Patientenrechte - Patientenrechtegesetz - Informationen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechte - Patientenrechtegesetz - Informationen

Beitrag von WernerSchell » 23.02.2010, 07:40

Patientenrechte - Patientenrechtegesetz
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Patietenrechtegesetz (PatRG) überfällig

Beitrag von ProPflege » 23.02.2010, 11:10

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Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de


Pressemitteilung vom 22.02.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert klare und
verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbstbestimmung


Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, andererseits, sind in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten.

Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen und eine Art „Waffengleichheit“ zwischen den Beteiligten herauszustellen. In diesem Zusammenhang wurden z.B. Regeln über die Aufklärungspflicht und die Beweislastumkehr in Medizinschadensangelegenheiten geprägt.

Dies alles hat in den zurückliegenden Jahren verschiedene Bundes- und Länderministerien veranlasst, Broschüren mit den „Patientenrechten in Deutschland“ zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausbringen. Diese Informationsschriften befassen sich vor allem mit den Rechten und Pflichten im Behandlungsverhältnis und den Möglichkeiten, in einem Schadensfall gegebene Rechtsansprüche zu verfolgen. Ergänzt wurden diese Broschüren durch gezielte Informationen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung.

Trotz all dieser Bemühungen von Rechtsprechung und Behörden ist es aber immer noch so, dass die Patientenrechte nur unvollkommen zur Geltung kommen und von Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen mangels ausreichender Kenntnisse auch nicht immer konsequent eingefordert werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert daher, die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Gesundheitswesen in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) umfassend festzuschreiben. Dabei sollte auch vorgesehen werden, dass Behandlungs- und Pflegefehler einer noch zu schaffenden zentralen Institution zu melden und von dort einer wissenschaftlichen Auswertung zuzuführen sind. Im Übrigen erscheint es sinnvoll, für die Verfolgung von Medizinschäden (zivilrechtlich wie strafrechtlich) Schwerpunktzuständigkeiten im Justizbereich vorzusehen. Die komplexe Materie macht es nämlich erforderlich, dass sich vornehmlich speziell ausgebildete Bedienstete und Richter mit solchen Streitfällen befassen. In diesem Zusammenhang wäre auch an eine Ausgestaltung des medizinischen Gutachterwesens zu denken in der Absicht, dass immer wirklich unabhängige Sachverständige in die Prozessauseinandersetzungen einbezogen werden können. Bekanntlich werden die Entscheidungen in Medizinschadensfällen maßgeblich durch die Gutachter bestimmt.

Mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes sollten auch die Vorschriften über die Patientenverfügung, die derzeitig als Teil des Betreuungsrechtes (BGB) ausgestaltet sind, in den entsprechenden Gesetzestext eingebunden werden. Grundsätzliche Aussagen über in der Zukunft liegende Behandlungs- bzw. Pflegesituationen sind Ausdruck des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes und müssen auch in einem Patientenrechtegesetz im Zusammenhang mit der Bedeutung des Patientenwillens dargestellt sein. Die isolierten Ausführungen über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen allein im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht entbehren der notwendigen Klarheit und werfen weiterhin zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf. Die mit den jetzigen Vorschriften über die Patientenverfügung geschaffene Rechtslage gibt bereits wenige Monate nach ihrer Einfügung in das BGB zu vielfältigen Diskussionen und Gesetzesauslegungen Anlass. Dieser unbefriedigende Zustand sollte schnellstmöglich im Zusammenhang mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes überwunden werden.

Ein Patientenrechtegesetz sollte sich nicht allein auf die Arzt-Patienten-Beziehung konzentrieren, sondern auch die Grundsätze des in den Pflegesystemen maßgeblichen Pflegerechts erfassen. Vor allem sollten die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ einbezogen werden mit der Folge, dass die entsprechenden Gewährleistungen zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter ausgestaltet werden.

