Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Leitung von Ministerin Nina Warken zur Sanierung und strukturellen Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Das Gesetzesvorhaben zielt angesichts drohender Milliardendefizite primär auf eine finanzielle Stabilisierung der Pflegekassen sowie eine stärkere Präventionsorientierung ab. - Der Entwurf ist sowohl innerhalb der Regierungskoalition als auch bei den Verbänden stark umstritten. Dazu erste Hinweise:
Verband der Ersatzkassen e. V.
vdek: Entschlossene Schritte zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, aber faire Lastenverteilung bleibt aus
Referentenentwurf Pflegereform
Berlin – Den heute bekanntgewordenen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), wie folgt:
„Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Die von Bundesministerin Warken genannten Finanzierungslücken in Höhe von 7,6 Milliarden Euro für 2027 und 15,4 Milliarden Euro für 2028 verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Ministerin ein klares Signal, allerdings entzieht sich der Staat weiter seinen finanziellen Verpflichtungen. Gut ist, dass stärker auf Prävention und Rehabilitation gesetzt wird und Menschen über Pflegebegleitungen besser unterstützt werden sollen. Rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – diese Realität muss sich in der Reform widerspiegeln. Deshalb lehnen wir die vorgesehene Reduzierung der Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab.
Wir begrüßen, dass nun ab 2028 eine regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeträge erfolgt. Im Interesse der zukünftigen Tragfähigkeit der Pflegeversicherung ist es auch richtig, sich stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die einen erheblichen Pflegebedarf haben. Die geplante Anpassung der Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades und eine häufigere Befristung von Pflegegraden ist deshalb aus unserer Sichtsachgerecht.
Insgesamt vermissen wir an dem vorliegenden Referentenentwurf jedoch die faire Lastenverteilung. Die Pflegeversicherung ist richtigerweise als Teilleistungsversicherung konzipiert. Gerade deshalb ist eine faire und ausgewogene Finanzierung entscheidend, bei der der Staat für die ihm obliegenden Aufgaben auch aufkommen muss. Die Versicherten werden nun durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und die Pflegebedürftigen in der stationären Pflege durch die geplante zeitliche Streckung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zusätzlich belastet. Bei den Eigenanteilen ist die Belastungsgrenze erreicht. Der Staat entzieht sich seiner finanziellen Verpflichtung: Weder werden Coronaschulden ausgeglichen, noch gibt es eine Lösung bei der Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (jährlich fünf Milliarden Euro). Auch zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sehen wir durch das ungleich verteilte Pflegerisiko eine deutliche Schieflage. Es ist nicht erklärbar, warum die Finanzierung des Pflegebedarfs in einer älter werdenden Gesellschaft nicht gleichmäßig auf starke und schwächere Schultern verteilt wird. Dieser Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung sollte endlich behoben werden. Ein Solidarausgleich würde die SPV jährlich um zwei Milliarden Euro entlasten.”
