Pflegerische Versorgung – Beratungsmöglichkeiten nutzen

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Pflegerische Versorgung – Beratungsmöglichkeiten nutzen

Beitrag von WernerSchell » 08.01.2013, 07:31

Pflegerische Versorgung – Beratungsmöglichkeiten nutzen

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Bürgerhaus Erfttal laden für den 22.01.2013 zu einer Informationsveranstaltung ein

Am 01.01.2013 sind einige neue Vorschriften der Pflegeversicherung (geregelt im Sozialgesetzbuch – SGB – XI) in Kraft getreten. Aufgrund dessen erhalten beispielsweise Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf (bei Demenz, schweren Psychosen, anhaltenden Folgen eines Schlaganfalls) wie folgt höhere Sachleistungen bzw. Pflegegeld (§ 123 SGB XI):
• Pflegesachleistungen bei Pflegestufe 1: bis zu 665 Euro
• Pflegesachleistungen bei Pflegestufe 2: bis zu 1.250 Euro
• Pflegegeld bei Pflegestufe 1: 305 Euro
• Pflegegeld bei Pflegestufe 2: 525 Euro
Es ist aber nicht etwa so, dass z.B. in jedem Fall einer dementiellen Erkrankung diese höheren Leistungen in Betracht kommen. Es muss ausdrücklich im Einzelfall eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ gegeben sein (Näheres regeln die „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzesbuches“, Abschnitt E). Nur dann sind die angehobenen Leistungen zu gewähren.

Pflegedienste können ab 01.01.2013 flexiblere Leistungen anbieten. Neben den bisherigen Leistungskomplexen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) können jetzt auch Betreuungsleistungen gewählt werden, wie z.B. das Vorlesen von Zeitungen oder Begleiten bei Spaziergängen. Außerdem können mit den ambulanten Pflegediensten Zeitspannen für die Dauer der Hilfen vereinbart werden.

Der gesetzliche Anspruch von pflegenden Angehörigen auf Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ist verstärkt worden. Leistungen der Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige können auch in stationären Einrichtungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation erbracht werden, während die Pflegeperson sich hier in einer entsprechenden Maßnahme in der Einrichtung befindet.

Werden Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI in Anspruch genommen, wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes bis zu vier Wochen je Kalenderjahr weiter bezahlt.

Es erscheint daher wichtig, auf die erweiterten Beratungspflichten der Pflegekassen aufmerksam zu machen (§§ 7a und 7b SGB XI). In dem neu geschaffenen § 7b SGB XI ist nunmehr eine individuelle Beratungspflicht zu Gunsten der pflegebedürftigen Menschen bzw. ihrer Angehörigen ausgeführt. Danach haben die Pflegekassen unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Leistungsantrags unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht auf die neuen Regelungen im SGB XI, die hier nur teilweise angesprochen werden konnten, aufmerksam und empfiehlt allen Betroffenen, sich mit den neuen Leistungsansprüchen vertraut zu machen und ggf. Leistungsanträge zu stellen bzw. die Möglichkeiten, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, zu nutzen

Im Rahmen des Quartierskonzeptes Neuss-Erfttal werden Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und das Bürgerhaus Erfttal (Sozialdienst katholischer Männer e.V. - SKM) über alle wichtigen Neuerungen im Pflegeversicherungsrecht am 22.01.2013, 15.00 – 16.30 Uhr, informieren (Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal). Als Referentin wird Frau Birgit Meyer, Dipl. Sozialpädagogin und Pflegeberaterin, Demenz-Servicezentrum, Region Düsseldorf, zur Verfügung stehen. Eingeladen sind alle interessierten BürgerInnen. Der Eintritt ist frei.

Nähere Informationen: Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de bzw. im Forum:
viewtopic.php?t=18070

Buchtipp aus Forum: viewtopic.php?t=18290
Stiftung Warentest - Katharina Henrich, Aline Klett (Autoren):
Eltern unterstützen, pflegen, versorgen - Mit den Änderungen der Pflegereform 2013
256 Seiten, Buch, Format: 16,9 x 22,5 cm
ISBN: 978-3-86851-134-5 - erschienen: 07. November 2012, Preis: 19,90 €
Quelle und weitere Informationen:
http://www.test.de/shop/altersvorsorge- ... en-sp0319/

Stand: 08.01.2013
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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