Organspende - Fehlerhafte Hirntod-Diagnose
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Organspende - Fehlerhafte Hirntod-Diagnose
Rheinische Post vom 11.01.2015:
Fehlerhafte Hirntod-Diagnose
Schwere Panne bei Organspende
München/Bremen. Abbruch bei geöffneter Bauchdecke: Im Rahmen einer Organspende haben Ärzte im Raum Bremen einem
Medienbericht zufolge schwere Fehler gemacht. Offenbar war der Hirntod nicht zuverlässig diagnostiziert.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.4792031
Fehlerhafte Hirntod-Diagnose
Schwere Panne bei Organspende
München/Bremen. Abbruch bei geöffneter Bauchdecke: Im Rahmen einer Organspende haben Ärzte im Raum Bremen einem
Medienbericht zufolge schwere Fehler gemacht. Offenbar war der Hirntod nicht zuverlässig diagnostiziert.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.4792031
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Organspende - umfassende Aufklärung ist dringend geboten
Organspende - umfassende Aufklärung ist dringend geboten
Organspende ist grundsätzlich eine Möglichkeit, Leben zu retten … Allerdings muss insoweit
gehörig aufgeklärt werden, auch über die Probleme der Hirntoddiagnostik. Die Werbung
ohne eine umfassende Aufklärung ist nicht akzeptabel. Und daher ist das gesamte
Organspendewesen auch in die Kritik geraten. Missstände kamen hinzu.
Es gibt in diesem Forum zahlreiche Beiträge zum Thema, die auch dazu anregen, eine
Organspende im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sorgsam zu prüfen.
Beiträge im Forum u.a. unter:
viewtopic.php?f=2&t=19374&hilit=Hirntod
viewtopic.php?f=2&t=19359&hilit=Hirntod
viewtopic.php?f=2&t=16727&hilit=Hirntod
viewtopic.php?f=2&t=15883&hilit=Hirntod
viewtopic.php?f=2&t=18756&hilit=Hirntod
viewtopic.php?f=2&t=20588&hilit=Organspende
Organspende ist grundsätzlich eine Möglichkeit, Leben zu retten … Allerdings muss insoweit
gehörig aufgeklärt werden, auch über die Probleme der Hirntoddiagnostik. Die Werbung
ohne eine umfassende Aufklärung ist nicht akzeptabel. Und daher ist das gesamte
Organspendewesen auch in die Kritik geraten. Missstände kamen hinzu.
Es gibt in diesem Forum zahlreiche Beiträge zum Thema, die auch dazu anregen, eine
Organspende im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sorgsam zu prüfen.
Beiträge im Forum u.a. unter:
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Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus
Statement der Prüfungs- und der Überwachungskommission zur Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über eine vermeintlich zweifelhafte Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus
Berlin (ots) - Prüfungs- und Überwachungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV Spitzenverband, haben nach eingehender Analyse einer in Frage gestellten Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus auch unter Hinzuziehung weiterer unabhängiger Expertise festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war.
Die seit Dezember laufenden Untersuchungen der Kommissionen haben bisher ergeben, dass sämtliche Hirnfunktionen erloschen waren. Das haben eingehende Untersuchungen nach Anhörungen von Experten und die Sichtung der vorliegenden Unterlagen gezeigt. Unabhängig davon wurden Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt haben. Für die Kommissionen ist das zwingender Anlaß, weitere detaillierte Untersuchungen zum Ablauf sowie persönliche Anhörungen der Beteiligten schnellstmöglich abzuschließen. Die Kommissionen veröffentlichen unmittelbar nach Abschluss der Untersuchungen ihren Bericht.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2015 Bundesärztekammer
Pressekontakt: Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
http://www.baek.de
Berlin (ots) - Prüfungs- und Überwachungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV Spitzenverband, haben nach eingehender Analyse einer in Frage gestellten Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus auch unter Hinzuziehung weiterer unabhängiger Expertise festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war.
