Hausärztliche Versorgung: Klare Aufgabenteilung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Hausärztliche Versorgung: Klare Aufgabenteilung

Beitrag von » 15.09.2006, 06:18

Kaplan, Max
Hausärztliche Versorgung: Klare Aufgabenteilung
Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 37 vom 15.09.2006, Seite A-2354
POLITIK


Nur ein einheitlich qualifizierter Hausarzt sichere eine qualifizierte hausärztliche Versorgung und stärke dadurch die Kooperation
zwischen den klar definierten Versorgungsebenen,
meint Dr. med. Max Kaplan vom Deutschen Hausärzteverband.

Die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2002 hat den Internisten ohne Schwerpunkt abgeschafft, und sie hat ihn zum Auslaufmodell gemacht. Diese These des ehemaligen Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Hans Hege, kann nicht unwidersprochen bleiben (siehe DÄ, Heft 24/2006). ...
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=52710

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