Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen verbessern

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen verbessern

Beitrag von Presse » 30.05.2009, 07:42

Ersatzkassen wollen Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen verbessern
Rahmenvertrag zur "Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung" soll in allen Ländern bedarfsgerecht umgesetzt werden


Etwa 10 Prozent aller sterbenden Menschen benötigen eine besonders aufwändige hochspezialisierte Versorgung, um bis zu ihrem Lebensende in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Meist sind dies Menschen mit einer bösartigen Tumorerkrankung. Bisher wurden die Betroffenen häufig ins Krankenhaus eingewiesen, um eine multiprofessionelle Versorgung sicherstellen zu können. "Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten nun eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglichen. Deshalb haben wir einen Mustervertrag zur "Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entwickelt", erläutert Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) das Engagement der Ersatzkassen. Dieser Mustervertrag wurde bereits in Hessen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt. In weiteren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Niedersachsen und Saarland laufen aktuell Verhandlungen. Das Engagement der Ersatzkassen wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. unterstützt.

Mit dem Mustervertrag setzen die Ersatzkassen auch eine gesetzliche Regelung um. Als Teil des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 wurde die SAPV als neue Versorgungsform für schwerstkranke sterbende Menschen gesetzlich verankert. Bei der SAPV handelt es sich um eine interdisziplinäre Versorgung durch ein multiprofessionelles Team – so genannte Palliativ-Care-Teams - aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften, wie Palliativärzten, Palliativpflegediensten und Physiotherapeuten. Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Apotheke sowie Sanitätshäusern. Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem Bedarf der Versicherten und reicht von der Beratung des Versicherten und seinen Angehörigen bis hin zur medizinischen und pflegerischen Vollversorgung. Die Palliativ-Care-Teams, mit denen die Ersatzkassen einen Versorgungsvertrag abschließen, müssen ein Versorgungskonzept vorlegen. Nachgewiesen werden müssen u. a. Mitarbeiterkapazitäten, Qualifikationen der Ärzte und des Pflegepersonals, Versorgungsgebiet, sächliche Ausstattung und die 24-Stunden-Rufbereitschaftsdienst an sieben Wochentagen.

Die SAPV wird auf Antrag des Versicherten vom Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet. Der Versicherte kann sich entsprechend seines Bedarfs ein SAPV-Team auswählen, das die Leistung erbringen soll. Die Krankenkasse genehmigt die endgültige Verordnung.

Der vdek geht davon aus, dass pro 250.000 Einwohner etwa ein SAPV-Team benötigt wird. Ballast: "Ein besonderes Anliegen ist es, auch die Versorgung in den ländlichen Regionen sicherzustellen." Um dies zu realisieren, gelte es, flexibel auf den Bedarf in den Ländern zu reagieren. Deshalb sei der Mustervertrag nur als Orientierung gedacht. "Die Feinsteuerung muss in den Ländern regional vorgenommen werden!" Der Vorstandsvorsitzende betonte, dass die palliativmedizinische Versorgung kein Wettbewerbsfeld sei. Ziel der Ersatzkassen sei es daher, in den Ländern gemeinsame Verträge mit den anderen Kassenarten umzusetzen.

Statement von Thomas Ballast
Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)

http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... 090526.pdf

Statement der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP)
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... 090526.pdf

Präsentation "SAPV – Spezialisierte Ambulante Palliativversorung - Erste Verträge und Erfahrungen"
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... apv_pk.pdf

Mustervertrag
Vertrag über die Erbringung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 132 d i. V. m. 37 b SGB V

http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... 090526.pdf

Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... 09_6_K.pdf

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses iiber die Erstfassung der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... 080311.pdf

Quelle: Pressemitteilung des vdek vom 26.05.2009
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... /index.htm
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Herbert Kunst
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Palliativversorgung auf gutem Weg ?

Beitrag von Herbert Kunst » 11.06.2009, 07:33

Palliativversorgung auf gutem Weg ?

