Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf) - Verbesserungen und faire Lastenverteilung bleiben aus

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Sämtliche Pflegereformen haben die Versorgungssituationen nicht verbessert ...

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Sämtliche Pflegereformen haben die Versorgungssituationen nicht verbessert - eine Pflegekatastrophe ist nicht mehr auszuschließen

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Die WDR-Lokalzeit berichtete im Oktober 2014 über ein Pflegereformgesetz, das von mir in der Sendung kommentiert wurde. Die damals angesprochenen Probleme sind nicht gelöst, sie haben sich deutlich verstärkt. …. >
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 4_kurz.mp4

Ich hatte auch Gelegenheit, 2014 beim JuraHealth Congress in Köln Herrn Prof. Dr. Volker Großkopf Fragen nach den drängenden Problemen in der Pflegeversorgung zu beantworten. … > https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ

Es ist geboten, 2026 eine Reform zu gestalten, die endlich den Pflegenotstand auflöst und eine Pflegekatastrophe vermeiden hilft. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Siehe insoweit >>> Die pflegerische Versorgung ist seit Jahren im Abwärtstrend und wird bald unbezahlbar! > viewtopic.php?p=18271#p18271

Die ehemalige Kanzlerin Merkel sagte 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich. – Konsequenzen wurden aber nicht gezogen. U.a. am 20.08.2018 habe ich Frau Merkel angeschrieben > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=22801 … … und geändert hat sie zu Gunsten der Altenpflege nichts Hilfreiches! Im Gegenteil: Die Pflege-Rahmenbedingungen haben sich weiter dramatisch verschlechtert … und 2026 ??? -- >>> https://www.wernerschell.de/forum/neu/d ... php?id=255


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WernerSchell
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Pflege im freien Fall ...

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (29. Juni 2026, Nr. 30/2026)



#PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Deutscher Pflegerat startet Countdown zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und nimmt dabei die Reformpolitik insgesamt in den Fokus


Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) startet einen Countdown bis zur geplanten Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Unter dem Titel „Pflege im freien Fall – Deutschland, welche Pflege willst Du?“ benennt der DPR zehn Tage lang zentrale Kritikpunkte der aktuellen Reformpolitik. Im Fokus stehen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz.

Es geht um pflegebedürftige Menschen. Um pflegende An- und Zugehörige. Um beruflich Pflegende. Und um die Versorgung insgesamt. Der DPR zeigt die Folgen der geplanten Gesetzgebung. Und er zeigt Lösungen.

Die Warnung ist klar: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Pflegeneuordnungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung und die geplanten Änderungen in der Primärversorgung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen und dieselbe knappe Personalbasis.

Wer Versorgung sichern will, muss alle Sektoren zusammendenken. Der Schlüssel ist die Profession Pflege. Die Stabilisierung von Finanzierung darf nicht auf Kosten von Versorgungssicherung gehen.

Tag 10: Pflegebedarf wird weggerechnet

Zum Auftakt des Countdowns kritisiert der DPR die geplante Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade im Pflegeneuordnungsgesetz.

Die Bundesregierung will
mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Schwellenwerte für Pflegegrade anheben und damit den Zugang zu Leistungen erschweren.

Das bedeutet
Menschen erhalten später oder weniger Unterstützung. Sie bleiben länger ohne Hilfe. Angehörige müssen mehr übernehmen. Aus vermeidbaren Problemen werden Versorgungskrisen, unnötige Krankenhausaufenthalte oder frühere Heimaufnahmen. Denn: Pflegebedarf verschwindet nicht!

Der DPR fordert
Pflegebedarf darf nicht nach Kassenlage definiert und der Zugang zu Leistungen nicht durch höhere Schwellenwerte erschwert werden. Wer Unterstützung braucht, muss sie erhalten – auf Grundlage einer fachlich fundierten Begutachtung durch die Profession Pflege und unter konsequenter Nutzung ihrer Kompetenzen.

Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss vom Bund aus Steuermittel finanziert werden. Dadurch könnte die Soziale Pflegeversicherung dauerhaft um rund 5,9 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Hinzu muss die einmalige Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro für pandemiebedingte Ausgaben kommen. Im ersten Jahr stünden damit mehr als elf Milliarden Euro zur Stabilisierung der Pflegeversicherung zur Verfügung – ohne Leistungen für Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige zu kürzen.

Mehr dazu
DPR Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tzes--pnog
DPR Stellungnahme Reform der Pflegeversicherung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... riert-sein
DPR Positionspapier zur Zukunft der Langzeitpflege > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... riert-sein

Gesetze zusammen denken
GKV-Beitragssatzstabilisierung, Pflegeneuordnung, Notfallversorgung, Primärversorgung: Nicht isoliert betrachten! Profession Pflege als Lösung: Kompetenzen/ Verantwortung geben und diese besser verteilen. Versorgungssicherheit als Maßstab!

Über den Deutschen Pflegerat
25 Verbände und Organisationen: Pflege, Hebammenwesen und Wissenschaft. Maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene. Vertretung der Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten. Ziel: Nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 10: „Pflegebedarf wird weggerechnet“

Pflegebedarf wird weggerechnet DPR 29062026.jpg
Pflegebedarf wird weggerechnet DPR 29062026.jpg (220.45 KiB) 2513 mal betrachtet

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Organisationen und Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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NRW-Kreise: Finanzierung der Pflege muss stabilisiert werden

Beitrag von WernerSchell »

Landrätekonferenz in Berlin
NRW-Kreise: Finanzierung der Pflege muss stabilisiert werden

Düsseldorf – Der Vorstand des Landkreistags NRW sieht die Auswirkungen der geplanten Pflegereform kritisch. Der Gesetzentwurf führt zu einer finanziellen Mehrbelastung von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Kommunen.

