Gute bis sehr gute Pflegenoten in Thüringer Heimen ...

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Gute bis sehr gute Pflegenoten in Thüringer Heimen ...

Beitrag von Presse » 04.02.2010, 18:57

Pressemitteilung der vdek-Landesvertretung Thüringen - 3. Februar 2010

Gute bis sehr gute Pflegenoten in Thüringer Heimen und ambulanten Pflegediensten

„Es ist für uns irritierend“, so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen „warum einige Thüringer Medien so negativ über und gegen die Pflegenoten berichten und einseitig darstellen.“ Fakt ist, dass Anträge auf einstweilige Verfügung auf Nichtveröffentlichung der Pflegenoten in Thüringen von zwei Gerichten abgewiesen wurden. Die Gerichte sahen keine Hinweise auf schwere Mängel im Beurteilungsverfahren. Auch die Befürchtung betroffener Pflegeeinrichtungen wegen wesentlicher Wettbewerbsnachteile, wurde durch die Sozialgerichte nicht bestätigt. Richtig ist, dass es auch in einigen anderen Bundesländern anders lautende Entscheidungen gibt.

Die Verbände der Pflegekassen veröffentlichen seit Dezember 2009 die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die so genannten Pflegenoten, im Internet.

Michael Domrös: „Damit tragen wir zu mehr Transparenz in der Qualität in der Pflege bei. Zudem wird der Wettbewerb der Qualität zwischen den Heimen gefördert. Beides kommt Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute.“

Auch in Thüringen liegt inzwischen ein vorläufiger Landespflegedurchschnitt bei der Pflege-Gesamtnote für stationäre Pflegeinrichtungen und ambulante Pflegedienste vor. Danach erhalten Thüringer Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste bei der Gesamtbewertung in deutlich über 80 Prozent gute bis sehr gute Pflegenoten. Die Bewertungssystematik orientiert sich dabei an den bekannten Schulnoten. Aktuell können 90 Einrichtungen im Pflegelotsen http://www.pflegelotse.de nachgelesen werden.

Warum einige Medien sich bei ihren Recherchen auf die Meinung so genannter Pflegeexperten beziehen, die die Abschaffung der Pflegenoten fordern, kann Domrös nicht nachvollziehen. Einseitige Interessen der Pflegenotengegner dürfen keine Bewertungsgrundlage bilden.

Für Interessierte bietet die Pflege-Gesamtnote den Vorteil der Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten auf diesem Weg eine weitere wichtige Hilfestellung bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung.

„Wir werden uns deshalb, “ so Domrös abschließend, “ im Namen unserer Versicherten auch weiterhin für eine zügige und umfassende Veröffentlichung der Pflegenoten einsetzen.“

Selbstverständlich kann diese Qualitätsbeurteilung und Veröffentlichung nicht zum „Nulltarif“ erbracht werden, aber der Mehrwert an Transparenz und die Befriedigung der Informationsbedürfnisse der Betroffenen sind hier weitaus höher zu bewerten.

Hintergrund-Informationen

Die Einrichtungen werden seit Juli 2009 nach den neuen Prüfungsrichtlinien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Thüringen einer Qualitätsprüfung unterzogen. Grundlage der bundeseinheitlichen Benotungen, die im Internet zu veröffentlichen sind, ist die letzte Pflegereform. Insgesamt gehen 82 Einzelbewertungen in die Gesamtnote einer stationären Einrichtung ein. Die meisten Fragen widmen sich dem Bereich „Medizinische Versorgung“. Weitere Prüfbereiche sind der Umgang mit demenzkranken Bewohnern, die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Für den Bereich der ambulanten Pflegeeinrichtungen werden 49 Einzelbewertungen vorgenommen, die sich u.a. auf die Bereiche Pflege, ärztlich verordnete Leistungen sowie Dienstleistung und Organisation beziehen.

