HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM
Moderator: WernerSchell
-
- phpBB God
- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM
>>>>
Die Bildzeitung berichtete am 28.12.2013:
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM! - Tochter darf ihre Mutter nicht besuchen
Von T. SCHOLTYSECK
Dessau – Wenn der Weihnachtsbesuch im Altenheim zum bizarren Gerichtsfall wird: Ines Kersten (49) wollte am 2. Feiertag ihre Mutter besuchen.
Doch der Zutritt wurde ihr glatt verwehrt. „Sie habe hier Hausverbot!“
… (weiter lesen unter) … http://www.bild.de/regional/leipzig/alt ... .bild.html
Was ist dran an dem Bericht? M.E. sollte die Angelegenheit überprüft werden.
Gaby Modig
Die Bildzeitung berichtete am 28.12.2013:
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM! - Tochter darf ihre Mutter nicht besuchen
Von T. SCHOLTYSECK
Dessau – Wenn der Weihnachtsbesuch im Altenheim zum bizarren Gerichtsfall wird: Ines Kersten (49) wollte am 2. Feiertag ihre Mutter besuchen.
Doch der Zutritt wurde ihr glatt verwehrt. „Sie habe hier Hausverbot!“
… (weiter lesen unter) … http://www.bild.de/regional/leipzig/alt ... .bild.html
Was ist dran an dem Bericht? M.E. sollte die Angelegenheit überprüft werden.
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
29.12.2013
An die Seniorenresidenz in Dessau, An den Kienfichten - info@seniorenresidenz-dessau.de
Kopie an das Sozialamt in Dessau - sozialamt@dessau-rosslau.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im hiesigen Internetforum gibt es die nachfolgende Texteinstellung. Offensichtlich betrifft die Darstellung die o.a. Einrichtung.
Es wird um Mitteilung gebeten, was es mit dem Bericht auf sich hat und ob es tatsächlich ein Hausverbot gegeben hat. Wenn ja, aus welchen Gründen?
Es dürfte allseits bekannt sein, dass ein Hausverbote, wenn sie denn überhaupt in Betracht kommen, sehr strenge Anforderungen zu stellen sind. In der Regel ist es geboten, solche Maßnahmen mit der zuständigen Heimaufsicht abzustimmen.
Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Forum: viewtopic.php?f=4&t=20045&p=77610#p77610
....
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
29.12.2013
An die Seniorenresidenz in Dessau, An den Kienfichten - info@seniorenresidenz-dessau.de
Kopie an das Sozialamt in Dessau - sozialamt@dessau-rosslau.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im hiesigen Internetforum gibt es die nachfolgende Texteinstellung. Offensichtlich betrifft die Darstellung die o.a. Einrichtung.
Es wird um Mitteilung gebeten, was es mit dem Bericht auf sich hat und ob es tatsächlich ein Hausverbot gegeben hat. Wenn ja, aus welchen Gründen?
Es dürfte allseits bekannt sein, dass ein Hausverbote, wenn sie denn überhaupt in Betracht kommen, sehr strenge Anforderungen zu stellen sind. In der Regel ist es geboten, solche Maßnahmen mit der zuständigen Heimaufsicht abzustimmen.
Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Forum: viewtopic.php?f=4&t=20045&p=77610#p77610
....
-
- Sr. Member
- Beiträge: 434
- Registriert: 18.05.2007, 10:32
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM - keine gute Lösung
Hallo Herr Schell,
ich begrüße es sehr, dass Sie der Angelegenheit nachgehen. Auf Hausverbote sollte grundsätzlich verzichtet werden.
Siehe dazu -> viewtopic.php?f=4&t=19815&hilit=Hausverbot
Viele Grüße
Sabrina Merck
ich begrüße es sehr, dass Sie der Angelegenheit nachgehen. Auf Hausverbote sollte grundsätzlich verzichtet werden.