„Immer weniger Menschen können sich Pflege aus eigenen Mitteln leisten und sind dann auf Sozialhilfe im Alter angewiesen. Diese Entwicklung wird durch die geplante Pflegereform noch weiter verstärkt“, kritisierte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetztes, den das Bundesgesundheitsministerium auf dem Weg gebracht hat. Bei der NRW-Landrätekonferenz in Berlin machten die NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte im Austausch mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Bundespolitik deutlich, dass der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes die zentrale Finanzierungsfrage aus kommunaler Sicht ungelöst lässt.

„Die geplante finanzielle Entlastung der Pflegeversicherung geht zulasten von pflegebedürftigen Menschen und der kommunalen Sozialhilfeträger. Damit verfehlt die Reform gänzlich ihr Ziel, Menschen bei Pflegebedürftigkeit abzusichern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, betonte Gericke.

Die NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte warnten zum einen vor den geplanten Kürzungen für pflegende Angehörige: „Die vielen Menschen, die ihre Angehörige selbst pflegen, leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und sind eine unverzichtbare Stütze des Pflegesystems. Eine zukunftsfeste Pflegeversicherung muss häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige sozial absichern“, unterstrich Gericke.

Zudem lehnte der Vorstand des LKT NRW Regelungen im Gesetzentwurf ab, die zu höheren Eigenanteilen für pflegebedürftige Menschen und damit zu zusätzlichen Belastungen der Hilfe zur Pflege führen. „Seit 2023 verzeichnet die Hilfe zur Pflege Steigerungsraten von jährlich über 20 Prozent. Das zeigt, dass sich immer weniger Menschen Pflege leisten können. Und es belastet immer stärker die Kommunen, die als Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen müssen und jetzt schon finanziell am Limit sind.“

Die Kommunen dürften nicht zu Ausfallbürgen für die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung werden. „Wir fordern, dass die Pflegeversicherung die pflegebedingten Aufwendungen künftig vollständig abdeckt. Zudem muss der Bund die kommunalen Kosten der Hilfe zur Pflege perspektivisch vollständig übernehmen“, betonte Gericke. Pflege sei keine örtliche, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Pflege müsse bezahlbar bleiben.

Im Rahmen ihrer Landrätekonferenz am 25. und 26. Juni 2026 in Berlin tauschten sich die NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte u. a. mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, von SPD, Dr. Matthias Miersch, und Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Bundesminister Thorsten Frei, mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, sowie mit den Vorsitzenden der NRW-Landesgruppen der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings und Oliver Kaczmarek, aus.


Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

+++++++++++
Quelle: Pressemitteilung vom 29.06.2026
Verena Briese
Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit
Verbandszeitschrift EILDIENST

Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf
Fon +49 211 300491-101
v.briese@lkt-nrw.de
www.lkt-nrw.de

Wer wir sind:
Informationen über den Landkreistag NRW (LKT NRW) gibt es hier: www.lkt-nrw.de/wir-ueber-uns/
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Noch 9 Tage. Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (30. Juni 2026, Nr. 31/2026)



Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Noch 9 Tage. Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.


Deutscher Pflegerat fordert die Rücknahme der geplanten Kürzung und eine verlässliche Absicherung und Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger.

Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) kritisiert die im Pflegeneuordnungsgesetz geplante Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent. Menschen, die wegen der Pflege eines nahestehenden Menschen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, dürfen dadurch nicht zusätzlich bei ihrer eigenen Alterssicherung benachteiligt werden.

Pflegende An- und Zugehörige tragen einen erheblichen Teil der Versorgung in Deutschland. Sie organisieren den Alltag, koordinieren Termine und Leistungen, übernehmen pflegerische Aufgaben und stehen häufig über Jahre hinweg verlässlich zur Verfügung. Dafür verzichten viele auf Einkommen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und eigene Erholungszeiten.

Wer heute Verantwortung für die Pflege eines anderen Menschen übernimmt, darf dafür morgen nicht mit Altersarmut bezahlen. Die geplante Kürzung ist sozialpolitisch falsch und gefährdet zugleich die häusliche Versorgung. Pflegende An- und Zugehörige sind kein Einsparpotenzial.

Bereits heute sind viele Familien körperlich, psychisch und organisatorisch stark belastet. Werden ihre soziale Absicherung und die vorhandenen Unterstützungsangebote weiter geschwächt, drohen Überforderung, gesundheitliche Krisen und ein früherer Abbruch häuslicher Pflegearrangements. Die daraus entstehenden Versorgungslücken können ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheime angesichts des bestehenden Personalmangels auch nicht kurzfristig auffangen.

Häusliche Pflege braucht professionelle Unterstützung

Pflegende An- und Zugehörige dürfen mit ihrer Verantwortung nicht allein bleiben. Sie benötigen wohnortnah erreichbare Pflegeberatung, verlässliche Entlastungsangebote, kurzfristige Vertretungsmöglichkeiten und eine pflegefachliche Begleitung, die nicht erst einsetzt, wenn eine Krise bereits eingetreten ist.

Pflegefachpersonen können Pflegebedarfe frühzeitig erkennen, pflegende Familien beraten und anleiten, gesundheitliche Risiken einschätzen, Prävention und Rehabilitation unterstützen und die Versorgung koordinieren. Diese Kompetenzen müssen in der ambulanten und kommunalen Versorgung systematisch genutzt werden. Dazu gehören der Ausbau von Case Management sowie die regelhafte Einbindung von Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses.