Die Heime und Dienste werden vom MDK grundsätzlich unangemeldet geprüft. Vor der Veröffentlichung der Noten im Internet, zu der die Landesverbände der Pflegekassen gesetzlich verpflichtet sind, werden die Pflegeeinrichtungen einbezogen. Diese erhalten einen sog. Transparenzbericht und haben dann die Gelegenheit, innerhalb von 28 Tagen Zusatzinformationen und einen Kommentar beizufügen. Sofern Qualitätsdefizite festgestellt wurden, werden Maßnahmen und Auflagen mit den Pflegeheimen und –diensten abgestimmt, um die Qualität für die Pflegebedürftigen zu erhöhen und dauerhaft zu sichern.

Ihre Ansprechpartnerin:
Kerstin Keding
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
eMail: Kerstin.Keding@vdek.com
http://www.vdek.com/LVen/THG/Presse/Pre ... /index.htm

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Pflege-TÜV: Thüringer Heime scheitern vor Gericht

Beitrag von Presse » 04.02.2010, 18:59

Pflege-TÜV: Thüringer Heime scheitern vor Gericht

Zwei Thüringer Pflegeheime sind mit ihren Anträgen auf einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihrer Pflegenoten vor Gericht gescheitert. Das teilte der Thüringer Verband der Ersatzkassen (vdek) gestern in Erfurt mit. Die Sozialgerichte hätten die Anträge der beiden Häuser in Gotha und Nordhausen abgelehnt, weil sie „keine Hinweise auf schwere Mängel im Beurteilungsverfahren“ sahen, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung Michael Domrös. Auch die Befürchtung betroffener Pflegeeinrichtungen wesentliche Wettbewerbsnachteile zu erleiden, sei durch die Sozialgerichte nicht bestätigt worden – auch wenn es in anderen Bundesländern jüngst anders lautende Entscheidungen gegeben haben. Mehr als 80 Prozent von Thüringens stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erreichen nach Angaben der vdek-Landesvertretung in der Gesamtbewertung des sogenannten Pflege-TÜVs gute bis sehr gute Pflegenoten.
Die Bewertungssystematik der nach Prüfung durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen vergebenen Pflege- oder Transparenznoten für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen stehen seit ihrer Einführung bundesweit in der Kritik. Mehrere Heime haben per einstweiliger Verfügung versucht, die Veröffentlichung der Noten im Internet zu verhindern, mit unterschiedlichen Ergebnissen (bibliomed.de berichtete).

Quelle: Pressemitteilung vom 04.02.2010
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Lebens- und Ergebnisqualität in den Mittelpunkt !

Beitrag von WernerSchell » 12.02.2010, 08:07

Bewertungskriterien müssen uneingeschränkt auf die Lebens- und Ergebnisqualität abstellen

„Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer hat eine vernichtende Zwischenbilanz des Pflege-TÜVs gezogen. In der Sendung Funkstreifzug im Bayerischen Rundfunk sagte die CSU-Politikerin: "Der Pflege-TÜV ist eine Totgeburt gewesen." Statt zu mehr Transparenz hätten die Prüfungen nur zu mehr Bürokratie geführt. Haderthauer fordert Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auf, gründlich nachzubessern.“ - So lautet ein Statement aus "Altenheim-Online"

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Ministerin nur zustimmen. Die Kriterien für die Vergabe von Schulnoten verdienen selbst die Note "ungenüngend" und müssen grundlegend überarbeitet werden. Die Bewertungskriterien müssen uneingeschränkt auf die Lebens- und Ergebnisqualität abstellen. Nur so werden sie für die heimplatzsuchenden Menschen eine wirkliche Hilfe sein können. Im Übrigen ist es geboten, die Betroffenenseite einzubinden, so also auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk. Das SGB XI hat nämlich auch vorgegeben, dass die Selbsthilfe zu beteiligen ist. Dies ist beim GKV - Spitzenverband Bund und beim BMG angemahnt worden.

Werner Schell, Vorstand Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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