+++ Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zurückliegend umfänglich auf die gebotenen Reformmaßnahmen aufmerksam gemacht und auch entsprechende Vorschläge unterbreitet. Siehe insoweit u.a. unter > viewtopic.php?f=5&t=1515 / > viewtopic.php?f=4&t=1592 / > viewtopic.php?f=4&t=1452
Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erscheint in weiten Teilen nicht geeignet, die pflegerische Versorgung zu verbessern bzw. die Finanzierung unter tragbaren Bedingungen zu gestalten.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird den Pflegenotstand nicht beheben können - eher neue Probleme schaffen! – Presseinfo vom 05.06.2026 … > viewtopic.php?f=4&t=1636
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)
Kürzungsprogramm zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
BAGSO kritisiert mangelnden Mut zu notwendigen Strukturreformen in der Pflege
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert den Referentenentwurf zur Pflegereform als massives Kürzungsprogramm zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner sagte nach Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung: „Der Referentenentwurf eines ‚Pflegeneuordnungsgesetzes‘ verdient nicht den Namen, den sich dieses Gesetz gibt. Der Bundesregierung fehlt erkennbar der Mut und die Kraft für die überfällige Neuordnung und den notwendigen strukturellen Umbau der sozialen Pflegeversicherung. Stattdessen drohen den Versicherten und ihren Angehörigen Leistungskürzungen in beträchtlichem Ausmaß, um die in Schieflage geratenen Finanzen der Pflegeversicherung ins Lot zu bringen.“
Die BAGSO kritisiert die in großem Umfang geplanten Leistungskürzungen. Sie betreffen die ambulante und die stationäre Pflege und damit sowohl die Pflegebedürftigen selbst wie auch pflegende Angehörige und alle, die Personen im nahen persönlichen Umfeld pflegen. Geänderte Vorgaben bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit werden zur Folge haben, dass weniger Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll gestrichen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist geplant, Pflegegeld erst nach drei Monaten in voller Höhe auszuzahlen. In der vollstationären Pflege sollen die gestaffelten Leistungszuschläge, mit denen die Pflegekassen einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils im Heim übernehmen, zeitlich gestreckt werden. Die Möglichkeiten der bisherigen Verhinderungspflege werden auf Notfallsituationen beschränkt. Die BAGSO hält es zudem für fatal, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden sollen, wodurch ihr Armutsrisiko im Alter steigt.
Die BAGSO begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung, die die Beratung zu Angeboten und Leistungen verbessern kann, soweit diese vorhanden sind. Ein Fallmanagement ist lediglich für Pflegebedürftige mit besonderem Unterstützungsbedarf vorgesehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Nach Ansicht der BAGSO wird der Entwurf der dringend notwendigen und von der Bundesregierung angekündigten Förderung von Prävention und Rehabilitation nicht gerecht. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und zu verzögern, näher zu kommen. Aus Sicht der BAGSO darf Prävention auch nicht erst bei Feststellung von Pflegebedürftigkeit ansetzen. Vielmehr sind Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention im Sozialraum dringend notwendig. Daher ist eine engere Verzahnung von Altenhilfe und Pflegestrukturen notwendig.
Die BAGSO appelliert an den Gesetzgeber, den Mut für eine wirkliche Strukturreform aufzubringen und dabei auch die Empfehlung der Siebten Altenberichtskommission zu berücksichtigen, die Pflegeverantwortung wieder stärker in die Hände der Kommune zu legen. Die zur Stabilisierung des Systems kurzfristig notwendigen finanziellen Belastungen dürfen nicht in erster Linie auf den Schultern der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abgeladen werden. Vielmehr sollte berücksichtigt werden, dass die Familien, zu denen neben Verwandten auch andere nahestehende Menschen gehören, als „größter Pflegedienst der Nation“ informelle Pflege im geschätzten Wert von über 200 Milliarden Euro jährlich erbringen.
Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.06.2026
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
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PNOG ist kein Zukunftskonzept - DBfK fordert grundlegende Strukturreformen statt Streichpolitik
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) deutlich. Zwar greift der Entwurf unter anderem mit Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung zentrale Reformfelder auf. In seiner jetzigen Fassung bleibt er jedoch fachlich unzureichend und sozialpolitisch riskant: Statt tragfähige Strukturen zu schaffen, setzt der Entwurf auf Leistungseinschränkungen und neue Belastungen – zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden.
„Pflege braucht seit Jahren echte Strukturreformen. Dieser Entwurf greift zwar richtige Themen auf, folgt am Ende aber nicht einer Versorgungslogik, sondern vor allem einer Sparlogik. Das ist kein belastbares Zukunftskonzept für eine alternde Gesellschaft“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Aus Sicht des DBfK ist vor allem die geplante Pflegebegleitung ein zentraler Prüfstein dafür, ob die Versorgung tatsächlich verbessert werden soll. Sie kann ein wichtiger Fortschritt sein, wenn sie als pflegefachliche Leistung verstanden, verbindlich qualifizierten Pflegefachpersonen zugeordnet und verlässlich finanziert wird. Genau darin liegt aus Sicht des DBfK die Chance, Versorgung zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und Krisen im häuslichen Bereich früher zu vermeiden. Dafür braucht es auch endlich die rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN).
