Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht
Verfasst: 25.02.2009, 07:01
Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht
Eine von zahlreichen Anfragen (anonymisiert):
Ich war vor ca. 2 Jahren bei einem Facharzt zu einer Untersuchung und habe heute dort angerufen, um den Befund dieser damaligen Untersuchung zu erbitten. Da wurde mir am Telefon von einer Arzthelferin (nicht vom Arzt selbst) mitgeteilt, daß ich für diese Leistung eine Überweisung hinsenden müsse. Das hat mich ziemlich irritiert, da die eigentliche ärztliche Leistung (= Befunderhebung) ja bereits vor 2 Jahren erfolgt und auch abgerechnet worden ist, alles, was ich ja möchte, ist, daß mir dieser Befund ausgehändigt wird als Ausgangs- und Kontrollbefund für weitere Befunde, die folgen werden. Da ich demnächst umziehe, ist dies für meine Weiterversorgung wichtig. Die Portokosten wäre ich gewillt zu übernehmen, das habe ich am Telefon auch signalisiert. Trotzdem beharrte die Arzthelferin darauf, daß hierfür eine Überweisung notwendig sei. Eine Überweisung für diesen Facharzt kann ich aktuell aber gar nicht aufbringen, da ich mir nun einen Facharzt in meiner Nähe gesucht habe und bei diesem kürzlich gewesen bin. Die Überweisung für dieses Quartal hat also dieser Facharzt, bei dem ich unlängst war. Ich bin selbst als Ärztin tätig, arbeite allerdings im Krankenhaus. Wenn bei uns Leute anrufen und Befunde brauchen, dann kriegen sie einen Ausdruck oder eine Kopie, es gibt da nie Schwierigkeiten. Daß sich diese Praxis dermaßen sperrt, wundert mich zugegeben, ich verstehe das Problem auch nicht.
Nun würde ich gerne wissen, ob es überhaupt zulässig ist, daß die für die Herausgabe eines Befundes eine Überweisung verlangen? Wie gesagt, das Erstellen einer Befundkopie und Zusenden an den Patienten ist ja keine ärztliche Leistung an sich. Ich dachte auch, ich hätte als Patient ohnehin ein Anrecht auf meine Befunde. Oder ist dies nicht so?
Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG,
N.N.
Antwort:
Es geht in Ihrem Fall offensichtlich darum, ein Teilstück der Krankendokumentation zu bekommen, per Kopie. Dazu ergibt sich: Ein Patient hat das Recht auf Einsicht und einen Herausgabeanspruch von Unterlagen als Kopie. Die Orginaldokumentation verbleibt im Regelfall beim Arzt. Die diesbezüglichen Grundsätze, die im Krankenhaus praktiziert werden, gelten entsprechend auch in der Arztpraxis.
Siehe in meinem Forum u.a. unter
Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
viewtopic.php?t=4925&highlight=herausgabe
Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
viewtopic.php?t=7065&highlight=herausgabe
Patient darf Röntgenbild aus Praxis mitnehmen
viewtopic.php?t=8064&highlight=herausgabe
Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK
viewtopic.php?t=6809&highlight=herausgabe
Broschüre: Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung
viewtopic.php?t=6455&highlight=herausgabe
Krankendokumention erstellen - ärztliche Berufspflicht!
viewtopic.php?t=3461&highlight=krankendokumentation
Omas Krankendokumentation - Einsichtsrechte?
viewtopic.php?t=5978&highlight=krankendokumentation
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Eine von zahlreichen Anfragen (anonymisiert):
Ich war vor ca. 2 Jahren bei einem Facharzt zu einer Untersuchung und habe heute dort angerufen, um den Befund dieser damaligen Untersuchung zu erbitten. Da wurde mir am Telefon von einer Arzthelferin (nicht vom Arzt selbst) mitgeteilt, daß ich für diese Leistung eine Überweisung hinsenden müsse. Das hat mich ziemlich irritiert, da die eigentliche ärztliche Leistung (= Befunderhebung) ja bereits vor 2 Jahren erfolgt und auch abgerechnet worden ist, alles, was ich ja möchte, ist, daß mir dieser Befund ausgehändigt wird als Ausgangs- und Kontrollbefund für weitere Befunde, die folgen werden. Da ich demnächst umziehe, ist dies für meine Weiterversorgung wichtig. Die Portokosten wäre ich gewillt zu übernehmen, das habe ich am Telefon auch signalisiert. Trotzdem beharrte die Arzthelferin darauf, daß hierfür eine Überweisung notwendig sei. Eine Überweisung für diesen Facharzt kann ich aktuell aber gar nicht aufbringen, da ich mir nun einen Facharzt in meiner Nähe gesucht habe und bei diesem kürzlich gewesen bin. Die Überweisung für dieses Quartal hat also dieser Facharzt, bei dem ich unlängst war. Ich bin selbst als Ärztin tätig, arbeite allerdings im Krankenhaus. Wenn bei uns Leute anrufen und Befunde brauchen, dann kriegen sie einen Ausdruck oder eine Kopie, es gibt da nie Schwierigkeiten. Daß sich diese Praxis dermaßen sperrt, wundert mich zugegeben, ich verstehe das Problem auch nicht.
Nun würde ich gerne wissen, ob es überhaupt zulässig ist, daß die für die Herausgabe eines Befundes eine Überweisung verlangen? Wie gesagt, das Erstellen einer Befundkopie und Zusenden an den Patienten ist ja keine ärztliche Leistung an sich. Ich dachte auch, ich hätte als Patient ohnehin ein Anrecht auf meine Befunde. Oder ist dies nicht so?
Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG,
N.N.
Antwort:
Es geht in Ihrem Fall offensichtlich darum, ein Teilstück der Krankendokumentation zu bekommen, per Kopie. Dazu ergibt sich: Ein Patient hat das Recht auf Einsicht und einen Herausgabeanspruch von Unterlagen als Kopie. Die Orginaldokumentation verbleibt im Regelfall beim Arzt. Die diesbezüglichen Grundsätze, die im Krankenhaus praktiziert werden, gelten entsprechend auch in der Arztpraxis.
Siehe in meinem Forum u.a. unter
Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
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Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
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Patient darf Röntgenbild aus Praxis mitnehmen
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Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK
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Broschüre: Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung
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Krankendokumention erstellen - ärztliche Berufspflicht!
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Omas Krankendokumentation - Einsichtsrechte?
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Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell