Hausbesuchspflicht - wichtige Entscheidung verdeutlicht die Rechtslage!
Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 21.12.2011 - L 24 KA 76/08 -
Leitsatz:
Die Nichtdurchführung eines Hausbesuchs zur ärztlichen Versorgung einer Heimbewohnerin bei Vorliegen einer Stauungspneumonie stellt einen schuldhaften Pflichtverstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten dar, der mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann.
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Hausbesuchspflicht - Rechtslage verdeutlicht !
Moderator: WernerSchell
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Hausbesuchspflicht - Rechtslage verdeutlicht !
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Garantenstellung der Ärzte
Dieses Urteil ist in einem berufsgerichtlichen Verfahren ergangen. Es ist wohl nicht auszuschließen, dass bei einem Strafantrag auch eine Verurteilung aufgrund des Strafgesetzbuches in Betracht kommen könnte. Ärzte sind nicht nur, wie andere, zur Hilfe verpflichtet. Ihnen obliegt eine besondere Garantenstellung (§ 13 StGB). Darüber wurde kürzlich hier im Forum informiert. Daran darf erinnert werden.
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