Die KV Nordrhein hat offensichtlich eine vertragliche Regelung gefunden, die die Palliativversorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich einigermaßen befriedigend gestalten hilft:
viewtopic.php?t=12121
Es bleibt nun abzuwarten, ob die vom Gesetzgeber gewünschten Unterstützungsleistungen tatsächlich bei den schwerstkranken bzw. sterbenden Menschen uneingeschränkt ankommen.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Presse
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Spezialisierte Palliativversorgung zügig umsetzen

Beitrag von Presse » 04.07.2009, 07:47

Spezialisierte Palliativversorgung zügig umsetzen, Pflegeausbildung zusammenführen!
bpa begrüßt Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz 2009


Berlin (ots) - Die Gesundheitsminister der Länder und des Bundes haben in ihrer Jahreskonferenz in Erfurt zahlreiche Beschlüsse zu aktuellen gesundheits- und pflegepolitischen Themen gefasst und damit auch präzise Forderungen verknüpft. Im Bereich Pflege haben die Gesundheitsminister ausdrücklich begrüßt, dass mit einer gesetzlichen Änderung des § 37 b SGB V auf der Grundlage der Gesundheitsreform die Voraussetzungen für die häusliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen erheblich verbessert worden sind. Gleichzeitig forderten sie die Krankenkassen dazu auf, zügig Verträge nach § 132 d SGB V mit ambulanten Pflegediensten zu schließen, um ein flächendeckendes Angebot zur spezialisierten Palliativversorgung auch konkret umzusetzen und zu etablieren.

Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 6.200 private Pflegeeinrichtungen repräsentiert: "Wir begrüßen, dass die Gesundheitsminister unserem wiederholten Appell an die Krankenkassen Nachdruck verliehen haben: Der gesetzliche Anspruch Versicherter auf eine spezialisierte Palliativversorgung muss endlich umgesetzt werden!" Bereits seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 besteht dieser Anspruch. Allerdings fehlt es in der Regel immer noch an Verträgen mit den Krankenkassen, die es Ärzten und Pflegediensten ermöglichen, die spezialisierte Palliativversorgung in der Praxis tatsächlich zu erbringen. "In einigen wenigen Fällen existieren zwischenzeitlich Verträge, durch die Angehörige entlastet und sterbende Menschen speziell versorgt, unterstützt und begleitet werden können. Die weiteren Betroffenen, ob in der Häuslichkeit oder im Heim, warten dagegen weiterhin auf die Leistungen oder müssen Rechtsmittel gegen ihre Krankenkasse einlegen", so Tews.

Im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe haben die Gesundheitsminister auch einstimmig beschlossen, die bereits vorliegenden Empfehlungen zu einer Zusammenführung der Pflegeausbildungen zu unterstützen. Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesseniorenministerium, so heißt es in dem Beschluss, sollten "gemeinsam die Initiative für die Zusammenführung der Pflegeausbildungen ergreifen". Die Erfahrungen aus den nunmehr abgeschlossenen Pflegeausbildungsmodellen sollten zeitnah in einen Reformprozess einmünden. Bernd Tews: "Das Modellvorhaben ?Pflegeausbildung in Bewegung' hat deutlich gezeigt, dass es keine Hindernisse für eine Zusammenführung der Pflegeausbildungen gibt."

Aus Sicht des bpa, der an der Durchführung des Modells aktiv beteiligt war, hat eine bundesweite Reform der Pflegeausbildung höchste Priorität. Bernd Tews: "Angesichts des demographischen Wandels steht die Pflege in Deutschland vor ganz neuen Herausforderungen." In dem Maße, wie die Menschen immer älter werden, nehmen chronische sowie gerontopsychiatrische Erkrankungen zu. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen stehen somit vor vielfältigen neuen Aufgaben. Hinzu kommen der medizinische Fortschritt und eine immer höhere Erwartungshaltung der Bevölkerung gegenüber Pflegeleistungen. "Somit ist es dringend erforderlich, gemeinsam neue Wege zu gehen."

Für Rückfragen:
Bernd Tews, Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60

Quelle: Pressemitteilung vom 3.7.2009
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste

Sabrina Merck
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Palliativmedizin hat die richtigen Ansätze, aber ...

Beitrag von Sabrina Merck » 04.07.2009, 08:02

Die Palliativmedizin hat die richtigen Ansätze. Nur, sie ist nicht bekannt genug. Die Anstrengungen, dies zu verändern, sind mir noch zu bescheiden. Es muss mehr passieren, und zwar.
LG Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Gaby Modig
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In Würde dahin scheiden - Im Kreise der Familie sterben

Beitrag von Gaby Modig » 18.09.2009, 07:55

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet heute, 18.09.2009, zum Thema:

In Würde dahin scheiden
Im Kreise der Familie sterben

VON CHRIS STOFFELS
Ambulantes Palliativ-Zentrum in Dormagen erhielt den Innovationspreis der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein-Wesrfalen. 70 Prozent der Schwerstkranken sterben Zuhause. .....
(mehr)
http://www.ngz-online.de/public/article ... erben.html
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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