Siehe dazu -> viewtopic.php?f=4&t=19815&hilit=Hausverbot
Viele Grüße
Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pflegeheime sprechen Hausverbote gegen Angehörige aus
"Kritik aushalten können" / Immer mehr Pflegeheime sprechen Hausverbote gegen Angehörige aus
Baierbrunn (ots) - In jüngster Zeit nehmen Fälle von Hausverboten für Angehörige in Pflegeheimen offenbar zu. "Es melden sich auch mehr Ratsuchende, denen ein Hausverbot angedroht wurde", sagt Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA, der Interessenvertretung der Heimbewohner, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Pflege stecke in der Klemme, so ihre Einschätzung. Die Heime hätten den Eindruck, es werde von allen Seiten an ihnen gezerrt: Sie sollen gute Pflege leisten, aber nicht zu teuer sein. Es mangele an Personal, gleichzeitig werde die Pflege anspruchsvoller. In dieser Lage würden Angehörige leicht als Störfaktor empfunden. Hausverbote seien leider das Recht der Heimleitungen. Kempchen kann nur an die Heime
appellieren: "Sie müssen Kritik aushalten können und sich Zeit für Gespräche mit den Angehörigen nehmen. Der Hauptleidtragende eines Hausverbots ist der Bewohner."
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 1/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2014 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de
Baierbrunn (ots) - In jüngster Zeit nehmen Fälle von Hausverboten für Angehörige in Pflegeheimen offenbar zu. "Es melden sich auch mehr Ratsuchende, denen ein Hausverbot angedroht wurde", sagt Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA, der Interessenvertretung der Heimbewohner, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Pflege stecke in der Klemme, so ihre Einschätzung. Die Heime hätten den Eindruck, es werde von allen Seiten an ihnen gezerrt: Sie sollen gute Pflege leisten, aber nicht zu teuer sein. Es mangele an Personal, gleichzeitig werde die Pflege anspruchsvoller. In dieser Lage würden Angehörige leicht als Störfaktor empfunden. Hausverbote seien leider das Recht der Heimleitungen. Kempchen kann nur an die Heime
appellieren: "Sie müssen Kritik aushalten können und sich Zeit für Gespräche mit den Angehörigen nehmen. Der Hauptleidtragende eines Hausverbots ist der Bewohner."
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 1/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2014 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM!
Erinnerungsschreiben!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
16.01.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen am 29.12.2013 den angefügten Text übermittelt. Siehe dazu die Hinweise im hiesigen Forum viewtopic.php?f=4&t=20045 Da eine Antwort noch nicht eingegangen ist, wird hiermit an die erbetene Rückmeldung erinnert.
Angesichts der Tatsache, dass vermehrt über Hausverbote berichtet wird, ist vorgesehen, das Thema ggf. breiter aufzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++ Brief vom 29.12.2013 +++
An die Seniorenresidenz in Dessau, An den Kienfichten - info@seniorenresidenz-dessau.de
Kopie an das Sozialamt in Dessau - sozialamt@dessau-rosslau.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im hiesigen Internetforum gibt es die nachfolgende Texteinstellung. Offensichtlich betrifft die Darstellung die o.a. Einrichtung.
Es wird um Mitteilung gebeten, was es mit dem Bericht auf sich hat und ob es tatsächlich ein Hausverbot gegeben hat. Wenn ja, aus welchen Gründen?
Es dürfte allseits bekannt sein, dass ein Hausverbote, wenn sie denn überhaupt in Betracht kommen, sehr strenge Anforderungen zu stellen sind. In der Regel ist es geboten, solche Maßnahmen mit der zuständigen Heimaufsicht abzustimmen.
Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
16.01.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen am 29.12.2013 den angefügten Text übermittelt. Siehe dazu die Hinweise im hiesigen Forum viewtopic.php?f=4&t=20045 Da eine Antwort noch nicht eingegangen ist, wird hiermit an die erbetene Rückmeldung erinnert.
Angesichts der Tatsache, dass vermehrt über Hausverbote berichtet wird, ist vorgesehen, das Thema ggf. breiter aufzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++ Brief vom 29.12.2013 +++
An die Seniorenresidenz in Dessau, An den Kienfichten - info@seniorenresidenz-dessau.de
Kopie an das Sozialamt in Dessau - sozialamt@dessau-rosslau.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im hiesigen Internetforum gibt es die nachfolgende Texteinstellung. Offensichtlich betrifft die Darstellung die o.a. Einrichtung.