Eine stabile häusliche Versorgung entsteht nicht dadurch, dass immer mehr Verantwortung auf Familien übertragen wird. Sie entsteht durch eine verlässliche Verbindung familiärer Unterstützung mit professioneller Pflege.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine langjährigen Forderungen:

• die vollständige Rücknahme der geplanten Kürzung der Rentenbeiträge,
• einen wirksamen Schutz vor Altersarmut für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Pflege reduzieren oder unterbrechen,
• eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie eine verlässliche finanzielle Absicherung während der Pflegezeiten,
• einen verbindlichen Zugang zu Beratung, Prävention, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weiteren Entlastungsangeboten,
• eine kontinuierliche pflegefachliche Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien,
• die Nutzung und Erweiterung der Handlungskompetenzen von Pflegefachpersonen in Beratung, Assessment, Prävention, Versorgungsteuerung und Case Management.

Die Bundesregierung muss pflegende An- und Zugehörige stärken, statt sie zu schwächen. Wer häusliche Pflege und unser Gesundheitssystem insgesamt sichern will, muss Familien entlasten, professionelle Pflege verlässlich einbinden und Pflegearbeit gesellschaftlich angemessen anerkennen. Wer Beitragssätze stabilisieren will, darf Versorgungssicherheit und soziale Absicherung nicht gegeneinander ausspielen.

Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen: Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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Noch 8 Tage. Der Personalmangel wird zum Maßstab

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. Juli 2026, Nr. 32/2026)



Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Noch 8 Tage. Der Personalmangel wird zum Maßstab


Deutscher Pflegerat warnt: Nicht der Mangel darf bestimmen, wie viel Pflege Menschen erhalten.

Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) kritisiert, dass der wissenschaftlich ermittelte Personalbedarf in der vollstationären Langzeitpflege nicht verbindlich umgesetzt wird.

Wer den Personalmangel zum Maßstab macht, verabschiedet sich von bedarfsgerechter Pflege. Pflegebedürftige erhalten dann nur noch das, wofür Personal vorhanden ist – nicht das, was sie brauchen.

Der Personalmangel darf nicht zum Maßstab der Versorgung werden. Maßstab muss der Pflegebedarf sein.

Mit PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) liegt eine wissenschaftliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege vor. Diese muss bundesweit verbindlich als Mindeststandard umgesetzt werden. Unterschreitungen dürfen nicht zugelassen werden.

Gute Pflege braucht Personal, Qualifikation und klare Verantwortung

Langzeitpflege braucht ausreichend Personal, den richtigen Qualifikationsmix und klare Rollen. Pflegefachpersonen müssen ihre Vorbehaltsaufgaben wahrnehmen können – dafür benötigen sie Zeit, Personal und Entscheidungsräume.

Alle Qualifikationsniveaus müssen entsprechend eingesetzt werden: Pflegefachpersonen, Pflegefachassistenz sowie weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen. Voraussetzung dafür sind klare Kompetenzen, attraktive Berufsbedingungen, bundesweite Ausbildungsstrukturen und eine gesicherte Refinanzierung.

Kompetenzorientierung darf dabei kein Sparmodell sein. Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation darf nicht zur Absenkung der Fachlichkeit genutzt werden. Notwendige Personal- und Qualifizierungsbedarfe müssen vollständig finanziert werden.

Notwendig sind verbindliche Rahmenbedingungen: Personalbemessung nach Bedarf, eine bundeseinheitliche Umsetzungs- und Finanzierungsstrategie, gute Arbeitsbedingungen, der Ausbau hochschulischer Pflegebildung, wissenschaftliche Weiterentwicklung und die Beteiligung der Profession Pflege an zentralen Entscheidungen.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine langjährigen Forderungen:

• die verbindliche bundesweite Umsetzung der Personalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege als Mindeststandard,
• eine bundeseinheitliche Umsetzungs- und Finanzierungsstrategie für Personalbedarf, Qualifikationsmix sowie Pflege- und Qualitätsmanagement,
• klare Rollen- und Kompetenzprofile für alle Qualifikationsniveaus,
• den Ausbau der Pflegefachassistenz mit attraktiveren Berufsbedingungen und bundesweiten Ausbildungsstrukturen,
• die verbindliche Einbindung weitergebildeter und akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen mit gesicherter Refinanzierung,
• den Ausbau hochschulischer Pflegebildung sowie die tarifliche und strukturelle Anerkennung erweiterter pflegerischer Rollen,
• keine Nutzung kompetenz- und bewohnendenorientierter Arbeitsorganisation zur Absenkung der Fachlichkeit,
• die vollständige Finanzierung notwendiger Personal- und Qualifizierungsbedarfe,
• gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Beteiligung der Profession Pflege,
• die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes,
• eine klare politische Absage an Personalbemessung nach Kassenlage.

Die Politik muss entscheiden, ob sie den Mangel verwaltet oder Versorgung gestaltet. Der Pflegebedarf der Menschen muss Maßstab für Personal und Finanzierung sein. Nicht der Mangel.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 8: „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“

Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
www.deutscher-pflegerat.de

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Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“

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Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

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Noch 7 Tage. Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung

Beitrag von WernerSchell »

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Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (02. Juli 2026, Nr. 33/2026)



Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Noch 7 Tage. Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.


Deutscher Pflegerat warnt: Wer Tariflöhne ausbremst, gefährdet Personalbindung und Versorgung.

Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) warnt vor den Folgen geplanter Eingriffe in die Finanzierung tariflicher Vergütung in der Pflege.

