Antifolterstelle soll deutsche Altenheime prüfen
Verfasst: 04.02.2013, 16:14
Antifolterstelle soll deutsche Altenheime prüfen
Schläge, Hunger, Fixieren: Experten schätzen, dass jeder fünfte Bewohner eines Altenheims Opfer von Gewalt wird. Jetzt soll die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Seniorenheime kontrollieren.
Von Anette Dowideit
Vor Kurzem ging ein verstörender Kurzfilm durch die deutschen Medien, aufgenommen mit versteckter Kamera: Eine Pflegerin zieht einer alten, pflegebedürftigen Frau an den Haaren, schubst und beschimpft sie – offenbar nicht zum ersten Mal. ( siehe dazu unter > viewtopic.php?t=18106&highlight=bremen )
"Immer hauen Sie mich", sagt die alte Demenzkranke auf dem Video zaghaft. Der Sohn der Bremer Heimbewohnerin hatte die Kamera im Zimmer seiner Mutter aufgebaut, obwohl eine solche Überwachung illegal ist.
...
Demnächst müssen sich Altenheimbetreiber jedoch auf Besuche einer weiteren Aufsichtsstelle einstellen: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter *) soll nach Informationen der "Welt" schon bald auch Altenheime kontrollieren. "Unser gesetzlicher Auftrag umfasst die Pflegeheime, deshalb müssen auch diese Einrichtungen besucht werden", sagte der Leiter der Länderkommission der Antifolterstelle, Rainer Dopp.
...
(weiter lesen unter)
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... uefen.html
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... ystem.html
+++
*) Nationale Stelle zur Verhütung von Folter -
Viktoriastraße 35 . 65189 Wiesbaden
> http://www.nationale-stelle.de/
+++
Was ist Folter?
Artikel 1 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention definiert Folter als jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund. Diese Schmerzen oder Leiden müssen von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Nicht vom Begriff der Folter umfasst sind Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
Quelle: http://www.nationale-stelle.de/antworte ... 1b839.html
Schläge, Hunger, Fixieren: Experten schätzen, dass jeder fünfte Bewohner eines Altenheims Opfer von Gewalt wird. Jetzt soll die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Seniorenheime kontrollieren.
Von Anette Dowideit
Vor Kurzem ging ein verstörender Kurzfilm durch die deutschen Medien, aufgenommen mit versteckter Kamera: Eine Pflegerin zieht einer alten, pflegebedürftigen Frau an den Haaren, schubst und beschimpft sie – offenbar nicht zum ersten Mal. ( siehe dazu unter > viewtopic.php?t=18106&highlight=bremen )
"Immer hauen Sie mich", sagt die alte Demenzkranke auf dem Video zaghaft. Der Sohn der Bremer Heimbewohnerin hatte die Kamera im Zimmer seiner Mutter aufgebaut, obwohl eine solche Überwachung illegal ist.
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Demnächst müssen sich Altenheimbetreiber jedoch auf Besuche einer weiteren Aufsichtsstelle einstellen: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter *) soll nach Informationen der "Welt" schon bald auch Altenheime kontrollieren. "Unser gesetzlicher Auftrag umfasst die Pflegeheime, deshalb müssen auch diese Einrichtungen besucht werden", sagte der Leiter der Länderkommission der Antifolterstelle, Rainer Dopp.
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(weiter lesen unter)
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... uefen.html
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... ystem.html
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*) Nationale Stelle zur Verhütung von Folter -
Viktoriastraße 35 . 65189 Wiesbaden
> http://www.nationale-stelle.de/
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Was ist Folter?
Artikel 1 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention definiert Folter als jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund. Diese Schmerzen oder Leiden müssen von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Nicht vom Begriff der Folter umfasst sind Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
Quelle: http://www.nationale-stelle.de/antworte ... 1b839.html