„Pflegebegleitung darf kein gut klingendes Verwaltungsversprechen bleiben. Wenn sie wirken soll, muss sie fachlich stark aufgestellt, verlässlich finanziert und in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen gelegt werden. Dann kann sie Versorgung verbessern, Angehörige entlasten und am Ende auch unnötige Eskalationen im System und mangelnde Steuerung verhindern“, so Lux. Zugleich sollten bereits bestehende pflegefachliche Beratungs- und Begleitungsstrukturen konsequent einbezogen werden, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen.
Kritisch bewertet der DBfK, dass der Entwurf Leistungen in frühen Pflegegraden schwächt, Entlastungen nach hinten verschiebt und neue Hürden im Leistungszugang schafft. Gerade frühe Unterstützung entscheidet jedoch darüber, ob Versorgung zu Hause stabil bleibt oder ob Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte System weiter zunehmen.
Auch die geplante Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht der DBfK mit Sorge. Kriterien können überprüft und weiterentwickelt werden, wenn dies fachlich sauber, pflegewissenschaftlich begründet, unabhängig geprüft und unter verbindlicher Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Betroffenenvertretungen geschieht. Was nicht akzeptabel ist, sind Veränderungen, die vor allem den Zugang zu Leistungen begrenzen, statt den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abzubilden. „Wer Kriterien für Pflegebedürftigkeit überprüft, muss sich an Versorgungsrealität und pflegewissenschaftlicher Evidenz orientieren – nicht an fiskalischen Zielgrößen. Pflegebedarf muss korrekt erfasst werden, nicht politisch kleiner gerechnet“, sagt Lux.
Auch bei der Unterstützung in Akut- und Krisensituationen bleibt der Entwurf aus Sicht des DBfK zu vage. Neue ambulante Strukturen entstehen nicht durch eine gesetzliche Überschrift, sondern nur mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und einer auskömmlichen Vorhaltefinanzierung.
Scharf kritisiert der DBfK zudem die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. In den vergangenen Jahren ist viel dafür getan worden, den Pflegeberuf gerade in der Langzeitpflege attraktiver zu machen. Wer diese Standards nun wieder infrage stellt, tritt diese Bemühungen mit Füßen und sendet ein verheerendes Signal an die Berufsgruppe. „Gute Pflege gibt es nicht zum Billigtarif. Wer bei Tariftreue und Entlohnung zurückrudert, verspielt mühsam erreichte Fortschritte bei der Attraktivität des Berufs. Gerade in der Langzeitpflege wäre das fatal“, so Lux.
Für den DBfK reicht die Kritik deshalb über einzelne Regelungen hinaus. Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit auf weniger verlässliche Unterstützung zählen können, während Verantwortung weiter in ohnehin überlastete – und noch immer vor allem von Frauen getragene – Versorgungssettings verschoben wird, ist das nicht nur sozialpolitisch falsch. Es beschädigt Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats und verschärft gesellschaftliche Überforderung.
Der DBfK fordert deshalb, Pflegeversicherung solidarisch, bedarfsgerecht und unter Beachtung von Menschenwürde und ethischen Aspekten weiterzuentwickeln. Gute Pflege wird besser und langfristig auch wirtschaftlicher, wenn professionelle Pflege endlich die tragende Rolle erhält, die sie im System übernehmen kann: mit klaren Kompetenzen, früher Unterstützung, verlässlicher Refinanzierung, starken pflegefachlichen Leistungen und guten Arbeitsbedingungen.
Der DBfK werde seine Kritik und seine Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme ausführlich darlegen. Dass für ein Gesetz mit dieser Reichweite nur eine extrem kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt worden sei, sei ein weiteres falsches Signal.
„Wenn die Politik stabile Versorgung zu Hause, weniger Krisen und echte Entlastung will, dann muss sie professionelle Pflege endlich so aufstellen, dass sie diese Aufgaben auch übernehmen kann. Was wir nicht brauchen, ist ein Gesetz, das Verbesserungen ankündigt und am Ende vor allem Leistungen begrenzt“, so das Fazit von Lux.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.06.2026
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Bundesverband e.V.