Die Bundesregierung will die Tarif-Treue-Regelungen in der Langzeitpflege aussetzen und Vergütungsentwicklungen zusätzlich durch eine verminderte Grundlohnrate begrenzen.

Das trifft ein System, dem bereits heute überall Personal fehlt. Einrichtungen sollen gute Löhne zahlen, erhalten dafür aber nicht sicher das notwendige Geld. Das setzt tarifgebundene Einrichtungen wie auch Einrichtungen, die unter die Tarif-Treue-Regelung fallen, wirtschaftlich unter Druck und schwächt die Attraktivität der Pflegeberufe.

Gute Bezahlung ist kein Luxus. Sie trägt zum Berufsverbleib bei, sichert die Versorgung und macht Einrichtungen konkurrenzfähig. Wer Tariflöhne ausbremst, verschärft den Personalmangel.

Pflegebedürftige und beruflich Pflegende dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Steigende Eigenanteile sind Ausdruck struktureller Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung – nicht Folge angemessener Löhne.

Gute Löhne sichern Versorgung

Der Evaluationsbericht zu den „Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege“ zeigt: Die Regelungen haben gewirkt. Die Löhne des Pflege- und Betreuungspersonals sind deutlich gestiegen. Die Verdienstlücke zur Krankenhauspflege wurde kleiner.

Gerade deshalb darf die Tariftreue jetzt nicht ausgesetzt werden. Das schafft Unsicherheit für Beschäftigte, Einrichtungen, Pflegebedürftige und Kostenträger. Es droht, mühsam erreichte Fortschritte bei der Entlohnung wieder zu gefährden. Der Bericht warnt zudem, dass ein Aussetzen nicht im Sinne einer konsequenten Aufwertungsstrategie der Pflegeberufe wäre und Lohnunterschiede wieder vergrößern könnte.

Statt gute Bezahlung zu bremsen, müssen die im Evaluationsbericht benannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten geprüft und genutzt werden. Dazu gehört die Berücksichtigung von Kappungsgrenzen bei der Berechnung des Regional üblichen Entlohnungsniveaus, eine Weiterentwicklung der Entgeltordnungen und bessere qualitative Arbeitsbedingungen.

Bleibt die Finanzierung tariflicher Lohnsteigerungen hinter den tatsächlichen Kosten zurück, geraten Pflegeeinrichtungen unter Druck. Offene Stellen können schwerer besetzt werden. Beruflich Pflegende wechseln den Arbeitgeber oder verlassen den Beruf.

Die Folgen treffen pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen unmittelbar. Ambulante Dienste können keine neuen Pflegebedürftigen mehr aufnehmen. Stationäre Einrichtungen müssen Wohnbereiche oder Betten schließen, weil das notwendige Personal fehlt.

Werden in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege Tarifentwicklungen ausgebremst, entstehen Versorgungslücken im häuslichen Umfeld und bei Menschen mit komplexem Pflegebedarf.

Tariftreue ist ein Qualitäts- und Wettbewerbsstandard. Sie schützt Beschäftigte, stärkt faire Arbeitgeber und verhindert einen Wettbewerb über niedrigere Löhne.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

• Erhalt der Tariftreue als verbindlichen Qualitäts- und Wettbewerbsstandard,
• keine Begrenzung pflegerelevanter Vergütungsentwicklungen durch die Grundlohnrate,
• eine Finanzierung, die tarifliche Vergütung und tatsächliche Personalkosten in der Langzeitpflege, häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege verlässlich abbildet,
• Prüfung und Umsetzung der im Evaluationsbericht benannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten zur Tarif-Treue-Regelung,
• weniger Bürokratie bei gleichzeitig verlässlicher Sicherung tarifgerechter Entlohnung,
• gute, qualitative Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung,
• Planungssicherheit für Beschäftigte, Einrichtungen und Pflegebedürftige,
• politische Rahmenbedingungen, die Personalbindung stärken und Versorgung sichern.

Die Politik muss entscheiden, ob sie beruflich Pflegende im Beruf halten oder gute Bezahlung zur finanzpolitischen Stellschraube machen will. Wer die Versorgung sichern will, muss eine tarifgerechte Vergütung verlässlich finanzieren.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 7: „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“

Weitere Informationen:

Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
WernerSchell
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Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (04. Juli 2026, Nr. 35/2026)


Countdown angehalten. Zeit zum Nachdenken.
#PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem


Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) hält seinen Countdown #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu? für einen Tag an und veröffentlicht die „Eckpfeiler eines zukunftsorientierten Gesundheitssystems“.

Die Eckpfeiler sollen helfen, die jetzt anstehenden politischen Entscheidungen an einer klaren Frage zu messen: Stärken sie eine verlässliche Versorgung, die sich am Menschen orientiert?

Sie beschreiben eine Vision für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem und sollen zugleich helfen, die heutigen Realitäten realistisch einzuordnen und zu bewerten.

Das Anhalten des Countdown ist bewusst gewählt. Nicht jede Reform sollte einfach durchgesetzt werden. Manchmal ist es besser, innezuhalten und politische Vorhaben neu zu durchdenken.

Genau dazu fordert der DPR die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf. Die aktuellen Gesetzesvorhaben dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das kommende Pflegeneuordnungsgesetz sind wichtige Versorgungsgesetze. Sie brauchen gründliche Beratung und eine gemeinsame Bewertung ihrer Folgen. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen, dieselben Regionen und dieselbe knappe Personalbasis.

Wer Versorgung neu ordnen will, muss zuerst fragen, was Menschen brauchen – und wie Finanzierung, Personalentwicklung und Versorgungsstrukturen gesichert und gemeinsam weiterentwickelt werden können.

