>>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... _LP-21.pdf
Dazu hat die BAGSO am 29.07.2026 die nachfolgende Pressemitteillung bzw. Stellungnahme übermittelt:
Suizidprävention braucht flächendeckende Hilfsangebote
BAGSO-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz
In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen durch Suizid, besonders gefährdet sind Menschen im hohen Lebensalter. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, die sie zusammen mit anderen Verbänden seit Langem fordert. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden durch Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung von Menschen in Krisensituationen zu stärken. In ihrer Stellungnahme hebt die BAGSO positiv hervor, dass Menschen in der letzten Lebensphase im Referentenentwurf als eine zentrale Zielgruppe der Suizidprävention anerkannt werden.
Die BAGSO mahnt an, dass neben Beratungsstellen auch die notwendigen Hilfsangebote für Menschen im hohen Lebensalter flächendeckend verfügbar sein müssen. Der Ausbau von Hospizen, palliativmedizinischer Versorgung sowie psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten ist Voraussetzung für das Gelingen einer wirksamen Suizidprävention im Alter. Auch Angeboten der kommunalen Altenhilfe kommt hier eine wichtige Aufgabe zu. Seit Langem warnen Fachleute, dass eine auskömmliche Finanzierung vieler bestehender Unterstützungsangebote fehlt.
Die BAGSO drängt in ihrer Stellungnahme zudem auf eine Neuregelung der Suizidassistenz, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 nötig geworden ist. Sie appelliert an die Bundesregierung, das Verfahren für einen freiverantwortlichen Suizid und die Hilfe durch Dritte möglichst bald im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts klar zu regeln. In dem aktuellen Gesetzesvorhaben werden Fragen der Suizidassistenz lediglich implizit geregelt. So nimmt der Gesetzentwurf eine theoretische Unterscheidung zwischen „Menschen mit Suizidgedanken“ und „Sterbewilligen“ vor, die in der Praxis äußerst schwierig ist. Dynamik und Stabilität – also Langfristigkeit – des Sterbewunsches finden dabei keine angemessene Berücksichtigung, was aus Sicht der BAGSO ein wesentlicher Mangel ist.
Zur Stellungnahme der BAGSO >>> https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... 260728.pdf
Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
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+++ Siehe auch: <<<
Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein
„Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ – ein Thema, mit dem ich mich seit vielen Jahren intensiv beschäftige. Es gab folgerichtig dazu von mir eine Veröffentlichung, die bereits Ende der 1990er Jahre umfänglich informierte … > viewtopic.php?f=3&t=604 - In dem Ratgeber „Arztpflichten – Patientenrechte“ hatte ich schon 1981 auf die Erfordernisse der Erstellung einer Patientenverfügung, damals mit der Bezeichnung „Patiententestament“, aufmerksam gemacht … > viewtopic.php?f=3&t=676 – Im Gefolge vielfältiger Erörterungen, auch bei den Neusser Pflegetreffs, habe ich dann auch zum „Assistierten Suizid“ Stellung genommen und u.a. ausgeführt: „Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein - Suizidprävention und Stärkung der Palliativmedizin / Hospizarbeit sind aber vorrangig wichtig!“ … > viewtopic.php?f=3&t=778&p=9414#p9414 – Die Rheinische Post hat nun am 25.03.2026 des Thema erneut aufgegriffen und getitelt „Assistierter Suizid – ein Tabu mit Folgen“. Es wird von hier erneut gefordert, das Thema im Deutschen Bundestag einer Entscheidung zuzuführen, die in engen Grenzen der Patienten-Selbstbestimmung gerecht wird. – Werner Schell