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Tel. +49 30/219157-0
Fax: +49 30/219157-77
E-Mail: dbfk@dbfk.de
Webseite: www.dbfk.de
Die pflegerische Versorgung ist seit Jahren im Abwärtstrend und wird bald unbezahlbar!
Die aktuell geplanten Korrekturen / Einschränkungen bei der Pflegeversicherung sind einfach nicht zu akzeptieren. Wer von der aktuellen Bundesregierung Reformen erwartet, bekommt wohl nur eine Kürzungsorgie! Dazu wurde von hier Stellung genommen und breit gepostet! >>> Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird den Pflegenotstand nicht beheben können - eher neue Probleme schaffen! – Presseinfo vom 05.06.2026 … > viewtopic.php?f=4&t=1636
Soziales Netz durch Haushaltsmittel stabilisieren bzw. stärken!
Seit Jahrzehnten haben alle Bundesregierungen die demografische Entwicklung und die absehbaren Auswirkungen auf das soziale Netz ignoriert. Auf die sich daraus ergebenden Folgerungen wurde von hier immer wieder aufmerksam gemacht, auch in zahlreichen Pflegetreffs mit Bundes- und Landespolitikern. Nun liegt das "Kind" im Brunnen und jetzt soll es zu Lasten der aktuell und zukünftigen pflegebedürftigen Menschen zu umfänglichen Verschlechterungen in der Versorgung kommen. Das kann den Betroffenen angesichts der zurückliegenden Untätigkeit nicht vermittelt und auch nicht zugemutet werden. Es muss daher ein radikales Umdenken (u.a.) bezüglich der Finanzierung der Pflegeversicherung eingefordert werden mit der Folge, dass das Budget der Pflegeversicherung auch mit Haushaltsmitteln des Bundes und der Länder kräftig aufgestockt wird. Wenn dem entgegen gehalten wird, insoweit stünden keine Mittel zur Verfügung, wäre zu kontern: Alle Zahlungen aus öffentlichen Haushalten ins Ausland stoppen und alle geplanten Zahlungen ohne zugrunde liegende Rechtsverpflichtungen auf den Prüfstand stellen. So werden schnell zig Milliarden Euro für das soziale Netz verfügbar gemacht werden können.
Quelle: viewtopic.php?p=18177#p18177 - Für Flucht und Migration wurden allein in den Jahren 2022 - 2025 rd. 108,80 Milliarden Euro ausgeben.
Artikel 64 GG verdeutlicht, was die Mitglieder der Bundesregierung zu beachten haben:
Bundesminister und der Bundeskanzler leisten gemäß Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den Eid, der in Artikel 56 GG für den Bundespräsidenten vorgesehen ist. Dieser lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ - Die religiöse Bekräftigung am Ende des Eides ist optional und kann weggelassen werden.
„Wir schaffen das!“
Diese Aussage ist ein oft zitierter Satz von Alt-Kanzlerin Angela Merkel. Jetzt hat der amtierende Kanzler eben jenen Satz angesichts der drängenden Probleme in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft benutzt. Friedrich Merz tätigte den verbalen Befreiungsschlag beim CDU-Landesparteitag in Linstow in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Rheinische Post vom 07.06.2026). – Offensichtlich arbeitet die CDU daran, ihre Wählbarkeit (neben rot-grün) infrage zu stellen.
BIVA: Pflegereform verlagert Belastungen auf Pflegebedürftige
Verband kritisiert Leistungseinschränkungen und fehlende Strukturreform
Bonn, Berlin. Der BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert den Referentenentwurf zur geplanten Reform der Pflegeversicherung deutlich. Nach Einschätzung des Verbandes konzentriert sich die Reform vor allem auf eine Begrenzung der Ausgaben der Pflegeversicherung zu Lasten der ohnehin schon stark beanspruchten Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Damit gerät zunehmend auch die gesellschaftliche Mitte unter Druck.
