Thema:
Ausgeliefert? - Die Macht der Betreuer
Könnes kämpft
Unsere Gesellschaft vergreist, immer mehr Menschen werden im Alter pflegebedürftig. Über eine Million Deutsche stehen mittlerweile unter rechtlicher Betreuung. Sie können oder dürfen über ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden.

Betreuer führen ihre Geschäfte, entscheiden über die Verwendung von Geld, den Wohnsitz und über den Kontakt zu anderen Menschen. Doch mit den Fallzahlen steigen auch die Beschwerden über die Betreuer. Im Geflecht von Justiz, Gutachtern, Betreuern und Rechtspflegern haben es die Betroffenen schwer, mit ihren Anliegen Gehör zu finden.
Dieter Könnes zeigt, wie ein System, das eigentlich zukunftssicher sein sollte, an seine Grenzen gerät. Die Politik hat die Fehler im System erkannt. Dieter Könnes hakt nach, inwiefern auch etwas unternommen wird, die Mängel zu beheben.
Redaktion: Irmela Hannover und Jörg Gaensel
Quelle und weitere Informationen:
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/k ... g-100.html
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/k ... index.html
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Hinweis zum Thema:
Vortrag (mit Diskussion) am 24.11.2015, 18,00 Uhr, in der VHS Neuss mit dem Thema "Patientenautonomie am Lebensende". Dabei geht es auch um das Thema "Vorsorgevollmacht", mit der man eine Rechtliche Betreuung vermeiden kann. - Der Eintritt ist frei! Näheres unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21179


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Am 16.11.2015 bei Facebook gepostet:
"Ausgeliefert? - Die Macht der Betreuer" - TV-Tipp für den 16.11.2015, 20.15 - 21.00 Uhr, WDR-Fernsehen. > viewtopic.php?f=7&t=21357 === Dazu passt die angefügte Info, die auf eine Vortragsveranstaltung am 24.11.205 aufmerksam macht:
"Patientenautonomie am Lebensende" - Vortrag Werner Schell mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 24.11.2015, 18.00 – 19.30 Uhr. Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (Raum 127) - Der Eintritt ist frei! - Siehe auch die weiteren Hinweise > viewtopic.php?f=7&t=21179
Zum Inhalt der Veranstaltung: Welche Möglichkeiten bestehen konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen? Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? - Der Bundestag hat sich am 06.11.2015 zur Sterbebegleitung für die Annahme eines fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs - Nr. 18/5373 - > http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf entschieden -. Ob damit die Diskussionen um Sterbehilfe und (ärztlich) assistierte Selbsttötungen beendet sind, darf bezweifelt werden. Beim Vortrag wird dieser Bundestagsentscheid anzusprochen sein. Wahrscheinlich ergeben sich auch Fragestellung zum ebenfalls beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetz. Werden die personellen Voraussetzungen in den Pflegeeinrichtungen die gewünschten Verbesserungen gewährleisten können? ….