Die "Neue Allgemeine Gesundheitszeitung" berichtet in ihrer Ausgabe vom 01.07.2013 über:
"Krankenkasse kann außergewöhnliche Therapie nicht immer ablehnen".
Dabei wurde auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 08.04.2013 - AZ.: L 5 KR 102/13 ER - verwiesen. Siehe dazu auch unter -> http://openjur.de/u/620447.html
Danach gilt:
Steht das Leben eines todkranken Patienten auf dem Spiel und bieten die herkömmlichen Maßnahmen keine Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung, müssen die Kassen die Kosten für ein aus ärztlicher, wissenschaftlich fundierter Kenntnis als aussichtsreich erachtetes neues Verfahren übernehmen. Konkret ging es um die Kosten für das Medikament Avastin.
Medikament Avastin - Kostenübernahme durch Kasse
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