Es wird um Mitteilung gebeten, was es mit dem Bericht auf sich hat und ob es tatsächlich ein Hausverbot gegeben hat. Wenn ja, aus welchen Gründen?
Es dürfte allseits bekannt sein, dass ein Hausverbote, wenn sie denn überhaupt in Betracht kommen, sehr strenge Anforderungen zu stellen sind. In der Regel ist es geboten, solche Maßnahmen mit der zuständigen Heimaufsicht abzustimmen.
Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
--
Die hier angesprochene Einrichtung hat die Gründe für das ausgesprochene
Hausverbot gegenüber Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk erläutert. Nach
Auskunft der Einrichtung ist das Hausverbot unter anderem deswegen ausgesprochen
worden, weil die Tochter mehrfach Pflegepersonal beschimpft
haben soll. Anhand dieser Ausführungen kann die Vorgehensweise grundsätzlich
nachvollzogen werden. Zwischenzeitlich ist das Hausverbot auch
etwas gelockert worden.
Werner Schell
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
--
Die hier angesprochene Einrichtung hat die Gründe für das ausgesprochene
Hausverbot gegenüber Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk erläutert. Nach
Auskunft der Einrichtung ist das Hausverbot unter anderem deswegen ausgesprochen
worden, weil die Tochter mehrfach Pflegepersonal beschimpft
haben soll. Anhand dieser Ausführungen kann die Vorgehensweise grundsätzlich
nachvollzogen werden. Zwischenzeitlich ist das Hausverbot auch
etwas gelockert worden.
Werner Schell
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Kündigungen und Hausverbote in Pflegeheimen
Kündigungen und Hausverbote in Pflegeheimen häufen sich
Bonn. In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in Pflegeeinrichtungen auf. Es wurde damit nicht nur gedroht, sondern in einigen Fällen wurden Kündigungen und Hausverbote auch tatsächlich ausgesprochen. „Meist sollte damit auch Druck auf kritische Angehörige ausgeübt werden“, stellt Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der BIVA, fest.
Eine Tendenz zu diesen Maßnahmen beobachtet die BIVA schon seit drei Jahren. Zwar stellten diese Fälle eine Minderheit in der Beratungsarbeit der BIVA dar, aber die Notlage, die sich daraus für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ergibt, ist besonders schwerwiegend. Bei rund 1.000 Beratungsgesprächen in 2015 entfielen mehr als 10 % auf Konflikte dieser Art.
In fast allen Fällen konnte die BIVA den Betroffenen helfen und eine Rücknahme dieser Maßnahmen erreichen – manchmal auch erst über ein Gerichtsverfahren. Die meisten Konflikte konnten aber ohne richterliche Entscheidung gelöst werden. Die spezialisierten Rechtsanwälte der BIVA erreichten in der Regel durch Versachlichung des Tons und Darstellung der Rechtslage eine Aufhebung der Maßnahmen. „Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind durch zahlreiche Gesetze geschützt, da sie sich in mehrfacher Abhängigkeit von der sie betreuenden Einrichtung befinden. Hausverbote oder Kündigungen haben nur in ganz wenigen schwerwiegenden Fällen vor Gericht Bestand“, sagt Rechtsanwältin Kempchen, die den Beratungsdienst leitet. Sie ermutigt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich fachlichen Rat an die Seite zu holen.
Beispielhaft nennt Kempchen den Fall, bei dem einem pflegebedürftigen Mann von Seiten des Pflegeheimes fristlos gekündigt wurde, weil seine Frau auf Anraten der Heimaufsicht Anzeige erstattet hatte. Sie hatte Beobachtungen gemacht, die den Verdacht auf eine Straftat durch eine Pflegekraft rechtfertigten. Der Fall gelangte vor Gericht, das die Kündigung letztendlich aufhob. In einem anderen Fall wurde einer Angehörigen, die sich wiederholt über Pflegemängel beschwert hatte, Hausverbot erteilt. In dessen Begründung wurde sie als „Querulantin“ dargestellt. Die BIVA konnte den Konflikt letztlich versachlichen, so dass sie mittlerweile wieder das vollständige Besuchsrecht genießt. Selbst einem rechtlich besonders geschützten Beiratsmitglied wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Es hatte in Ausübung seiner Funktion als Beirat Maßnahmen der Einrichtung kritisch hinterfragt.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll
Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2016
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Bonn. In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in Pflegeeinrichtungen auf. Es wurde damit nicht nur gedroht, sondern in einigen Fällen wurden Kündigungen und Hausverbote auch tatsächlich ausgesprochen. „Meist sollte damit auch Druck auf kritische Angehörige ausgeübt werden“, stellt Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der BIVA, fest.
