Druckkündigung - was ist das?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gaby Modig
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Druckkündigung - was ist das?

Beitrag von Gaby Modig » 06.10.2006, 05:35

Druckkündigung - was ist das?

Hallo Forum,

ich habe einmal eine kurze Frage: Was ist eine Druckkündigung? Darüber wurde jetzt im Team debattiert. Nächste Woche wird`s wohl weiter gehen. Wer kann eine hilfreiche Deutung geben? Ich denke im Voraus sehr und grüße alle im Forum!

Gaby

Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang » 06.10.2006, 20:42

Eine Druckkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber zunächst eine Kündigung nicht beabsichtigt, jedoch Teile der Belegschaft auf einen unbequemen Kollegen Druck ausüben und die Entlassung verlangen.

Opfer können sowohl Vorgesetzte als auch Mitarbeiter, die zu (politischen oder religiösen) Minderheiten gehören, sein. Diese Art der Kündigung wird von der Rechtsprechung nur in engen Grenzen zugelassen. Sie wird ausgesprochen, wenn schwere wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind und nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel der Druck nicht nachlässt.

Von
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Gaby Modig
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Arbeitgeber kündigt auf Druck der Mitarbeiter

Beitrag von Gaby Modig » 07.10.2006, 16:02

Hallo,
ich danke zunächst einmal für die Antwort. Entscheidend ist also, dass Mitarbeiter eines Betriebes auf den Arbeitgeber einwirken, um zu erreichen, dass ein bestimmter anderer Arbeitnehmer gekündigt wird.
Gruß
Gaby

Dirk

Druckkündigung ggf. gerechtfertigt

Beitrag von Dirk » 08.10.2006, 07:15

Eine Druckkündigung liegt vor, wenn Dritte, wer auch immer dies sein mag, die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen und andernfalls dem Arbeitgeber Nachteile androhen. Ist das Verlangen auf Entlassung objektiv gerechtfertigt, so kann der Arbeitgeber dem Druck folgen und verhaltens- oder personenbedingt kündigen.
Aber auch, wenn es an einer Rechtfertigung fehlt, kann zumindest dann eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommen, wenn der Dritte mit Maßnahmen droht, die den Arbeitgeber wirtschaftlich erheblich schädigen würden. Drohen andere Arbeitnehmer wegen eines bestimmten Arbeitnehmers mit Arbeitsniederlegungen oder Kündigung, kann ebenfalls eine Druckkündigung in Betracht kommen.

Presse
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DRUCKKÜNDIGUNG

Beitrag von Presse » 25.03.2009, 07:35

ARBEITSRECHT ZUM AUFWÄRMEN: "D" WIE DRUCKKÜNDIGUNG

Manchmal will der Chef einen Mitarbeiter loswerden, doch manchmal weht der Wind woanders her: ein wichtiger Geschäftspartner, etwa ein Anzeigenkunde, die lieben Kollegen oder sonst jemand mit Einfluss, sägen am Stuhl des Angestellten. Wann darf der Arbeitgeber dem Druck weichen?

Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Mitteilung vom 24.3.2009
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