Tod eines Kindes nach Sturz aus dem Hochbett
Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 2.2.2007 müssen sich zwei Ärzte aus Sachsen-Anhalt vor dem Amtsgericht Wernigerode wegen fahrlässiger Tötung eines Vierjährigen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Jungen 2005 nach dem Sturz aus einem Hochbett unzureichend behandelt zu haben. Er starb später trotz Not-Op. Den Ärzten wird vorgeworfen, trotz Verdacht auf Schädelhirntrauma, keine CT veranlasst zu haben.
Tod eines Kindes nach Sturz aus dem Hochbett
Moderator: WernerSchell
Fahrlässige Tötung - Arzt zahlt Geldstrafe
Fahrlässige Tötung - Arzt zahlt Geldstrafe
WERNIGERODE (dpa). Nach dem Tod eines vierjährigen Jungen (wir berichteten) hat das Amtsgericht Wernigerode in Sachsen-Anhalt einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt.
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Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht
WERNIGERODE (dpa). Nach dem Tod eines vierjährigen Jungen (wir berichteten) hat das Amtsgericht Wernigerode in Sachsen-Anhalt einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt.
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