Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
Guten Tag -
als Student des Pflegemanagements bin ich zur Zeit mit folgender Thematik in einem kleinen Krankenhaus der Grundversorgung betraut:
Der dortige OP-Bereich hat erhebliche Schwierigkeiten, seinen Bedarf an qualifiziertem OP-Pflegepersonal (mit oder ohne Fachweiterbildung) zu decken. Derzeit ist eine Vollzeit-Stelle varkant, in Kürze werden es zwei sein.
Mehrere Operateure wünschen sich konkret neue Assistenzkräfte, die speziell die Zweite OP-Assistenz regelhaft übernehmen sollen.
Hierbei geht es (aufgrund mangelnden qualifizierten Personals) nicht um eine mittelfristige Lösung mittels einer CTA-Weiterbildung (chirurgisch-technische Assistenz), sondern um eine kurzfristigere Lösung. Die Frage, die sich stellt:
- können KPHs, RettungsassistentInnen, ArzthelferInnen... im OP als Zweite Assistenz der Chirurgen, Gynäkologen... tätig werden?
Mir ist bekannt, dass dies in diversen Häusern durchaus praktiziert wird. Die Frage ist, ob und ggf. wie sich dies rechtlich abdecken lässt.
Vorliegen habe ich u.a. den VPU-"Leitfaden zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten". Dieser geht im OP-Bereich leider nur von 3jährig examinierten Pflegekräften aus und geht nicht darauf ein, ob (und welche) Delegationsmöglichkeiten es im OP z.B. an KPHs, ArzthelferInnen usw. gibt.
Ich habe aus einem anderen KHS von einem Beispiel gehört, dass dort eine Arzthelferin, die zuvor in einer chirurgischen Praxis tätig war, regelhaft als Zweite Assistenz im OP eingesetzt ist. Die Kollegin, die mir diesen Sachverhalt geschildert hat, kannt aber nur die praktische Seite und konnte mir nicht aufzeigen, wie ihr Haus das von der rechtlichen Seite her abdeckt.
Es würde mich freuen, wenn sich hier im Forum Meinungen - und darüber hinaus - weiterführende Hinweise auf den rechtlichen Aspekt finden würden.
Viele Grüße
T.G.
Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
Moderator: WernerSchell
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OP-Pflegepersonal - Qualifizierung ?
Hallo TG,
für die geschilderte Situation gibt es abgesehen davon, dass man sich weiterhin und mit Nachdruck um zweifelsfrei ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte bemühen muss, kein Patentrezept.
Die Tätigkeit in der Pflege ist nicht geschützt, so dass die Grenze für den Einsatz immer anhand der konkreten theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu bemessen ist. Einsätze in den beschriebenen Gebieten müssen anhand solcher Erwägungen beurteilt und entschieden werden.
Siehe dazu auch unter
Berufsrecht - Einsatzmöglichkeiten - Haftung?
viewtopic.php?t=10107&highlight=sorgfaltspflicht
Sorgaltspflicht in der Pflege - Beachtung angeraten
viewtopic.php?t=8318&highlight=sorgfaltspflicht
Ich sehe zunächst die Kompetenz für die OP-Mitwirkung nur bei dreijährig ausgebildeten Pflegekräften. Alles andere sind wohl eher Notlösungen, die haftungsrechtliche Überlegungen nahe legen. Es muss an die Patientensicherheit gedacht werden.
Wie auch immer vorgegangen wird, im Interesse der Pflegekräfte müssen die Haftungsrisiken bedacht werden. Die Einsätze müssen klar und eindeutig über eine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt sein.
Gruß
Herbert Kunst
für die geschilderte Situation gibt es abgesehen davon, dass man sich weiterhin und mit Nachdruck um zweifelsfrei ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte bemühen muss, kein Patentrezept.
Die Tätigkeit in der Pflege ist nicht geschützt, so dass die Grenze für den Einsatz immer anhand der konkreten theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu bemessen ist. Einsätze in den beschriebenen Gebieten müssen anhand solcher Erwägungen beurteilt und entschieden werden.
