Beschneidung zulässig mittels Rechtsbeugung ?
Verfasst: 20.07.2012, 06:51
Wie ich schon am 18.07.2012 ausführte, kann die Beschneidung von Kindern aus Rechtsgründen nicht legalisiert werden. Das Kölnder Landgericht hat die Situation richtig eingeschätzt und für Klarheit gesorgt. Basta!
Wenn nun im Deutschen Bundestag in aller Eile, sozusagen im Schnellschussverfahren, eine Resolution verabschiedet worden ist, die Beschneidung von Kindern zu legalisieren, ist das eine Ungeheuerlichkeit. Wird mit einem solchen Beschluss nicht zur Ausformulierung von Vorschlägen zur Rechtsbeugung (Art. 2 GG) aufgefordert?
Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundestag mit ähnlicher Geschwindigkeit die schlechten Pflege-Rahmenbedingungen diskutieren und einer Auflösung zuführen würde. Nichtsda!
Muss Frau Klöckner Nachhilfe geben? Sie fordert zurecht mehr Pflegepersonal und bessere Vergütung - siehe >
viewtopic.php?t=17618
Pflege Cologne
Wenn nun im Deutschen Bundestag in aller Eile, sozusagen im Schnellschussverfahren, eine Resolution verabschiedet worden ist, die Beschneidung von Kindern zu legalisieren, ist das eine Ungeheuerlichkeit. Wird mit einem solchen Beschluss nicht zur Ausformulierung von Vorschlägen zur Rechtsbeugung (Art. 2 GG) aufgefordert?
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