Kritisch bewertet der Verband insbesondere, dass erneut eine echte Strukturreform ausbleibt und stattdessen Leistungen faktisch begrenzt sowie finanzielle Risiken weiter auf die Betroffenen verlagert werden. Statt einer nachhaltigen Reform der Pflegeversicherung setzt der Entwurf vor allem auf strengere Leistungszugänge, Leistungsbegrenzungen und Kostenverschiebungen. Die bekannten Probleme der Pflegefinanzierung werden eher verwaltet als nachhaltig gelöst.
Besonders kritisch sieht der Verein die vorgesehenen Änderungen beim Zugang zu Pflegeleistungen. Durch Anpassungen bei Schwellenwerten und Begutachtung erhalten viele Betroffene künftig schwerer Zugang zu Pflegegraden und höheren Leistungsansprüchen.
„Hier wird Sparpolitik zulasten der Pflegebedürftigen als Reform verkauft“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes, Markus Sutorius. „Statt die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung grundlegend anzugehen, setzt die Reform vor allem auf Leistungseinschränkungen, höhere Zugangshürden und neue Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.“
Auch weitere Maßnahmen wie die Budgetierung von Leistungen und Kürzungen bei Unterstützungsangeboten im Pflegegrad 1 gehen aus Sicht des Verbandes zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Nach Einschätzung des BIVA-Pflegeschutzbundes trifft die Entwicklung insbesondere Menschen mit mittleren Einkommen und kleineren Vermögen. Viele Pflegebedürftige müssen bereits heute erhebliche Teile ihrer Ersparnisse für Pflegekosten einsetzen. Pflegebedürftigkeit darf nicht zunehmend zum Risiko sozialen Abstiegs werden.
Hinzu kommt, dass die finanziellen Belastungen nicht verschwinden, sondern teilweise lediglich verlagert werden. Wenn Pflegebedürftige schneller auf Sozialhilfe angewiesen sind, steigen die Ausgaben der Kommunen und der Hilfe zur Pflege. Die Reform löst die Finanzierungsprobleme damit nicht, sondern verschiebt sie auf andere Schultern.
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert deshalb, bestehende Leistungsansprüche nicht einzuschränken und die Pflegeversicherung stattdessen in einer tiefgreifenden und nachhaltigen Reform wieder stärker an ihrer Schutzfunktion auszurichten. „Wenn selbst Menschen mit durchschnittlichen Einkommen trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung im Pflegefall zunehmend finanziell unter Druck geraten, gefährdet das langfristig auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der sozialen Absicherung“, erklärt Sutorius. „Pflegepolitik darf sich deshalb nicht in erster Linie auf Kostenbegrenzung beschränken. Sie muss Pflegebedürftigen Sicherheit geben und die Schutzfunktion der Pflegeversicherung stärken.“
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll; Maria Sievers; Annette Stegger
Quelle: Pressemitteilung vom 08.06.2026
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Pflegeneuordnungsgesetz
Pflegereform: Notwendige Maßnahmen, aber Lasten ausgewogener verteilen
(Berlin, 9.6.2026) Am 9. Juni 2026 findet die Fachanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) im Bundesministerium für Gesundheit statt. Dazu erläutert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die soziale Pflegeversicherung (SPV) hat ein großes Defizit. Allein in diesem Jahr fehlt mindestens eine Milliarde Euro inklusive der Darlehen des Bundes. Für das kommende Jahr fehlen nach jetzigem Stand schon 7,6 Milliarden Euro und im Jahr 2028 sogar 15,4 Milliarden Euro. Mit dem PNOG nimmt Gesundheitsministerin Nina Warken eine unausweichliche Kurskorrektur vor, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Es ist richtig, Versicherte mit erheblichem Pflegebedarf und die Prävention in den Fokus zu nehmen. Doch der Gesetzentwurf ist aktuell noch unausgewogen, da der Bund komplett außen vor bleibt. Die Folgen sind hohe Belastungen für Pflegebedürftige und Beitragszahlende – vor allem durch die geplante zeitliche Streckung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende und den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. Hier muss dringend nachgesteuert werden.
Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurücknehmen
Es ist ein völlig falsches Signal, wenn die gesellschaftlich so wichtige Pflege durch An- und Zugehörige durch die Senkung ihrer Rentenversicherungsbeiträge unattraktiver gestaltet werden soll. Diese Maßnahme trifft in erheblichem Maße Frauen, die ohnehin wegen der Kindererziehung oft geringere Rentenversicherungszeiten aufweisen.
Zudem muss der Staat die Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige ausgleichen, die die SPV auftragsweise für den Staat übernimmt. Das sind sechs bis sieben Milliarden Euro jährlich für 2027 bis 2030. Zudem muss der Staat endlich seine Coronaschulden in Höhe von 5,2 Milliarden Euro begleichen.
Unverständlich ist auch, warum die private Pflegeversicherung mit Versicherten mit einem strukturell geringeren Pflegerisiko, niedrigeren Beiträgen und hohen Rücklagen außen vor bleibt. Aus Sicht der Ersatzkassen wäre es sinnvoll, hier einen Solidarausgleich einzuführen. Das würde die SPV um weitere zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.
Gut: Dynamisierung der Leistungsbeträge
Gut ist, dass mit der geplanten Dynamisierung der Leistungsbeträge eine langjährige Forderung der Ersatzkassen umgesetzt werden soll. Diese Entlastungsmaßnahme für Pflegebedürfte soll 2028 regelhaft auf Basis der Inflationsrate erfolgen. Dass die Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades grundsätzlich angepasst und Pflegegrade häufiger befristet werden sollen, halten wir für sachgerecht und entspricht dem Ziel, Pflegeleistungen passgenau an den Bedarfen auszurichten.
Zu den richtigen Vorhaben des Gesetzes zählen auch die Überführung verschiedener Leistungen in neue ambulante Sach- und Entlastungsbudgets, die zu einer besseren Zielgenauigkeit und mehr Entscheidungsfreiheit der Pflegebedürftigen führen. Ebenso unterstützen wir die Einführung eines verpflichtenden Pflege-Cockpits als Online-Plattform für Versicherte und die mit dem Digitalpakt Pflege beabsichtigte Digitalisierungsoffensive.”
Pressekontakt:
Nicole Janke, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 0 30/2 69 31-12 50, E-Mail: nicole.janke@vdek.com
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:
Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2026
Nicole Janke
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stellvertretende Pressesprecherin
Referatsleiterin Presse/Social Media/Öffentlichkeitsarbeit Selbstverwaltung
Abteilung Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31- 12 50 nicole.janke@vdek.com https://www.vdek.com/
LinkedIn: Verband der Ersatzkassen
Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Pflegeneuordnungsgesetz: Gute Ansätze vorhanden, aber vor allem Sparprogramm auf dem Rücken von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) sieht in dem vorgelegten Referentenentwurf zur geplanten Reform der Pflegeversicherung zwar einige positive Ansätze, insbesondere durch einen stärkeren Ausbau der Beratung und die lange geforderte Einführung von Budgets. Heftige Kritik übt sie aber an den vielfältigen Kürzungen und Verschlechterungen, die sich ins besondere für Menschen mit einer beginnenden Demenz und für die pflegenden An- und Zugehörigen daraus ergeben.