Dass sich wiederholt verschiedene Organisationen der Gesundheitsberufe gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen haben, ist unbeachtlich. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, Patientenrechte wären bereits jetzt ausreichend gesichert, geht an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei und kann nur als einseitiges und interessengeleitetes Statement verstanden werden.

Werner Schell, - Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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Für ein modernes Patientenrechtegesetz

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2010, 08:12

Für ein modernes Patientenrechtegesetz
Antrag (von mehreren Bundestagsabgeordneten der SPD) vom 09.03.2010 – Bundestags-Drucksache 17/907
Lesen Sie hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Patientensch ... gesetz.pdf
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Patientenrechtegesetz: SPD legt Entwurf vor

Beitrag von Presse » 10.04.2010, 09:41

Dtsch Arztebl 2010; 107(14)

Krüger-Brand, Heike E.
Patientenrechtegesetz: SPD legt Entwurf vor
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=73229

zum Gesetzesentwurf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf

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KKH-Allianz für neue Fehlerkultur in Kliniken und Praxen

Beitrag von Presse » 07.05.2010, 18:09

Aus Forum:
viewtopic.php?p=51711#51711

KKH-Allianz für neue Fehlerkultur in Kliniken und Praxen

Hannover – Schärfere Sicherheitsvorkehrungen in Krankenhäusern und Praxen hat die KKH-Allianz gefordert. Jährlich machten Patienten rund 40.000 Behandlungsfehler geltend, 17.000 Todesfälle gingen jährlich zulasten fehlerhafter Behandlungen in Krankenhäusern.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... Praxen.htm

video.aerzteblatt.de
Interview mit Wolfgang Zöller zum Patientenrechtegesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/videos/video.asp?id=40998

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Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2010, 06:58

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Neuss, den 11.05.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich
Ablehnungsfront der Ärzteschaft unverständlich


Im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag vom 11. - 14.05.2010 wendet sich die Bundesärztekammer (BÄK) vehement gegen ein Patientenrechtegesetz (PatRG) und behauptet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten würde durch ein solches Gesetz beeinträchtigt / gestört. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Ein Patientenrechtegesetz würde (endlich) dazu beitragen, dass die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten partnerschaftlich und auf Augenhöhe gestaltet und damit sogar vorhandene Vorbehalte / Hürden abgebaut werden können. Es muss nämlich auch rechtlich klargestellt werden, dass Ärzte im Rechtsverhältnis zum Patienten medizinische Dienstleister sind und keineswegs weiterhin von einer „überhöhten“ Sichtweise geprägt sein dürfen. Insoweit ist Änderungsbedarf dringend geboten. Das sollte durch die Ärzteschaft (BÄK) nicht zerredet werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit einer Presseerklärung vom 22.02.2010 klare und verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbsthilfebestimmung in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) gefordert und damit eindeutig Position bezogen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist übrigens mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung der Meinung, dass im Zusammenhang mit einem Patientenrechtegesetz (PatRG) keine generelle Umkehr der Beweislast im Zusammenhang mit vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern erwogen werden sollte. Die jetzigen Haftungsregelungen mit den durch die Gerichte zugelassenen eingeschränkten Beweiserleichterungen (z.B. im Bereich der Aufklärungs- oder Dokumentationsmängel oder der groben Fehler) erscheinen ausreichend. Verbessert werden muss aber die gutachterliche Praxis im Zusammenhang mit medizinischen Streitfällen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird das Thema „Patientenrechtegesetz“ beim Pflegetreff am 16.11.2010 in Neuss-Erfttal ansprechen. Sollte es seitens der BÄK eine Bereitschaft geben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wird hiermit eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Es könnte dann gemeinsam mit den Betroffenen, den Patienten, diskutieren werden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

Die Medien berichteten u.a.: Adresse immer vollständig in den Browser übernehmen!
http://www.openpr.de/news/428292.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/461 ... rlich.html

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=14150
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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