Die seit Dezember laufenden Untersuchungen der Kommissionen haben bisher ergeben, dass sämtliche Hirnfunktionen erloschen waren. Das haben eingehende Untersuchungen nach Anhörungen von Experten und die Sichtung der vorliegenden Unterlagen gezeigt. Unabhängig davon wurden Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt haben. Für die Kommissionen ist das zwingender Anlaß, weitere detaillierte Untersuchungen zum Ablauf sowie persönliche Anhörungen der Beteiligten schnellstmöglich abzuschließen. Die Kommissionen veröffentlichen unmittelbar nach Abschluss der Untersuchungen ihren Bericht.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2015 Bundesärztekammer
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Organtransplantation: "Unzulänglichkeit" bei Dokumentation
Ärzte Zeitung vom 14.01.2015:
Organtransplantation:
Prüfer sprechen von "Unzulänglichkeit" bei Dokumentation
Ein möglicher Fehler bei einer Hirntod-Diagnose in Bremerhaven wirft Fragen über das Prozedere bei der Hirntod-Feststellung
und Organentnahme auf. Das betroffene Klinikum weist die Kritik zurück, die DSO schweigt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... nde&n=3972
Organtransplantation:
Prüfer sprechen von "Unzulänglichkeit" bei Dokumentation
Ein möglicher Fehler bei einer Hirntod-Diagnose in Bremerhaven wirft Fragen über das Prozedere bei der Hirntod-Feststellung
und Organentnahme auf. Das betroffene Klinikum weist die Kritik zurück, die DSO schweigt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... nde&n=3972
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Organspende - Fehlerhafte Hirntod-Diagnose
Hallo Forum,
zum Thema Organspende ist hier im Forum schön öfter gut informiert worden.
Ich greife daher noch einmal die früher gegebenen Hinweise auf:
Vor allem muss es bei der Organspende darum gehen, alle Beteiligten zeitgerecht
umfassend aufzuklären, jedweder Druck muss vermieden werden.
Vor allem erscheint mir wichtig, über den Hirntod und die damit verbundenen
unterschiedlichen Auffassungen zu informieren. Es darf keine Frage offen bleiben.
Leider wird mir zu viel Druck gemacht, ohne den Aufklärungsaspekten gerecht zu werden.
LB. Grüße Pflege Cologne
zum Thema Organspende ist hier im Forum schön öfter gut informiert worden.
Ich greife daher noch einmal die früher gegebenen Hinweise auf:
Vor allem muss es bei der Organspende darum gehen, alle Beteiligten zeitgerecht
umfassend aufzuklären, jedweder Druck muss vermieden werden.
Vor allem erscheint mir wichtig, über den Hirntod und die damit verbundenen
unterschiedlichen Auffassungen zu informieren. Es darf keine Frage offen bleiben.
Leider wird mir zu viel Druck gemacht, ohne den Aufklärungsaspekten gerecht zu werden.
LB. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Organentnahme: Zwei Koordinatoren - zwei Ergebnisse?
Ärzte Zeitung, 16.01.2015:
Zwischenfall bei Organentnahme: Zwei Koordinatoren - zwei Ergebnisse?
Ein Wechsel der DSO-Koordinatoren während der Organentnahme könnte nach Informationen der "Ärzte Zeitung"
die Probleme bei einer Organtransplantation in Bremerhaven verursacht haben.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... nde&n=3978
Zwischenfall bei Organentnahme: Zwei Koordinatoren - zwei Ergebnisse?
Ein Wechsel der DSO-Koordinatoren während der Organentnahme könnte nach Informationen der "Ärzte Zeitung"
die Probleme bei einer Organtransplantation in Bremerhaven verursacht haben.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... nde&n=3978
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Organspende: Zahl der Spender erneut gesunken
Ärzte Zeitung vom 21.01.2015:
Organspende: Zahl der Spender erneut gesunken
Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen, wie die DSO meldet.
Einen Einbruch wie in den beiden Jahren davor gab es allerdings nicht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... nde&n=3987
Organspende: Zahl der Spender erneut gesunken
Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen, wie die DSO meldet.
Einen Einbruch wie in den beiden Jahren davor gab es allerdings nicht.
