Arzt haftet nicht immer für falsche Diagnose

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Ärztliche Praxis

Arzt haftet nicht immer für falsche Diagnose

Beitrag von Ärztliche Praxis » 27.10.2006, 06:56

Blinddarmentzündung nicht erkannt
Arzt haftet nicht immer für falsche Diagnose
Passiert einem Arzt ein Diagnosefehler, hat der betroffene Patient deshalb nicht zwangsläufig Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.


26.10.06 - Die Symptome einer Erkrankung seien oft mehrdeutig und ließen auf verschiedene Ursachen schließen, so die Richter. Solange ein Arzt die erforderlichen Untersuchungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehme, könne ihm daher auch eine objektiv falsche Diagnose rechtlich nicht zum Vorwurf gemacht werden (Az.: 5 U 1494/05).

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf. Es hatte einer Patientin 12.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, da der Arzt ihren entzündeten Blinddarm nicht erkannt hatte. Er war zunächst von Magen- und Darmstörungen sowie später von einem fieberhaften Harnwegsinfekt ausgegangen. Das OLG stellte nun fest, dass nach dem Gutachten eines Sachverständigen der behandelnde Arzt alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergriffen habe. Die Befundlage sei schwierig gewesen und von dem Mediziner plausibel gedeutet worden. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt nun wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (Az.: VI ZR 155/06).

dpa / jb

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 26.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 28.htm?n=1

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Grober Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr

Beitrag von Presse » 04.03.2007, 09:57

Nur ein grober ärztlicher Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 30.11.2006 - 5 U 209/06 -

Ärzte begehen keinen groben Diagnosefehler, wenn sie auf einer Computertomographie (CT) einen Tumor nicht erkennen, der in dieser Lokalisation nur äußerst selten vorkommt. In einem solchen Fall ist lediglich von einem "Aufmerksamkeitsfehler" auszugehen, der keine Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten zur Folge hat. Daher muss der Patient beweisen, dass die Schäden, die er erlitten hat, auf der fehlerhaften Diagnose des Arztes beruhen.

...
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http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _5535.html

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Diagnosemängel im HNO-Bereich

Beitrag von Presse » 03.04.2007, 09:40

Diagnosemängel im HNO-Bereich
Verspätete Erkennung eines Akustikusneurinoms – Folge 39 der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein“

von Herbert Weltrich † und Wilfried Fitting*

Die Gutachterkommission hat sich wiederholt mit der unzureichenden Diagnostik zur Feststellung eines Akustikusneurinoms, einem Tumor im Kleinhirnbrückenwinkel, beschäftigen müssen. Die auftretenden Symptome, Hörminderung mit Ohrgeräuschen, legen vielfach zunächst die Annahme eines sogenannten Hörsturzes nahe, der häufig vorkommt. Die unter den abschwellenden Maßnahmen einer Hörsturzbehandlung vorübergehende Besserung des Symptombildes darf die differenzialdiagnostisch gebotene weitere Abklärung durch eine Prüfung der Vestibularorgane und eine MRT-Untersuchung nicht vernachlässigen.

...
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http://www.aekno.de/htmljava/i/themenme ... &jahr=2006

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Fehldiagnose nicht immer Behandlungsfehler

Beitrag von Ärztliche Praxis » 18.04.2007, 19:02

Kein Anspruch auf Schadenersatz
Fehldiagnose ist nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler
Bei einer fehlerhaften Diagnose kann einem Arzt in der Regel nur dann ein grober Behandlungsfehler vorgeworfen werden, wenn er einen fundamentalen Fehler begangen hat. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich um eine seltene Erkrankung handelt.

18.04.07 - Ein Patient hat bei einem Diagnosefehler des Arztes nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Voraussetzung ist nach dem Richterspruch vielmehr, dass dem Arzt zugleich ein grober Behandlungsfehler vorgeworfen werden kann. Dies sei nicht der Fall, wenn es sich um eine sehr seltene Erkrankung gehandelt habe und der Fehler daher dem Arzt nicht vorwerfbar sei (Az. 5 U 209/06).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Patienten gegen einen Arzt ab. Der Arzt hatte bei einer Computertomographie einen Tumor in der Nase des Klägers nicht erkannt. Das entsprechende Bildmaterial wurde nicht richtig ausgewertet. Der Kläger vertrat die Ansicht, der Arzt müsse für die darauf beruhende Fehldiagnose einstehen.

Diagnosefehler nicht mit Behandlungsfehler gleichzusetzen

Das OLG sah dies anders und mahnte Zurückhaltung an, in einem Diagnosefehler stets auch einen Behandlungsfehler zu sehen. Denn oft seien die Symptome einer Erkrankung nicht eindeutig und könnten auf verschiedene Ursachen hinweisen. Dies gelte auch für "Bildmaterial", das ein Arzt mit Hilfe technischer Geräte erstelle.

Ein grober Behandlungsfehler liege daher in der Regel nur bei einem fundamentalen Diagnosefehler vor. Nach Angaben eines Sachverständigen sei die Erkrankung des Klägers aber sehr selten, so dass im vorliegenden Fall dem Arzt kein solcher Vorwurf gemacht werden könne.

dpa / hh

Fundstelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 22.htm?n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Arzt haftet nicht immer für Diagnosefehler

Beitrag von Presse » 25.05.2007, 07:35

Arzt haftet nicht immer für Diagnosefehler

Wenn Symptome nicht eindeutig waren, muss der Arzt nicht haften, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

http://www.handelsblatt.com/news/Recht- ... ehler.html

Quelle: Handelsblatt

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