht, Pflegefachpersonen sollten eigenständig Pflege- und Hilfsmittel verordnen. Das stärke die Eigenverantwortung, beschleunige die Prozesse und reduziere Bürokratie. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung des Pflegeprozesses als pflegerische Vorbehaltsaufgabe werden begrüßt und sind wichtige Schritte für die Profession, jedoch stünden einige Maßnahmen im Gesetzentwurf im Widerspruch dazu. „Die pflegerische Vorbehaltsaufgabe muss konsequent und unmissverständlich für das Versorgungsgeschehen genutzt werden, ohne Kompromisse“, fordert Lux.
Positive Resonanz findet auch die geplante Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeversorgung: Es sei richtig die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe zu stärken und aufzuwerten.
In seiner Stellungnahme drängt der DBfK darauf, dass das angekündigte Gesetz für Advanced Practice Nurses (APN-Gesetz) als Ergänzung zum Pflegekompetenzgesetz schnell auf den Weg gebracht werden müsse. „Gelingt es nicht, in dieser Legislatur auch das APN-Profil einzuführen, so fällt die Bilanz insgesamt eher zu Ungunsten der Kompetenzstärkung des Pflegeberufs aus“, konstatiert Lux. „Denn viele Regelungen im Pflegekompetenzgesetz betreffen den Einsatz von Hilfspersonen und Ehrenamtlichen, ohne eine fachliche Anbindung an professionelle Pflegefachpersonen vorzusehen. Kommt das APN-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr, besteht das Risiko einer weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Es ist zudem ein Affront gegen die bereits tätigen APN, die auf das Gesetz setzen und ihre Rollen gestärkt sehen wollen.“
In den Regulierungen zu neuen Wohnformen sieht der DBfK eine Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige und professionelle Pflegepersonen besser zu verbinden. „Pflegende Angehörige werden entlastet und pflegefachlich begleitet. Das ist dringend notwendig, damit die Angehörigen unterstützt und sich der Pflegesituation möglichst lange gewachsen fühlen“, so Lux. „Auch die Regelungen zu regionaler Vernetzung bieten eindeutige Chancen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.“ Aber auch diese neuen Pflegemodelle und -strukturen erfordern dem DBfK zufolge zwingend pflegeprofessionelles Knowhow. Der DBfK fordert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung des Berufsbilds der Community Health Nurse. Community Health Nurses sind auf Masterniveau ausgebildet und unterstützen Kommunen im Aufbau und der Pflege von Netzwerken und die Regionen bei der Erstellung von Pflegestrukturplänen. Sie können systematisch und zielgenau zur Prävention von Pflegebedürftigkeit vor Ort und in den Regionen beitragen. Denn es reicht nicht, so ein weiterer Punkt zur Nachbesserung aus Sicht des DBfK, erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit Maßnahmen der Prävention zu ergreifen. Im Bereich der Digitalisierung fordert der Verband gezielte Förderprogramme für Innovationen und den Ausbau digitaler Pflegeanwendungen.
„Ich appelliere an den Mut und Weitblick der Politiker:innen, das Pflegekompetenzgesetz nachzubessern und zügig zu verabschieden. Wenn in dieser Legislaturperiode zusätzlich das APN-Gesetz folgt, können wir die Profession Pflege um einen entscheidenden Schritt voranbringen“, so Lux.
Die vollständige Stellungnahme des DBfK finden Sie auf der Website unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/stellungnahmen
Pressefotos zur Verwendung unter Angabe der Fotografin können Sie hier herunterladen: www.dbfk.de/de/newsroom/presseinformationen/
Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2024
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Ohne das Pflegekompetenzgesetz scheitert jede Reform
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (28. November 2024, Nr. 40/2024)
Deutschland braucht eine Koalition für die Pflege
Ohne das Pflegekompetenzgesetz scheitert jede Reform
Der Pflegenotstand in Deutschland verschärft sich, während die Politik stillsteht. Lösungen liegen bereit, doch es fehlt an mutigen Schritten.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, fordert: „Deutschland braucht eine parteiübergreifende Koalition für die Pflege – jetzt! Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz muss sofort umgesetzt werden, das Pflegekompetenzgesetz im Frühjahr 2025 und das APN-Gesetz spätestens im Sommer 2025. Eine Taskforce muss umgehend sicherstellen, dass die Pflege in Entscheidungsprozesse eingebunden wird.“
Die Lage ist ernst. Das Pflegesystem ist am Limit, es fehlt massiv an Personal, die Digitalisierung funktioniert nicht richtig. Die Belastung der Pflegekräfte steigt. Angehörige sind verzweifelt, weil sie keine Hilfe für ihre pflegebedürftigen Eltern oder Kinder finden und selbst überlastet sind. Unternehmen leiden, da Mitarbeitende ausfallen, um Angehörige zu pflegen. Der Staat und die Kassen haben weniger Einnahmen. Präventive Maßnahmen greifen nicht.