Siehe dazu auch unter
Berufsrecht - Einsatzmöglichkeiten - Haftung?
viewtopic.php?t=10107&highlight=sorgfaltspflicht
Sorgaltspflicht in der Pflege - Beachtung angeraten
viewtopic.php?t=8318&highlight=sorgfaltspflicht
Ich sehe zunächst die Kompetenz für die OP-Mitwirkung nur bei dreijährig ausgebildeten Pflegekräften. Alles andere sind wohl eher Notlösungen, die haftungsrechtliche Überlegungen nahe legen. Es muss an die Patientensicherheit gedacht werden.
Wie auch immer vorgegangen wird, im Interesse der Pflegekräfte müssen die Haftungsrisiken bedacht werden. Die Einsätze müssen klar und eindeutig über eine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt sein.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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- Beiträge: 192
- Registriert: 25.11.2005, 15:01
OP-Assistenz - Qualifizierung erforderlich
Hallo,
die OP-Assistenz kann nur solchen Personen übertragen werden, die ausreichend qualifiziert sind, theoretisch und praktisch. Das muss anhand der Einzelumstände sorgsam geprüft werden. Gesetzliche Festlegungen gibt es insoweit nicht.
Ich kann Herbert also nur zustimmen.
MfG
Rita
die OP-Assistenz kann nur solchen Personen übertragen werden, die ausreichend qualifiziert sind, theoretisch und praktisch. Das muss anhand der Einzelumstände sorgsam geprüft werden. Gesetzliche Festlegungen gibt es insoweit nicht.
Ich kann Herbert also nur zustimmen.
MfG
Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!
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- phpBB God
- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Delegationsrecht - Klärungsbedarf!
Zur Delegation allgemein nachlesen unter
viewtopic.php?t=6683&highlight=operation
viewtopic.php?t=8092
viewtopic.php?t=10015
Unter "Delegation" (bei Suchen) weitere Texte.
G.M.
viewtopic.php?t=6683&highlight=operation
viewtopic.php?t=8092
viewtopic.php?t=10015
Unter "Delegation" (bei Suchen) weitere Texte.
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Delegationsrecht - Klärungsbedarf!
Hallo - vielen Dank fürs Erste für die produktiven Antworten!
Ich werde die einzelnen Informationen Anfang der Woche ausführlich auswerten.
Bis dahin viele Grüße und ein angenehmes Wochenende
T.G.
Ich werde die einzelnen Informationen Anfang der Woche ausführlich auswerten.
Bis dahin viele Grüße und ein angenehmes Wochenende
T.G.
Sorgfaltsgebot ist zwingend zu beachten!
Hallo,
der Trend geht offensichtlich dahin, möglichst viele Aufgaben auf weniger gut bezahlte Dienstkräfte zu verlagern. Dem muss aus grundsätzlichen Erwägungen entgegen getreten werden.
Aufgabenverlagerungen nur, wenn es eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis gibt. Patientengefährdungen, die ohnehin durch fehlendes Personal auftreten können (siehe Pflegenotstand) müssen ausgeschlossen werden. Sorgfaltsgebot ist zwingend zu beachten!
MfG
Rob
Siehe auch unter
Aufgabenübertragung ?
viewtopic.php?t=10044
der Trend geht offensichtlich dahin, möglichst viele Aufgaben auf weniger gut bezahlte Dienstkräfte zu verlagern. Dem muss aus grundsätzlichen Erwägungen entgegen getreten werden.
Aufgabenverlagerungen nur, wenn es eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis gibt. Patientengefährdungen, die ohnehin durch fehlendes Personal auftreten können (siehe Pflegenotstand) müssen ausgeschlossen werden. Sorgfaltsgebot ist zwingend zu beachten!
MfG
Rob
Siehe auch unter
Aufgabenübertragung ?
viewtopic.php?t=10044
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!