Versorgung vom Menschen her denken

Ein gutes Gesundheitssystem beginnt beim Menschen. Es muss früher helfen – nicht erst, wenn die Krise da ist. Risiken müssen rechtzeitig erkannt, Selbstständigkeit gestärkt, Prävention und Gesunderhaltung gefördert sowie An- und Zugehörige entlastet werden.

Dafür braucht Deutschland eine klare Versorgungslogik. Versorgung muss wohnortnah, vernetzt, digital unterstützt und vorausschauend organisiert werden. Sie muss Prävention, Behandlung, Therapie, Pflege, Rehabilitation, soziale Unterstützung und Teilhabe verbinden.

Politik muss jede ihrer Entscheidungen daran messen, was sie für die Menschen, Einrichtungen und Regionen bedeutet. Stärkt sie Versorgung oder verschiebt sie Belastungen? Wird die Versorgung dadurch besser, sicherer und verlässlicher? Wer Versorgung neu ordnet, muss den Menschen zuhören und ihre Erfahrungen ernst nehmen – denn auf gute Versorgung sind wir alle angewiesen.

Entscheidend ist: Versorgung folgt dem Bedarf der Menschen – nicht den Grenzen von Finanzen, Sektoren, Kostenträgern oder Zuständigkeiten.

Kompetenzen der Pflege und Hebammen nutzen

Beruflich Pflegende und Hebammen sind unverzichtbar für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem. Sie sind nah an den Lebenswelten der Menschen – von der Geburt bis zum Lebensende. Sie pflegen, beraten, diagnostizieren, koordinieren, begleiten, sichern Qualität und übernehmen Verantwortung.

Diese Kompetenzen müssen vollständig genutzt werden. Ohne künstliche Grenzen. Ohne Barrieren auf dem Papier und in den Köpfen. Ohne alte Denkmuster, die Veränderungen blockieren.

Ein Gesundheitssystem der Zukunft braucht Pflege, Medizin, Hebammen, Therapie, Assistenz, Sozialarbeit und weitere Gesundheitsfachberufe auf Augenhöhe – mit klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und gemeinsamem Auftrag.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

• Reformen nicht isoliert, sondern in ihren gemeinsamen Auswirkungen auf Versorgung, Personal und Regionen zu bewerten,
• die Eckpfeiler als Maßstab für die anstehenden Beratungen und Entscheidungen zu nutzen,
• Versorgung konsequent vom Bedarf der Menschen her zu denken,
• Prävention, Gesundheitskompetenz, Pflege, Rehabilitation und soziale Unterstützung stärker zu verbinden,
• die Kompetenzen der Profession Pflege und der Hebammen verbindlich zu nutzen,
• Pflege und Hebammen in die Gestaltung des Gesundheitssystems einzubeziehen,
• Bildung, Digitalisierung, Gesundheitskompetenz, Prävention, bedarfsgerechte Pflege und Geburtshilfe auch im Bundeshaushalt als Zukunftsinvestitionen zu behandeln,
• politische Entscheidungen daran zu messen, ob sie Versorgung stärken oder Belastungen verschieben.

Der DPR stoppt den Countdown für einen Tag, um nachzudenken. Diese Pause ist zugleich ein Appell an die Bundesregierung und die Politik: Nicht einfach durchsetzen. Neu ordnen. Versorgung vom Menschen her denken.

Anlage: „Eckpfeiler eines zukunftsorientierten Gesundheitssystems – Impulse des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR)“

Weitere Information:

Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“


Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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eutscher Pflegerat warnt: Wer Personalbedarf nicht ermittelt, gefährdet Patient:innensicherheit.

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (06. Juli 2026, Nr. 37/2026)



Noch 4 Tage. Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Wer Personalbedarf nicht ermittelt, gefährdet Patient:innensicherheit.


Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor den aktuellen Plänen zur Pflege im Krankenhaus. Was als „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ beschrieben wird, löst keine Probleme. Der Titel verspricht Bürokratieabbau. Der Inhalt liefert den Abbau verbindlicher Schutzstandards.

Das Papier setzt an den falschen Stellen an: Die PPR 2.0 soll nicht verbindlich angewendet werden. Die Kommission für Personalbemessung soll abgeschafft werden. Pflegepersonaluntergrenzen sollen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen gestrichen werden. Verbindliche Mindestvorgaben für die Leistungsgruppen sollen erst später greifen. An die Stelle verbindlicher Instrumente soll eine unbestimmte Generalnorm treten.

Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist eine Streichliste zulasten der Patient:innensicherheit.

Wenn Pflegepersonalbedarf nicht verbindlich ermittelt wird, wird er unsichtbar. Dann verschwindet er aus der Steuerung. Offene Stellen werden nicht nachbesetzt. Schichten bleiben unterbesetzt. Arbeitsverdichtung nimmt zu. Die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Pflegefachpersonen verlassen den Beruf. Wer heute geht, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise.

Pflegepersonalbedarf muss sichtbar bleiben

Mit der PPR 2.0, der Kinder-PPR 2.0 und der Kinder-Intensiv-PPR 2.0 wurden Instrumente aufgebaut, die den Pflegepersonalbedarf in der akutstationären Versorgung systematisch erfassen können. Seit Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung werden Daten zur Ist-Personalausstattung und zum Soll-Personalbedarf erhoben.

Krankenhäuser haben dafür erhebliche Strukturen aufgebaut. Pflegefachpersonen, Pflegedirektionen, Controlling, Qualitätsmanagement und IT haben Prozesse angepasst, Mitarbeitende geschult, Datenflüsse etabliert und neue Routinen geschaffen.