„Der Gesetzentwurf sieht eine umfassendere Beratung und Begleitung der pflegenden An- und Zugehörigen durch Pflegebegleitpersonen vor. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn völlig unklar bleibt, woher die große Zahl an dafür benötigten Fachpersonen kommen soll.“, sagt Swen Staack, 1. Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Auch die Vereinfachung des bisherigen Leistungsdschungels durch Budgets halten wir grundsätzlich für richtig. Allerdings sind die vorgesehenen Summen zu niedrig angesetzt und bedeuten deshalb für viele Pflegebedürftige eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation – selbst wenn man die Inflation außer Acht lässt. Das ist nicht hinnehmbar.“
Ganz besonders kritisch sei aber der Wegfall des sogenannten Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 zu sehen, betont Lilja Helms, 2. Vorsitzende des Vereins. „Die Unterstützung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Sozialraum ist bei Demenz gerade in einem frühen Stadium besonders wirkungsvoll und teilweise auch nur dann möglich. Gleichzeitig benötigen pflegende Angehörige bei Demenz eine frühzeitige Entlastung nicht nur durch Beratung, sondern insbesondere durch Betreuungsangebote. Wer frühe Hilfen kürzt, spart kurzfristig, riskiert aber langfristig mehr Krisen, schnellere Heimaufnahmen und höhere Folgekosten.“
Eine besondere Verschlechterung gegenüber der bisherigen Situation stellt auch der Wegfall der sogenannten Verhinderungspflege dar. Hiermit konnten pflegende An- und Zugehörige für sich jenseits einer akuten Notsituation eine Auszeit organisieren, um einer pflegebedingten Überlastung vorzubeugen. Dies ist nun nicht mehr möglich, beziehungsweise auf die voraussichtlich weiterhin raren Angebote der professionellen Pflege beschränkt.
Ebenso nachdrückliche Kritik übt die DAlzG an der vorgesehenen Absenkung der Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig pflegende Personen um 30 Prozent. Swen Staack: „Das trifft in erster Linie Frauen, die nach wie vor diejenigen sind, die den Großteil der Care-Aufgaben in der Familie übernehmen. Sie leisten die Pflege, reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben Berufstätigkeit auf und erhalten dafür in Zukunft noch weniger Ausgleich im Rentenalter als nach der bisherigen Regelung – die bereits am unteren Rand des Akzeptablen angesiedelt war! Geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten und Fehlanreize werden damit weiter manifestiert. Das Armutsrisiko durch die Übernahme der Pflege wird noch größer als bisher und führt zu vermehrter Inanspruchnahme von Sozialleistungen in der Zukunft.“
„Seitdem die Bund-Länder-Kommission im Sommer 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde immer wieder erklärt, dass bei der kommenden Pflegereform die häusliche Pflege deutlich entlastet und insbesondere die Leistung der Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland anerkannt, gewürdigt und unterstützt würde“, ergänzt Lilja Helms. „Nichts davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf sichtbar. Stattdessen soll auf dem Rücken der Betroffenen gespart werden, während sich der Bund aus seiner Verantwortung stiehlt.“
Die DAlzG hat eine eigene Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eingereicht und wird ihre Kritik außerdem im Rahmen der Verbändeanhörung vorbringen. Die Stellungnahme ist nachzulesen unter www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz ... _DAlzG.pdf
Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.
Kuratorium Deutsche Altershilfe: Empfehlungen zum Pflegeneuordnungsgesetz
Sachverständigen-Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) bedauert, dass sowohl die Reform selbst als auch die öffentliche Kommunikation über den Gesetzesentwurf unter dem Gesichtspunkt von fiskalisch Einsparungen stehen. So geraten wesentliche Aspekte einer grundlegenden und notwendigen Pflegereform trotz einiger guter Ansätzen in den Hintergrund. Das KDA bietet Lösungsvorschläge in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PNOG an.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat bereits im Jahr 1974 den fachlichen und politischen Diskurs zur Einführung einer Pflegeversicherung initiiert und fortan gefördert. Anschließend hat sich das KDA regelmäßig mit Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in die Diskussion eingebracht. Zuletzt mit den Strategiepapieren „Reset Pflegeversicherung Strukturreform Pflege und Teilhabe III“ (vgl. Klie et al. 2025), zuvor mit „Strukturreform Pflege und Teilhabe II“ (vgl. Klie et al. 2021) und „Strukturreform Pflege und Teilhabe I“ (vgl. Klie et al. 2014) sowie dem Grundlagenpapier „Pflegepolitik gesellschaftspolitisch radikal neu denken“ (vgl. Schulz-Nieswandt 2020).
