Termin versäumt: Patientin muss Arzt bezahlen
DÜSSELDORF (juk). Patienten, die einen exklusiven Termin in einer Praxis ungenutzt verstreichen lassen, müssen damit rechnen, dass der Arzt von ihnen für die nicht vorgenommene Behandlung Honorar verlangt.
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Urteil des Amtsgerichts Nettetal, Az.: 17 C 71/03
Quelle: Ärzte Zeitung vom 29.1.2007
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht
Termin versäumt: Patientin muss Arzt bezahlen
Moderator: WernerSchell