Diese Aufbauleistung darf nicht ignoriert werden. Es ist fachlich widersprüchlich, die PPR 2.0 erst einzuführen und sie dann wieder zu entwerten, bevor die vorhandenen Daten und Erfüllungsgrade ausgewertet und fachlich bewertet sind. Das ist keine Weiterentwicklung. Das ist ein fataler Rückschritt in die 1990 Jahre.

Bestehende Instrumente dürfen erst ersetzt werden, wenn eine bessere Lösung entwickelt, geprüft und einsatzbereit ist. Dies ist aktuell nicht der Fall. Alles andere bedeutet: Schutzstandards werden gestrichen.

Die geplante Generalnorm für die Personalbesetzung ist unbestimmt und ersetzt keine Personalbemessung. Wer die PPR 2.0 nicht mehr verbindlich stellt, nimmt den einzigen aufgebauten Maßstab aus dem System. Dann wird Personalbesetzung wieder der Finanzierbarkeit und gefühlten Erfordernissen überlassen, statt fachlich und systematisch ermittelt. Abgeschafft werden soll die Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus. Somit entfällt auch die Entwicklung einer Personalbemessung für die Hebammen. Die Personalausstattung aller Gesundheitsfachberufe im Krankenhaus steht somit in einem nicht akzeptablen luftleeren Raum.

Auch die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) müssen als Qualitätsanforderung in den Leistungsgruppen erhalten bleiben. Sie müssen ergänzt werden durch Qualifikations- und Verfügbarkeitsanforderungen für Pflegepersonal. Die PpUG-Verordnung mit ihrer Sanktionsvereinbarung reicht nicht aus. In den Leistungsgruppen geht es darum, ob eine Leistung überhaupt erbracht und abgerechnet werden darf. Pflegepersonal muss dort als Qualitätsanforderung verankert bleiben. Sonst wird professionelle Pflege aus der Strukturqualität herausgelöst.

Empfehlungen und spätere Mindestkriterien, wie die der Leistungsgruppen, reichen nicht. Sie geben nur ein Mindestmaß an Qualität vor. Das ist jedoch kein Qualitätskriterium für bedarfsgerechte Versorgung. Gerade unter steigendem finanziellen Druck braucht es verbindliche Regeln. Die PpUG müssen deshalb als Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen erhalten werden.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

• PPR 2.0, Kinder-PPR 2.0 und Kinder-Intensiv-PPR 2.0 verbindlich zu sichern,
• vorhandene PPR-Daten und Erfüllungsgrade auszuwerten und fachlich zu bewerten,
• Personalbemessung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt aufgebaute Instrumente zu entwerten,
• bestehende Instrumente erst zu ersetzen, wenn eine bessere Lösung geprüft und einsatzbereit ist, die jedoch heute noch nicht zur Verfügung steht,
• Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätsanforderung in den Leistungsgruppen zu erhalten und Qualifikations- und Verfügbarkeitsanforderungen ergänzend zur PpUG zu verankern,
• Schutzstandards nicht durch unbestimmte Generalnormen, spätere Empfehlungen oder Mindestkriterien zu ersetzen,
• Einführung von praxistauglichen Personalbemessungsinstrumenten für die 1:1 Betreuung durch die Hebammen in der Geburtshilfe,
• die Profession Pflege und die Hebammen maßgeblich an allen Regelungen zur Personalbemessung und zu Qualitätsanforderungen zu beteiligen.

Die Politik muss Personalbedarf sichtbar machen, nicht ausblenden. Wer Pflegepersonalbedarf aus der Steuerung nimmt, gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 4: „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“

Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“

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Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
WernerSchell
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Deutscher Pflegerat warnt: Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten werden.

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (07. Juli 2026, Nr. 38/2026)



Noch 3 Tage. Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten werden.


Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor den geplanten Regelungen zum Pflegebudget im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten im Krankenhaus werden.

Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten aus der für die Pflege desaströsen Fallpauschalenlogik herauszulösen. Es schützt Pflegepersonal vor dem ökonomischen Druck der DRG-Systematik. Es ermöglicht, bedarfsnotwendiges Pflegepersonal auch bei steigenden Tarifen zu halten sowie die Förderung neuer pflegeberuflicher Rollen. Das stärkt und erhöht die Patient:innensicherheit.

Diese Schutzwirkung darf nicht ausgehöhlt werden.

Das Pflegebudget darf nicht zu einem vom Bedarf losgelösten Fortschreibungsbudget umgebaut werden. Maßstab muss der nachgewiesene pflegerische Personalbedarf bleiben und nicht pauschale Ausgabenbegrenzungen oder Beitragssatzstabilität. Ausschlaggebend muss sein, welches Pflegepersonal Patient:innen für eine sichere Versorgung brauchen.

Dazu gehören auch die Versorgungslage vor Ort, das Leistungsangebot der Krankenhäuser sowie die damit einhergehende Notwendigkeit an den Pflegepersonalbedarf, notwendige Qualifikationen, reale Personalkosten und Tarifsteigerungen. Bedarfsgerechte Pflege braucht eine Finanzierung, die dem Bedarf folgt. Nicht umgekehrt.

Die Grundlohnrate ist dagegen ein Finanzindikator. Sie ist kein Maßstab für Pflegebedarf, Versorgungsintensität, Personalengpässe, Qualifikationsanforderungen, Tarifentwicklung oder notwendige Personalentwicklung.

