Die Entwicklung unserer Mandate zeigt, dass es einerseits immer häufiger möglich ist, dass Wachkomapatienten in Pflegeheimen, wo sie schon lange Patient sind, nach ihrem Willen durch Einstellung der Substitution sterben dürfen; andererseits wird es immer schwieriger, Heime zu finden, die solche Patienten zum Sterben übernehmen, wenn sich das Heim des Patienten weigert.
Ich war ja schon immer gegen den Sterbetourismus, aber wir können und wollen ja nicht jedes Heim verklagen. Nicht unberechtigt sagen die liberaleren Heime, jedes Heim solle gefälligst seine Fälle im eigenen Haus sterben lassen.
Hospize nehmen uns in NRW und in Hessen solche Patienten auf, zuletzt in Bayern auch die Hospize in Erlangen und Kempten. Aber es scheint dann eben gegen die sozialgesetzlichen Bestimmungen zu sein. So weigern sich eben die meisten Hospize. Herr Reigber hat mir das ja auch bestätigt, dass er solche Aufnahmen zuletzt nicht mehr "durchgekriegt" hat bei Kasse bzw. MDK.
So suchen wir jetzt regelmäßig nach Heimen, die zur Übernahme bereit sind - mit rührender Mithilfe etwa von Herrn Steil / CHV. Da sagte jetzt etwa ein Münchner Heim zu, den Patienten S. aus Straubing (um den es jetzt konkret geht) beim nächsten freien Bett zu übernehmen. Ds Bett wurde frei, plötzlich musste noch einmal alles abgeklärt werden und plötzlich ging es nicht mehr. Dann fragten wir das nächste Heim, wo es sonst ging - plötzlich hat der Verwaltungsbeirat mit lauter alten Klosterfrauen nein gesagt. Ein Heim sagt ja, aber da muss der arme Herr S. auf die Warteliste. Und er wartet jetzt schon über ein Jahr. Da gehen ja bald unsere Prozesse schneller.
Wir suchen also verzweifelt einen Platz für Herrn S. aus Straubing, dessen Geschichte wir als Anlage beifügen.
Wer kann uns helfen???
Herzliche Grüße
Wolfgang Putz
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PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
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81543 München
Tel: 089/ 65 20 07
Fax: 089/ 65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de
Geschichte von Herrn S. aus Straubing:
Richard S., geb. 1950, erlitt 2001 im Rahmen eines akuten Myocardinfarktes ein Kammer-flimmern. Es erfolgte eine späte Reanimation, so dass der Patient seitdem im hypoxischen Hirnschaden, apallisches Syndrom, liegt.
Es liegen sowohl aus der Zeit der Behandlung unmittelbar nach dem Ereignis umfassende Berichte der entsprechenden Klinik und der Reha-Klink vor als auch ein späteres Attest der behandelnden Hausärzte. Seitdem ist der Patient weiterhin apallisch, kommunikationsunfähig, unfähig zu schlucken und oral Nahrung aufzunehmen. Die Substitution läuft seit dem Ereignis über eine PEG-Magensonde. Die aktuell behandelnden Hausärzte sind jederzeit zu einer ausführlichen Information des weiterbehandelnden Arztes bereit und können auch die gesamte ärztliche Dokumentation oder ein aktuelles Attest übergeben.
Wir haben hier mit der Familie umfangreiche Besprechungen geführt. Es liegen umfassende Dokumente vor, aus denen sich ergibt, dass der Patient in seinem jetzigen Zustand und vor allem angesichts der nach aller ärztlichen Erkenntnis Irreversibilität der Erkrankung nicht weiter künstlich am Leben erhalten werden möchte.
Die von uns durchgeführte Ermittlung des mutmaßlichen Willens und dessen sorgfältige Dokumentation sind rechtliche Voraussetzungen dafür, dass nun entsprechend dem Patientenwillen die weitere lebenserhaltende Therapie eingestellt werden muss. Insoweit haben wir diesen Fall seit der Übertragung des Mandats vor einem Jahr intensiv recherchiert und vorbereitet, vor allem in jeder Hinsicht rechtlich und strafrechtlich abgesichert. Im Zuge des Mandats haben wir den Patienten selbst zweimal besucht und eine sehr ausführliche Besprechung mit den beiden behandelnden Hausärzten, die den Patienten im Pflegeheim betreuen, durchgeführt.
