Verbesserungen bei der medizinischen Rehabilitation

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Verbesserungen bei der medizinischen Rehabilitation

Beitrag von Presse » 14.02.2013, 10:09

Bundesregierung verweist auf Verbesserungen bei der medizinischen Rehabilitation
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Aus Sicht der Bundesregierung ist die medizinische Rehabilitation in Zeiten zunehmender chronischer Erkrankungen und der steigenden Lebenserwartung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung. In der Antwort (17/12264 http://dip.bundestag.de/btd/17/122/1712264.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/12131 http://dip.bundestag.de/btd/17/121/1712131.pdf ) führt die Bundesregierung aus, dass es für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insbesondere um die Vermeidung, die Verminderung oder die Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation gehe. Leistungen der Rehabilitation zahlten sich insgesamt für die Gesellschaft aus und brächten auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Regelungen im Bereich der Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vervollständigt worden seien. Mit der Regelung des § 111c SGB V sei insbesondere die Gleichstellung der ambulanten mit den stationären Rehabilitationseinrichtungen hergestellt worden. Ferner sei mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch eine Konkretisierung des Entlassmanagements erfolgt. „Es wurde klargestellt, dass das Entlassmanagement Teil der Krankenhausbehandlung ist“, führt die Bundesregierung aus. Darüber hinaus seien durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf eine gezielte Beratung und Information durch die Pflegekassen und auf eine Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Reha-Leistungen gestärkt worden. „Damit wird Transparenz geschaffen“, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Mitteilung vom 14.02.2013
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Rauel Kombüchen
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Krankenversorgung und Reha stärken!

Beitrag von Rauel Kombüchen » 14.02.2013, 10:18

Ich kenne eine Reihe von GKV-Versicherten, die sich um geeignete Rehabilitionsmaßnahmen bemühen, aber allerlei Ärger mit ihrer Krankenkasse haben. Vor allem wird offensichtlich rigoros versucht, ambulante Rehamaßnahmen mit aller Macht in den Vordergrund zu rücken. Selbst wenn klare medizinische Einschätzungen vorliegen, muss um die stationäre Reha mächtig gekämpft werden. Es wird unverhohlen mit den hohen Kosten argumentiert. Und dabei gibt es z.Zt. erhebliche Überschüsse im Gesundheitsfond und man weiß nicht so richtig, was man damit machen soll.
Ich hätte die Antwort: Krankenversorgung und Reha stärken!

Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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