Einige Überlegungen zu einer Strukturreform im Papier „Reset Pflegeversicherung“ wurden im Konzept des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aufgegriffen. Das ist sehr positiv, aber noch zu mutlos. Die notwendige Diskussion um die Finanzarchitektur der Pflegeversicherung aber auch anderer sozialer Sicherungssysteme darf aus Sicht des KDA nicht in der Immanenz der jeweiligen Sozialgesetzbücher und Sicherungssysteme geführt werden, sondern bedarf einer breiteren und sektorübergreifenden Betrachtung, Analyse und Strategie. Das KDA bietet Lösungsvorschläge in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PNOG an.
KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen erklärte dazu: „Die pflegefachliche Begleitung stellt eine echte Reform der Pflegeversorgungs-Struktur dar, wenn noch Fragen bezüglich der Inhalte und Qualifizierung der Begleitung geklärt werden. Insgesamt müssen den Bürgerinnen und Bürger Lösungen in der pflegerischen Versorgung geboten werden, die die derzeitigen und zukünftigen Lücken adressieren. Um die kommunale Planung zu unterstützen, ist zudem das Erheben, Teilen und Auswerten digitaler Pflegedaten essenziell. Darüber hinaus sind weitere Schritte hinsichtlich einer Überarbeitung der Finanzierung notwendig. Dies gilt insbesondere für die versicherungsfremden Leistungen, die bislang noch keine Ersatzlösung gefunden haben. Hierbei – wie bei den Gestaltungsaufgaben an anderen Stellen – müssen die betroffenen Akteure eingebunden werden.“
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA: info@kda.de
Christian Heerdt, wissenschaftlicher Leiter des KDA: christian.heerdt@kda.de
Quelle: Pressemitteilung vom 15.06.2026
Solveig Giesecke Pressesprecherin
Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.
> https://idw-online.de/de/news872546
Der Umzug von Mutter oder Vater ins Pflegeheim bedeutet für die betroffenen Familien immer eine Zäsur. Zu der großen emotionalen Belastung für die Betroffenen kommt der finanzielle Aspekt. 3582 Euro beträgt die Selbstbeteiligung in unserem Bundesland im Schnitt pro Monat. Ist das Vermögen der Eltern bis zum Schonvermögen aufgebraucht, springen die Kommunen ein. Kinder werden, Stand jetzt, erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr herangezogen. Doch diese Grenze könnte bald fallen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwägt im Zuge der Pflegereform, Kinder stärker zur Kasse zu bitten.
Quelle: Bericht der NGZ / RP vom 16.06.2026
Innerhalb der Koalition gibt es Uneinigkeit über die Frage, ob Kinder pflegebedürftiger Eltern weiter bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro finanziell geschützt bleiben sollen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will diese Grenze ersatzlos streichen, um die Kommunen zu entlasten. Diese unterstützen die Forderung, die Schonbeträge zu senken, "nachdrücklich", so Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages. Die Grenze von 100.000 Euro sei eindeutig zu hoch.
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler, hält die Aufhebung der 100.000 Euro-Grenze dagegen für falsch: Es gehe um eine faire Lastenverteilung. Deshalb müsse man über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen, erklärte sie. Zuvor hatten bereits Oppositionspolitiker und der Koalitionspartner SPD Warkens Pläne kritisiert.
Mit dem Kippen der 100.000-Euro-Grenze gehe Warken zu weit, kommentiert die RP (€). Denn damit würde sie genau die Generation treffen, die für die Lasten der demografischen Entwicklung ohnehin schon viel zahlen müsse.
Die Zahl der Demenzfälle in Deutschland könnte bei steigender Lebenserwartung auf bis zu 2,1 Millionen im Jahr 2060 steigen. Wie aus aktuellen Prognosen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervorgeht, sind ländliche Regionen im Osten mit einer älter werdenden Bevölkerung besonders betroffen. Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen könnte sich die Zahl der Fälle jedoch zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Fällen stabilisieren. Die Alterung der Bevölkerung und der Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter hat der Studie zufolge auch Auswirkungen auf die Versorgung der Demenzkranken. Im Jahr 2060 werden demnach auf einen Demenzfall nur noch 21 Personen im erwerbsfähigen Alter kommen.
Quelle: Newaletter des PKV-Verbandes vom 16.06.2026