Das Problem des Falles ist, dass das Pflegeheim, in dem sich der Patient derzeit befindet, es ablehnt, ein Sterben durch Einstellung der Substitution (keine weitere Zuführung von Nahrung und Flüssigkeit über die PEG-Magensonde) zuzulassen. Insoweit haben Sondierungsgespräche der Ehefrau gezeigt, dass es völlig aussichtslos ist, das Heim umzustimmen. Das Heim ist aber gerne bereit, den Patienten jederzeit in eine andere Einrichtung oder nach Hause zu entlassen, wenn dort das Sterben begleitet wird.
Deshalb wurde dann geplant, den Patienten zu Hause sterben zu lassen, wobei die ärztliche Betreuung durch die derzeitigen Hausärzte weitergeführt werden sollte. Die pflegerische Betreuung sollte durch einen Pflegedienst und Helfer aus der Familie erfolgen. Die Hausärzte zeigten dann aber in der ausführlichen Besprechung mit uns als Rechtsanwälten, dass angesichts des in der Öffentlichkeit aufseheneregenden Prozesses um eine Krankenschwester in Straubing, die Morphium an Sterbende gegeben hatte, die Stimmung so aufgeheizt sei, dass sie nunmehr das Vorhaben nicht mehr unterstützen wollten. Sie fürchten um ihren Ruf als Ärzte vor Ort.
Deshalb wird nunmehr nach anderweitigen Möglichkeiten gesucht, den Patienten unterzubringen, damit er sterben kann.
Die Ehefrau ist eine sehr starke Persönlichkeit und trägt den Willen ihres Mannes sehr glaubwürdig vor, ebenso wie die gesamte Familie. Während des Sterbeprozesses wird die Ehefrau dort Wohnung nehmen, wo ein Heim Herrn S. aufnimmt und wird ständig bei ihrem Mann sein. Sie ist auch seit der jahrelangen Erkrankung mit den Pflegemaßnahmen vertraut und ist selbst eine sehr unkomplizierte Frau, deren Stärke in dieser schwierigen Situation wir nur bewundern können. Allerdings ist sie jetzt nach über einjährigem Bemühen unserer Kanzlei, das Sterben ihres Mannes zu ermöglichen, mit ihren Kräften langsam am Ende.
Plätzchen zum Sterben für einen Wachkomapatienten gesucht
Moderator: WernerSchell
kann diese frau verstehen.
mein mann ist nicht im"heim"sondern zu hause,er hat kleine fortschritte gemacht,aber nicht mit hilfe von ärzten,sondern durch lesen von büchern und fachzeitschriften.
alleingelassen mit fragen.
obwohl,ich hatte schon vor jahren abschied genommen ,aber er wurde "erfolgreich reanimiert".
er ist,ein "lebendes" beispiel,für verwante und bekannte,so will ich nicht"leben".
der ruf nach unterlassung von lebenserhaltenden maßnahmen wird größer,keine reanimation(belegung von betten(kostenfrage)ergeizige ärzte,versuchsk..abschiebung in reha oder pflegeheim zum vegetieren!
was macht die moderne medizin,mit patienten und den angehörigen?
mfg enno
mein mann ist nicht im"heim"sondern zu hause,er hat kleine fortschritte gemacht,aber nicht mit hilfe von ärzten,sondern durch lesen von büchern und fachzeitschriften.
alleingelassen mit fragen.
obwohl,ich hatte schon vor jahren abschied genommen ,aber er wurde "erfolgreich reanimiert".
er ist,ein "lebendes" beispiel,für verwante und bekannte,so will ich nicht"leben".
der ruf nach unterlassung von lebenserhaltenden maßnahmen wird größer,keine reanimation(belegung von betten(kostenfrage)ergeizige ärzte,versuchsk..abschiebung in reha oder pflegeheim zum vegetieren!
was macht die moderne medizin,mit patienten und den angehörigen?
mfg enno