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Organentnahme: Hirntod ist nicht gleich Tod
Ärzte Zeitung vom 24.02.2015:
Organentnahme: Hirntod ist nicht gleich Tod
Der Hirntod bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand tot ist, erläutert der Philosoph und Ethikexperte Professor Dieter Birnbacher.
Es gibt dennoch gute Gründe, am Hirntodkriterium für die Organentnahme festzuhalten. Heute wird der Deutsche Ethikrat seine
Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organentnahme" präsentieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... nde&n=4060
Organentnahme: Hirntod ist nicht gleich Tod
Der Hirntod bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand tot ist, erläutert der Philosoph und Ethikexperte Professor Dieter Birnbacher.
Es gibt dennoch gute Gründe, am Hirntodkriterium für die Organentnahme festzuhalten. Heute wird der Deutsche Ethikrat seine
Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organentnahme" präsentieren.
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Hirntod und Entscheidung zur Organspende
Aus Forum:
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
viewtopic.php?f=2&t=20934
Deutscher Ethikrat
Jägerstr. 22/23
D-10117 Berlin
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.
Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist.
Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. Dazu stellt er einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen heraus. Er zeigt andererseits aber auch die bestehenden Kontroversen auf. Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie betreffen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion.
Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.
Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.
Der Deutsche Ethikrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.
Die Gespräche und die Beratung der Personen, die anstelle des möglichen Spenders eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sollten bereits vor der Feststellung des Hirntodes begonnen werden dürfen. Dies sollte in § 7 des Transplantationsgesetzes (TPG) klargestellt werden. Angemessene Rahmenbedingungen für diese Gespräche sollten eine ergebnisoffene und nondirektive Kommunikation fördern sowie besondere kulturelle und sprachliche Belange berücksichtigen.
Angesichts der zentralen Funktion der Transplantationsbeauftragten für den gesamten Prozess der Organspende hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.
Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.
Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. Für den Fall, dass eine Einwilligung des Organspenders in organprotektive Maßnahmen nicht festgestellt werden kann, sollte gesetzlich geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über das Einleiten solcher Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen. Die Zulässigkeit der Durchführung von organprotektiven Maßnahmen bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes sollte gesetzlich an zusätzliche Anforderungen gebunden werden.
In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Die Differenzierung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen in patientenorientierte gegenüber organprotektiven Maßnahmen halten sie daher für klinisch nicht relevant und irreführend.
Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... spende.pdf.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2025
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Siehe auch unter > http://idw-online.de/de/news626201
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
viewtopic.php?f=2&t=20934
Deutscher Ethikrat
Jägerstr. 22/23
D-10117 Berlin
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.
Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist.
Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. Dazu stellt er einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen heraus. Er zeigt andererseits aber auch die bestehenden Kontroversen auf. Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie betreffen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion.
Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.
Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.
Der Deutsche Ethikrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.
Die Gespräche und die Beratung der Personen, die anstelle des möglichen Spenders eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sollten bereits vor der Feststellung des Hirntodes begonnen werden dürfen. Dies sollte in § 7 des Transplantationsgesetzes (TPG) klargestellt werden. Angemessene Rahmenbedingungen für diese Gespräche sollten eine ergebnisoffene und nondirektive Kommunikation fördern sowie besondere kulturelle und sprachliche Belange berücksichtigen.
Angesichts der zentralen Funktion der Transplantationsbeauftragten für den gesamten Prozess der Organspende hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.
Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.
Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. Für den Fall, dass eine Einwilligung des Organspenders in organprotektive Maßnahmen nicht festgestellt werden kann, sollte gesetzlich geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über das Einleiten solcher Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen. Die Zulässigkeit der Durchführung von organprotektiven Maßnahmen bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes sollte gesetzlich an zusätzliche Anforderungen gebunden werden.
In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Die Differenzierung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen in patientenorientierte gegenüber organprotektiven Maßnahmen halten sie daher für klinisch nicht relevant und irreführend.
Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... spende.pdf.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2025
Pressekontakt:
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