Pflege darf nicht wieder Sparposten werden

Wer das Pflegebudget begrenzt, nimmt den Krankenhäusern Planungssicherheit. Kliniken, die Personal aufgebaut, neue Rollen entwickelt und tarifgerecht bezahlt haben, geraten besonders unter Druck. Personalaufbau wird unmöglich. Stellen werden nicht nachbesetzt. Arbeitsverdichtung steigt.

Tarifsteigerungen sind keine Fehlentwicklung. Sie sind Voraussetzung, um Pflegende im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und stabile Versorgungsstrukturen zu sichern.

Die Folgen der Sparlogik beim Budget tragen Patient:innen mit ihren An- und Zugehörigen sowie beruflich Pflegende. Patient:innen erhalten weniger Pflege, Beratung und Begleitung, als sie brauchen. Beruflich Pflegende erleben erneut, dass ihre Arbeit unter Kostendruck gerät.

Das ist keine Weiterentwicklung. Das ist die Rückkehr zur alten Sparlogik.

Pflegefremde Tätigkeiten müssen klar abgegrenzt werden. Pflegeprozesssteuerung, klinische Einschätzung, Beratung, Edukation, Koordination, An- und Zugehörigenarbeit, Evaluation und Qualitätssicherung sind nicht pflegefremd. Dazu gehören auch Entlass- und Überleitungsmanagement, interprofessionelle Abstimmung und Qualitätsentwicklung. Sie sind Kernkompetenzen und -prozesse professioneller Pflege.

Pflegeprozessverantwortung lässt sich nicht sinnvoll in direkte und indirekte Pflege aufspalten.

Auch pflegerische Versorgungsverantwortung, akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und professionsentwickelnde Rollenprofile müssen refinanzierungsfähig bleiben. Dazu zählen auch Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses. Wer das Pflegebudget begrenzt, blockiert genau die Professionalisierung, die politisch seit Jahren gefordert wird.

Der Gesetzgeber darf pflegerische Kompetenzerweiterung nicht berufsrechtlich ermöglichen und finanzierungsrechtlich blockieren.

Pflegebudget und bedarfsgerechte Personalbemessung müssen verbindlich zusammengedacht werden. Wer Pflegepersonal finanziert, muss wissen, welcher Pflegepersonalbedarf besteht. Eine Finanzierung, die reale Bedarfe nicht abbildet, gefährdet Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit.

Änderungsanträge lösen das Grundproblem nicht

Inzwischen liegen Änderungsanträge vor, die in den Beschlussentwurf für den Gesundheitsausschuss eingeflossen sind. Sie bessern einzelne Punkte nach. Sie lösen aber nicht das Grundproblem.

Für 2027 soll stärker auf das tatsächliche Pflegebudget 2026 abgestellt werden. Das ist eine Nachbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf. Auch bei der Tarifrefinanzierung wird nachgebessert: Tarifsteigerungen sollen basiswirksam berücksichtigt werden, allerdings nur hälftig.

Eingeführt werden soll eine neue Generalklausel. Krankenhäuser sollen in der unmittelbaren Patient:innenversorgung eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherstellen und die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Gleichzeitig sollen verbindliche Vorgaben zur Ermittlung von Quantität und Qualität des notwendigen Pflegepersonals entfallen.

Wenn angemessenes Personal wesentlich für Versorgungsqualität und Arbeitssituation sein soll, dürfen verbindliche Vorgaben zur Ermittlung der bedarfsgerechten Personalausstattung nicht entfallen. Was hier als strukturelle Entlastung, Bürokratieabbau und Freiraum für Krankenhäuser beschrieben wird, droht in Wahrheit zu einem Verfahren nach Versuch und Irrtum bei Personalausstattung, Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit zu werden.

Freiräume ersetzen keine Schutzstandards. Pflegepersonaluntergrenzen sind kein Maßstab für gute Versorgung. Sie markieren nur das unterste Niveau gegen Gefährdung. Mindestmaß ist nicht bedarfsgerecht, nicht zielorientiert und nicht zukunftsfähig.

Die Einführung einer Generalklausel kann eine systematische Bedarfserhebung mittels PPR 2.0 nicht ersetzen. Darüber hinaus widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, wenn er im Rahmen dieser eine bedarfsgerechte Personalausstattung fordert, jedoch nur Mindestvorgaben im Sinne der PpUG refinanziert.

Auch deshalb reichen die Nachbesserungen nicht. In der Gesamtwirkung bleibt das Pflegebudget begrenzt. Tatsächliche Mehrkosten ab 2027 werden weiterhin nicht berücksichtigt, Minderkosten dagegen schon. Pflegeentlastende Maßnahmen werden schrittweise zurückgeführt.

Damit bleibt der Druck bestehen. Pflegepersonal wird wieder zum Risiko in der Bilanz. Das darf nicht passieren.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

• die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
• den Pflegepersonalbedarf, die Versorgungslage vor Ort, das Leistungsangebot der Krankenhäuser, notwendige Qualifikationen und reale Personalkosten verlässlich abzubilden,
• Tarifsteigerungen vollständig, basiswirksam und verlässlich zu refinanzieren, statt sie nur hälftig zu berücksichtigen,
• tatsächliche Mehrkosten im Pflegebudget auch ab 2027 zu berücksichtigen und nicht nur Minderkosten anzurechnen,
• verbindliche Vorgaben zur Ermittlung von Quantität und Qualität des notwendigen Pflegepersonals zu erhalten und weiterzuentwickeln,
• Pflegebudget und bedarfsgerechte Personalbemessung verbindlich zusammenzudenken, damit nicht Mindestgrenzen, sondern der tatsächliche Pflegepersonalbedarf finanziert wird,
• pflegeentlastende Maßnahmen dort refinanzierungsfähig zu halten, wo sie Pflegefachpersonen tatsächlich entlasten,
• pflegerische Versorgungsverantwortung, akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und professionsentwickelnde Rollenprofile refinanzierungsfähig zu halten.