Berichte und Studien wie aktuell der BARMER Pflegereport 2024, der DAK-Pflegereport 2024, der WIdOmonitor 2024 zu pflegenden Angehörigen, der Berufsgesundheits-Index Pflege der BGW, die RWI-Studie zu verlängerten Krankenhausaufenthalten, die DEVAP-Umfrage zur Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege und die bpa-Erhebung „Bei Anruf Sorry“ zeichnen ein zum Teil besorgniserregendes Bild der Pflege in unserem Land: Die Lage ist bedrohlich, die Versorgung unsicher. Das gefährdet unsere Gesellschaft und Demokratie. Doch es gibt Lösungen.
„Für die Profession Pflege sind diese Lösungen ausgearbeitet“, betont Vogler. Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz liegt im Bundestag, politisch geeint auf Bundes- und Länderebene. Das Pflegekompetenzgesetz liegt als Referentenentwurf vor. Es ist entscheidend für den Erfolg jeglicher Gesetzgebung im Gesundheitswesen. Das APN-Gesetz geht in der Kompetenzneuregelung einen Schritt weiter.
Diese Gesetze sind politisch unstrittig. „Es bedarf keines Wahlkampfes, um sie zu verabschieden. Die Politik muss jedoch schnell handeln“, sagt Vogler. „Die Umsetzung von Strukturänderungen im Gesundheitswesen hängt an der Profession Pflege.“ Doch diese kommt beispielsweise im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und anderen Gesetzen aus dem Gesundheitsbereich nicht vor.
„Wie soll die Gesundheitsversorgung sicherer werden, wenn das Know-how der Pflege als größte Berufsgruppe nicht einbezogen wird?“, fragt Vogler. Ohne das Pflegekompetenzgesetz und den Einbezug der Pflege scheitert jede Reform. Deutschland braucht eine parteiübergreifende Koalition für die Pflege – jetzt!
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 20 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (28. November 2024, Nr. 40/2024)
Deutschland braucht eine Koalition für die Pflege
Ohne das Pflegekompetenzgesetz scheitert jede Reform
Der Pflegenotstand in Deutschland verschärft sich, während die Politik stillsteht. Lösungen liegen bereit, doch es fehlt an mutigen Schritten.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, fordert: „Deutschland braucht eine parteiübergreifende Koalition für die Pflege – jetzt! Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz muss sofort umgesetzt werden, das Pflegekompetenzgesetz im Frühjahr 2025 und das APN-Gesetz spätestens im Sommer 2025. Eine Taskforce muss umgehend sicherstellen, dass die Pflege in Entscheidungsprozesse eingebunden wird.“
Die Lage ist ernst. Das Pflegesystem ist am Limit, es fehlt massiv an Personal, die Digitalisierung funktioniert nicht richtig. Die Belastung der Pflegekräfte steigt. Angehörige sind verzweifelt, weil sie keine Hilfe für ihre pflegebedürftigen Eltern oder Kinder finden und selbst überlastet sind. Unternehmen leiden, da Mitarbeitende ausfallen, um Angehörige zu pflegen. Der Staat und die Kassen haben weniger Einnahmen. Präventive Maßnahmen greifen nicht.
Berichte und Studien wie aktuell der BARMER Pflegereport 2024, der DAK-Pflegereport 2024, der WIdOmonitor 2024 zu pflegenden Angehörigen, der Berufsgesundheits-Index Pflege der BGW, die RWI-Studie zu verlängerten Krankenhausaufenthalten, die DEVAP-Umfrage zur Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege und die bpa-Erhebung „Bei Anruf Sorry“ zeichnen ein zum Teil besorgniserregendes Bild der Pflege in unserem Land: Die Lage ist bedrohlich, die Versorgung unsicher. Das gefährdet unsere Gesellschaft und Demokratie. Doch es gibt Lösungen.
„Für die Profession Pflege sind diese Lösungen ausgearbeitet“, betont Vogler. Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz liegt im Bundestag, politisch geeint auf Bundes- und Länderebene. Das Pflegekompetenzgesetz liegt als Referentenentwurf vor. Es ist entscheidend für den Erfolg jeglicher Gesetzgebung im Gesundheitswesen. Das APN-Gesetz geht in der Kompetenzneuregelung einen Schritt weiter.
Diese Gesetze sind politisch unstrittig. „Es bedarf keines Wahlkampfes, um sie zu verabschieden. Die Politik muss jedoch schnell handeln“, sagt Vogler. „Die Umsetzung von Strukturänderungen im Gesundheitswesen hängt an der Profession Pflege.“ Doch diese kommt beispielsweise im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und anderen Gesetzen aus dem Gesundheitsbereich nicht vor.
„Wie soll die Gesundheitsversorgung sicherer werden, wenn das Know-how der Pflege als größte Berufsgruppe nicht einbezogen wird?“, fragt Vogler. Ohne das Pflegekompetenzgesetz und den Einbezug der Pflege scheitert jede Reform. Deutschland braucht eine parteiübergreifende Koalition für die Pflege – jetzt!
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Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 20 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).