Eine Tendenz zu diesen Maßnahmen beobachtet die BIVA schon seit drei Jahren. Zwar stellten diese Fälle eine Minderheit in der Beratungsarbeit der BIVA dar, aber die Notlage, die sich daraus für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ergibt, ist besonders schwerwiegend. Bei rund 1.000 Beratungsgesprächen in 2015 entfielen mehr als 10 % auf Konflikte dieser Art.
In fast allen Fällen konnte die BIVA den Betroffenen helfen und eine Rücknahme dieser Maßnahmen erreichen – manchmal auch erst über ein Gerichtsverfahren. Die meisten Konflikte konnten aber ohne richterliche Entscheidung gelöst werden. Die spezialisierten Rechtsanwälte der BIVA erreichten in der Regel durch Versachlichung des Tons und Darstellung der Rechtslage eine Aufhebung der Maßnahmen. „Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind durch zahlreiche Gesetze geschützt, da sie sich in mehrfacher Abhängigkeit von der sie betreuenden Einrichtung befinden. Hausverbote oder Kündigungen haben nur in ganz wenigen schwerwiegenden Fällen vor Gericht Bestand“, sagt Rechtsanwältin Kempchen, die den Beratungsdienst leitet. Sie ermutigt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich fachlichen Rat an die Seite zu holen.
Beispielhaft nennt Kempchen den Fall, bei dem einem pflegebedürftigen Mann von Seiten des Pflegeheimes fristlos gekündigt wurde, weil seine Frau auf Anraten der Heimaufsicht Anzeige erstattet hatte. Sie hatte Beobachtungen gemacht, die den Verdacht auf eine Straftat durch eine Pflegekraft rechtfertigten. Der Fall gelangte vor Gericht, das die Kündigung letztendlich aufhob. In einem anderen Fall wurde einer Angehörigen, die sich wiederholt über Pflegemängel beschwert hatte, Hausverbot erteilt. In dessen Begründung wurde sie als „Querulantin“ dargestellt. Die BIVA konnte den Konflikt letztlich versachlichen, so dass sie mittlerweile wieder das vollständige Besuchsrecht genießt. Selbst einem rechtlich besonders geschützten Beiratsmitglied wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Es hatte in Ausübung seiner Funktion als Beirat Maßnahmen der Einrichtung kritisch hinterfragt.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll
Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2016
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
HAUSVERBOT IM PFLEGEHEIM
Hausverbot im Pflegeheim
15.05.2018 | 7 Min. | UT | Verfügbar bis 15.05.2019 | Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Britta Otzen kritisierte die Betreuung ihrer Mutter im Pflegeheim. Das Heim reagierte mit Hausverbot. Die Tochter durfte die eigene Mutter nicht mehr besuchen. Experten zufolge ist das kein Einzelfall.
Quelle: http://mediathek.daserste.de/FAKT/Hausv ... d=52440018
++++++
Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen - Buchtipp
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=21519
Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk
Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22085
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Hausverbot für Angehörige
exakt | 05.12.2018
Hausverbot für Angehörige
Die Töchter eines Heimbewohners klagen wiederholt über Pflegemängel. Die Einrichtung reagiert mit Restriktionen, sogar ein Hausverbot wird ausgesprochen. Die Heimaufsicht wird eingeschaltet. Doch anstatt zu schlichten, entscheidet die Behörde gegen die Interessen des Pflegebedürftigen. Ein Anwalt kritisiert das als nicht hinnehmbar.
Video (rd. 06,00 Min) > https://www.mdr.de/investigativ/exakt-h ... t-100.html