Die Politik muss Pflegepersonal nach den Versorgungsbedarfen der Patient:innen finanzieren, nicht nach Kassenlage. Wer das Pflegebudget begrenzt, macht Pflegepersonal wieder zum Sparposten. Das gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden.

Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Pflege sich die Beitragssatzstabilität leisten will. Die entscheidende Frage lautet, wie viel Pflege Patient:innen für eine sichere Versorgung brauchen. Genau daran muss sich das Pflegebudget ausrichten.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 3: „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“

Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
WernerSchell
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Deutscher Pflegerat warnt: Keine Reform ohne Versorgungsfolgenabschätzung.

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. Juli 2026, Nr. 39/2026)


Noch 2 Tage. Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Keine Reform ohne Versorgungsfolgenabschätzung.


Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor einer Reformpolitik, die Ausgaben in einzelnen Bereichen begrenzt, ohne die Folgen für die gesamte Versorgung verbindlich zu prüfen.

Das Vorhaben, Ausgaben kurzfristig zu begrenzen, ohne die Folgen für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung umfassend zu bewerten, gefährdet Versorgungsqualität und verschiebt Kosten in andere Bereiche.

Beitragssatzstabilität ist ein wichtiges Ziel. Sie darf aber nicht zum alleinigen Maßstab werden. Versorgung darf nicht nachrangig werden.

Wer heute an Pflege spart, zahlt morgen einen höheren Preis. Medizinisch. Pflegerisch. Sozial. Volkswirtschaftlich.

Aus Krankenhauskosten werden Pflegekosten. Aus Pflegekosten werden Sozialhilfekosten. Aus professioneller Pflege wird unbezahlte Familienarbeit. Aus fehlender Pflege werden Komplikationen, ungeplante Wiederaufnahmen in Krankenhäusern und frühere Aufnahmen in Pflegeeinrichtungen.

Das ist keine nachhaltige Reform. Das ist Kostenverschiebung mit nicht absehbaren Folgen.

Versorgung endet nicht an der Grenze eines Budgets

Gesundheits- und Pflegepolitik muss sektorenübergreifend als zusammenhängende Versorgungskette geplant und gesteuert werden. Reformen dürfen nicht isoliert einzelne Leistungsbereiche betrachten. Sie müssen ihre Auswirkungen auf die gesamte Versorgung offenlegen.

Wer Kosten an einer Stelle begrenzt, muss offenlegen, welche Folgen dies für Patient:innen, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige und die übrigen Versorgungsbereiche hat.

Werden Krankenhauskosten begrenzt, braucht es tragfähige Anschlussversorgung. Werden ambulante Leistungen eingeschränkt, steigt der Druck auf Krankenhäuser, Langzeitpflege und Familien. Werden Pflegeleistungen nicht ausreichend finanziert, übernehmen An- und Zugehörige mehr Verantwortung. Oft unbezahlt. Oft ohne ausreichende Unterstützung.

So entsteht kein stabiles System. So entsteht ein gesundheitspolitischer Verschiebebahnhof.

Kosten werden so nicht reduziert. Sie werden verlagert. Zu den Patient:innen, zu den Familien, zu den Kommunen und zurück in andere Bereiche des Gesundheitswesens.

Was heute als Einsparung erscheint, wird morgen zur Belastung für Patient:innen, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige, Kommunen und das gesamte Versorgungssystem.

Sektorenübergreifende Steuerung der gesamten Versorgungskette nötig

Der DPR fordert einen Paradigmenwechsel: Weg von isolierten Sparmaßnahmen einzelner Sektoren, hin zu einer bedarfsorientierten, sektorenübergreifenden Steuerung der gesamten Versorgungskette.

Für alle gesundheits- und pflegepolitischen Gesetzesvorhaben braucht es eine verbindliche Versorgungsfolgenabschätzung. Sie muss transparent machen, was Reformen für Personalbedarf, Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit, pflegende An- und Zugehörige sowie angrenzende Versorgungsbereiche bedeuten.

Finanzierung muss dem tatsächlichen Bedarf folgen. Nicht umgekehrt. Pflegebedarf verschwindet nicht, nur weil Leistungen gekürzt oder Finanzierungsgrenzen eingezogen werden.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

• keine Reform ohne verbindliche Versorgungsfolgenabschätzung,
• Gesundheits- und Pflegepolitik als zusammenhängende Versorgungskette zu planen und zu steuern,
• Auswirkungen auf Personalbedarf, Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und angrenzende Versorgungsbereiche offenzulegen,
• Belastungs- und Kostenverschiebungen auf Familien, Kommunen und andere Versorgungsbereiche zu verhindern,
• Finanzierung am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten, statt an pauschalen Ausgabenbegrenzungen,
• Prävention, Primärversorgung, professionelle Pflege und die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger systematisch zu stärken,
• vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Komplikationen, ungeplante Wiederaufnahmen und frühere Aufnahmen in vollstationäre Pflegeeinrichtungen zu verhindern.

Die Politik muss jede Reform daran messen, was sie für die gesamte Versorgung bedeutet. Einsparungen ohne systemische Perspektive sind kein verantwortungsvolles politisches Handeln.

Wer heute Versorgung schwächt, verschiebt keine Kosten. Er erzeugt neue.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 2: „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“

Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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